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rainers-messerwelt

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Alle Inhalte von rainers-messerwelt

  1. "H" ist das, was man Hat! "S" ist das, was man haben Sollte!!!!!!
  2. Der Achim Schäfer (Waffenverwertung) ist ein absolut korrekter Geschäftsmann! Aber eben ein Geschäftsmann. Vielleicht bekommst Du auf eGun für Deine CZ mehr!? Vielleicht bekommst Du Deine Marlin auf eGun billiger!? Weiß jemand die Lottozahlen von nächster Woche? Der Gebrauchtwaffenmarkt ist z. Zt. unter dem Gefrierpunkt. Und Frankonia gibt zwar Rabatte auf Neuwaffen, aber Gebrauchtwaffen dort verkaufen?? Muss jeder selbst wissen, worauf er Wert legt. Sicherheit beim Waffenhandel, Vabanquespiel beim Verkauf, Dumpingpreise ohne Garantie. Alles ist möglich.
  3. Wirst Du auch nicht können. Auf der IWA werden von fast allen Ausstellern nur Bestellungen entgegen genommen. Geliefert wird dann nach der IWA nur an Händler, Behörden etc. Kleinigkeiten kann man hin und wieder schon kaufen. Aber nichts, wofür Du Deine WBK bräuchtest. Das kannst Du. Und träumen darfst Du auch. Da sind auch Waffen zu sehen, deren Preis Dein Jahresgehalt wohl übersteigen wird. Du musst nur an den richtigen Stand gehen. Aber auch ne gute Gelegenheit Dich mal bei der FvLW vorzustellen. Die haben da auch nen Stand.
  4. Na dann willkommen Stroepper, Hut ab. Gleich richtig eingestiegen und die gute Sache unterstützt. Was Du zu Dir selber sagen willst, kannst Du auch unter Deinem Profil ablegen. Deine Bewertung ist schon mal gut. Und vergiss nicht mal hier zu sehen: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=394293 Gruß Rainer
  5. Ich habe die Zusagen ohne Betragsnennung mit je 20,- € angenommen, und komme bis hier auf eine Summe von 4967,11 € Am Wochenende werde ich Manfred meinen Obolus in Bar übergeben. Damit Du besser rechnen kannst: nochmals 50,- € Ich finde, es sieht ganz gut aus.
  6. Wenn ich logisch denke, kommt dabei raus, dass man niemanden vor den „bösen“ Legalwaffenbesitzern schützen muss. Ich weiß zwar, was Du damit gemeint hast, aber politische Argumentation ist selten logisch! Was mich auf der FvLW - Seite stört ist dieses: Es gibt hier schon Threads über ehemalige Spendenaufrufe. Auch Berichte über zweckbezogene Spenden die dann der E.L.F. übergeben wurden. Und jetzt hofft man, dass davon wieder etwas für diesen Zweck zurückfließt. Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Spendenaufrufe werden (auch von mir) an alle möglichen LWB verteilt, die nichts mit WO und der FvLW am Hut haben. Die Spenden sind zweckgebunden! Wenn der FvLW jetzt sagen würde: war wohl nix, das Geld wir für was Anderes verwendet, wer glaubt Ihr, wird dann noch jemals auf einen Spendenaufruf reagieren? Die Verfassungsbeschwerde MUSS durchgezogen werden, sonst hat der FvLW für alle Zeiten seine Glaubwürdigkeit verloren!!!! War wohl nix und Geld behalten ist der Weg in den Abgrund!
  7. Was soll sich denn daran änder Sharps? Der verkauft die Waffe im Export, und Du führst sie ein. Anders ist lediglich der Transport. Aber, wie gesagt Transport durch Tschechien weiß ich nicht. Und führe mal Deine "Billigwaffe" die Dir eine Fahrt in die Slowakei wert ist hier vor, wenn Du sie hast. Schönen Gruß Rainer
  8. Der Papierkram bleibt der selbe. Wenn Du über Österreich fährst, reicht es aus, wenn Du die Verbringungserlaubnis beider Staaten mitführst. Tschechien weiß ich nicht. Solltest Dich erkundigen, ob Du nicht da ev. eine Transitgenehmigung brauchst. Ich habe mal zwei Waffen aus Ungarn mitgenommen. Die Verbringungserlaubnis habe ich bei meiner Behörde tel. angefordert und per Fax nach Ungarn schicken lassen. War ein spontaner Kauf. Ich wusste nicht ob ich für Österreich eine Transitgenehmigung brauche. So ganz wohl war mir nicht in meiner Haut, als ich durch Österreich fuhr. Später habe ich mich beim BKA erkundigt. Die Verbringungserlaubnis hätte denen völlig ausgereicht. In der Schweiz z.B. brauchst Du als dort Ausländer zusätzlich eine Transportgenehmigung wenn Du eine Waffe nach Deutschland transportieren willst. Gruß Rainer
  9. Hallo SB, das Thema hatten wir hier schon mal. Hier sind wir halt unterschiedlicher Meinung. Aber jetzt bedenke doch mal bitte: Wir in Deutschland erwarten zuerst die Verbringungsgenehmigung aus dem EU-Ausland. So weit richtig wirst Du jetzt sagen. Aber er Verkäufer im Ausland wird doch dann auch zuerst auf die Verbringungserlaubnis aus Deutschland warten!!?? Das Verfahren ist doch EU-weit einheitlich. Oder nicht? Gruß Rainer
  10. Was ******* schreibt ist richtig. Er macht es halt in absoluter Kurzform. Die Verbringungserlaubnis für den Import bekommst Du bei Deiner Waffenbehörde. Dazu brauchst Du alle Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) dann die Daten des Verkäufers (Name, Adresse) Die musst Du dem Verkäufer schicken. (Fax reicht normalerweise) Der bekommt wiederum damit bei seiner Behörde die Verbringungserlaubnis für den Export. Die wird er Dir in Rechnung stellen. Was das in der Slowakei kostet weiß ich nicht. Die Österreicher z.B. müssen 56,- € dafür hinblättern. Diese Abwicklung ist EU - einheitlich. Der Beschuss dagegen hat nichts mit der EU zu tun. Die Holländer z. B. sind auch in der EU sind aber nicht im C.I.P. und haben keinen Beschuss. C.I.P. ist ein Übereinkommen von 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen dem auch Deutschland beigetreten ist. Die ehemalige Tschechoslowakei war auch mit dabei. Demnach sind die Beschussmarken der Slowakei auch hier und in allen C.I.P. - Staaten gültig. Die Waffe könnte also auch Beschusszeichen von Italien, Belgien, Tschechien etc. tragen die hier auch gültig sind. Du solltest Dich also erkundigen welche Beschusszeichen die Waffe hat. Was also an Kosten auf Dich zukommen könnte: Deine Import (Verbringungs-)erlaubnis, die des Händlers, ev. die Abfertigung die der Händler berechnet und den Versand. Wie ******* schon schrieb, das solltest Du mit dem Verkäufer klären. Der Papierkram ist nicht so wild. Gruß Rainer
  11. Die Frage sollte anders gestellt werden. Nicht: „was mißfällt am meisten am WaffG?“ sondern: „was gefällt am meisten am WaffG?“ Das Thema wäre wesentlich schneller abgehandelt! Das neue WaffG schießt mit Kanonen auf Spatzen, wo gar keine Spatzen mehr da sind. Ein Dreizehnjähriger darf sich noch kein CS-Gas kaufen, Pfefferspray bekommt er aber problemlos, ein Siebzehnjähriger kann problemlos ein Fleischmesser mit beliebig langer Klinge kaufen, zum Kauf eines Bajonettes muß er aber erst 18 werden. Ein Sturmgewehr auf Halbautomat umgebaut, ist als Original-Kriegswaffe in Deutschland verboten. Das gleiche Modell von einem anderen Hersteller ist, da keine Kriegswaffe, problemlos auf EWB zu bekommen. Kein Deutscher Büchsenmacher darf eine vollautomatische Kriegswaffe auf Deko umbauen. Die Dinger werden nach England gekarrt, dort umgebaut und wieder ganz legal nach Deutschland importiert. Ein 24-jähriger Polizist darf tagsüber mit seiner 9 mm Para auf Streife fahren, darf auf dem Polizeischießstand damit trainieren. Wenn er aber abends in seinem Schützenverein Großkaliber schießen will und dazu eine Pistole 9 mm Para kaufen möchte, muß er vorher den „Idiotentest“ absolvieren. Wo bleibt da die Logik? Es gibt noch viel zu tun für FWR und E.L.F.! Und ob das WaffG bei einem Regierungswechsel einfacher wird, wage ich zu bezweifeln. Es ist genau so, wie das Steuergesetz. Das Steuergesetz sollte mal so einfach werden, daß die Steuererklärung auf einen Bierdeckel paßt. Ich habe zwei Bierdeckel gebraucht. Es sind noch ein paar Vereinfachungen dazu gekommen.
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