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Powerbullet

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  1. Schon interessant, was manche hier aus einer klaren Fragestellung so machen, einen Kommentar dazu erspare ich uns allen. Zu meiner ursprünglichen Frage: Ich hatte zuerst die KNSA angeschrieben - bis zum heutigen Tag keinerlei Reaktion (Der Text war in deutsch und niederländisch). Nach rund 10 Tagen vergeblichen Wartens habe ich dann das niederländische Generalkonsulat in Düsseldorf (für den Bereich NRW zuständig) angeschrieben. Bereits am nächsten Tag bekam ich von der Assistentin des Polizeiattaches in reinstem Deutsch folgende Auskunft (verkürzt): Im Prinzip reicht der europäische Feuerwaffenpass und die Einladung des Vereins mit dem Zusatz "Waffen und Munition nach deutschem Waffenrecht und Sportordnung/-en". Dieses Schreiben werden ich von nun an mitführen. Wer ein ähnliches Problem hat, dem kann ich nur empfehlen, ebenfalls die zuständige Stelle anzuschreiben. (Mail)-Adressen stehen - zumindest bei den niederländischen Stellen - gut auffindbar im Netz. Falls Herr Gepperth wirklich der ist, für den er sich hier ausgibt, dann habe ich eine Anmerkung zu Ihrem ersten Post zu diesem Thema: Von einem Funktionär eines deutschen Schießsportverbandes hätte ich mir schlicht ein wenig Hilfe zu dem Thema gewünscht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Grüße Powerbullet
  2. Danke für eure Beiträge, auf die KNSA hätte ich auch selber kommen können. Manchmal, aber nur manchmal... Grüße Andreas
  3. Hallo, ich stehe vor folgendem Problem: Unser Verein hat keine eigene Schießanlage, einmieten hier am Niederrhein entweder zu teuer, oder die Möglichkeiten auf dem Schießstand passen nicht zu unseren Disziplinen (BDMP). Also haben wir die Möglichkeiten von Europa genutzt und uns in den Niederlanden bei einem Verein eingemietet. So weit so gut, nur haben wir nun das Problem, dass Repetier- und Selbstladeflinten, wie auch Slugs in den Niederlanden nicht erlaubt sind. Derniederländische Verein meint nun, das wäre kein Problem, es steht ja in der Einladung drin (allgemein gefasst, "Disziplinen nach deutscher Sportordnung"), somit wäre dass kein Problem. Schön, wenn es wirklich so einfach wäre, nur kann mir leider niemand etwas entsprechendes, rechtssicheres schriftlich belegen, z.B. im niederländischen Waffenrecht. Hat da vielleicht jemand etwas entsprechendes für mich? Und ja, den BDMP habe ich deshalb auch schon angeschrieben, war aber keine große Hilfe bisher. Danke schon malfür eure Mühe! Grüße Powerbullet
  4. Super Idee, würde uns hier in einem ganz bestimmten Zipfel NRW's sicher bei der einen oder anderen Sache weiterhelfen. Bin gespannt, was draus wird! Wäre es zuviel verlangt, zu erfahren, in welchem Bundesland Du lebst MIWI? Gruß Powerbullet
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