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heletz

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Beiträge von heletz

  1. vor 5 Stunden schrieb chapmen:

    Recht gut gemachter Artikel der "Zeit-online"

     

    Na, ja, geht so, finde ich.

     

    Aufreißer: "Wer noch Opas Sturmgewehr im Schrank hat...". Ja, nee, is klar!

     

    Sie bemüht sich wohl schon, die Sache zu erklären, aber ich vermute, es hatte sonst keiner Lust oder es war wieder mal keiner da, der über die ungeliebten Waffen in Privathand was schreiben wollte.

     

    Der Satz

     

    Zitat

    Nicht nur Soldaten, Polizisten, Sicherheitskräfte oder Berufsjäger – auch Privatpersonen dürfen weiterhin halbautomatische Waffen führen, wenn sie dazu die Berechtigung erworben haben. Die Grünen hatten einen Antrag gestellt, wonach Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten werden sollte

     

    stimmt und stimmt eben nicht.

    Wäre besser, der Artikel wäre von jemand geschrieben worden, der sich auskennt. Der Autorin würde ich im Zeugnis bescheinigen "sie hat sich gemäß den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht". Normalerweise schreibt die Leiterin Wissen eben über andere Dinge.

     

  2. vor 3 Stunden schrieb Thrawn:

    Ich verstehe immer noch nicht, warum S1 / S2 es nicht in den Gesetzestext haben schaffen können

     

    In der Tat eine durchaus interessante frage!

     

    vor 3 Stunden schrieb Thrawn:

    Kann man gegen das Gesetz nicht juristisch vorgehen ?

     

    Wenn es in Kraft getreten ist. Mit fällt aber nichts ein, gegen das man da vorgehen könnte.

     

    Jetzt muß es erst noch in den Bundesrat. Man könnte versuchen, den dazu zu bringen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuß zu schicken mit der Empfehlung, S1/S2 ebenfalls aufzunehmen.

     

    Nur: Das ist deutlich schwerer, da die Sache jetzt auf Regierungsebene läuft.

  3. vor 2 Stunden schrieb mwe:

    Wie ein Mensch denkt und empfindet, hat auch mit Konditionierung zu tun - ín der Schule über Noten.

     

    Na, jetzt überschätzest du aber Bedeutung und Einfluß der Schule, scheint mir!

     

    vor 2 Stunden schrieb mwe:

    Laut dem Artikel werden Jugendliche in deutschen Schulen zu Pawlowschen Hunden degradiert, so dass sie jedem politisch korrekten Bullshit zustimmen.

     

    Die Autorin beschreibt lediglich ein effektives und kräftesparendes Verhalten der Schüler!

    Ein Konflikt mit der Lehrkraft (die sie noch nicht einschätzen können) brächte außer hohem Kraftaufwand nichts. Die Schüler brauchen und wollen aber möglichst schnell möglichst gute Noten.

     

    Es zeigt sich ja, daß die persönliche Meinung der Schüler von der offiziell gepredigten Linie ziemlich abweicht.

    Immerhin haben sie eine! (Wobei ich bezweifle, daß sich Schüler in ein völlig unbekanntes Verhalten in späteren Jahren, deren Umstände sie nicht kennen, tatsächlich hineindenken können, aber das ist erstmal wurscht.)

     

    Die Autorin schreibt zwar nirgends, in welchem Bundesland sie ihr Referendariat gemacht hat, aber ich vermute Berlin (die Autorin wird hoffentlich noch lernen, daß der Leser das nicht wissen kann, wenn sie es ihm nicht zuvor verrät). Allerdings war das in Bayern vor etwa 40 Jahren auch nicht anders. In der 9. Klasse hatten wir in Deutsch eine Erörterung zu schreiben mit der Fragestellung "Warum man Nacktbaden nicht erlauben sollte".

     

    Schön, daß der Lehrer (nur noch ein Bein seit dem Wk II, aber 6 Kinder!) den Erwartungshorizont gleich in die Fragestellung miteingebaut hatte!

     

    Also begann es, wie man es gelernt hatte, nämlich zunächst mit den Formalitäten (die entgegenstehenden Argumente zuerst, dann die zustimmenden) ... wie man das halt so macht.

    Über die Gedanken des Einzelnen sagt das gar nichts aus.

    Soll es auch nicht.

     

    Zu lernen ist lediglich die Technik, auch Argumente der Gegenseite glaubwürdig vertreten zu können oder sie wenigstens zu imaginieren.

     

    Im späteren Leben benötigen das z.B. Vorsitzende Richter eines Senats beim BGH, wenn sie Beschlüsse oder Urteile verkünden und vertreten sollen, bei deren Inhalten sie von den Beisitzern überstimmt wurden, hinter dessen Inhalt sie also nicht standen, ihre eigene Meinungsbildung also genau das gegenteilige Ergebnis zur Folge gehabt hätte, wenn es sich denn durchgesetzt hätte.

     

    Jugendliche z.B. können auch sehr gut differenzieren, ob etwas bloß ein "Ballerspiel" ist oder die Realität.

    SPD-Pfeiffer überschätzt da (wie viele in der linken Ecke) den Einfluß der Spiele.

     

    Die Autorin differenziert zu wenig zwischen den einzelnen Bundesländern! (Kann sie vielleicht auch nicht, da sie noch zu jung ist.)

    Frag' einen Abiturienten aus Berlin nach den o.g. Hobbes und Locke!

    Er wird Dir vermutlich ganz tolle Theorien vom Überbau erzählen, kann Dir aber nicht die Lebensdaten der beiden nennen, vermutlich noch nicht mal "so ungefähr".

     

    Und dann frag einen bayerischen Abiturienten! Er wird Dir eventuell die Lebensdaten genau nennen können, vermutlich auch ihre Theorien.

     

    Was die beiden mit unserem heutigen Leben zu tun haben, werden sie Dir beide nicht sagen können!

    Müssen sie wahrscheinlich auch nicht!

    Es würde genügen, wenn sie die Fähigekeit hätten, sich schnell und effektiv in das Thema einzuarbeiten, überflüssige und Laber-Literatur aussortieren  und dann in 10 Minuten ein Referat halten könnten, das Hand und Fuß hat.

     

    Die Autorin hat immerhin ein gute Erkenntnis: Sie paßt offensichtlich mit ihren Ansichten nicht in das "System". Sowas kommt vor. Gibt es öfter.

     

    Allerdings zieht sie daraus den falschen Schluß, das Bildungssystem sei "S******e".

  4. vor 18 Stunden schrieb carcano:

    "Erdrosselungswirkung"

     

    Danke für die fachliche Ergänzung!

     

    vor 18 Stunden schrieb carcano:

    Lenkungsgebühren in gewissem Umfang zulässig

     

    Der "gewisse Umfang" ist dann der Knackpunkt.

     

    vor 18 Stunden schrieb carcano:

    zusätzlich auch die "Bedeutung und den Wert für den Gebührenpflichtiugen"

     

    Deren Festlegung dürfte dann aber ziemlich willkürlich sein?

     

    vor 15 Stunden schrieb Pi9mm:

    Da lag ich mit meinem sherzhaft gemeinten "jährlich" in meinem Vorpost ja schon fast richtig

     

    Durchaus! Die Frage ist halt, wie weit sie's treiben können und vor allem dürfen. Wenn ich richtig informiert bin, dann hat man in Bremen das Personal mächtig aufgestockt um die (selbstgesteckten!) Anforderungen an hohe Kontrollhäufigkeit auch erfüllen zu können. Traditionell SPD-geführtes Land eben. Wenn man böse wäre, könnte man sagen, da weiß man doch, wohin die Gelder aus dem Länderfinanzausgleich fließen.  :diablo:

     

    vor 10 Stunden schrieb P22:

    dass ein solches Verfahren professionell betreut wird

     

    Das war ja beim letztes Verfahren vor dem BVerfG durchaus der Fall - allerdings hatte sich die Kanzlei unter denjenigen, die sich als Kläger angeboten hatten, niemanden ausgesucht, der auch tatsächlich von einer Kontrolle betroffen war.

     

     

    Wäre mal interessant, wenn ein Harz-IV-Empfänger klagen würde. Von denen soll es in Bremen ja ziemlich viele geben. Und auch sie dürfen natürlich den bis dahin ausgeübten Sport weiterhin ausüben bzw. sich während der Bezugszeit der Zahlungen für einen Sport entscheiden. Wobei ja ein oder zwei (vergleichsweise billlige) Waffen für eine Kontrolle schon ausreichen. So jemand kann sich 139 € pro Jahr doch nie leisten!

  5. vor 1 Stunde schrieb karlyman:

    Was macht der Waffenbesitzer im Fall einer Bremer Gebührenfestsetzung für 100, 150, 200... Waffen? Einen Kredit aufnehmen?

     

    Keine Ahnung, ob es in Bremen eine Deckelung gibt wie andernorts.

     

     

    vor 1 Stunde schrieb karlyman:

    Was die anstellen, ist m.E. eine "Strafsteuer" durch die Hintertür für legales, aber von ihnen unerwünschtes Verhalten...

     

    Das sehe ich ganz genau so!

     

    Und genau das aber ist verboten!

     

    Bisher hat wohl noch keiner so argumentiert, aber vor längerer Zeit (jetzt weiß ich nicht, ob ich das noch richtig zusammenbekomme) habe ich deshalb den Fall eingestellt, als Leute (ich glaube von den Piraten; oder waren es Journalisten?) eine durch das Informationsfreiheitsgesetz gedeckte Behördenauskunft wollten, sie diese zwar bekommen hätten, aber nur gegen Zahlung von horrenden Gebühren, wodurch das Vorhaben unmöglich wurde.

     

    Nach Klage erklärte das Gericht das mit den Gebühren für null und nichtig, weil man eine  erlaubte Tätigkeit nicht durch absurd Höhe Gebühren verunmöglichen dürfte.

     

    Mir schien und scheint man das durchaus als analoge Begründung heranziehen zu können (soweit ich mich erinnere, kam aber damals hier auf WO wiedermal keine oder nur maue Reaktion).

     

    Gefragt sind dann natürlich wieder Stichtage/ -termine. Dürfen sie nach einem Jahr? Nach drei Jahren (wie die Sollanforderung der Zuverlässigkeit)?

     

    Wenn ich jetzt mal übertreibe: Dann kommen die demnächst jeden Tag und sagen: "Die korrekte Aufbewahrung von gestern sagt ja nichts über heute aus ...!"

     

    Ein weiterer Punkt wäre natürlich, daß hier endlich mal ein Beschwerter dagegen von dem BVerfG klagen könnte. Fällt dem Anwalt aber wohl auch nicht ein.

  6. Am 29.3.2017 um 19:22 schrieb karlyman:

    Bremen (Gebührenhöhe kombiniert mit großer Kontrollhäufigkeit)

     

     

    Da Du beides erwähntest, hänge ich den neuesten Bremer Fall hier mal an. Wobei ich durchaus mit der missbräuchlich betriebenen Häufigkeit (bereits nach 1½ Jahren haben sie ihn wieder heimgesucht) argumentiert hätte (was aber durchaus der Fall sein kann und nur im Bericht nicht auftaucht):


     

    Zitat

     

    Der Mann hat deshalb gegen den Gebührenbescheid der Stadt geklagt. Und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht verloren. Am Dienstagnachmittag nun beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit dem Fall. Eine Entscheidung gab es noch nicht, allerdings lässt der Verlauf der Verhandlung vermuten, dass der Kläger erneut scheitern wird.

     

    Auch beim Kläger, ein Sammler, auf den 37 Waffen angemeldet sind. Im April 2014 wurde erstmals bei ihm kontrolliert, eine zweite Kontrolle folgte im Oktober 2015. Zu beanstanden gab es dabei nichts. Gewehre, Pistolen und Munition wurden ordnungsgemäß in fünf Waffenschränken aufbewahrt. Kurz nach der Kontrolle erhielt er Gebührenbescheide über jeweils 139 Euro...

     

    Dass der Argwohn des Mannes gegen diese Gebühr durchaus berechtigt ist, zeigte sich am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht. Als die Aufbewahrungskontrolle 2009 ins Waffengesetz eingefügt wurde, habe der Innenausschuss des Bundestages tatsächlich die Erwartung geäußert, dass hierfür keine Gebühr erhoben werde, berichtete der Vorsitzende Richter Hans Alexy. Allerdings sei nur die Einführung der Kontrollen eine Bundesangelegenheit. Die dadurch anfallenden Kosten seien Sache der Länder... Eine Verlautbarung des Innenausschusses sei zwar als Einschätzung ernst zu nehmen, bleibe für die Länder aber unverbindlich und bewirke keine rechtliche Sperre...

     

     

  7. vor 11 Stunden schrieb mühli:

    Für mich als Schweizer gibt es eigentlich nur eine tragbare Lösung. Nämlich die, dass die Schweiz aus Schengen austritt, nicht nur wegen dem Waffenrecht alleine.

     

    Das wäre sehr schade!

     

    Dann könnte die Schweiz nämlich nicht die Richtlinien der EU beeinflussen!

     

     

    Andernorts wurde geschrieben:

     

    Zitat

    Man könnte die ganze EU Richtlinie wegklagen. Genug Geld für den Prozess vorausgesetzt! Der Gestehungsprozess der Richtlinie erfolgte nicht gemäß der EU Verträge sondern im Trilog Verfahren welches für eine einzige Gesetzgebung während der Bankenkrise als Ausnahme geschaffen wurde

     

    Keine Ahnung, ob das so stimmt!

    Es wäre natürlich schön, wenn man das Verfahren mit einem Mal zum Erliegen bringen könnte.

    Aber so recht dran glauben kann ich nicht.

     

    Kennt sich da jemand besser aus?

  8. vor 6 Minuten schrieb karlyman:

    Leute mit offenem Ohr für das Anliegen direkt in der Politik

     

    Für Leute vom SPIEGEL riecht beispielsweise Deine Formulierung - so richtig sie auch ist - ganz nach pöhser pöhser Lobby. Und Lobby  ist böses Hundepfui.

     

    Daher würde das Vorab-Verkünden von Sätzen wie "wir haben da Leute mit offenem Ohr für das Anliegen direkt in der Politik" eine massive Behinderung bedeuten, wenn nicht den Tod des (vernünftigen) Vorhabens.

  9. vor 2 Stunden schrieb Schakal:

    Geheimdiplomatie eben.

     

    In vielen Fällen  ist das der einzige erfolgbringende Weg.

     

    Um ein Extrembeispiel zu nehmen: Im Falle Yücel bin ich mir sicher, daß sich da solange überhaupt nichts tut, solange unsere Medien irgendwelche großen Events wie Solidaritätsbekundungen veranstalten.

     

    Solange das Ding in der Öffentlichkeit ist, wird sich da gar nichts tun, weil Erdogan dann zeigen muß "wo der Hammer hängt". Das war mal mit der ehem. Sowjetunion auch so. Bei der DDR war es ganz schlimm.

     

    Die Frage ist halt: Will man pubertäre Hahnenkämpfe in der Öffentlichkeit aufführen oder Verhandlungen, die rasch zum Ziel führen?

     

    Aufs Waffenrecht übertragen: Wenn die Europäische Kommission/ wahlkämpfende Parteien/ ... das Gefühl haben, in der Öffentlichkeit möglicherweise ihr Gesicht zu verlieren, dann wird man mit öffentlichem Theater auch nichts erreichen. Eher im Gegenteil.

     

    Das ist "Geheimdiplomatie" tatsächlich das Mittel der Wahl. Von der Effektivität dieses Mittels war der SPIEGEL bei der Gesetzesänderung des BJG derart überrascht, daß er nichtmal rechtzeitig Position beziehen konnte. Nur noch Hinterhermaulen war möglich.

     

     

    vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    eine gute Sache (PRO nationaler Souveränität).

     

    Zweifellos. Nur betrifft das die EU in der Wirkung nach außen. Ob und wie das auch "nach innen" gilt, kann ich wirklich nicht beurteilen.

  10. In der Schweiz gibt man sich widerständig, die BaZ-online erklärt ihren Lesern, was die einzelnen Punkte bedeuten:


    I

    Zitat

     

    n einer kaum zufälligen Aktion sagten FDP-Ständerat Philipp Müller (AG) am Samstag und tags darauf Nicoletta della Valle, die Chefin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), in zwei Zeitungen dasselbe.

    Müller forderte im Blick «die Bei­behaltung des 20-Schuss-Magazins» für Sturmgewehre ehemaliger Armeeangehöriger. Die Fedpol-Chefin kündigte in der NZZ am Sonntag an: «Wer ein Sturmgewehr hat, darf das behalten, mitsamt dem normalen 20-Schuss-­Magazin.» Die EU-Richtlinie verlangt eigentlich ein kürzeres Magazin, das nur zehn Patronen aufnehmen kann.

     

     

    und weiter:


     

    Zitat

     

    Es ist nun das zweite Mal, dass in dieser Frage via Medien Entwarnung gegeben wird. Das erste Mal war dies am 10. Juni 2016 der Fall, als Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) nach zweitägiger Sitzung in Brüssel verkündete: «Wir haben gesagt, dass das Behalten des Sturmgewehrs in der Schweiz eine Tradition ist, und wir werden daran festhalten.» Der Tages-Anzeiger titelte darauf: «Eine EU- Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr», die Berner Zeitung jubelte: «Sturmgewehr bleibt erlaubt.» Dass die vom EU-Parlament beschlossenen Normen in Tat und Wahrheit einen massiven Eingriff ins Schweizer Landesrecht bedeuten, wurde erst später klar.

     

    Alle heutigen und künftigen Armeeangehörigen müssen einem Verein beitreten, wenn sie ihre Waffe behalten wollen. Waffenbesitz soll für künftige Generationen mit einem staatlich verordneten Vereinszwang verknüpft werden. Dieser Zwang soll die Schützen­vereine milde stimmen, denn sie kämen so zu Neumitgliedern und Mehreinnahmen durch Vereinsbeiträge. Bei Lichte betrachtet bedeutet der Vereinszwang aber nichts anderes als die Einführung eines Bedürfnisnachweises für Waffen, der aber vom Stimmvolk 2011 abgelehnt wurde. Damals wurde die Waffenschutz-Initiative bachab geschickt.

     

    Vereinszwang ist untersagt

    Unklar bleibt aufgrund der Ankündigung der Fedpol-Chefin auch, was mit den zahlreichen Schützen passiert, die mit anderen Waffen als Armeewaffen in nicht offiziell anerkannten Schützenvereinen schiessen. Sie haben voraussichtlich keine Möglichkeit mehr, neue Waffen zu erstehen. Verfassungsrechtlich fraglich ist nach Auskunft von Juristen, bei denen sich die BaZ erkundigte, ob staatlich ein Vereinszwang für Waffenbesitzer haltbar ist. Denn in der Verfassung steht unter Artikel 23: ­«Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.»

     

     

  11. Ach, so: Vor kurzem hat ein Herr Hoeneß (der Mann scheint Metzger oder Wurstfabrikant zu sein oder sowas) einen geradezu skandalösen Fall von Justizwillkür bei der Strafzumessung aufgedeckt!

     

    Als ich das gelesen habe, hätte ich fast Mitleid bekommen.

  12. vor 37 Minuten schrieb mühli:

    finde ich eine drakonische Strafe

     

    Siehst Du, dann hat das mit dem Mitleid-heischen ja schonmal ganz gut funktioniert.

     

    Es gibt auch Deutsche, die finden es drakonisch, wenn einem Deutschen das Kfz in der Schweiz versteigert wird, wenn er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Gotthard-Tunnel gerast ist. Die Geschmäcker sind halt verschieden.

     

    Das Urteil ist angemessen, finde ich.

     

    Sonst sieht es am Ende noch so aus, als ob Deutschland ein Pussy-Staat wäre.

     

    Und das wollen wir doch nicht?

  13. vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Inwieweit sich die ärztliche Schweigepflicht auf die Rettungssanitäter der Feuerwehr .. und die Leitstelle bezieht könnte man hinterfragen,

     

     

    Nö.

     

    Das ist schon geklärt.

     

    Auch die Information der Leitstelle an die Polizei, daß etwas mit Schußwaffe passiert sei, ist schon Verletzng der Schweigepflicht.

  14. vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

    Weil sie irgendwer, irgend warum informierte?

     

    Und genau das "irgendwer" ist entscheidend.

     

    Es gab da in Thüringen letzte Woche einen unschönen Vorfall mit einer Schußwaffe, bei dem ich das deutliche Gefühl hatte und habe, die Polizei sei vom medizinischen Personal informiert worden.

     

    Noch immer überlege ich ernsthaft, ob ich eine Anzeige stellen soll wegen Verletzung des Arztgeheimnisses.

  15. vor 3 Stunden schrieb Boule:

    Patient lebt und ist bewusstlos/nicht ansprechbar -> Patientenversorgung geht vor, Wenn Waffe im Weg mit Lauf in sichere Richtung aus der, für die Patientenversorgung benötigte Zone legen.

     

     

    Genau so!

     

    Die ganzen Ratschläge hier von verhinderten Mitarbeitern der KTU zur Dokumentattion der Lage der Schußwaffe etc. sind einfach nur Müll!

     

    Bei lebensrettenden Maßnahmen hat man auch keine Sanktionen zu befürchten.

  16. Es gibt ein klein wenig Neues. Nichts Spektakuläres, aber etwas lernen kann man dennoch.

     

    Gleich drei Verhandlungen an einem Tag gegen Reichis sind für Schwäbisch Hall sicher ungewöhnlich, es geht hier aber nur um den dritten.

     

    Zitat

     

    Als er im Juli 2015 die eidesstattliche Versicherung abgeben musste, holte sich der Gerichtsvollzieher Verstärkung durch eine Zivilstreife der Polizei. Dabei wusste er gar nicht, dass der Mann als passionierter Jäger zehn Waffen in seinem Besitz hatte. Der Angeklagte hätte seine umfangreiche Jagdausrüstung dem Gerichtsvollzieher gegenüber angeben müssen, tat es aber nicht.

    Der Staatsanwalt meint, die weiteren Anklagepunkte, nämlich Urkundenfälschung und falsche Verdächtigung, seien bedeutender. Der Angeklagte hat einen ehemaligen Geschäftspartner mit gefälschten Angaben in die Enge treiben wollen. Banken gegenüber hat er verbreitet, er habe eine Millionenforderung gegen das Unternehmen des Mannes. Am Ende bekommt er vom Haller Amtsgericht eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 60 Euro, also 8400 Euro.

     

     

    Man hat sich also mit 140 Tagessätzen erfolgreich selbst ins Knie geschossen und für die "Entwaffnung" gesorgt.

     

     

    Zitat

    Offen bleibt, ob er sich, wie er behauptet, aus der Reichsbürgerszene gelöst hat. Dem Gerichtsvollzieher hatte er seinerzeit noch einen keltisch-druidischen Ausweis vorgelegt. Vor Gericht rechtfertigt er den Ausweis damit, dass man ihn mit einem Organspende-Ausweis vergleichen könne. Auch für den Richter bleibt die politische Einstellung des Mannes fraglich: „Er hat sich distanziert, dass er ein Reichsbürger ist. Er ist aber so aufgetreten, als wenn er ein Reichsbürger wäre.“

     

     

    Seit den Schüssen von Georgensgmünd will eh keiner derjenigen, die früher so stolz darauf waren, Reichsbürger zu sein, überhaupt noch Reichsbürger sein. Man ist ja Germanit. Oder Terranier. Oder sowas. :crazy:

     

    Meine laienhafte Voraussage: So schnell kriegt der keine Waffen mehr!

     

     

    Anfang März wurde bereits von den Durchsuchungen in Hünxe und Essen berichtet. Und siehe da, die Untersuchungen haben ergeben, daß die aufgefundenen Geräte tatsächlich schußfähig sind.

     

    Was natürlich die HD praktischerweise noch nachträglich rechtfertigt.

    Motto: Wenn Preppen kein Bedürfnsigrund ist, dann machen wir uns halb unsere Plempen selbst ...

     

    Hintergrundinformation: Bei dem "Verein für bioenergetisches Leben" handelt es sich um die Vereinigung um den Reichsbürger Detlef Schäbel und  seine "RuStAG"-Reichsideologen, die auch die Snake-Oil-Abzocke "Lavylites - Das Wunder aus Ungarn" vertreiben. Ein typisches Schneeballsystem mit absolut wirkungslosen "Wässerchen", die einfach alles "heilen" und sogar Tote auferwecken können!

     

    Das hat das "Wunder aus Ungarn" wohl gerade Pause gemacht.

     

    Wie gesagt, nichts Spektakuläres, alles mit den bisherigen Gesetzen gut handelbar und schon gar nichts, was neue Paragraphen rechtfertigt.

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