

Andor
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vor 1 Stunde schrieb goodoldrebel:
Ansonsten habe ich für jeden HA einen Fangsack - vielleicht spricht sich diese Erfindung auch bei euch irgendwann mal rum.
Hätte ich auch gerne an jedem HA, ist aber leider bei manchen Modellen nicht möglich. Dafür die "Trennvorhänge" am Stand.
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Bei mir sind die Hauptanforderungen für Waffen wie Autos: Zuverlässig, praktisch und robust.
Sowohl Porsche als auch Borovnik passen da nicht ins Raster.
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vor 5 Stunden schrieb chief wiggum:
aber nachdem ich mir die ganze Geschichte hier so ansehe hab ich das Gefühl, dass in Richtung des Hülsenauswaurfs gar niemand stand, sondern einfach nur eine einsame und verlassene Borovnik auf der Ablage lag.
Die da eigentlich gar nichts mehr zu suchen hatte.Das ist ein wichtiger Punkt und könnte mindestens zu einer Mitschuld führen.
Wenn auf den Ständen rechts neben mir niemand ist hätte ich auch nicht mit Problemen gerechnet, wenn ich mit dem HA anfange zu schießen.
Die Sache wurde ja anscheinend der Versicherung gemeldet, die wird das bei der befürchteten Schadenssumme sicher genau betrachten.
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Wäre ich das HA Schütze, würde ich das mit meiner Haftpflichtversicherung besprechen. Wenn am Stand keine Hülsenfänger vorgeschrieben sind ist es aber fraglich, ob die zahlt.
vor einer Stunde schrieb frosch:Von ihm unbemerkt machte sich zwei Stände weiter Schütze B mit seinem Halbautomaten fertig und das Unglück nahm seinen Lauf:
Das ist natürlich auch komisch. Er wird doch hoffentlich nicht den Stand verlassen haben, während seine Waffe noch offen herumlag?
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vor 4 Stunden schrieb ASE:
Das ganze hier ist ein reine Troll-Thread. Man @Traugott fragt nach der Rechtslage, und nachdem eine mit manigfaltigen Belegstellen, insbesondere Urteilen, zum Thema untermauerte Aussage ihm nicht gefallen hat, wird er pampig. Natürlich in keiner Weise inhaltlich.
Als pampig hatte ich Traugotts Reaktionen nicht aufgefasst.
Zudem ist die Rechtslage keineswegs eindeutig, vgl. die detaillierte Darstellung von Jörg.
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Es ging um Markus, nicht um Gordon.
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vor 14 Minuten schrieb Zakharias:
Ach dann wird schon immer dokumentiert
- auf welchem Stand man schießt
Ja, wo ist das Problem?
vor 14 Minuten schrieb Zakharias:- die Treffer/das Ergebni
Das fordert doch niemand. Es geht darum zu dokumentieren ob Kurz- oder Langwaffe und ob eigene Waffe. Mehr nicht.
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Die Pax Schränke kenne ich nicht im Detail, hatte aber mal ein ähnliches Projekt.
Da habe ich zuerst den Tresor aufgebaut und verankert und anschließend den Schrank drum herum aufgebaut.
Bei Parkett/Laminat musst du evtl. noch eine größere Platte unterlegen, um die Last gleichmäßiger zu verteilen.
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vor 41 Minuten schrieb Pikolomini:
Man wird mit Sicherheit keinem Opa sein Taschenmesser wegnehmen o.Ä.
Hast du in letzter Zeit mal Zeitung gelesen oder Nachrichten geschaut?
vor 42 Minuten schrieb Pikolomini:Was die Politik will, ist doch Folgendes: Sie will verhindern, das wildgewordene Schwachköpfe Bürger mit dem Messer verwunden, töten usw. Das zu erreichen will sie verhindern, dass dazu geeignete Messer " am Mann " getragen werden.
Dazu noch eine Anmerkung:
Aus eigener Erfahrung und den Berichten von Freunden und Bekannten nimmt die Zahl derer, die ein Gebrauchsmesser (z.B. schweizer Taschenmesser) mit sich herumtragen, stetig ab. Gleichzeitig nimmt aber die Zahl der Straftatem mit Messern aber stetig zu.
Vielleicht sollte man dann mal eher überlegen, bei den "wildgewordenen Schwachköpfen" anzusetzen statt bei den Messern!
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vor 18 Stunden schrieb Hypnodoc:
Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein!
Schön, das das bei dir klappt, bei meiner Behörde haut das nicht hin.
Ich könnte einen Termin ausmachen, um den Antrag abzugeben (zusammen mit der WBK) und einen neuen Termin, um die WBK wieder abzuholen. Auf den Eintrag warten ist nicht möglich (dauert auch recht lange). Die Abwicklung auf dem Postweg dauert genauso lange.
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#Salamikontrolle
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vor 3 Stunden schrieb JoergS:
wie man sieht ist die Rechtslage im Moment so unklar, dass man als LWB eigentlich GAR NICHT mit irgendwelchen waffenähnlichen Gegenständen durch die Innenstädte laufen kann.
Das ist ein wichtiger Punkt, den ich genauso sehe. Auch würde ich die Anfrage von Jörg nicht als ausnutzen einer Gesetzeslücke definieren sondern als "Hinweis" auf die unsauberen Bestimmungen in der Verordnung und dem Waffengesetz.
Ich bin mal gespannt, ob da noch eine Antwort kommt oder ob in Zukunft eher der Larneygarten engmaschig bewacht wird...
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vor 10 Stunden schrieb MAHRS:
Der, der kaum deutsch spricht? Und vor allem das Paket loswerden mag? Und es auch los wird?
Nein, der, der einwandfrei Deutsch spricht, aber entweder keine Zusatzinformationen von den übergeordneten Unternehmen weitergeleitet bekommt oder absichtlich ignoriert. Mittlerweile war ich wahrscheinlich schon genauso oft in seinem Dopot um meine Sachen abzuholen wie er erfolglos bei mir außerhalb des vereinbarten Zeitfensters.
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vor einer Stunde schrieb Bobafett:
Die üblichen Waffenversender …Overnite, Waffen Neu usw.
Egal über welchen Vesender ich mir etwas schicken lasse, es kommt immer mit dem gleichen Kurierdienst bei mir an (welcher Terminwünsche grundsätzlich ignoriert, auch wenn sie aufpreispflichtig waren).
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vor 8 Stunden schrieb callahan44er:
Bei uns führt keiner ein Schießbuch. Alle tragen sich am PC ein. Will die Behörde was sehen gucke ich kurz nach und stelle die entsprechende Bescheinigung aus.
So modern geht es bei uns nicht zu :-)
Mein Schießbuch brauche ich schon allein deswegen, um meine Termine einfacher aus der Schießkladde in Papierform heraussuchen lassen zu können.
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vor 5 Stunden schrieb msk:
Ich übersetze das mal: Verpflichtende MPU für alle und Einsicht in alle medizinischen Unterlagen. Dafür gibt es dann die WBK wie in modernen Ländern als Chipkarte
Ist das jetzt Schwarzsehen oder steht wirklich etwas in der Art in den Verhandlungspapieren?
Sind die entsprechenden Koalitionspapiere irgendwo abrufbar?
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Wird hier ganz gut erklärt:
Bei teilbaren Verschlüssen ist der hintere Teil meist frei erwerbbar.
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vor 10 Stunden schrieb Bounty:
Anfänger die bereits den weiteren Besitz einer Überkontingent-Waffe über Wettkämpfe begründen sollen?
Hier wird einiges vermischt um der eigenen Meinung dienlich zu sein.
Niemand muss zur Meisterschaft für ne gelbe WBK oder eben die Grundkontingent-Waffen. Wer mehr will muss eben pro Jahr einen oder zwei Samstage opfern und mal zur (Bezirks-/Landes-)Meisterschaft fahren. Kann man blöd finden, will der Gesetzgeber aber so...
Mit meinem Beitrag hatte ich mich auf den Eingangspost bezogen, nicht auf Überkontingent.
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vor 21 Stunden schrieb Sal-Peter:
Sport ist ohne Wettkämpfe zwar möglich, aber am Ende ziemlich reizlos.
Ja, Wettkämpfe können den Sport interessanter machen. Aber normalerweise entscheidet sich der Sportler selbst, ab wann er mit welchem Sportgerät Wettkämpfe bestreiten will.
Was bringt es, Anfänger gleich zu Wettkämpfen zu zwingen, womöglich auch noch ohne geeignete Vereinswaffen und unabhängig vom Trainingsfortschritt?
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vor 35 Minuten schrieb Zakharias:
Ist ja toll.
Und was bitteschön bringt das *GEGEN* den ILLEGALEN SRS-Waffenbesitz und das ILLEGALE Abfeuern von SRS in Parks und an Silvester und bei Hochzeiten - durch Ausländer?
Der Entwurf lässt sich auch als Bankrotterklärung zur Bekämpfung solcher Taten verstehen.
Deshalb versucht man nun mit der Keule SSW und Munition wegzubekommen. Wird aber, wie bei den meisten Waffengesetzverschärfungen, wieder nur die Ehrlichen treffen.
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vor 14 Stunden schrieb ForecaztDead:
Sieht nach Brenner BR20 aus.
Gibt es da Gasentlastungsbohrungen und falls ja, wo führen die hin?
Auf jeden Fall scheint der Schaft relativ spröde gewesen zu sein.
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Am 28.2.2025 um 11:16 schrieb ASE:
Nun ja eigentlich nicht: In der Verordnung steht halt Behältnisse. Was ein solches ist in der Juristerei unverrückbar durch § 243 StGB dessen Auslegung definiert.
Darum geht es doch gar nicht.
Es geht darum, dass hier, wenn man die ganzen Passagen betrachtet, Mindestanforderungen definiert wurden.
ZitatAWaffV §13:
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;ZitatWaffVwV, zu § 36:
36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.Eine Wandhalterung ist ja schließlich auch kein Behältnis.
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vor 3 Stunden schrieb ASE:
Hier war es aber wohl offensichtlich, das die Waffen im Gartenhaus oder Keller herumgelegen sind und das "verschlossen" eine Schutzbehauptung war. Du musst schon den Hintergrund des Urteils berücksichtigen.
Das habe ich berücksichtigt. In der Urteilsbegründung steht aber:
ZitatHandelt es sich demnach bei der Gartenlaube und dem Keller schon nicht um Behältnisse, so kann dahinstehen, ob der Antragsteller die Räume tatsächlich verschlossen hält und im fraglichen Zeitpunkt nur für die Kontrolle aufgeschlossen hatte.
Es wurde also ausdrücklich nicht auf die Frage: abgeschlossen oder nicht eingegangen, sondern der ungeeignete Aufbewahrungsraum als wichtiger bewertet.
Der dadurch entstandene Referenzfall mit Beispielwirkung für weitere Urteile ist für mich der problematischste Aspekt dieses Urteils.
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vor 25 Minuten schrieb ASE:
Es ist allerdings nicht ersichtlich, wo die Beschaffung eines zertifizierungslosen Behältnisses für Luftgewehre eine besondere Härte darstellen sollte.
Bei einem Luftgewehr sicher nicht.
Bei einem Verein mit etlichen Luftgewehren schon.
Was mich bei dem Urteil besonders stört ist das meiner Meinung nach die Formulierung "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" eigentlich auch genauso gemeint war und dies nicht berücksichtigt wurde. Und ein Lagerraum mit Sicherheitsschloß ist meiner Meinung nach deutlich sicherer als eine Gewehrtasche mit Kofferschloss.
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Büma schränkt einen Flintenschaft unter Einsatz von Turbinenöl - Schadensersatz /neuer Schaft fällig?
in Waffenrecht
Geschrieben
Die Einschränkung der Anwendung ist inzwischen eine Standardformulierung in vielen Bereichen, um sich vor Haftung bei Missbrauch abzusichern.
Wahrscheinlich hat der Büchsenmacher schon in seiner Lehrzeit die Verwendung dieses Öls (z.B. da hitzebeständig) gelernt und nie einen Grund zu einer Umstellung gesehen.
Was ich allerdings erwartet hätte wäre, dass der Büchsenmacher nach der Schränkung den Schaft wieder von dem Turbinenöl reinigt und anschließend zur Versiegelung wieder Schaftöl aufträgt. Alleine schon wegen des Geruchs.