

Andor
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vor 17 Stunden schrieb whaco:
Da sollte man daher auch erwarten können, dass in den Jahren als IG, die mediale Verbreitung von Themen funktioniert. Tut sie aber nicht!
Dein Verhalten kenne ich auch von der Arbeit.
Diejenigen, die sich engagieren, sind sichtbar und werden von denen kritisiert, die nur die Hände in den Schoß legen!
Wenn du also etwas verändern willst, dann mach etwas und rede nicht nur darüber. Engagiere dich selbst oder unterstütze andere bei ihrem Engagement.-
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vor 2 Stunden schrieb JoergS:
Wo bitte steht das „ausdrücklich“ im Gesetz? Ich lese da nur eine Joule-Grenze.
Jetzt werden wir aber spitzfindig. Und diese Joule Grenze wurde damals weswegen auf 7,5J festgelegt?
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vor 8 Stunden schrieb JoergS:
Zweitens sollte sich der gute Mann (oder die gute Frau) mal mit der Definition einer "Waffe" laut Gesetz befassen. Wir finden diese gleich in §1 WaffG.
ZitatWaffen sind... Gegenstände, die... dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
Ich bin Waffenentwickler und Waffenhändler. Es liegt in der Natur der Ware, mit der ich mich beschäftige, dass diese tödlich gegen Menschen wirken kann. Ich bin doch etwas erstaunt über die Empörung der Gewerkschaft. Sollen deutsche Waffenhändler jetzt nur noch Nerf-Pistolen anbieten?
Jetzt tust du dir mit den kleinen aber feinen Unterschieden schwer.
Ja, F-Druckluftwaffen können bauartbedingt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Sollen aber ausdrücklich keine schweren Verletzungen hervorrufen können.
Du wirbst aber explizit damit, dass deine Waffen schwere Verletzungen hervorrufen können und zwar auch dann noch, wenn das Ziel wie ein Polizist im Dienst angezogen ist.
vor 8 Stunden schrieb JoergS:Sehr interessant sind die Ausführungen der "Deutschen Polizeigewerkschaft". Die mögen mich so gar nicht
Das kann ich jetzt wirklich nicht verstehen.
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vor 4 Stunden schrieb JoergS:
In der Vergangenheit war ich mit der aggressivstmöglichen Kampagne stets sehr erfolgreich. Pfeilwaffen, "die gefährlichste Spielzeugwaffe Deutschlands". Erstauslieferung 2015, Regulierung 2020. Repetierarmbrüste, Erstauslieferung 2019, Regulierung weiterhin nicht in Sicht.
Ich habe sogar ein ganzes VIDEO nur der Polizeiweste gewidmet und gezeigt, dass man diese selbst mit den schlappsten Armbüsten noch durchschlagen kann.
Passiert ist - nichts.
Ich würde sagen, da hast du (und auch alle Armbrustbesitzer) bisher Glück gehabt. War aber schon mal kurz davor (im Zuge des Verbotes der Pfeilabschussgeräte).
Was ich nicht verstehe:
Du bewirbst deine Waffen zur Selbstverteidigung. Soweit erst mal alles OK.
Dann wirbst du teilweise noch im selben Video damit, dass die Waffen auch gegen Schutzausrüstung wirksam ist, welche üblicherweise nur bei Behörden verbreitet ist. Und wunderst dich dann, dass u.a. die Behörden nicht besonders begeistert davon sind und sich berechtigterweise fragen, welche Zielgruppe eigentlich angesprochen werden soll.
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vor 4 Minuten schrieb tuersteher:
Ich habe in BW mit CDU Abgeordneten gesprochen und über einen Abgeordneten auch eine schriftliche Antwort der Landespartieführung zu einigen kritischen Punkten (z.B. die Einstufung von VRF als Überkontingent durch den CDU IM in BW) bekommen. Mit der CDU wird es definitiv keine Erleichterung und keinen Entfall von irgendwelchem Blödsinn für Bürger oder Sportschützen geben!
Zum Glück wird über das Waffengesetz auf Bundesebene entschieden. Sonst wäre z.B. im genannten BW jetzt schon maximal noch Lichtgewehr erlaubt.
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Gerade gesehen: Die geplanten Gesetzesänderungen könnten auch Auswirkungen auf andere CO2 Waffen haben:
Neues Aus für neue Westernwaffen? Die 40mm Hülse ist damit praktisch tot!
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vor 9 Minuten schrieb Slickride:
Ich lese nur von "Bescheinigung der Mitgliedschaft".
Wichtiger Hinweis.
Normalerweise wird das beides zusammen angefordert, wenn jemand noch nicht 10 Jahre lang seine WBK hat.
Geht die Behörde noch von einer bestehenden Mitgliedschaft aus hat sie evtl. nur die reine Mitgliedschaft abgefragt.
Spätestens wenn ein Verein mit der Standardformulierung "Herr XXX ist seit 18.06.2025 bei uns Mitglied" kommen die aber auf den Trichter und die Probleme gehen los.
Dieser spezielle Fall scheint wegen der erst nach seinem Austritt eingeführten verpflichtenden Austrittsmeldung im Gesetz nicht vorgesehen zu sein.
ZitatWaffG §14
...
(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
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mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
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mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.
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vor 16 Minuten schrieb Schwarzseher:
Ich stelle mal die für deutsche Verhältnisse ketzerische Frage: Warum sollte er deshalb seinen Besitz abgeben müssen? Offenbar hat er die Waffen 25 Jahre lang sicher verwahrt und keinen Unsinn damit angestellt, daher ist davon auszugehen, dass auch die nächsten Jahrzehnte kein Problem für die Gesellschaft daraus entstehen würde.
Berechtigte Frage, falsche Adressaten. Von solchen "Karteileichen" werden wahrscheinlich wirklich die geringsten Gefahren ausgehen.
vor 18 Minuten schrieb Schwarzseher:Angesichts der existierenden Rechtslage ist aber wohl auf jeden Fall ein Eintritt in einen Verein nötig. Normalerweise sollte man bei Eintritt eine Mitgliedsbescheinigung, Mitgliedsausweis oder Ähnliches vom Verein erhalten, was man der Behörde vorlegen kann.
Das allein wäre sicher kein Problem, die Behörde will aber eine Bestätigung über das Training in den vergangenen 24 Monaten.
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vor 10 Stunden schrieb wilmes:
Schau bei YouTube - ALLE Kommentare positiv!
Meine kritischen Kommentare verschwinden da immer wieder plötzlich.
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Da hat dein Verein und deine Behörde geschlafen.
Und ein Verein kann dir nur bereits geleistetes Training bescheinigen.
Ich sehe nur drei Möglichkeiten, wie du aus der Sache rauskömmen könntest, ohne deine Zuverlässigkeit zu riskieren:
- Du gibst deine Waffen bei der Behörde ab
- Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist
- Du Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist an einen Waffenhändler mit der Option, sie später wieder Stück für Stück zurückzukaufen (zuzüglich Gebühren).
Anschließend gibst du deine WBK fristgerecht zurück und kannst dich anschließend wieder auf Vereinssuche machen.
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vor 7 Stunden schrieb RainerE:
Herr Sprave bearbeitet also ständig die Grenzen des Waffenrechts, um Absatz zu generieren und Profit zu machen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor:
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vor 59 Minuten schrieb chief wiggum:
Ohne Werbevideo keine geweckten schlafenden Hunde und kein Verbot.
Seiner Aussage nach hat er ja die Werbung absichtlich entsprechend gestaltet, um den Gesetzgeber zu einer Reaktion zu animieren, bevor er die Zulassung für den Nadler bekommt. Um seine Kunden später nicht evtl. mit verbotenen Waffen sitzen zu lassen (vgl. Pfeilabschussgeräte). Hätte er den Nadler mit Gummigeschossen auf den Markt gebracht hätte er sicher kein Problem bei der Zulassung bekommen. Aber evtl. später mit den Nadelgeschossen als Zubehör (je nach Werbung).
Nur hätte ich bei seiner gewählten Vorgehensweise mit der Produktion abgewartet, bis die Zulassung erteilt ist.
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vor 2 Stunden schrieb msk:
Ich hätte auch jede Art von Beleuchtung mit Nachzieltechnik gleichgesetzt, im Ergebnis ist das ja dann sehr ähnlich.
Genau. Zumal das hineinflicken entsprechender Änderungen für Jäger, wenn das Gesetz so durchgeht, das WaffG noch unübersichtlicher macht.
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vor 2 Stunden schrieb JFry:
Eigentlich wäre es endlich an der Zeit, dass man bei solchen Taten zwar über biographische Details des Täters berichtet (Alter, Lebenslauf), Fotos und Name aber für alle Zeiten aus der Presse und Gedenktafeln, Veranstaltungen etc. verbannt.
Sehe ich genause, das wäre ein erster, wichtiger Schritt. Genauso müssten aber entsprechende Posts in den "sozialen" Medien automatisch gelöscht werden (Stichworterkennung).
vor 56 Minuten schrieb mühli:Sein Vorschlag: Erhalten die Gesundheitsämter etwa Hinweise zu psychischen Auffälligkeiten, sollten diese automatisch die Waffenbehörde informieren. So könnten potenzielle Gewalttaten mit Waffen verhindert werden.
Wie kommt man nach einer so schreckliche Tat und bevor irgendwas über den Täter bekannt ist auf die Idee, als erstes solche Forderungen aufzustellen? Zumal es sich um eine Tat im Nachbarland mit anderen Waffengesetzen handelt?
Wie gut so psychologische Einschätzungen funktionieren hat man ja auch bei den beiden letzten Messerangriffen in Hamburg gesehen.
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vor 53 Minuten schrieb Alema Thomsen:
So so, du legst dir einen Tresor zu?
Gut das du Neulingen gleich mal zeigst, womit sie hier im Forum zu rechnen haben.
vor 54 Minuten schrieb Alema Thomsen:Komisch, die Welt ist bisher Jahrhunderte mit Schlüsselschlössern recht gut gefahren
Spricht ja auch immer noch von der Technik her nichts dagegen. Die Debatte in den letzten Jahren zur Schlüsselaufbewahrung hast du aber schon mitbekommen?
vor 57 Minuten schrieb Alema Thomsen:was denn ein gutes elektrisches oder mechanischens Zahlenschloß ausmacht, bzw. was ein schlechtes ist, und wie der Laie (der Schütze von nebenan) das beurteilen kann oder soll.
Der Laie, der sich mit so was nicht auskennt, lässt sich am besten von einem qualifizierten Händler beraten. Bei mechanischen Zahlenschlössern kann man nicht viel falsch machen. Man sollte nur darauf achten, einen ausreichend großen Drehknopf zu nehmen.
Bei elektrischen Schlössern empfiehlt sich evtl. zur Sicherheit noch ein Zweitschloss, evtl. mechanisches Zahlenschloss.
vor einer Stunde schrieb Alema Thomsen:Wohin also mit dem Zettel, ist ja nix anderes als ein Zweitschlüssel aus Papier - oder?
Ein paar Zahlen kann man sich normalerweise merken, da braucht man keinen Zettel.
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Hallo, es wäre erstmal wichtig zu wissen, was du mittel bis langfristig vorhast, darin unterzubringen.
Da du nur begrenzt Platz hast würde ich mich von der Idee für Staufächer in der Tür verabschieden, wenn diese zu Lasten der Tiefe gehen.
Früher oder später wirst du nicht um einen Munitionsschrank herumkommen, bis dahin kann man Munition auch gut neben den Waffen stapeln.
Die gezeigten Tresore sehen alle nach welchen vom polnischen Hersteller ISS aus. Diese Qualität reicht vollkommen aus, habe ich auch.
Es gibt auch Händler, bei denen du den Tresor bei der Bestellung noch an deine Wünsche anpassen lassen kannst.
Wichtig ist, sich frühzeitig Gedanken über die Schließmethode zu machen. Gibt hier etliche Threads zu. Lass dir keinen Tresor mit Schlüssel andrehen sondern nimm einem mit (gutem) elektrischen oder mechanischen Zahlenschloss.
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vor 8 Stunden schrieb JoergS:
Hauptsache ist, dass die Kasse stimmt.
Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, dass du mit deinen Produkten Geld verdienst.
Dieses „Hauptsache” sehe ich jedoch als Problem. Insbesondere, wenn das bedeutet: „Nach mir die Sintflut, Hauptsache ich habe meine Schäfchen im Trockenen”.Genauso habe ich natürlich auch kein Problem damit, wenn du deine Produkte bewirbst. Das gehört schließlich dazu.
Kritisch sehe ich jedoch Werbung, die darauf abzielt, Ängste zu schüren und dadurch erst einen Bedarf für deine Produkte zu schaffen. Vor allem, wenn diese Form der Werbung dazu führt, dass eine ganze Branche in ein schlechtes Licht gerückt wird und andere möglicherweise bald in ihren Hobbys eingeschränkt werden (Stichwort Armbrust).
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vor 23 Minuten schrieb mühli:
Die Frage ist doch, gab es jemals relevanten Missbrauch dieser "Needler"
Bislang ist das Teil noch nicht auf dem Markt, Missbrauch kann es also noch gar nicht gegeben haben.
Auch für Luftdruckwaffen >7,5J dürfte die Deliktrelevanz recht gering sein, hier würde ich eindeutiger einen Grund zur Aufweichung des WaffG sehen.
vor 25 Minuten schrieb mühli:was eine Waffenrechtsverschärfung wirklich nötig macht?
Die Grenze für freien Erwerb wurde damals bei 7,5J gezogen, da Untersuchungen nach damaligem Stand der Technik schwerste Verletzungen unter dieser Grenze für unwahrscheinlich hielten. Der "Needler" wurde massiv dahingehend beworben, diese Grenze sinnlos zu machen und auch mit weniger als 7,5J schwere Verletzungen hervorrufen zu können. Incl. Demonstation der Penetrationswirkung gegen Schutzausrüstung. Von daher würde ich zu dieser Verschärfungsankündigung sagen : "Geliefert wie bestellt!".
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vor 52 Minuten schrieb Qnkel:
Also gibts dann demnächst einen OneNeedler?
Und/oder den ShortNeedler.
Evtl. sollte man mit der WaffG Änderung noch warten, bis Jörg seine Anpassungen durch hat, dann spart man sich eine Runde.
vor 2 Stunden schrieb heinzaushh:hat das eine mit dem anderen zu tun
Der Entwurf gibt an, auch andere redaktionelle Fehler beheben zu wollen. Jetzt wäre mal wieder die Gelegenheit.
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vor 1 Stunde schrieb Qnkel:
Druckluftwaffen mit 7,5J aber Hartnadelgeschossen erlaubnispflichtig zu machen
Ist das jetzt als Witz gemeint?
Falls nicht sollte JS langsam im Impressum des WaffG genannt werden.
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vor 32 Minuten schrieb Hasenklage:
Und natürlich darf man auf einem KK Stand nicht GK schießen
Das bestreitet ja auch niemand. Wenn aber ein Verein für einen Stand nur KK Zulassung beantragt bekommt er auch nur das. Auch wenn der Stand auch für GK zugelassen werden könnte.
vor 29 Minuten schrieb Hasenklage:NAtürlich kenn ich die Satzung nicht, und natürlich habe ich sie blind unterschrieben. Das willst Du doch hören.
Nein, das lese ich nicht. Er hatte nach Details zu der Satzung gefragt, um dir gezielter helfen zu können.
Wenn du aber nur klagen willst kann man dir nicht helfen.
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vor 2 Stunden schrieb chrisatwork:
Es gibt auch Satzungen, da kann der Vorstand über nachrangige Dinge entscheiden, die nicht der Abstimmung auf der JHV unterliegen
Das klingt für mich aber keinesfalls nachrangig. Je nach Uniform bist du kostenmäßig im 4-stelligen Bereich unterwegs, was jedes Mitglied berappen müsste. Wer auf so was steht legt das Geld hierfür sicher gerne auf den Tisch, die anderen werden das aber sicher nicht einsehen.
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vor 10 Minuten schrieb Hasenklage:
Nun wurde folgende Ankündigung zur Satzungsänderung angekündigt.
Jeder solle sich eine Uniform anschaffen und an mindestens drei Veranstaltungen im Jahr
damit aufschlagen.
Ankündigen kann man ja viel. Darüber abgestimmt werden muss aber auf der JHV. Wie denken denn die anderen Mitglieder darüber?
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Fight4right – für faires Waffenrecht
in Waffenlobby
Geschrieben
Yupp, weiß ich nicht, woher auch. Ich lese hier immer nur deine Kritik am VDB. Belehre mich eines Besseren.