Zum Inhalt springen

lrn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.275
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von lrn

  1. Daß keine Prüfung der Voraussetzungen stattfindet, heißt nicht, daß man einfach fröhlich kaufen kann, was und wieviel man will (auch wenn das in der Praxis wohl oft so gehandhabt wird)! Es gilt immer das Bedürfnisprinzip: geeignet und erforderlich.

     

    Je öfter diese Freiheit zum (an-)"sammeln" etc. mißbraucht wird, umso eher droht den Jägern eine Beschränkung, wie sie wir Sportschützen kürzlich mit der gelben WBK hinnehmen mußten.

    Hier dürfte der Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK" durch einige ganz besonders schlaue Sportschützen wohl der Auslöser gewesen sein: einer mit 141 Waffen hat beispielsweise erfolglos bis in höchste Instanz seine Behörde verklagt, weil die keine 142. und 143. mehr eintragen wollte, darunter einen Repetierer 8x57IS, weil er schon 16 (!) davon im gleichen Kaliber besitze und eine weitere Waffe deswegen nicht erforderlich sei.

    Und da es offenbar eine Mehrzahl solcher Extremfälle gibt, sah man Handlungsbedarf, und jetzt müssen halt alle drunter leiden und künftig ab der 11. Waffe ein Bedürfnis glaubhaft machen, wie bei der grünen WBK auch.

     

    Bei den Jägern ist es letztendlich vergleichbar; hier stellt halt der Jagdschein die Erwerbserlaubnis dar, ähnlich wie beim Sportschützen die gelbe WBK. Man sollte seine Rechte daraus natürlich auch nutzen, aber halt mit Augenmaß und etwas gesundem Menschenverstand. Mit den oben genannten paar Halbautomaten dürfte da (hoffentlich) noch kein Problem entstehen, aber eine einigermaßen sinnvolle Begründung für jede Waffe sollte man nennen können.

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  2. Und: Geschosse dürfen Grundstück nicht verlassen können. Also besser nicht im 3qm-Vorgarten der Reihenhaussiedlung.

     

    Ich wäre auch für Revolver, und auch für Arminius. Trommelspalt ist vernachlässigbar. Schwerpunkt auf schießen: HW37. Schwerpunkt auf führen, falls man das will: HW88 Airweight.

  3. Vorab: Das Video hab ich nicht geschaut, und schaue ich auch nicht. Ich mag den Channel nicht. Aber die Geschichte wurde nun schon von mehreren an mich herangetragen.

     

    Juristisch betrachtet, kann man -ohne daß man denn den genauen Sachverhalt kennt- eher wenig dazu sagen. Mir kommt das alles etwas seltsam vor; ich habe den verdacht, daß da ein komplexerer Sachverhalt bzw. eine Vorgeschichte dahinter steckt.

     

    Wenn man hier aber auf Schild -> Erlaubniswiderruf reduziert, kann man zumindest trefflich unterschiedlicher Auffassung sein, ob so etwas nun gerechtfertigt ist oder nicht.

     

    Und da hätte man auch vorher drauf kommen und die Sache im Vorfeld schon vermeiden können. Oder, wollte er eventuell bewußt provozieren? Dann hat er es nun eben geschafft. Denn nicht alles, was vielleicht erlaubt ist, ist auch zu jeder Zeit an jedem Ort in jeder Situation sinnvoll.

     

    Mich erinnert der Fall irgendwie an einen, der vor nicht allzu langer Zeit mal - wohl an sich legal, zumindest wenn er keine entsprechende Auflage im KWS hatte und man von der Hausordnung der Bahn absieht - mit einer offen sichtbaren Schreckschußwaffe am Gürtel im Bahnhof herumlief und sich dann wunderte, warum es ein Riesen-Trara gab.

     

    Mein "Urteil": Dem Betroffenen fehlt vielleicht nicht die Zuverlässigkeit, insoweit aber auf jeden Fall der gesunde Menschenverstand.

  4. Paßt hier nur am Rande her, aber der Aprilscherz vom revolverguy.com nimmt das Thema und auch das Wappen auf:

     

    New California-Compliant Revolvers

    https://revolverguy.com/new-california-compliant-revolvers/#more-8532

     

    Der Ruger Blackhawk “Safety Hammerless” is geil :D, der andere eigentlich gar nicht wirklich ein Aprilscherz. Haben wir in Europa ja schon.

     

     

    Zurück zum Thema. Interessant, daß andere Bundesstaaten -wenn auch nicht als Partei- an einem Verfahren zu kalifornischer Landesgesetzgebung teilnehmen können. War mir bisher vollkommen unbekannt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae

     

  5. Sprich, alle blöd, bloß Du nicht?

     

    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber Du scheiterst beharrlich daran, zu begreifen, daß die Behörde einen Antragsteller eben gerade nicht im Detail medizinisch beurteilen muß, und das ist gut so.

    Wohl aber muß sie die Eignung als Erlaubnisvoraussetzung prüfen, und wenn diesbezüglich begründete Bedenken entstehen, muß sie ihn begutachten lassen.

     

    Nochmal mein Rat: Beruhig Dich erstmal, komm wieder runter, und denk mal nochmal drüber nach.

     

    Vielleicht hilft Dir dabei, zu wissen, daß meine obigen Gedanken zu unterschiedlichen Rechten der Erlaubnisse nicht im geringsten in irgendweiner Weise gegen Jäger gerichtet sind - warum sollten sie das auch. Wir führen hier eine Diskussion über rechtliche Fragen, und keine ideologische - ich jedenfalls nicht. Du bist wohl offensichtlich auch der Einzige, der das bisher in den falschen Hals bekommen hat.

     

    Wie gesagt, komm mal wieder runter bitte.

  6. vor 13 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Der Neid ist schon eine miese Drecksau.... oder?

     

    Wenn ich Jäger werden wollte, würde ich die Voraussetzungen schaffen und einer werden, und fertig.

     

    Wieso unterstellst Du mir Neid? Weil ich nicht Deiner Meinung bin? Laß das bitte.

     

    vor 15 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Dafür haben wir Ärzte!

     

    Der Gesetzgeber hat - ausnahmsweise mal in relativ weiser Voraussicht- zwecks Vereinfachung nur Versagungsgründe, aber keine konkreten positiven Anforderungen definiert. Wenn Du der Behörde generell jeglichen Verstand und jegliches Ermessen von vorneherein absprichst, die Eignung eines Antragstellers aufgrund seines Eindrucks anzunehmen, dann müssen mit Deiner Argumentation halt alle zum Arzt, weil die Eignung nun einmal eine Erteilungsvoraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis und auch für den Jagdschein ist.

     

    Denk mal drüber nach, wenn Du Dich wieder beruhigt hast.

     

    Wenn Du dann immer noch diese Auffassung vertrittst, kannst ja mal mit gutem Beispiel anfangen und zum Arzt gehen (oder künftig nur noch falknern gehen, falls Du verstehst, was ich meine). Dann möchte ich Dich hören, wenn Dir Dein Arzt für eine privatärztliche, oberflächliche Untersuchung und ein einfaches Negativ-Attest irgendwas zwischen 80-150 Euro berechnet. Dann wirst Du wahrscheinlich auf einmal die Auffassung vertreten, daß der Sachbearbeiter der Behörde ganz bestimmt fast genauso gut, aber deutlich billiger hätte erkennen können, daß Du z.B. nicht behindert zu sein scheinst.

     

    vor 20 Minuten schrieb gipflzipfla:

    In Zeiten einer Pandemie Leute anlasslos! in eine Behörde zu zitieren, nur wegen einem Stempel auf einem Fetzerl Papier, das ist dumm!

     

    Da stimme ich Dir noch am ehesten zu, aber auch nur mit der Einschränkung, daß man nicht weiß, was die Behörde im konkreten Fall wirklich dazu bewogen hat. Wenn es tatsächlich anlasslos bzw. ganz pauschal ist "(machma imma so"), dann ja. Wenn die Eignung schon lange nicht mehr beurteilt wurde, dann nein.

     

  7. vor 16 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Nur erscheint es im Momentanzustand rund um eine panisch bearbeitete Pandemie schon unsinnig, Jemanden persönlich aufs Amt zu zitieren.
    Etwas Fingerspitzengefühl wäre da schon angesagt....

     

    Das wäre dann eine Frage der Ermessensausübung, nicht aber der grundsätzlichen rechtlichen Lage.

     

    Ein Jagdschein ist eine sehr weitgehende Erlaubnis, denn immerhin darf der Jäger Waffen nicht nur besitzen, sondern auch führen und sogar damit schießen. Solch weitgehende Rechte hat nicht einmal der Waffenscheinbesitzer. So könnte man also durchaus die Meinung vertreten, daß beim Jäger besonders auf die Eignung zu achten ist.

     

    vor 17 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Woher sollten denn die "Gründe zur begründeten Annahme, dass ...." kommen?

     

    Bloß ein paar Beispiele: Alkoholmißbrauch bzw. die Eigenschaft als regelmäßiger Trinker sieht man vielen Leuten äußerlich an. Schwerhörigkeit beim Sportschützen (Aufsicht nicht hören). Fehlende Sprachkenntnisse (Aufsicht nicht verstehen). Parkinson, zitternde Hand beim unterschreiben. Gleichgewichtsstörung, gehen am Stock (sichere Waffenhandhabung fraglich). Overheadlinsen in der Brille (Sehvermögen).

     

    Dazu braucht es keiner besonderen Schulung.

    • Gefällt mir 4
  8. Mal nüchtern juristisch betrachtet:

     

    Die persönliche Eignung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das hat die Behörde zu prüfen. Ob das bisher so geschah, oder hier oder anderswo nicht geschah, ist irrelevant. "Hamwer schon immer so gemacht" oder "machen die da drüben aber auch" sind - zumindest in diesem Zusammenhang - keine juristisch stichhaltigen Argumente.

     

    Die Behörde kann nun entweder selber prüfen, oder prüfen lassen, und hat dabei einen gewissen Ermessenspielraum bezüglich ihrer Möglichkeiten. Und, ob es einem gefällt oder nicht, der Augenschein, also ein persönliches Treffen mit einem Antragsteller, ist der für den Bürger zunächst einmal der geringste Eingriff in dessen Sphäre. Die Alternative wäre nämlich tatsächlich die Begutachtung durch einen qualifizierten Dritten, und die kostet dann halt.

     

    Die Behörde kann einen nicht zwingen, bloß wegen einer Überprüfung der Eignung anläßlich einer Erlaubniserteilung zu erscheinen. Sie kann wohl aber eine Erlaubnis verweigern, wenn der Antragsteller nicht am Verfahren mitwirkt (also sich, von wem auch immer, in Augenschein nehmen oder gar untersuchen läßt).

    Das persönliche Erscheinen anordnen kann die Behörde seit der letzten Waffenrechtsänderung zwar auch, aber nur in begründeten Einzelfällen. Eine Regelüberprüfung wird da wohl eher nicht ausreichen.

     

    Das Argument, die Behörde könne einen gar nicht beurteilen, sollte man tunlichst stecken lassen, und sich damit zufrieden geben, daß sich die Behörde im Standardfall damit begnügt, daß man persönlich erscheint und der Augenschein durch den Sachbearbeiter (ist tatsächlich anschauen, und mit dem Antragsteller sprechen) keine offensichtlichen Indizien einer mangelnden Eignung ergibt.

     

    Klingt hart, gefällt nun sicher nicht jedem, ist aber letztendlich eine relativ bürgerfreundliche Verwaltungspraxis. Ein ständiges regelmäßiges persönliches Erscheinen, wie es meine Behörde mal von mir wollte ("hamwer schon immer so gemacht"), läßt sich damit allerdings nicht rechtfertigen.

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  9. vor 18 Minuten schrieb Quetschkopf:

    Von den meisten hier höre ich bisher leider nur Scheißhausparolen und Hasstiraden auf die Politik (die wir selber gewählt haben), diejenigen die sich Aktiv für unsere Sache einsetzten halten sich hier schön raus weil dann wieder der ein oder andere hier auch bei diesen Personen was zum meckern findet.

    Falls Du damit mich meinen solltest (immerhin hast Du Dich mehr oder weniger konkret mit meinem Beitrag weiter oben auseinandergesetzt), dann schreib mich bitte an und wir klären das. Ich mag mir nämlich solche Vorwürfe nicht machen lassen, und erst recht nur deswegen nicht, weil ich teilweise anderer Meinung bin als Du.

     

    vor 18 Minuten schrieb Quetschkopf:

    Macht doch bitte mal realistische Vorschläge wie wir das Problem, im unserem Fall das Waffenrecht, lösen können!!!  Da wird es schon recht einsam werden um die vernünftigen Vorschläge. 

     

    Wenn Geschehenes der Auslöser sein soll, dann braucht man am Waffenrecht gar nichts zu verändern. Die Behörde hat Instrumente, bei fehlender Eignung oder dem entsprechenden Verdacht tätig werden zu können.

     

    Wenn das behördenintern nicht klappt, bringt eine künftige Zwangsuntersuchung aller gar nichts, im Gegenteil generiert sie eine Datenflut, der man dann erst recht nicht Herr werden wird.

     

    Mittlerweile kann die Behörde persönliches Erscheinen anordnen, und sich selbst ein Bild vom Betreffenden machen. Natürlich kann man da nicht alles ausfiltern, aber das kann auch ein Psychologe nicht.

     

    Ich habe einmal mit meiner SBine gestritten angeregt diskutiert, weil die sich dahingehend geäußert hatte, daß man stets persönlich erscheinen solle und man keine postalischen Vorgänge bearbeite (mit nicht geeigneter Begründung, die hier aber nichts zur Sache tut).

     

    Letztendlich aber, so überlegte ich mir dann, könnte z.B. die Behörde zumindest schon einmal beim Erstantrag um persönliches Erscheinen des Antragstellers bitten. Rechtsgrundlage? Prüfung der Erlaubnisvoraussetzung "Eignung" durch Augenschein/persönliches Gespräch (vorgesehen vom VwVfG), um dem Antragsteller ein ansonsten fälliges Attest zu ersparen. Sachgerecht, sofort ohne Gesetzesänderung möglich, Grundrechtseingriff vernachlässigbar, für vermutlich 95% der Betreffenden unproblematisch. Bisher ist das offensichtlich wohl keine durchgehende Verwaltungspraxis.

     

    Wenn man möchte, kann man dann den damit beauftragten Personen ja eine Weiterbildung in Sachen Menschenkenntnis zukommen lassen.

     

    Hier hast meinen Vorschlag.

    • Gefällt mir 2
  10. vor 5 Stunden schrieb Quetschkopf:

    Was ist das den wieder für ein doofer vergleich!?!?!

     

    Eklatante Mißstände auf der einen Seite, geschädigt sind nicht nur die Toten/Kranken selbst, sondern -neben dem Gesundheitssystem, das die Folgen sozialisiert- die ganze Gesellschaft, durch die mit dem Drogenhandel verbundene Kriminalität. Diese wird vom Staat teilweise ignoriert. Dealer-Zonen sprühende "Parkmanager" in Berlin sind ja da nur der gespielte Witz zum Abschluß.

     

    Auf der anderen Seite hochfrequenter, ziemlich sinnloser Aktionismus mit äußert fragwürdigem, wenn denn überhaupt vorhandenem Zugewinn an Sicherheit für die Gesellschaft; jedenfalls aber ein garantierter Zugewinn an Bürokratie, der man hinterher ohnehin wieder nicht Herr wird.

     

    So doof finde ich den Vergleich nicht, Quetschkopf, sonst hätte ich ihn nicht gezogen.

     

    vor 5 Stunden schrieb Quetschkopf:

    Aber nur mal so am Rande, ich bin froh das es in Deutschland ein Waffengesetzt gibt und nicht jeder Trottel eine Waffe haben darf und diese auch immer dabei haben darf. Wirklich ziehlführend ist unsere Gesetzgebung dabei natürlich nicht, aber welches Gesetzt ist das den schon.

     

    Nur weil ich zunehmend hirnlosen Aktionismus ablehne, mein lieber Quetschkopf, heißt das doch nicht, daß ich dafür bin, daß jeder Trottel eine Waffe a) haben und b) jederzeit führen darf.

     

    Das ist genau die Argumentation, mit der man eine Diskussion und erst recht jede Art von Konsens von Anfang an ziemlich erfoglreich verhindert und eine Spaltung der Gesellschaft betreibt: Wer eine Maßnahme im Waffenrecht kritisiert, will automatisch, daß alle mit Killerwaffen ballernd durch die Straßen ziehen; wer eine Corona-Maßnahme kritisiert, ist gleichzeitig mit hunderttausenden Toten einverstanden; wer nicht alle zwei Tage wieder Holocaust-Belehrungen hören will, ist ein Nazi; wer nicht links ist, ist rechts, also auch Nazi, und so weiter und so fort.

     

    Damit kann ich absolut nichts anfangen, und halte es für noch viel "doofer", als Du vermutlich meinen Vergleich oben.

     

    • Gefällt mir 4
  11. In Bayern ist -zumindest die mir bekannte- Praxis wohl so, daß

     

    a) wie gesetzlich vorgesehen der Antragsteller die Aufbewahrungsmöglichkeit bei Antragstellung nachweist (Rechnung, Foto, wie auch immer), sie aber nicht unmittelbar kontrolliert wird; dazu gibt es auch keine Vorschrift

    b) für periodische Routinekontrollen vor Ort keine Gebühren erhoben werden sollen, wenn nichts beanstandet wird (ich glaube mich an eine Weisung des Innenministeriums an die Waffenbehörden zu erinnern, die irgendwo mal veröffentlicht war)

  12. Es geht hier um Finanzzuweisungen, die die Kreisverwaltungsbehörden (in Bayern erfüllen diese die Aufgaben der Waffenbehörden) im Rahmen eines Finanzausgleichs zur Erledigung staatlicher Aufgaben erhalten.

     

    Keineswegs geht es um Generierung von Gebühren zu Lasten des Bürgers, eher um die Mittelverwendung. Der Bericht des Rechnungshof ist öffentlich. Lest doch mal den entsprechenden Teil des Berichts, ab Seite 145. Recht interessant unter so einigen Gesichtspunkten.

     

    Und was die Munition betrifft, geht es tatsächlich um die von Waffenbehörden entgegengenommenen Waffen und Munition. Hier werden mangelnde Qualifikation und Aufbewahrung bemängelt.

     

    Die Zusammenfassung der dpa ist für sich gesehen eher mißverständlich, zumindest wenn man sie mit unserem kritischen Auge betrachtet.

    • Gefällt mir 4
  13. vor 25 Minuten schrieb Sergej:

    Und du bist so verängstigt, dass du dich nicht traust deren Namen zu nennen?

     

    Am Schluß kommt die Lambrecht noch daher wegen wegen Erstellung einer Feindesliste... Mir fallen eine Mehrzahl Namen ein. In Bayern z.B. nervt die Frau Schulze jedes Jahr das Innenministerium mit denselben Anfragen zur Waffenkriminalität, obwohl jedes Mal diesselben kläglichen Ergebnisse rauskommen (geringer Anteil an Schußwaffenkriminalität durch legal besessene Waffen, großer Anteil davon erweiterter Suizid, weiterer Teil davon ohne Personenschaden, kein meßbarer Sicherheitsgewinn durch Verbote).

     

    Daß man, wenn man Kriminalität senken will, die Straftäter hart angehen muß und nicht den Bürger, das können oder wollen die Grünen wohl nicht kapieren (und bei den meisten anderen habe ich auch meine Zweifel).

     

    Daß harte Strafen in einem Rechtsstaat nicht möglich sein sollen, das werde und will hingegen ich nie verstehen. Strafrecht hat eben nicht nur eine Resozialisierungsfunktion.

     

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  14.  

    vor 26 Minuten schrieb webnotar:

    Ist das nun Segen oder Fluch?

    Vielleicht beides. Zu viele Detailregelungen machen ein Verwaltungsverfahren unpraktikabel, andererseits lassen sie natürlich Lücken, denen man juristisch irgendwie Herr werden muß, wenn es Probleme gibt. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist das problematisch, weil man nicht einfach Analogien bilden kann. Andererseits ist es natürlich "bürgerfreundlich", wenn nicht jeder Verstoß gleich mit Sanktionen belegbar ist.

     

    Daß es für den geschilderten Fall wohl keine "richtige" Lösung gibt, hat mich allerdings auch gewundert.

     

    Ausnahme, die Frage 4 hab ich übersehen: Für den Schützen steht wohl eine Rücknahme der Erlaubnis in greifbarer Nähe, §45 Abs. 1 WaffG. Eine entgegenkommende, bürgerfreundliche Behörde könnte überlegen, ob sie wenigstens ein Bedürfnis nach §8 WaffG anerkennt, wenn die Voraussetzungen des § 14 WaffG fehlen, der Schütze aber tatsächlich den Schießsport ausübt. Damit ließe sich zumindest eine grüne WBK aufrechterhalten, nicht aber eine gelbe, weil deren Privileg der pauschalisierten Erwerbserlaubnis eben nur der in Verein und Verband organisierte Sportschütze genießt.

    • Gefällt mir 1
  15. Sorry, Männer, aber das mit dem Betrug ist Käse. Eine mittelbare Falschbeurkundung käme strafrechtlich schon eher in Frage, zumindest im Falle der Abwandlung (Vorsatz), das müßte man mal genau durchprüfen. Beihilfe zu einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz? Auf Anhieb finde ich nix.

     

    Verwaltungsrechtlich gesehen sind es äußerst interessante Fragestellungen, da wird das Gesetz keine ausdrückliche Antwort drauf geben. Das wäre eine schöne Prüfungsaufgabe für ein Staatsexamen. Das könnte man sogar noch ganz schön weiterspinnen. Wenn Verein oder Verband nicht zur Anzeige der Umstände verpflichtet sein sollten, wären sie wenigstens dazu berechtigt (Datenschutz)? Schadensersatz bei Erlaubnisentzug aufgrund einer nicht zulässigen Meldung?

     

    Für den Verband könnten die Folgen des §15 Abs. 4 WaffG drohen. Daraus könnte man vielleicht eine Art Obliegenheit herleiten, die Behörde auf fälschlicherweise erteilte Bescheinigungen hinzuweisen. So würde ich argumentieren, würde ich mich als Vereinsvorstand oder Verantwortlicher beim Verband mit der Angelegenheit konfrontiert sehen.

    • Gefällt mir 2
  16. vor 1 Stunde schrieb JägermitHut:

    Mündliche Testamente, lediglich schriftliche Testamente mit Unterschrift (außer vollkommen handschriftlich) sind ungültig.

     

    10 oder 100 Zeugen, der Papst oder die Bundeskanzlerin, spielt keine Rolle.

    Es gibt Fälle, in denen eine Verfügung von Todes wegen auch mündlich wirksam sein kann, allerdings nur unter äußerst engen Voraussetzungen und nicht im geschilderten Fall.

     

    Grundsätzlich aber hast Du Recht.

  17. vor einer Stunde schrieb Sepp64:

    Hier ist noch kein Verein in Bewegung. Ich bin in vier Schützenvereinen und nur ein Verein hat einen 50m und einen 100m Schießstand. Die haben schon bei dem ersten Lockdown diese teilgedeckten Stände nicht geöffnet.

    Wenn sich die Verantwortlichen nicht trauen, und sich auch nicht überzeugen lassen, ist es natürlich ein Problem.

     

    Vielleicht hilft ja die BSSB-Seite. Und man kann den Verantwortlichen auch mal sagen, daß sie ausführendes Organ des Vereins sind und es einen Vereinszweck gibt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.