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Herr_Merlin

WO Silber
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Beiträge von Herr_Merlin

  1. Danke @wilmes so geht es mir hier auch.

     

    Bisher hat jeder, ungefragt nach Kauf sofort alle Dokumente zugestellt und jeder mitgeteilt welche Behörde zuständig ist.

    Diese habe ich mir dann im Internet rausgesucht und über die öffentlich auf der Website einsehbaren Kontaktdaten kontaktiert.

     

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  2. Glaube das hier kann zu.

     

    8 minutes ago, Herr_Merlin said:

    Nochmals meine Fragestellung oben.

    [... hat @ASE bereits zitiert]

    Daher warum sollte ich nicht auf die Aussage eines Käufers vertrauen, wer zuständig ist. Dann suche ich diese Behörde selbst via Internet auf und Kontaktiere diese über die öffentlich einsehbaren Kontaktdaten. Sagt diese dann nein den kennen wir nicht oder ja der darf erwerben - ist doch alles klar.

    Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?

    @ASE ? @Frank222 ?

     

    Gut wir dirften ab - ich warte erstmal auf die Dokumente.

     

     

     

    Ich sehe immernoch nicht wo das rechtliche Problem seinen soll, nach der zuständigen Behörde zu fragen.

    Meinen Prozess beschrieb ich bereits, @ASE ist nur auf Teil 1 eingegangen ohne den 2ten Teil zu berücksichtigen und somit sehe ich die Antwort als hinfällig an.

     

    ---------------

     

     

    Danke an alle - hier kann erstmal zu.

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  3. 16 minutes ago, Herr_Merlin said:

    Wenn mir jemand eine Behörde nennt, gehe ich auf die Website dieser uns prüfe das nach und Kontaktiere diese über die Kontaktdaten, welche dort genannt sind. Allerdings welches Dorf zu welchem Landkreis und ob die Polizei oder der Landkreis zuständig ist, das weiß ich erstmal nicht.

    Meine Erwartungshaltung wäre hier: Meine Zuständigebehörde ist z.B. die Kreispolizei XYZ. Über die Websiten dieser konnte ich bissher verifizieren und kontakt mit der Nummer / E-Mail der Behörde aufnehmen zwecks Prüfung.

    Nochmals meine Fragestellung oben.

    Was ist schlimm daran, wenn ich nach der Zuständigen Behörde frage, damit meine ich NAMEN der Behörde. Das ich diese dann über deren öffentlich ersichtlichen Kontaktinformationen kontaktiere? 

    Woher soll ich ohne viel Mühe wissen, ob die Kreispolizei, das Ordnungsamt, die untere Jagdbehörde oder was auch immer Zuständig ist? Fener, welches Dorf, welche Gemeinde wird in welchem Kreis betreut, manchmal ist dann auch der Nachbarkreis zuständig. Kann ich nicht und wenn doch nur über viel Aufwand.

    Daher warum sollte ich nicht auf die Aussage eines Käufers vertrauen, wer zuständig ist. Dann suche ich diese Behörde selbst via Internet auf und Kontaktiere diese über die öffentlich einsehbaren Kontaktdaten. Sagt diese dann nein den kennen wir nicht oder ja der darf erwerben - ist doch alles klar.

    Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?

    @ASE ? @Frank222 ?

     

    Gut wir dirften ab - ich warte erstmal auf die Dokumente.

     

     

  4. 2 minutes ago, ASE said:

     

    Ganz einfach: weil DU sicherstellen musst, das der Erwerber berechtigt ist. Schon mal darüber nachgedacht, das dir ein Lump eine Telefonnummer seines Bruders unterjubelt oder sich gleich selbst als "Behörde" meldet?  

    Wenn mir jemand eine Behörde nennt, gehe ich auf die Website dieser uns prüfe das nach und Kontaktiere diese über die Kontaktdaten, welche dort genannt sind. Allerdings welches Dorf zu welchem Landkreis und ob die Polizei oder der Landkreis zuständig ist, das weiß ich erstmal nicht.

    Meine Erwartungshaltung wäre hier: Meine Zuständigebehörde ist z.B. die Kreispolizei XYZ. Über die Websiten dieser konnte ich bissher verifizieren und kontakt mit der Nummer / E-Mail der Behörde aufnehmen zwecks Prüfung.

  5. Servus,

     

    da sich viel hier bei mir ändert, steht sehr viel zum Verkauf wie einige gesehen haben.

    Wie dem auch sei, nun hat jemand ein Gewehr erstanden und bezahlt.

    Fragt nun schon das zweite Mal nach der Paketnummer...

    Ich habe leider noch keine EWB erhalten und den Kontakt zu seiner Behörde.

    Jetzt kam eine Mail mit einer Jagdschein Nummer und etwas, was entfernt an eine NWR ID erinnert und dem Hinweis seine Behörde wäre unterrichtet, ich solle losschicken.

    Ähm nein? So nicht.

     

    Jetzt meine Fragen;

    A) wie mit dem erhaltenden Geld umgehen?

    B) was muss ich rechtlich noch tun, dass jemand hier versucht eine Waffe zu erstehen, obwohl vermutlich nicht berechtig? Versendet wird die absolut nicht ohne EWB und Behörden Kontakt - ergo habe ich diese weiterhin hier.

    C) Was kann ich noch tun? Bei der Auktionsplattform melden - vermutlich. Sollte so jemand ein LWB werden - vermutlich nicht. 

     

    Grüße

     

  6. On 10/5/2016 at 5:42 PM, Bluemerle said:

    Das Problem hatte ich vor einiger Zeit auch : Waffe bei egun mit dem Hinweis no international shipping eingestellt, der Höchstbieter kam dann aus der Slowakei...

    Ging völlig problemlos über die Fa. K. in P.

    Nachdem der Käufer den Kaufpreis überwiesen hatte, hab ich die Waffe an die besagte Firma K. geschickt, die sie auf Ihre WHL genommen hat.

    Mit der Kopie der WHL zum Amt und die Waffe austragen lassen - feddich!

    Vertragspartener wurde hier nur die Fa. K., die anschliessend mit dem Käufer und den Behörden alles weitere geklärt hat.

    wer ist die Firma K?

  7.  

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