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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Slickride antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hier mal ne Antwort aus dem Büro Lindner: -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Slickride antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@switty hast du zufällig ein XLS mit den Adressen? Dann würde ich auch mal ein paar duzend Briefe fertig machen. -
Es gibt heutzutage leider so gut wie niemanden mehr, der Verantwortung übernimmt und zu Fehlern steht. chapeau! Viele hätten das wohl "anders" gelöst.
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Frage: wenn die Tür eine Zarge von 25cm hat muss dann die Tür auch 24cm haben? Oder gehen auch 18. danke
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In Prinzip ist der schon offen!
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Guter Punkt, prüfe ich bzw. lese ich. ggf. ist das auch ein Vertrag. Kann über einem Vertrag auch Testament stehen? Ich weiß zumindest dass beide das genau so geregelt haben wollten.
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Ich weiß dass es schon ein geregeltes Testament gibt für Haus Hof und Geld (alles geht am meine Frau, die Ehefrau bekommt nichts, ist so gewollt, alles fix geregelt mit dem Notar). Die Frage ist ob es jetzt reichen würde, handschriftlich ein Testament nur für die Waffen zu verfassen in dem Sinngemäß steht "Im Falle meines Todes erbt X alle Waffen".
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@Mausebaer hast du da einen Tipp an wen man sich da am besten wendet? Anwalt? Notar? Und braucht der ein spezielles Fachgebiet? Danke
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Wir werden nun eine Kreuzvererbung machen. Hat jemand eine Ahnung, ob da ein handgeschriebenes (Zusatz)Testament reicht?
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
Slickride antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Generell bei solchen Fällen (hatte das mal in der Firma mit einer betrunkenen Putzkraft) - nicht selbst anfassen, im Zweifel die Polizei holen. Leider ist man sonst heute oft der Gelackmeierte... -
korrekt. Wir sind beide noch „im Saft“ und wollen uns zu Lebzeiten zunächst nicht trennen. Geht eher um den so genannten Schicksalsschlag
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Good day, da man bekanntlich besser vorher als nachher Dinge regelt wollte ich mich mal erkundigen, wie die aktuelle Lage ist. Sachverhalt: Ich: Sportschütze, WBK Frau: hat nix (Sachkunde, WBK...) Schwiegervater: Sportschütze, WBK, einiges im Keller Jetzt dachten wir immer, es reicht im Erbfall wenn meine Frau die Sachkunde hat. Erben-WBK, Ende. Seit 2008 muss aber ein Bedürfnis vorhanden sein, sonst Waffen blockieren. Ist das noch aktuell? Amatix ist ja pleite... Blockieren bei einer Vielzahl an Waffen kostet ja auch ordentlich € Überlege grade folgende Varianten: 1) Ich setze meinen Schwiegervater als Erben nur für die Waffen ein und er mich 2) Meine Frau geht den Weg und macht ne WBK, wobei sie am schießen recht wenig Interesse hat Übersehe ich einen Weg? Nach div. Quellen bekäme ich oder er in Fall 1) die vererbten Waffen einfach so in die WBK eingetragen ohne Bedürfnis, Erwerbstreckung etc. korrekt? Danke!
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Ich benötige ihn primär für fallplatte und Speed. Der Verein hat bereits einen, auf diesen habe ich aber nicht immer Zugriff. Darum möchte ich einen eigenen
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So viel wie nötig - so wenig wie möglich kommt aber nicht primär auf den Preis an, wenn die Qualität ok ist.
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Hallo liebe Gemeinde, welchen Timer könnt ihr aktuell empfehlen? im Verein haben wir den CED 7000 aber der wirkt mir echt billig verarbeitet für das Geld. Gibts da Alternativen? Danke!
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Spannend. Erstaunlich neutral und unaufgeregt.
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Für mich hinkt die Logik. Ich darf auch eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen. Wenn ich diese einem Unberechtigtem überlasse habe ich trotzdem ein Problem.
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Is it? Überlassung eines verbotenen Gegenstandes an einen Unberechtigten?
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Wie würde sich eigentlich folgender Fall verhalten: Feierabend, schon 1-2 Bier getrunken. Es klingelt. Aufbewahrungskontrolle. Reinlassen, sagen "Da ist der Tresor, aber ich habe Alkohol getrunken, darum mache ich nicht auf?"
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Anbei ein kleiner Test: https://www.youtube.com/watch?v=mo4EhK7W8QA
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Waffe zur Reperatur einschicken - was ist zu beachten?
Slickride antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Auch nach 5 mal lesen erschließt mir sich der Text nicht - heißt für mich in der Praxis? Danke! -
Hallo zusammen, ich muss meine LW wegen eines Defektes einschicken. Der Händler möchte diese per DHL abholen lassen, Buchung über Geschäftsportal, Zustellung nur an entsprechenden Empfänger. Waffenrechtlich so okay? Die Waffe befindet sich dann nicht mehr bei mir, reicht da eine Quittung des Händlers über die Übernahme? Oder was brauche ich da um "sauber" zu sein im Fall der Kontrolle (man weiß ja nie) Danke!
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Ggf. hilft das weiter: https://www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/waffensammler-waffensachverständiger-werden/
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@Elo dann Ludwigshafen. dachte eigentlich es wäre recht easy: Wände DIN EN 1143-1? Eine Quelle gibt hierfür an: Stahlbeton nach EN 206-1 / DIN 1045-2; Nenndicke > 140 mm; Festigkeitsklasse mindestens C 16/20 Tür mit entsprechender klasse, meine Fenster, fertig. Ist noch nix gebaut oder fix im Keller geplant, also noch völlig offen.