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Elo

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Beiträge von Elo

  1. Im Faden wurde ja mehrmals die angebliche jagdliche "Gefährdungshaftung" thematisiert, wobei jedoch die notwendige gesetzliche Grundlage auch auf mehrfache Nachfrage nicht benannt wurde.

     

    In einigen Lernsystemen findet sich wohl der Begriff der Gefährdungshaftung in Zusammenhang mit Wildschäden, das ist aber eine spezielle Regelung für ganz konkrete Anwendungsfälle.

     

    Um das nicht so im Raum stehen zu lassen, hier aus einem Beschluss des OLG Bamberg – Az.: 8 U 88/11 vom 25.07.2011 zum Thema "Verschuldenshaftung bei Verletzung eines anderen Jägers durch einen abgeprallten Schuss":

     

    https://www.ra-kotz.de/verschuldenshaftung-bei-verletzung-eines-anderen-jaegers-durch-einen-abgeprallten-schuss.htm

     

    Zitat:

    ...

    Die Rechtsordnung sieht für fehlerhaftes Verhalten bei einer Jagd keine Gefährdungshaftung vor. Eine Haftung des Beklagten erfordert deshalb ein schuldhaftes, d.h. zumindest fahrlässiges Verhalten. Als Ansatzpunkte für eine Haftung kommen das Verhalten des Beklagten zum Zeitpunkt der Schussabgabe und sein Verhalten im Vorfeld als Leiter der Jagd in Betracht.

    ...

     

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  2. vor 55 Minuten schrieb rockwilder:

    Auch bekomme ich diesen nicht gedreht, falls er selbst nur geschraubt ist.

    Wenn Du da mal mit einer Lampe reinleuchtest - sitzt der Schieber auf einer Welle (eventuell mit Gewinde?) oder auf einem Vierkant?

    Einen blank polierten Metallstreifen - alternativ Schraubendreherklinge, schmaler Stechbeitel o. ä. - als Spiegelersatz nutzen, um die Rückseite des Knaufs anzuschauen.

     

    Eine Möglichkeit wäre noch, daß da mit Schraubensicherung gearbeitet wurde.

    Man könnte den Griff ganz vorsichtig anwärmen und dann mit Handschuh probieren, ob der sich abziehen oder drehen läßt.

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  3. vor 8 Stunden schrieb rockwilder:

    Hat jemand eine Idee für mich?

     

    Schildere doch mal, was bezüglich der bisherigen Vorschläge rausgekommen ist.

     

    Keine Sicherungsschrauben (Madenschrauben, Inbusschrauben) vorhanden?

    Kunststoffkappe am Hebel nicht zu lösen?

    Knauf nicht rauszudrehen?

    Foto (gut beleuchtet) vom Innenleben des Ausschnitts, in dem der Knauf bewegbar ist?

    Gibts zu der Tür eine Bedienungs- und/oder Einbauanleitung?

    Gibt es an der Tür sonst irgendwelche Klappen, Abdeckungen o. ä.?

     

    Grundsätzlicher Rat:

    Vor Ausbau irgendwelcher Teile Fotos vom Ursprungszustand machen.

    Mit passendem Werkzeug arbeiten.

    Schrauben und Kleinteile in einem Behältnis lagern, ggf. beschriften.

    Keine rohe Gewalt anwenden.

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  4. VDB-Nachrichten, 05.12.2022:

     

    VDB erneut zu Gesprächen mit Europapolitikern und Verbänden in Brüssel

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/05122022_vdb_erneut_zu_gespraechen_mit_europapolitikern_und_verbaenden_in_bruessel.html

     

    Zitat:

     

    Angesichts der politischen Themenfülle war unser Interessenvertreter Peter Braß Anfang Dezember zu politischen Gesprächen in Brüssel. Neben Meetings im Europäischen Parlament lud der Europäische Jagdverband (FACE) zu einem politischen „Christmas Dinner“ in die „Hauptstadt“ der Europäischen Union. Dabei stand die kommende neue EU-Feuerwaffenverordnung im Zentrum des Interesses.

     

    Kurz vor Weihnachten herrscht Hochbetrieb im politischen Brüssel. Politische Institutionen und Interessensverbände laden zu verschiedenen Podiumsdiskussionen, Workshops und Parlamentarischen Abenden. So diente auch die Veranstaltung des Europäischen Jagdverbandes am 5. Dezember 2022 dem Austausch zur Neufassung des EU-Feuerwaffenrechts. Hieran nahmen zahllose EU-Abgeordnete und die zuständigen Vertreter der Europäischen Kommission teil. „Kein Verordnungsentwurf geht so aus dem EU-Parlament heraus, wie er hineingekommen ist“, schätze ein Abgeordneter die Lage zur Feuerwaffenverordnung ein. Wenngleich die Vorschläge der Kommission in einigen Fällen wohl auch den Aufwand an Bürokratie für den Handel reduzieren, bleiben Punkte, die verbessert werden müssen. „Die geplante Endverbleibserklärung geht an der Realität vorbei. Viele Lieferanten können im Voraus nicht sagen, wer der schlussendliche Käufer (Endkunde) einer Waffe im Ausland ist, die über andere Händler vertrieben wird“, nannte Peter Braß als Beispiel.

     

    Aktuell werden im EU-Parlament gerade die Fachausschüsse und Fachpolitiker benannt, die den Verordnungsentwurf federführend und mitberatend diskutieren werden. Auf Ebene der Mitgliedsstaaten hatte sich bereits eine sog. Ratsarbeitsgruppe Ende November mit dem Dossier befasst. Ab Januar 2023 werden dann die politischen Debatten anlaufen. Deswegen nutzte Peter Braß den Nikolaustag für den Austausch im EU-Parlament.

     

    Der VDB führt seit Ende letzten Jahres zu dem Thema politische Gespräche in Brüssel. Auch im kommenden Jahr werden wir uns sehr intensiv für unsere Mitgliedsbetriebe und für praxisnahe Lösungen einsetzen.

     

    (Zitat Ende)

     

    Hinweis zur Abgrenzung:

    Die EU-Feuerwaffenverordnung regelt den Handelsverkehr zwischen EU und Nicht-EU-Staaten (= Drittstaaten).

    Die EU-Feuerwaffenrichtlinie dagegen erfaßt den Handelsverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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  5. VDB-Nachrichten, 06.12.2022:

     

    Austausch mit dem Vorsitzenden des EU-Landwirtschaftsausschuss Norbert Lins (CDU)

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/06122022_austausch_mit_dem_vorsitzenden_des_eu-landwirtschaftsausschuss_norbert_lins_cdu.html

     

    Zitat:

     

    Am Freitag, den 2. Dezember 2022, traf sich der VDB im Müller Schießzentrum in Ulm (MSZU) zum Gespräch mit dem Europaabgeordneten Norbert Lins. Als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft ist Herr Lins insbesondere mit den jagdrelevanten Themen sehr vertraut. Hierzu gehört auch das EU-Feuerwaffenrecht, das gerade novelliert wird.
    Auf Einladung des VDB besuchte Herr Lins uns zu einer ausführlichen Betriebsbesichtigung. Der Abgeordnete zeigte sich beeindruckt von der Größe des Unternehmens – von der 300m-Schießbahn bis zum großen Ladengeschäft.
    Ein Schwerpunktthema im anschließenden politischen Austausch war die anstehende Novelle der Europäischen Feuerwaffenverordnung. Hierzu hatte die EU-Kommission Ende Oktober 2022 ihren Entwurf vorgelegt.

     

    Besorgnis äußerte unser Interessenvertreter Peter Braß zu mehreren Punkten. Die geplante Einführung eines sogenannten Endnutzerzertifikates, das im internationalen Handel ziviler Feuerwaffen eingeführt werden soll, sei schlichtweg nicht umsetzbar. Auch Kennzeichnungspflichten für in die EU einzuführende Waffen seien häufig erst innerhalb der EU zu erfüllen. Man müsse bedenken, dass nicht alle Länder die gleichen Anforderungen haben.


    Norbert Lins zeigte sich aufgeschlossen. Bei der EU-Verordnung sei voraussichtlich der Handelsausschuss im Europa-Parlament zuständig. Jedoch sollten jedwede Änderungen mit Augenmaß erfolgen. Deutschland selbst habe bereits eines der strengsten Waffengesetz, betonte der Europaabgeordnete. Gerne wolle er hierzu innerhalb seiner Fraktion um Verständnis werben.


    Erleichtert zeigten sich die Gesprächspartner, dass die aktuelle EU-Kommission wohl auf eine Neufassung der Feuerwaffen-Richtlinie verzichten wolle. Hier stünde erst 2025 (nach den Europawahlen) eine Evaluierung an. Politische Themen gibt es dennoch genug: „Mit der nationalen Waffenrechtsreform und der EU-Feuerwaffenverordnung haben wir gleich zu Beginn des neuen Jahres zwei wichtige Themen, die in die parlamentarischen Beratungen gehen“, erläuterte Peter Braß.

     

    (Zitat Ende)

     

    Bitte berücksichtigen: Europäische Feuerwaffenverordnung und Feuerwaffen-Richtlinie sind zwei unterschiedliche Dinge, siehe Folgebeitrag.

     

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  6. Also seit der Ergänzung mit dem geliehenen Linkssystem halte ich das ja für einen Schwindel, aber natürlich amüsant.

    Dazu haben wir ja auch versicherungsrechtlich viel "Neues" gelernt.

     

    nur ...

     

    Es gibt Jagdgegner-Webseiten, die eigene Statistiken veröffentlichen, in denen z. B. der Sturz eines Jägers von der Hochsitzleiter als "Unfall mit Schußwaffe" gelistet wird.

     

    Möglicherweise sind hier nun solche oder auch die Report-Investigativ-Truppe anwesend, halten das für bare Münze und schreiben fleißig mit.

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  7. vor 5 Minuten schrieb Heimschrauber:

    handelt es sich bei der Jagdhaftpflicht um eien Verschuldenunabhängige (Gefährdungshaftung) Versicherung.

     

    Also nach meinem Verständnis ist die Jagdhaftpflicht eine aufgrund Gesetz geforderte Versicherung, da besteht wohl auch Konsens.

     

    Die Versicherungspflicht war aber nicht meine Frage.

     

    Aus welcher konkreten gesetzlichen Vorschrift leitest Du für die Jagdausübung eine Gefährdungshaftung ab?

  8. vor 22 Minuten schrieb rockwilder:

    Wie verhält es sich mit dem Riegel mit dem silbernen Knauf

     

    Wenn da nicht irgendwo eine winzige Madenschraube den Knauf arretiert, könnte es sein, daß der Knauf auf eine Gewindestange gedreht ist?

     

    Eine weitere Möglichkeit wäre, daß das Gewinde fest mit dem Knauf verbunden ist und irgendwo innerhalb der Tür in eine (Gewinde?-)Aufnahme greift.

     

    Leuchte doch mal mit einer Taschenlampe in den Ausschnitt, in dem der Knauf bewegbar ist, eventuell gibt das einen Hinweis.

     

    Vielleicht hilft das beim Griff, der sieht ähnlich aus:

     

    https://www.m-locks-schloesser.de/produkte/ha2300-st2030-st3030-haengegriffe/

     

    https://www.hfd-tresore.de/p/tresorgriff-ha-2300-ha-10-ausfuehrung-2-0-mit-neuer-lagerung

  9. vor 18 Minuten schrieb Heimschrauber:

    Die Jagdhaftpflicht deckt Schänden gegen dritte ab, die durch die befungte Jagdausübung (dazu gehört auch der Jagdwaffengebrauch) Verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung) entstehen.

     

    Eine Gefährdungshaftung kenne ich insbesondere als Fahrzeughalterhaftung (Kraftfahrzeuge), Umwelthaftung (Anlagen), Kernenergieschäden (AtomG) , Flugzeugen (LuftVG).

    Gibt noch ein paar andere.

    Woraus leitest Du die für die Jagdausübung ab?

     

    In § 17 (1) Nr. 4 BJagdG ist die ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung gefordert, das impliziert aber m. E. keine Gefährdungshaftung, sondern nur eine Pflichtversicherung.

     

    Hier mal ein Beispiel für eine Gefährdungshaftung aus dem BGB:

     

    § 833 Haftung des Tierhalters
    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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  10. vor 3 Stunden schrieb Mittelalter:

    Mkk... Das sind doch die, die den KWS zurückgekauft haben

     

    50 EUR "Rückgabeprämie" als Teil des > umfangreichen Maßnahmenpakets rund um die Themen „Waffenrecht und Amokprävention“ <

     

    https://www.gelnhausen.de/rathaus-politik/verwaltung/ordnungsamt/rueckgabe-kleiner-waffenschein/

     

    https://www.facebook.com/Main-Kinzig-Kreis-1429611923964580/photos/a.1434730700119369/2710206852571741

    • Wichtig 1
  11. Wohl niemand hier im Faden - einschließlich derer, die spekulieren - kennt die persönliche Situation und die Beweggründe des Verkäufers.

    Auch ich könnte nun spekulieren, ob dieser vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht hat, ob er erkrankt ist usw ...


    Fakt ist doch wohl, daß hier ein Kaufangebot gemacht wurde, das in den Bedingungen explizit den Versand ausgeschlossen hat.

    Das bedeutet nach meinem Verständnis, daß der Käufer/Abholer die Ware vor Ort entgegennimmt und dabei seine Erwerbsberechtigung zweifelsfrei nachweist.

    Wenn ein Kurier vor der Tür steht, kann man das - vielleicht auch nur aus Sicht des Verkäufers - nicht ohne weiteres prüfen.

     

    Das Ganze ist für beide Vertragspartner ärgerlich, aber nun dem Verkäufer die Verantwortung anzulasten, finde ich nicht angemessen.

    Gleiches gilt für die Angiffe auf CZM52.

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  12. vor 8 Minuten schrieb s_f:

    Hatte nicht nur Frankonia ... mit Hermes als Schwesterunternehmen von denen die Erlaubnis, Waffen und Munition zu versenden?

     

    Frankonia und Hermes gehören beide zur Otto Group.

    Unabhängig davon bleibt es einem Transportunternehmen unbenommen, für einzelne Kunden oder einen Kundenkreis gesondere Bedingungen zu Anwendung zu bringen.

     

    Das alles ist aber für die zivilrechtliche Wertung des Mangels an einem Kaufgegenstand ohne Bedeutung.

    • Wichtig 1
  13. Leider werden hier wieder mal der zivilrechtliche Kaufvertrag mit den daraus resultierenden Pflichten (Lieferung der vereinbarten Ware, Rechtsfolgen bei Mängeln der Kaufsache, ...) und der waffenrechtliche Erwerbsvorgang durcheinandergemischt.

    Das Ganze noch garniert mit bisher nicht belegten gesetzlichen Vorschriften für den Transport und die AGB des gewählten Transportunternehmens.

     

    Zunächst schildert der TE einen hypothetischen Fall (Zitat "angenommen wird folgende Situation:"), dann gibt es jedoch eine (offenbar tatsächlich erfolgte?) Vereinbarung über eine Kaufpreisminderung (Zitat: "Nachbesserung wurde bereits verlangt. Der Händler machte am Telefon ein Angebot einer Kaufpreisminderung - dem wurde zugestimmt.")

    Ob unter den Voraussetzungen noch das Widerrufsrecht eine Option ist ... ?

     

    Zunächst müßte man wissen, was überhaupt Vertragsgegenstand war.

    Ein Scan des betrffenden Angebots - Angaben zum Verkäufer kann man schwärzen - wäre z. B. hilfreich.

    Dann wäre auch klar, von welcher Art "Waffe" wir hier sprechen.

     

    Auch Fotos der Mängel wären interessant.

    Sind die Kratzer an Stellen, wo die (z. B. Verschlußbereich) erfahrungsgemäß ohnehin beim ersten Gebrauch auftreten?

    Das ist immer eine subjektive Bewertung.

     

    Auch eine Neuwaffe hat mindestens den gesetzlichen Beschuß hinter sich.

    Daneben wird - davon gehe ich aus und würde mir das auch wünschen - ein Funktionstest beim Hersteller erfolgt sein.

    Die Frage ist dann letztlich, wie akkurat anschließend die Reinigung erfolgte.

     

    Das soll natürlich keine Begründung für nennenswerte Krater an diversen Stellen sein.

    • Wichtig 2
  14. vor 52 Minuten schrieb Schmid9:

    Was machen die dann, wenn das Verbot durchkommt?

     

    Günstige Mun dürfte z. Zt. problemlos zu verkaufen sein ...

     

    Aber Spaß beiseite, bei Einkauf oder der Bevorratung läßt sich als Sportschütze ein irgendwann kommendes Bleiverbot derzeit kaum berücksichtigen.

    Ausnahme vielleicht Munition, die unter dem Begriff schadstoffarm (s. u.) beworben wird ?

     

    Daß bezüglich Bleiverbot etwas kommen wird, dürfte klar sein.

    Aktuell ist aber schwer abzuschätzen, wie dieses Verbot konkret ausgestaltet wird.

     

    Jagdlich gibt es in einigen Bereichen ja schon ein "Bleiverbot".

    Das wird man m. E. noch ausweiten.

     

    Für die Schießstände bleibt abzuwarten, inwieweit die Verbände hier Ausnahmen erreichen können.

    Vermutlich wird es einen Unterschied machen, ob es sich um komplett gekapselte (neu-dt. Indoor-) Stände, offene Stände und insbesondere Wurfscheibenstände handelt.

    Eventuell wird die Absaugung einen Unterschied machen - ist ja heute schon ein ganz wichtiges Thema.

     

    Vielleicht macht es auch einen Unterschied, inwieweit z. B. eingesetzte Bleigeschosse gekapselt sind, gibt es ja schon am Markt.

     

    Bleibt aber letztlich Spekulation meinerseits.

     

    Hier der Link zum Forderungskatalog der 17 deutschen Verbände:

     

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/NEWS/NEWS_2022/2022_09_08_Forderungskatalog_Bleihaltige_Munition.pdf

     

    Hier eine Internetpräsenz des DSB zum Thema Blei im Schießsport:

     

    https://dsb.pageflow.io/blei#348700

  15. Um das noch mal hervorzuheben - ich sage lediglich, daß ein Dialog nicht grundsätzlich abzulehnen ist.

     

    Es ist ein Baustein, daneben muß Öffentlichkeitsarbeit bei der Bevölkerung laufen, Tage der offenen Tür im Verein, das Gewicht der Schützen und Jäger als Wähler muß in die Waagschale ...

     

    Was ich auch schon geschrieben hatte - ich wünsche mir, daß unsere Verbände auch auf rechtlichem Wege gegen Falschinformationen und solche, die bewußt aus dem Zusammenhang gerissen werden, vorgehen.

     

    Auch schon vorgeschlagen - ein Rechtsgutachten bezüglich der in einzelnen Bundesländern beschrittenen "Sonderwege".

    Das kann auch parallel zu den gerade veröffentlichten "Verbandslösungen" erfolgen.

     

    Wichtig ist auch die Aktivität auf europäischer Ebene.

    Wir haben ja mit der Feuerwaffenrichtlinie erlebt, wie entscheidend mittlerweile die Vorgaben aus Brüssel sind.

    Für die deutsche Politik dann ja auch einfach - wir sind zur Umsetzung gezwungen ...

     

    Eine der m. E. wichtigen Fragen ist, ob die "Verbände" bereits sind

    • gezielt zusammenzuarbeiten und
    • die "Geheimdiplomatie" (als Königsweg) auf den Prüfstand zu stellen.
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  16. @AmericanDad Was wäre denn Deine Idee, um weitere Verschärfungen zu vermeiden?

     

    Wir haben leider in D kein Second Amendment, das einen (effektiven) juristischen Weg ermöglichen würde.

     

    Es gibt auch keine Partei mit wirklich ausreichenden Mehrheiten, die sich langfristig für die Interessen der LWB eingesetzt hat.

     

    Bei grün/rot ist die Verschärfung Agenda, die aktuelle Länderinitiative zur Verschärfung wird von einem CDU-Innenminister befeuert.

     

    Jedem seine Meinung, ich persönlich bin weiterhin der Überzeugung, daß es falsch wäre, einen Dialog grundsätzlich abzulehnen.

  17. In Baden-Württemberg gab es die schon mal verlinkte Große Anfrage der Fraktion GRÜNE, Drucksache 17 / 2937 vom 21.7.2022:

     

    https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2937_D.pdf

     

    Seite 15:

    Vorbemerkung

    Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat im Jahr 2017 Vollzugshinweise zum waffenrechtlichen Umgang mit Reichsbürgern und
    Extremisten an die Waffenbehörden übersandt und sie angewiesen, an diesen Personenkreis keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr zu erteilen bzw. bereits
    erteilte Erlaubnisse zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Abfrage bestimmter Kennzahlen bei den Waffenbehörden zu Reichsbürgern und
    Selbstverwaltern erstmalig zum Stichtag 1. Februar 2018 und dann turnusmäßig jedes Jahr. Die Abfrage wurde ab 1. Februar 2019 auf Extremisten erweitert. Da-
    bei differenziert die Abfrage nur zwischen Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie Extremisten.

     

    Aus dem Welt-Bericht:

    Von 2017 bis Anfang Februar 2022 seien in Baden-Württemberg Reichsbürgern und Extremisten mehr als 400 Waffen abgenommen worden.

     

    Schaut man auf Seite 23 der Anfrage, ergeben sich am 1. Februar 2022 folgende Zahlen für sichergestellte Waffen:

    Reichsbürger - Art der sichergestellten Waffen Schußwaffen und gleichgestellte Gegegenstände - 5 Jahre 2018 - 2022 jeweils zum 01. Februar:

    100 + 134 + 0 + 52 + 22 = 308

    Extremisten - Art der sichergestellten Waffen Schußwaffen und gleichgestellte Gegegenstände - 4 Jahre 2019 - 2022 jeweils zum 01. Februar:

    = 9

     

    Aus dem Welt-Bericht:

    Aber: Zum 1. Februar 2022 waren nach Angaben des Innenministeriums 14 Reichsbürger und 9 Extremisten im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe.

     

    Schaut man auf Seite 16 der Anfrage, ergeben sich am 1. Februar 2022 bei 34 Reichsbürgern mit waffenrechtlicher Erlaubnis 17 WBK.

    Schaut man auf Seite 17 der Anfrage, ergeben sich am 1. Februar 2022 bei 14 Extremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis 7 WBK und 1 Waffenschein Bewachungsunternehmer.

     

    Die Differenzen sind hier nicht gravierend, es wäre aber trotzdem interessant, woher  die jeweiligen Zahlen kommen.

     

    Auch noch mal zur Waffenkriminalität (Zitat von Seite 29 der Anfrage):

    ...

    Die Anzahl der Opfer bei Fällen, in denen mit einer Schusswaffe gedroht oder mit einer Schusswaffe geschossen wurde, sind im Jahr 2021 auf einen Tiefstwert
    im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. Die Anzahl der hierbei verletzten Opfer liegt im Jahr 2021 auf dem Niveau des Vorjahrestiefstwertes. Bei den leicht
    verletzten Opfern ist im Jahr 2021 ein Anstieg um sechs Opfer festzustellen, wohingegen bei der Anzahl der schwer verletzten Opfer ein Rückgang um zwei und
    bei der Anzahl der tödlich verletzten Opfer ein Rückgang um drei Opfer auf jeweils einen Tiefstwert im Betrachtungszeitraum zu konstatieren ist.

    ...

     

    Also - wenn man das richtig interpretiert? - sind im Ländle knapp 25 Reichsbürger und Extremisten im Besitz von WBK bzw. Waffenschein.

    Sind das die Fälle, in denen "Widerspruch" eingelegt wurde?

    Wieder etwas Neues gelernt, ein Rechtsmittel dient der Unterwanderung eines Gesetzes ... ??

     

    Und wenn die Waffenkriminalität auf einen Tiefstwert in 5 Jahren sinkt, sollte das doch zu positiven Meldungen animieren ... ?

     

    Dringender Handlungsbedarf?

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  18. Hätten wir mittlerweile nicht die Problematik mit den Dekowaffen, wäre ein Schnittmodell auf einem ansprechenden Untersatz eine schöne Sache.

     

    Nur mal als Beispiel, für den Pokaleinsatz wohl ohnehin nicht bezahlbar:

    (Quelle: www.waffen-pfandleihhaus.de)

     

    Schnitt%20(5).JPG

     

    Aber wie wäre es alternativ mit einem Modell, beispielsweise so etwas:

     

    https://www.raeer.com/shopexd.asp?id=32391

     

    https://www.denix.es/de/katalog/moderne-waffen-1945-bis-1982/pistolen/1254-nq/

     

    https://www.denix.es/de/katalog/erster-und-zweiter-weltkrieg-1914-1945/pistolen/1277-nq/

     

    https://www.kotte-zeller.de/dekowaffe-m-1911

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  19. Hab leider kein Foto davon - wir hatten vor längerer (Vor-China-)Zeit mal einen Pokal mit einem Adler, der mit den Fängen auf einer Kugel saß.

    Darunter kam dann ein Block aus Holz oder Marmor.

    Der sah recht gut aus.

    Braucht letztlich auch Platz, aber das gilt ja für alle Pokale.

     

    So etwas ähnliches wie hier auf einer Seite vom Reservistenverband (Landesgruppe Niedersachsen) zu sehen: Horst-Falke-Gedächtnispokal

    Der wiegt übrigens über 8 Kg.

     

    LG_NS_015-2020_Bild-3-e1584536643325.jpg

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  20. vor 25 Minuten schrieb karlyman:

    Welche behördlichen Anforderungen?

     

    Ein bessere Formulierung ist mir nicht eingefallen.

     

    Der BDMP hat es wohl so formuliert, daß momentan von den Behörden entsprechende "Abfragen" an einzelne Sportschützen verschickt werden.

     

    Später wird dann im Infoschreiben unter Bedürfnisprüfung nach §14 Abs. 5 WaffG ausgeführt, daß sowohl für den Erwerb als auch den Besitz für jede Waffe über dem Grundkontingent jetzt mindestens ein Wettkampfnachweis erforderlich ist.

     

    Schließlich zum Altbesitz einer WBK nach §14 Abs. 6 (gelbe WBK) mit mehr als 10 Waffen, daß auch für die Waffen über dem Kontingent (max. 10 Waffen) Nachweise analog zum Ablauf nach §14 Abs. 5 WaffG erbracht werden müssen.

     

    So habe ich es zumindest verstanden, gerne kann man mich korrigieren.

     

    Es wäre wie immer schön, mehr über die tatsächlichen Hintergründe zu erfahren.

    Beispielsweise ob und mit wem es da Abstimmungen gegeben hat.

  21. Blick nach Kanada - Raquel Dancho, Mitglied des kanadischen Unterhauses:

     

    Liberals Want to Ban Hunting Rifles

     

    Ist auf Englisch, in Youtube lassen sich aber auch deutsche Untertitel auswählen.

     

    Im Kern geht es darum, daß die kanadische Regierung Jagdgewehre ins Visier nimmt, während Gangkriminalität hinten ansteht.

     

     

  22. vor 32 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Können die Juristen nicht lesen?

     

    Die Frage ist auch, wer letztlich die Vorgehensweise und Entscheidungen einer Behörde (z. B. von politischer Seite) beeinflußt.

     

    Wenn man sich beispielsweise die Auseinandersetzungen um die Waffenmesse in Gießen anschaut, könnte man spekulieren, ob es der juristischen Kompetenz bei der Stadtverwaltung nicht klar gewesen sein sollte/könnte, daß die Verweigerung der Genehmigung rechtlich auf dünnem Eis steht.

    Trotzdem hat man so gehandelt und dann in zwei Instanzen eine Klatsche bekommen.

    Hätte der Veranstalter nicht geklagt, hätte die Ablehnung so Bestandskraft erhalten.

     

    Es ist ja grundsätzlich gut, wenn der BdMP-LV hier reagiert und eine Lösung auf die behördlichen Anforderungen erarbeitet.

     

    Parallel dazu müßte aber eine fundierte Prüfung erfolgen, ob diese Anforderungen überhaupt auf dem Boden des Gesetzes stehen.

    Bevor sich hier möglicherweise eine Regelung etabliert, die so gar keinen Bestand haben dürfte.

     

    Möglicherweise stellt sich bei einer rechtlichen Prüfung auch heraus, daß die Behörde mit ihren Forderungen im Recht ist.

    Aber auch diese Erkenntnis wäre wertvoll, weil die einzelne Schützen davor bewahren könnte, in einer aussichtslosen Sache den Rechtsweg zu beschreiten und damit vielleicht noch Folgen zu produzieren, die sich dann negativ auf alle auswirken.

     

    Wenn ich die Aussagen von Fritz Gepperth hier im Forum richtig verstehe, war ja damals die Absicht oder Zusage, daß nach 10 Jahren grundsätzlich nur noch eine vereinfachte Bedürfnisprüfung erfolgen sollte.

    Offenbar wurde das dann aber im Gesetz handwerklich unzureichend umgesetzt?

    Vielleicht wäre auch da eine kurzfristige fundierte juristische Beratung/Prüfung von Seiten der Verbände hilfreich gewesen.

    Man muß sich vor Augen führen, daß gesetzliche Regelungen über Jahre und für eine Vielzahl an Betroffenen wirken, da wäre das Geld für ein rechtliches Gutachten m. E.  durchaus sinnvoll investiert.

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