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Elo

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  1. Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich nachfrage, das könnte ja grundsätzlich von Bedeutung sein - kannst/willst Du etwas mehr zum Inhalt sagen? Wurde eine Anordnung getroffen / Frist gesetzt? Gibt es Unterstützung vom LJV?
  2. Ist das erst mal "nur" eine Anhörung oder schon ein (zunächst mal abschließender) Bescheid?
  3. pirsch.de, 28. März 2025 - 19:00 Uhr: https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-neue-rechtswissenschaftliche-interpretation-40909 Zitat: „Schlüssel-Urteil“: Neue rechtswissenschaftliche Interpretation Das sogenannte Schlüssel-Urteil aus NRW hat viele Jäger verunsichert. Nun liegt eine neue Interpretation der Rechtslage vor. ...
  4. Es gibt einen Zeitungsbericht über einen Vorfall beim Amtsgericht Neu-Ulm Anfang 2012, dort wurde wohl eine Patrone 7,65 (?) bei einem als Zeugen geladenen Jäger gefunden. Die Sache zog einen Polizeieinsatz nach sich, auch das Landratsamt soll involviert gewesen sein. Letztliches Ergebnis/Folgen nicht bekannt. Ebenfalls Neu-Ulm: https://www.pirsch.de/news/kampf-um-zuverlaessigkeit-jaeger-gewinnt-vor-gericht-nach-waffenkontrolle-39767
  5. Zitat aus dem VDB-Newsletter vom 21.03.2025: Bundesrat nimmt SRS-Waffen-Verbot von der Tagesordnung Der Gesetzesantrag aus Hamburg, der einen Bedürfniszwang für Erwerb und Besitz von SRS-Waffen fordert, sollte eigentlich in der heutigen Bundesratssitzung beraten werden. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen. Die genauen Gründe dafür sind uns bisher unbekannt, allerdings konnten wir in den vergangenen Tagen verdeutlichen, dass die geplante Initiative u.a. zu sehr hohen Kosten für die Länder führen würde. Dies mag einige Länder bewogen haben, noch einmal über die Möglichkeiten beraten zu wollen – von der Symbolpolitik einmal ganz abgesehen. Der Rechtsausschuss hatte den Antrag zudem abgelehnt. Eine andere Möglichkeit ist, dass verhindert werden soll, dass die Gesetzesinitiative der Diskontinuität anheimfällt und neu eingebracht werden müsste. Mit der nächsten Bundesratssitzung am Freitag, 11. April, könnte es direkt in den neuen Bundestag eingebracht werden. ...
  6. Es kann ggf. Stolpersteine geben § 3 VwVfG https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html Zitat: ... (3) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt. ...
  7. Meine Erinnerung ist eine etwas andere. Da gab es doch Leute, die über Monate massiv den VDB für seine Initiative (Fight4Right u. a.) kritisiert haben, weil das ja nicht notwendig sei, da die FDP ja blockiert?
  8. Hinsichtlich des strafrechtlichen Aspekts gibt es dazu eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Die Verfolgbarkeit von Auslandsstraftaten eines Deutschen, der sich in Deutschland aufhält Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 072/20 Abschluss der Arbeit: 6. August 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internet-Quellen) https://www.bundestag.de/resource/blob/793170/d6bfb36683a2f3ee48253ff323a38a28/WD-2-072-20-pdf.pdf
  9. Der TE ist ja nach dessen Aussage zuhause bei der intensiven Suche. Daneben wäre es - wie schon von anderen Schreibern geraten - vermutlich sehr sinnvoll, schnellstmöglich einen auf das Gebiet des Waffenrechts spezialisierten Rechtsbeistand zu kontaktieren. Namen wurden ja schon genannt, ansonsten gibt es auch Listen in einigen Foren und bei diversen Organisationen wie z. B. der GRA, auch der VDB hat mehrere Anwälte. Ggf. arbeiten die nicht zu den regulären Sätzen, sondern wollen eine Honorarvereinbarung treffen. Mit Glück findet sich jemand aus der entsprechenden Region, so daß eventuelle Wege möglichst kurz ausfallen.
  10. VDB-Nachrichten, 14.02.2025: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14022025_gesetzesantrag_des_bundesrates_zu_srs-waffen.html Zitat: Gesetzesantrag des Bundesrates zu SRS-Waffen Hamburg fordert Erlaubnispflicht für den Erwerb von SRS-Waffen Am 11.02.2025 hat die Freie und Hansestadt Hamburg den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes zur Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Drucksache 67/25) in den Bundesrat eingebracht. Dieser steht am heutigen Freitag, 14.02., als Tagesordnungspunkt 56 auf der Beratungsliste und soll federführend in den Innenausschuss sowie in den Rechtsausschuss überwiesen werden. Der VDB hat sich am Donnerstag mit einem Brief an alle Mitglieder im Bundesrat gewandt. In diesem stellen wir klar, dass die geplante Pflicht zur Vorlage eines Kleinen Waffenscheins bereits beim Erwerb einer SRS-Waffe die als Ziel genannten Probleme – Schüsse auf offener Straße zu Silvester und Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte – nicht lösen wird. Auch sind Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe zu erwarten und nicht, wie im Antrag vorgesehen, keine Kosten für Bürger oder öffentliche Verwaltung. Was zu Silvester in Großstädten passiert ist, kann bereits jetzt nach dem Waffengesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir haben hier ein Vollzugs- und Ahndungsproblem und keine Lücke im Gesetz!
  11. Elo

    .50 BMG Kauf

    Es gibt in den USA diverse Seiten mit Preisvergleichen, wobei ich nicht weiß, wie seriös bzw. realistisch die sind, z. B.: https://truegunvalue.com/rifle/steyr-hs-50/price-historical-value Möglicherweise werden jenseits des Atlantiks mehr von den Dingern umgesetzt?
  12. Elo

    .50 BMG Kauf

    Es geht Dir nur um einen Preis - bezüglich Schießstand, Aufbewahrung, Munition/Wiederladen, Scheibenbeobachtung usw. ist alles geklärt?
  13. Du kennst WBK, die unmittelbar auf Firmen (nicht auf Personen) ausgestellt sind?
  14. rbb Doku: (Zitat) Krank durch Schießgase? Wie Berliner Polizisten für Gerechtigkeit kämpfen | Die Story (Linkquelle: Youtube - rbb Doku)
  15. Ich packe das mal mit rein, weil es auch um Aufbewahrung geht, hier u. a. um die Frage, ob abgeschlossene Gartenlauben und Keller als "verschlossene Behältnisse" zu sehen sind. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 3. Senat, Beschluss vom 13.01.2025, Aktenzeichen 3 M 174/24: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001598358 Zitat: Leitsatz Zu den Anforderungen an einen unvermeidbaren Verbotsirrtum i.S. des § 17 StGB bei der Annahme, dass ein Schalldämpfer keine erlaubnispflichtige Waffe sei und keinen besonderen Aufbewahrungspflichten unterliege. (Rn.4) Abgeschlossene Gartenlauben und Keller sind keine verschlossenen Behältnisse i.S. des § 13 Abs 2 Nr 1 AWaffV. (Rn.8) ...
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