Um mal über die rein waffenrechtliche Betrachtung hinauszuschauen - in den letzten Jahren haben sich - gefühlt - die Berichte über Polizeieinsätze (auch SEK) gehäuft, bei denen der Auslöser die bloße Ansicht einer Softair, Deko, SSW o. ä. war, die von Dritten z. B. durchs Fenster, auf dem Balkon usw. beobachtet wurde?
In den Meldungen stand dann auch oft, daß im Rahmen des Einsatzes der betreffende Gegenstand beschlagnahmt/sichergestellt wurde.
Denkbar, daß es oft dabei bleibt, weil die ursprünglichen Besitzer froh sind, keinen weiteren Ärger zu bekommen?
Als Tatvorwurf stand dann sinng. "Beunruhigung der Öffentlichkeit" oder eine ähnliche Formulierung?
Wäre die Frage, welche konkrete Vorschrift dann herangezogen wird?
Im OWiG gibt es einen § 118 - Belästigung der Allgemeinheit?
Störung des öffentlichen Friedens nach StGB?
Weiß jemand was dazu?