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Um auch den Zeitrahmen etwas konkreter abzustecken - hier das Bundesgesetzblatt von 2003: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2003 - 2123 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)*) Vom 27. Oktober 2003 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl103s2123.pdf (Der Link sollte direkt zum entsprechenden Bundesgesetzblatt führen, manchmal scheint es aber nicht zu funktionieren?)
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Ich befürchte, daß ein klares Ergebnis nicht möglich sein wird. Das zentrale Thema für diesen Faden ist ja Umfang/Inhalt der notwendigen Sachkunde und damit verbunden die Frage, ob das WaffG zwischen der "allgemeinen" Sachkunde (§ 7 WaffG) und einer "speziellen" (zusätzlichen?) für Aufsichtspersonen unterscheidet. Das könnte man (durchaus logisch) über Argumentationsketten herleiten, scheint aber letztlich so nicht im Gesetz geschrieben zu sein. Wenn man die aktualisierungsbedürftige und für den Bürger keine Bindungswirkung entfaltende WaffVwV heranzieht, ergibt sich, daß bei der "allgemeinen" Sachkunde auch noch Abstufungen möglich sind (so sind wir wohl auf die Seenotsignalmittel gekommen). Ein roter Faden ist immer die Sicht der (einzelnen) Verbände, die sich in vom BVA geprüften Qualifizierungsrichtlinien äußern. Da wissen wir aber nicht, was die Anforderungen des BVA sind und was die Verbände in eigener Regie hineinschreiben? Parallel dazu gibt es neben der "Verbandsausbildung" auch weitere, insbesondere gewerbliche Anbieter. Alle werden sich ihr Betätigungsfeld bewahren wollen?
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Was meinst Du dann zu diesem (recht bekannten) SWR-Bericht? (Linkquelle: Youtube - SWR)
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Hab das Netz bemüht und möchte Euch an meinem Erkenntnisgewinn teilhaben lassen ... Es wird sicherlich viele im Forum überrraschen, daß diese Dinge hierzulande detailliert geregelt sind? Es gibt wohl einen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalmittel. https://www.bootspruefung.de/pruefung/fkn Das erste ist für Seenotraketen, das zweite für Signalpistolen. Natürlich gibt es Ausbildungen durch gewerbliche Anbieter und Prüfungen, die von Verbänden abgenommen werden. Und wenn der verlinkte Artikel so korrekt ist, unterscheiden sich die Fragenkataloge der beiden Verbände? In Schleswig-Holstein darf man sich auch vom Vercharterer bezüglich Seenotsignalmitel T2 einweisen lassen, darüber gibts dann eine Bescheinigung und man darf als Charterer ein Jahr Seenotsignalmittel T2 mitführen. Woran erinnert mich das nur? @webnotar Soll kein OT sein, geht ja auch um Sach-/Fachkunde bzw. den entsprechenden Nachweis.
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Könnte zum Thema passen - aus dem VDB-Newsletter vom 17.04.2025: Zitat: Umfrage: Statusabfrage zu waffenrechtlichen Anträgen Immer wieder ist von besonderen Auflagen z. B. bei Waffen über dem Grundkontingent für Sportschützen oder bei Jägern in Form einer Begrenzung der Anzahl an Langwaffen zu hören. Wir möchten erfahren, wie der Status in Deutschland ist und wo diese Auflagen am häufigsten vorkommen. Dafür bitten wir möglichst viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis, an dieser Umfrage teilzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Link: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/6048k2rb.html
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Das lese ich so aus diesem Passus der WaffVwV nicht heraus. Wir laden regelmäßig bei den Qualifizierungsrichtlinien, konkret wird (soweit mir bekannt) seitens der Verbände für die "Ausbildung" zur verantwortlichen Aufsichtsperson der Nachweis der "Waffensachkunde" (meist ist es so formuliert) gefordert. (Aber wie schon mehrfach erwähnt, gibt es auch andere Qualifizierungsmöglichkeiten) Wenn wir auch hier die WaffVwV (7.3) heranziehen, ergibt sich aber auch, daß es nicht die "eine" (umfassende) Waffensachkunde gibt, sondern die Sachkunde sich auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) beziehen kann. Insofern sehe ich die Frage noch immer.
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Darauf wollte ich letztlich ja hinaus. Bei all diesen Diskussionen wird regelmäßig das Argument "Qualifizierungsrichtlinien der Verbände" genutzt, verbunden mit dem Hinweis, daß "andere" keine Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Es wäre nun noch die Frage, ob das BVA für die Verbände im Rahmen der Zulassung eine feste (nicht allgemein bekannte) Vorgabe hat oder ob das "Verhandlungssache" ist. Analog dazu stünde die Anerkennung für die freien Träger im Ermessen der örtlich zuständigen Waffenbehörden?
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Ich warte immer noch darauf, daß jemand eine wirklich handfeste Unterscheidung der "allgemeinen Sachkunde" und der "aufsichtsspezifischen Sachkunde" anhand konkreter Inhalte des Waffengesetzes belegt. Man könnte es ggf. anhand der in den bisherigen Beiträgen vorgestellten Argumentationsketten herleiten, aber unter einer klaren Regelung würde ich das nicht einordnen. Wenn man aber diese Sichtweise heranzieht - wäre es dann denkbar, daß jemand ohne Sachkunde gem. § 7 WaffG die (nur) "aufsichtsspezifische" Sachkunde erwirbt und dann als Aufsichtsperson eingesetzt wird? Wahrscheinlich wird dazu mit den Qualifizierungsrichtlinien argumentiert, aber ist das stichhaltig? Man könnte in die Betrachtung auch noch einbeziehen, daß Schießsport ja nicht zwangsläufig mit erlaubnispflichtigen Waffen ausgeübt werden muß.
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Bemerkenswert, sieht so aus, als hättest Du auch einiges an neuem Personal eingestellt? Ich glaube, du könntest bei Bedarf auch mit überschaubarem Aufwand den Standort verlagern?
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Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich nachfrage, das könnte ja grundsätzlich von Bedeutung sein - kannst/willst Du etwas mehr zum Inhalt sagen? Wurde eine Anordnung getroffen / Frist gesetzt? Gibt es Unterstützung vom LJV?
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Ist das erst mal "nur" eine Anhörung oder schon ein (zunächst mal abschließender) Bescheid?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
pirsch.de, 28. März 2025 - 19:00 Uhr: https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-neue-rechtswissenschaftliche-interpretation-40909 Zitat: „Schlüssel-Urteil“: Neue rechtswissenschaftliche Interpretation Das sogenannte Schlüssel-Urteil aus NRW hat viele Jäger verunsichert. Nun liegt eine neue Interpretation der Rechtslage vor. ... -
Jahresbericht des Landesrechnungshofs // Verschwundene Waffen aus LKA-Sammlung
Elo antwortete auf manfrommuc's Thema in Allgemein
Es gibt einen Zeitungsbericht über einen Vorfall beim Amtsgericht Neu-Ulm Anfang 2012, dort wurde wohl eine Patrone 7,65 (?) bei einem als Zeugen geladenen Jäger gefunden. Die Sache zog einen Polizeieinsatz nach sich, auch das Landratsamt soll involviert gewesen sein. Letztliches Ergebnis/Folgen nicht bekannt. Ebenfalls Neu-Ulm: https://www.pirsch.de/news/kampf-um-zuverlaessigkeit-jaeger-gewinnt-vor-gericht-nach-waffenkontrolle-39767 -
Zitat aus dem VDB-Newsletter vom 21.03.2025: Bundesrat nimmt SRS-Waffen-Verbot von der Tagesordnung Der Gesetzesantrag aus Hamburg, der einen Bedürfniszwang für Erwerb und Besitz von SRS-Waffen fordert, sollte eigentlich in der heutigen Bundesratssitzung beraten werden. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen. Die genauen Gründe dafür sind uns bisher unbekannt, allerdings konnten wir in den vergangenen Tagen verdeutlichen, dass die geplante Initiative u.a. zu sehr hohen Kosten für die Länder führen würde. Dies mag einige Länder bewogen haben, noch einmal über die Möglichkeiten beraten zu wollen – von der Symbolpolitik einmal ganz abgesehen. Der Rechtsausschuss hatte den Antrag zudem abgelehnt. Eine andere Möglichkeit ist, dass verhindert werden soll, dass die Gesetzesinitiative der Diskontinuität anheimfällt und neu eingebracht werden müsste. Mit der nächsten Bundesratssitzung am Freitag, 11. April, könnte es direkt in den neuen Bundestag eingebracht werden. ...