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Leistungen von Elo

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VGH BW Unanwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf Wechselsysteme geringeren Kalibers
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist, wer letztlich die Weichen stellt. Es mag Leute auf Sachbearbeiterebene geben, die aus eigener Überzeugung einen strikten Kurs fahren, aber die Masse wird wahrscheinlich bemüht sein, ihre Arbeit möglichst geräuschlos und ohne aufwendige Klageverfahren zu erledigen. Sobald das Gericht involviert ist, müssen Akten vorgelegt, Schriftsätze verfaßt und Fristen beachtet werden. Ohne Rückendeckung "von oben" passiert das im Regelfall nicht? Und spätestens, wenn die nächste Instanz bemüht wird, können durchaus auch vorgesetzte Stellen involviert sein, z. B. weil deren Vorgaben betroffen sind? Wenn man sich nun anschaut, welche Bundesländer auf diesem Gebiet immer wieder hervortreten ... -
https://www.bonvu.com/de/services/preise lemmi hat wohl den Einkaufsservice genutzt, dazu kann er selbst sicher besser berichten.
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OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
Elo antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Ich habe mir erlaubt, das auch in dem "großen" Faden aufzunehmen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hinweis aus einem Nachbarfaden: VG Köln, Beschluss vom 25.06.2025 - 20 L 1113/25 https://openjur.de/u/2531581.html -
Da US-Unternehmen vermutlich in D kein großes Thema, mir wäre keiner bekannt, allerdings weiß der Endkunde ja im Regelfall nicht, was auf den jeweiligen Schloßlisten steht? Und anhand einer äußeren Eingabe-/Bedieneinheit läßt sich vielleicht nicht immer auf das eigentliche Schloß schließen? Die wohl grundsätzlich Möglichkeit solcher Lücken gibt schon zu denken, und wie würde unsere Deutsche Bürokratie mit einem solchen Fall umgehen?
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Aktuelle Entwicklung: it-boltwise.de, 9. August 2025: https://www.it-boltwise.de/sicherheitsluecken-in-tresorschloessern-ein-weckruf-fuer-die-branche.html golem.de, 11. August 2025: https://www.golem.de/news/resetheist-und-codesnatch-elektronische-tresore-in-sekunden-geknackt-2508-199020.html
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Ich habe über Deinen Link den ITAR Part 123 aufgerufen, finde aber nicht den 17a. Im 17 sind die Buchstaben (a)-(e) [Reserved], einen 17a als eigenständigen Part finde ich nicht. Kannst Du das noch etwas eingrenzen? Danke!
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Ich hatte dazu mal etwas ausführlicher geschrieben, vielleicht hilft Dir das weiter. Rein technisch könnte das kein so großes Problem sein, die Frage ist halt, inwieweit Waffen(ersatz)teile aus USA ausgeführt werden dürfen. Sicherheitshalber wäre auch abzusichern, daß die Teile hier nicht als wesentliche Waffenteile bewertet werden und ggf. eine Genehmigung für das Verbringen erforderlich ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es in NRW gerade eine Diskussion bezüglich der Einstufung eines Gehäuse- oder Abzugsteils (?) für einen Repetierer. Der VDB hat übrigens von Zeit zu Zeit ein (kostenpflichtiges) Seminar mit Sigrun Ullrich, Dozentin bei der Zollverwaltung. https://www.boorberg.de/polizei/9783415062627
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Das wäre übrigens bei "langen" Magazinen eine getrennte Betrachtung wert.
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1895/24, 18.09.2024: https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_L_1895_24_Beschluss_20240918.html
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Hier sollte man vielleicht etwas trennen? Der § 61 GGO bezieht sich auf Druckfehler und offenbare Unrichtigkeiten, im Regelfall sollte dann eine Berichtigung über das Bundesgesetzblatt folgen? Hier handelt die ausführende ggf. in Abstimmung mit der gesetzgebenden Gewalt. Bei der teleologischen Reduktion sollte es ein (meist höheres) Gericht benötigen, das einen Gesetzestext über den eigentlichen Wortlaut hinaus "auslegt"? Das wäre dann eine Sache der rechtsprechenden Gewalt.
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Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der Gesetzestext allein sich durchaus unterschiedlich interpretieren läßt. Der VDB dürfte sich das Thema keineswegs leicht gemacht haben, mir ist zu Ohren gekommen, daß in Marburg heute wohl die Telefone in beiden Richtungen geglüht haben. Ob nun Rechtssicherheit besteht, mag jeder für sich selbst beurteilen, es ging aber wohl auch darum, vielen verunsicherten Betroffenen möglichst schnell eine "Einschätzung" an die Hand zu geben. M. E. ist es inakzeptabel, wenn zum Verstehen eines Gesetzestextes - insbesondere, wenn der sich an eine Vielzahl Betroffener richtet - auch die Gesetzesbegründung, Stellungnahmen diverser Behörden und ggf. auch noch Gerichtsurteile herangezogen werden müssen. Man stelle sich vor, beim Beachten der Straßenverkehrsordnung müßten regelmäßig solche Prozesse ablaufen.
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VDB-Nachrichten, 25.07.2025: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/25072025_waffenrechtsaenderung_in_kraft_getreten.html Zitat: Waffenrechtsänderung in Kraft getreten Keine Änderung für Waffen, die bereits eine Zulassung für ein F-Zeichen haben ...
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Erläutere das doch bitte mal für die Nicht-Wissenschaftler. Der Satz dürfte zumindest maximal unglücklich formuliert sein und könnte zudem die Kreativität einzelner Waffenbehörden beflügeln.