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carcano

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Beiträge von carcano

  1. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

    Nur hört sich seine öffentlich gemachte Schlussfolgerung - "aber die JÄGER müssen außen vor bleiben" doch danach an, dass er NUR die Jäger meine; und alle andere könnten dann ruhig...


    Genau das hat er auch gemeint. Nichts anderes.
    Einige hier kennen Dammann-Tamke halt. Und wissen, dass man ihn nicht (zum Beispiel) mit Hartwig Fischer gleichsetzen darf.

     

    Carcano

  2. Es ist (man muss sich Bautzens Schmunzeln dazu vorstellen) deshalb "recht so", weil es den Druck auf den Minister und den Landesgesetzgeber erhöhen könnte.

    Hätten wir in BW einen grünen Minister (Pix), dann wäre die Norm schon im JWMG, und vermutlich leicht verbessert. Und zwar nicht vielleicht und eventuell, sondern mit Sicherheit.

    Carcano

  3. Du hast schon recht, dass es nicht primär um die Partei geht. Da hätte man ja eher - durchaus begründeterweise - mutmaßen können, dass die Grünen mauern würden. So wegen deren genereller innenpolitischer Haltung zu Waffen und so.
    Haben sie hier aber nicht. Sie ließen sich nämlich - dank einiger Alliierter - überzeugen. Sie hätten also im Ausschuss eine solche Änderung, wenn vorgeschlagen, auch mitgetragen. Wollten sie aber (was politisch nachvollziehbar ist) nicht von sich aus aufbringen.

    Dann könnte man als nächstes natürlich sofort wieder den "üblichen Verdächtigen" anprangern, also den, der in BW fast immer schuld ist. ;-) Er scheint es hier aber auch nicht zu sein; denn der Landesjägermeister des LJV BW hatte in Heft 9 der Verbandszeitschrift genau eine solche Änderung und Anpassung des § 31 JWMG schriftlich gefordert. Tja.

     

  4. vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

    Was in BW daraus wird, hat carcano skizziert. Eine Anpassung an die Vernunftsregelung, damit nicht nur Juristen wissen, was Recht ist, wird durch seltsam denkende Kreise blockiert.

     
    Die seltsam denkenden Kreise haben Namen und können daher auch konkret benannt werden, kein Grund zu höfischer Diskretion.

     

    In das baden-württembergische JWMG wurde eine Parallelbestimmung zu dem neuen § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJG *nicht* übernommen. Man hätte so etwas zwar noch schnell in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren hineinschießen können, wollte aber nicht. Wer ist "man"? Nein, NICHT die Grünen. Die hätten hier nämlich mitgespielt, wie sie signalisiert haben. Auch nicht der Tierschutz.

    Die CDU hat es massiv verhindert (der Minister Peter Hauk zusammen mit der Fraktion). Hochinteressant. Etwaige Beschwerden (oder inniges Lob) bitte an die Abgeordneten Manuel Hagel und Patrick Rapp.

     

    Die kann und darf man alle ganz konkret ansprechen und anschreiben.

    Carcano

  5. Es wird noch etwas dauern (wie nach der letzten Mitteilung aus dem Bundespräsidialamt an mich ja abzusehen war); im heutigen Bundesgesetzblatt Nr. 51 ist das Gesetz erwartbarerweise noch nicht drin.

    Das liegt aber weder am Bundespräsidenten noch an der Kanzlerin (die auch schon unterschrieben hat), sondern allein am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, und dort wiederum nicht an der Person des Ministers Christian Schmidt, sondern an denen, die unter ihm dafür verantwortlich waren (er, dessen Name nicht genannt werden darf? na ja, ich habe ihn schon genannt).

    Das können sich Jäger gefallen lassen oder auch nicht. :rtfm:

    Carcano

  6. Es ist in dreifacher Hinsicht eine kleine Verbesserung:
    1. Einfachere und sicherere Handhabung,

    2. Ein normales Magazin in der jeweiligen Größe wie vom Hersteller kann verwendet werden, kein Umbau notwendig.

    3. Keine zwei Magazine notwendig für jagdlichen und sportlichen Einsatz.

     

    Die alberne Beschränkung entweder ganz abzuschaffen, oder zumindest eine Gleichförmigkeit zu § 6 der AWaffV zu erreichen, scheiterte am erbitterten Widerstand des DJV. Bloß nichts verbessern oder liberalisieren ggü. früher, war die Devise dort. Wer Dammann-Tamke kennt, den verwundert das nicht.

     

    Carcano

  7. Bis zum Tag der Verkündung ist das verbleibende "Risiko" nur noch sehr gering.
    Ab dem Tag nach der Verkündung kannst Du dann jedes Magazin jagdlich nutzen, solange nicht mehr als drei Patronen insgesamt in der Waffe sind. Schaftmagazine und Kletttaschen am Hinterschaft zählen natürlich nicht.
    Ein Rückbau eines auf 2 Schuss begrenzten Altmagazins ist ebenfalls zulässig (kein wesentliches Teil, daher nicht erlaubnispflichtig).

     

    Carcano

  8.  

    Ich habe jetzt telefoniert. Wurde netterweise sogar (zweimal) zurückgerufen.


    Das Gesetz ist erst vorgestern (!) im Bundespräsidialamt eingegangen. Er liegt jetzt im Arbeitsstapel. Da der Bundespräsident - man stelle sich vor - noch viele andere Dinge zu tun hat und nicht nur auf einem Stühlchen sitzt und am Fließband Gesetze unterzeichnet, da zudem auch immer eine kurze formale Prüfung durch das Referat Z5 erfolgt, braucht es jetzt noch etwas Zeit. Ich persönlich würde zwei Wochen für realistisch halten, vielleicht auch etwas schneller. Dann geht es an die Redaktion des Bundesgesetzblatts (im Bundesamt für Justiz), und die wiederum stellt es in die nächste noch freie Ausgabe ein.


    1. Dass der DJV irgendetwas zur Beschleunigung unternommen hätte, habe ich weder gelesen noch gehört. Er ist mit dem Gesetz ja auch sehr unzufrieden, weil er seine wahnwitzigen Überregulierungsträume nicht hat durchsetzen können.

     

    2. Wer sich dienstaufsichtsbeschweren will, kann und sollte dies tun. Und zwar beim Minister Christian Schmidt direkt ("Ministerbüro" - er leitet es dann weiter an den zuständigen Ministerialdirektor) Jedenfalls ich sehe hier Anhaltspunkte für ein gewisses objektives Fehlverhalten eines Ministerialbeamten im BMEL. Ob es in irgendeiner Weise auch persönlich vorwerfbar ist, das muss die Behandlung der DAB dann prüfen.

     

    Carcano, verärgert

  9. 1. @Bautz, @Hephaistos, @uwewittenburg:
    Streitberger ist ein waffenrechtlich sehr erfahrener Rechtsanwalt. Worauf er hier abzielt, ist für Waffenrechtler klar, für alle allgemeinen Strafverteidiger und die meisten Verwaltungsrechtler nicht. In diesem Bereich - genau dem, der hier tangiert ist - besteht eine bewusste Sanktionslücke. Das lässt sich dem Amtsgericht durch genaue Zitierung und Argumentation auch ganz gut vermitteln.

    2. Damit ist zugleich auch ein Risiko verbunden; Bautz kennt es. Und er hat ganz recht, dass man es hier nicht öffentlich breittreten muss.

    3. Wichtiger als ein paar hundert Euro Bußgeld, die man allemal tragen könnte, ist die verwaltungsrechtliche Folge (Vermutung der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG - und nicht etwa Abs. 2; ebenso nach dem BJG). Man darf als selbstverständlich unterstellen, dass RA Streitberger daran zuerst und vor allem gedacht haben wird, das weiß er natürlich gut. Ein Anwalt nimmt in solchen Fällen zuerst Kontakt mit der Verwaltungsbehörde (als waffenrechtlicher Fachbehörde) auf. Nur wenn diese sich von vornherein rigide oder gnadenlos zeigt, erwägt man, das Bußgeld nicht zu akzeptieren und das Owi-Verfahren gerichtlich durchzuziehen. Ähnliches gilt übrigens bei angebotenen Einstellungen nach § 153a StPO.

    Carcano

  10. vor 1 Minute schrieb karlyman:

    So, dann wäre das eben auf diese Weise geregelt.

    Es wäre auch einfacher - im Sinne von offensichtlicher, einfacher erkennbar - gegangen.

    Mal abwarten, ob sich in den nächsten Jahren die eine oder andere Diskussion mit (weniger rechtskundigen) Vertretern der ba.-wü. Exekutive ergibt, die gegenüber Jägern auf diesen "Buchstaben" des JWMG pochen (obwohl der diesbezüglich nichts mehr wert ist...).

     
    Unwahrscheinlich. Aber Du hast recht: man hätte das JWMG Vollgesetz bleiben lassen sollen und schon das Risiko solcher Missverständnisse und wilder Hin-und-her-Blätterei ausschließen müssen. Und wer dafür verantwortlich ist, weißt Du jetzt.

     

    Carcano

  11. Aktueller Stand: heute war Plenarsitzung im Stuttgarter Landtag. In das baden-württembergische JWMG wird eine Parallelbestimmung zu dem neuen § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJG *nicht* übernommen. Man hätte so etwas zwar noch schnell in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren hineinschießen können, wollte aber nicht.

     

    Wer ist "man"? Nein, NICHT die Grünen. Die hätten hier nämlich mitgespielt, wie sie signalisiert haben. Auch nicht der Tierschutz. Die CDU hat es massiv verhindert (der Minister Hauk zusammen mit der Fraktion). Hochinteressant. Etwaige Beschwerden (oder inniges Lob) bitte an die Abgeordneten Manuel Hagel und Patrick Rapp.

     

    Was ist die Rechtsfolge?

    Die Rechtsfolge ist, dass am Tage nach der Verkündung der BJG-Änderung im Bundesgesetzblatt die alte Vorschrift des § 31 Abs. 1 Nr. 7 c) JWMG ersetzt wird durch die neuere geänderte Vorschrift des BJG. Diese gilt dann solange auch im Lande, bis der jeweilige Landesgesetzgeber mit einer Parallelnorm nachzieht oder es anders regelt.

     

    WH,

    Carcano

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