carcano
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Beiträge von carcano
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Da hast Du schon recht. Auch ich empfinde es es so, dass Gewaltdelikte öfters verhältnismäßig milde sanktioniert werden (bei Jugendlichen und Heranwachsenden ohnehin), und Eigentums- und Abgabendelikte verhältnismäßig zu streng. Aber das ist noch ein Überhang aus dem 19. Jahrhundert. :-(
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vor 1 Stunde schrieb Kalinke:
Ich habe meine WBK gestern wieder abgegeben. Für dein Eintrag einer weiteren KW. Mal schauen wie lange es dieses Mal dauert..
Das hängt nur von Dir ab. *achselzuck* -
vor 4 Minuten schrieb frosch:
By the way: 100 Tagessätze für verspätetes Abmelden beim Arbeitsamt? Das ist schon ein Hammer Tobak.
Nö. Für massiven Sozialleistungsbetrug ist das keineswegs ungewöhnlich. -
vor 3 Stunden schrieb RedWhine:
Sieht der Justiziar des Uniklinikums anders
Nein, das tut er nicht. Und du schwallst als Troll dumm daher.
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Schön - gratuliere und Weidmannsheil !
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Fürs Ausschlachten nimmt man keine "gute" Waffe, sondern eine gut gebrauchte. ;-)
NIB und ungeschossen liegt der Preis in der Tat etwas höher, aber so 150 bis 250 € ist die übliche Spanne für gut erhaltene, gebrauchte International/208/215. Die 212 liegt deutlich drüber.
Grüße aus dem Südwesten,
Carcano -
vor einer Stunde schrieb rwlturtle:
Eine alte Hämmerli ist so teuer nicht, da reden wir von 300-400 Euro.
Halbier den Preis. -
*NEIN*
Ist sie nicht. -
vor 1 Stunde schrieb Andreas aus D.:
die Hämmerli Xesse IPSC bestellt. Nur - die kommt und kommt nicht. Kennt hier jmd. die Hintergründe der Lieferprobleme? Ich möchte die Waffe überwiegend bei den BDS Disziplinen MD, Speed, Präzi und Fallscheibe einsetzen - mit und ohne Optik.
Das Schicksal will, dass du dir eine richtige, vernünftige Waffe zulegst. Zum Beispiel eine gebrauchte Hämmerli 208/215. Oder eine gebrauchte Smith & Wesson M 41. Und nicht solch einen Mist.Höre auf den Wink des Schicksals.
Carcano
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Du könnest immer noch das Grundproblem benennen: also dasjenige, was den Mißstand "zu lange (Nicht-)Bearbeitungsdauer" erst verursacht hat. Und das durchaus behebbar wäre. Also könntest Du genau das tun, was der FDP-Kreisverband Solingen nicht zuwege gebracht hat (der FDP- Landesverband übrigens auch nicht).
Oder Du könntest greinen, jammern, und den Sand in die Luft schmeißen. Das wäre vielleicht - weiß ich nicht - für Dich spaßiger. Es wäre auch, darauf hast Du ganz zu Recht (!) hingewiesen, typisch für viele Waffenbesitzer; und in der Tat nicht nur für Jäger.
Aber sonderlich nützlich wäre es nicht. Und ändern an dem Mißstand würde es auch nichts.Carcano
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vor 25 Minuten schrieb chapmen:
Oder versuchen das Grundproblem der Bearbeitungsdauer von waffenrechtlichen Erlaubnissen jedweder Art
Ganz richtig. Auch mir kommt es darauf an. Denn die unerträglich lange Nichtbearbeitungsdauer liegt ja nicht am bösen Willen der Sachbearbeiter(innen) einer einzelnen Behörde.
Bitte benenne nun das Grundproblem.
Carcano
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Soll ich Dir als Nächstes den Grundfehler (oder, wenn Du es anders formulieren möchtest, das Grundversäumnis) der FDP in deren verlinkter Meldung erklären? Du kannst das aber gerne selbst tun, ich will es nicht vorwegnehmen. Oder jemand anders?
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Ja, jammern tun sie alle. Und nur zu oft ist die Beschwerde in der Sache auch berechtigt. Aber es gibt einen Unterschied zwischen aktiver Durchsetzung seiner Rechte und Jammerlappigkeit.
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vor 1 Stunde schrieb chapmen:
Nochmals- alle Waffenbesitzer sind betroffen. Was macht der Sportschütze?
Das gleiche wie auch jeder Jäger, der kein weinerlicher Jammerlappen ist (bekommt man heute eigentlich mit dem Jägerbrief automatisch auch das Tränenkrüglein ausgehändigt?).
Er geht dagegen vor. -
Ich find's ja schon bezeichnend, wie von den Rechtsextremisten hier in Waffen-Online Opfer und Täter einfach gleichgesetzt werden... na ja. Sagt auch etwas über das Forum aus, wenn solche Posts geduldet werden.
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vor 7 Minuten schrieb Shiva:
Das ganze ist gleichzeitig sehr einfach und durch die hohen Anforderung an Konzentration und Fühlen unglaublich anstrengend. Und befriedigend. Und zumindest ich halte es nur für wenige Schüsse durch.
Das liegt an deinem Götternamen.
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@Hangman69: Wenn man keine Ahnung von der ex-DDR und ihrem Waffenbesitz hat: einfach mal den Schnabel halten. Und nicht Leute zu korrigieren versuchen, die mehr Ahnung haben. :-(
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:
Dann kläre mich auf... jetzt interessiert es mich, aber ich kann kein Japanisch.
Die beste Darstellung in englischer Sprache (und überhaupt in irgendeiner westlichen Sprache) stammt von Sayuru Umeda, und zwar datiert sie erst vom Februar 2013 (die letzte Gesetzesänderung war 2008).
Demgegenüber sind 95 % all dessen, was so im Netz über angebliches japanisches Waffenrecht zu lesen ist, kenntnisloser Dummschwatz.
https://www.loc.gov/law/help/firearms-control/japan.php
Carcano -
Fyodor, es stimmt immer noch nicht. :-(
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Es ist, soweit es Schusswaffen angeht, nicht so arg weit weg vom englisch-walisischen und insbesondere vom schottischen Waffenrecht.
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vor einer Stunde schrieb Fyodor:
Schonmal das japanische Waffengesetz gelesen?
EDIT:
Scharfe Kurzwaffen: Njet
Scharfe Langwaffen: Nur Altbesitz, kein Verkauf, kein Vererben, keine neuen Genehmigungen.
Luftgewehre: Lizenzen begrenzt auf 500 im ganzen Land
Luftpistolen: Lizenzen begrenzt auf 50 im ganzen Land
Softair: wohl max. 2 Joule, kein Metallgehäuse
JA. Habe ich.
Du aber nicht.
So gut wie nichts von dem, was du da oben wiedergibst, stimmt. Schlimm.
Carcano -
vor 4 Stunden schrieb Singleshot:
beispielsweise jemand - ohne Gewalt - sein Demonstrationsrecht nicht bei der Antifa, sondern bei Pegida wahrnimmt. Reicht das dann künftig schon zur Versagung einer waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis?
AfD: nein.
Pegida: ja ! Steht ja hinreichend klar im Gesetz. Etwas weiter unter in der Aufzählung.
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Das Problem ist, dass oft - und ersichtlich auch in diesem Fall - die Unbelehrbarkeit auf der einen Seite bald die gleiche Art Unbelehrbarkeit auf der anderen generiert. Ist in vereinrechtlichen Streitigkeiten ähnlich wie im Nachbarrecht.
Aber wenn nibe82 glaubt, eine Hauptversammlung in Schlumpfhausen könne Grundprinzipien des Vereinsrechts außer Kraft setzen - viel Spaß. Weiterer Streit ist dann vorprogrammiert. -
vor 9 Minuten schrieb nibe82:
Und gemäß unserer Satzung gibt muss vor einem Rauswurf aus dem Verein eine Verwarnung ausgesprochen werden. Das ist quasi der Schuß vor den Bug, erst wenn das nicht fruchtet droht der Ausschluss vom Verein. Wobei ich das auf der nächsten Hauptversammlung definitiv ändern will, das gibt es so etwas nicht mehr.
Ach.
Der Herr möchten im Alleingang das deutsche Vereinsrecht seit anno 1900 ändern? Ja, dann man tau... offenbar haben nicht nur die Fifi-Besitzer (oder Besessenen) einen Sprung in der Schüssel.
Carcano
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
in Waffenrecht
Geschrieben
Rücknahmen wegen "wir sehen das heute aber halt anders" gibt's in der waffenrechtlichen Praxis leider gar nicht so ganz selten. Liegt daran, dass der allgemein verwaltungsverfahrensrechtliche Bestandsschutz der VwVfGs im Waffenrecht nicht greift. :-(