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vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:
Diese "Gute Frau" sollte ersteinmal verhindern das solche Werbung unterbunden wird.
Soll jetzt die Werbung verhindert werden oder das Unterbinden der Werbung?
vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:Verkauf ohne Kontrolle der Legitimation
Welche "Legitimation" brauche ich denn zum Erwerb eines Werkzeugs?
Allgemein wunderbares Beispiel für die schöne deutsche Kultur des gegenseitig Ankackens ala "Wieso wollense mir was verbieten; sollense doch erstmal dem da was verbieten".
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Oder Tommie ist der Besitzer des Gewehrs....
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vor 1 Stunde schrieb Derek:
Dazu muss die aber auch erst in die WBK eingetragen werden.
Sagt wer?
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vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:
Jedenfalls dürfte eine Sammlung "Nach damaligem Waffengesetz freie Pfeilabschussgeräte 2000-2020" in fünfzig Jahren weitaus einzigartiger sein als die x-te Sammlung "Ordonnanzwaffen Preußens".
Das hätte vielleicht ausserhalb von Berlin unter Vorlage eines gut formulierten Gutachtens sogar klappen können, die Dinger auf Rot zu behalten. Da brauchts aber auch schon eine gute Portion Chutzpe dazu. Ich weiß nicht, ob ich die gehabt hätte.
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Vor einem halben Jahr in Nürnberg:
Ganz zu Anfang offenbart die Polizeisprecherin, dass sie den Unterschied zw. verbotenem Gegenstand und Führverbot nach §42a nicht kennt. Und bei 2:19 kommt mein Highlight: der stolz präsentierte beschlagnamte Nagelknipser.
Und da kommt ihr jetzt mit so kompliziertem Kram, wie "Kubotan"?
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Man merkt die Absicht und ist verstimmt.
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vor 15 Stunden schrieb karlyman:
Sieht nach 4 LG, 1 LP, vermutlich 1 freie VL-Pistole aus.
Und das Teil, das da unten im Bild so neckisch aus dem Holster blitzt, ist wahrscheinlich eine Umarex GP DA 9, eine PTB in 9mm P.A.K
Griffschale und Decocker sehen jedenfalls danach aus. Ist wohl der Grund, warum man sie nicht stolz in voller Größe präsentiert, sondern zu dreiviertel im Holster versteckt.
Mann, sind die Bilder peinlich!
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@Schwarzwälder Hab ich dann tatsächlich falsch verstanden.
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vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:
Es ist ein bisschen schade, dass dieses an sich sehr wichtige Thema nun in's Trollige abgleitet. Praktikant Albert ist hier gut bedient worden...
"Praktikant" Albert hat selber zugegeben, dass er zu faul zum Selber nachlesen war....Halt nein, war ja zu klein geschrieben, die Bücher zu schwer zu halten und das alles ohne Bilder....
Albert hat ja leider auch kein Internet...oh, wailt....
Und wer jetzt darauf hinweist, dass das alles vorne und hinten stinkt, ist der Troll? Echt jetzt?
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vor 8 Stunden schrieb Albertskauf:
PS: Falls komische Fragen aufkommen; Ich bin kein Waffenbesitzer. Mache aber ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die mir meine Fragen nicht beantworten können.
Du machst ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die dir diese relativ einfachen Sachverhalte nicht erklären kann?
Sorry, ich glaube dir kein Wort.
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Ruger 10/22 Competition
Tikka T3 Super Varmint in 6.5x55 SE
Ne 10mm Auto (evtl Sig Sauer P220)
Colt Anaconda
9mm WS für meinen 1911er
Frohe Weihnachten
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vor 5 Stunden schrieb Pikolomini:
Das habe ich nicht geschrieben.
Aufgrund deiner Formulierung war ich da tatsächlich nicht sicher, deshalb habe ich nachgefragt.
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Die steht doch jenseits des W affG.
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vor 21 Stunden schrieb Pikolomini:
Wenn Du, egal wann, mit einem bestimmten Alkohalspiegel lebst zeigt das, daß Du zumindest Alkohol also eine Rauschdroge , konsummierst und daher die Gefahr besteht, das Du das auch machst, wenn Du die Verfügungsgewalt über Waffen ausübst. Das gilt es aber zu verhindern.
Du meinst also, nur ein 100%iger Abstinenzler sollte Waffen besitzen dürfen?
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vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:
..warum ich der Meinung bin, daß Waffen und Alkohol nicht zusammen pssen.
Nein. Du bist der Meinung, es müsse eine gesetzliche 0 Promille Regelung für den Transport nicht zugriffsbereiter Waffen her.
Und hast immer noch keinen vernünftigen Grund, oder einen Vorfall aus der Vergangenheit genannt, aus dem du deine Forderung herleiten könntest.
"Alkohol verändert das menschliche Verhalten..." ist zu allgemein
vor 3 Stunden schrieb geissi:Bei mir ganz einfach: Umgang mit Waffen = 0 Alkohol. Da brauche ich gar nicht weiter drüber nachzudenken.
Das ist bei mir genauso, aber darum geht es nicht. @Pikolomini fordert eine gesetzliche Regelung, die es nicht braucht, weil diejenigen, die mit Waffen nicht verantwortungsvoll umgehen, sowieso mit den § 5 und 6 über kurz oder lang ausgesiebt werden.
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vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:
" Hoffentlich "!
Warum? Welche Gefahr geht von einem Menschen aus, der mit einem gewissen Promillewert, aber nicht betrunken eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert? Wieviele Delikte kannst du aufzählen, die vermieden worden wären, wenn es nur endlich schon 0.0 Promille als gesetzliche Vorschrift beim Transport von Waffen gäbe?
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vor 21 Stunden schrieb Tatonka:
Das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis, das die Überschreitung des Grundkontingents rechtfertigt, muss damit fortbestehen und für jede einzelne Waffe glaubhaft gemacht werden. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 – 6 S 1481/18 –)
Nur in BW und NRW, soweit ich weiß.
Jedenfalls nicht in Bayern. Hier reicht die regelmässige Teilnahme an Wettkämpfen mit der Waffenart (Kurz/Lang).
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vor einer Stunde schrieb RainerE:
Von so einer Petition weiß ich nichts. Aber wenn es sie gäbe, wäre es natürlich das Recht eines jeden, sie zu unterzeichnen.
Tust du jetzt nur so, oder weißt du wirklich nicht, was ich meinte?
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vor 2 Stunden schrieb RainerE:
Nur weil ich gerne auf dem Schießstand bin, [...} Ich habe die Petition unterzeichnet.
Und weil andere nicht wollen, dass du auf dem Schiessstand bist, unterzeichnen sie ebenso Petitionen.
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vor 45 Minuten schrieb Pikolomini:
Helft mir auf die Sprünge.
Er wird zur Terrorgefahr in D befragt (ist halt auch Journo und somit Experte für Alles...) und bringt in dem Zusammenhang unser WaffG ins Spiel, dass ja erlauben würde, dass sich mögliche Täter mit freien Waffen eindecken, weil da ja soo viele Lücken seien.
Erstens: wo sollen die Lücken in unserem vernagelten Waffenrecht, in dem mehr verboten als erlaubt ist, denn sein? Was will der? Besitzkarte für Küchenmesser?
Zweitens: Terroranschläge mit freien Waffen? Gehts dem noch gut?
Drittens: Terroristen halten sich nicht ans WaffG - was soll dann da der Verweis in diesem Zusammenhang?
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vor 4 Stunden schrieb CZM52:
jo, wieder Bullshit im Artikel....
Niederschwellige Volkserziehung.
"SSW besitzen ist verboten! Alle Waffen sind verboten!"
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vor 11 Stunden schrieb BroilKing:
Zumal man ja auch keine bestimmte Waffe beantragt sondern eine "halbautom Pistole Kat. B" und nur dafür eine Begründung benötigt.
Man beantragt aber "halbautomatische Pistole Kat. B" in einem bestimmten Kaliber.
Und bei drei beantragten Voreinträgen in 9x19mm kann man davon ausgehen, dass seitens der Behörde zumindest nachgefragt wird.
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Das wird wohl auf die zuständige Waffenbehörde ankommen. Die einen trennen strikt jagdliches und sportliches Bedürfnis. Die anderen folgen dem Leitsatz "So wenig Waffen, wie möglich unters Volk" und sagen: "Na, die beiden jagdlichen KWs können Sie doch auch sportlich nutzen..." Oder anders rum.
Ich möchte noch anmerken, dass ich persönlich 3x Glock 19 etwas...nun ja...langweilig finde.
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Die angegebenen Lieferzeiten sind wohl "optimistisch", ansonsten war bei meinem Einkauf alles ok.
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
in Waffenlobby
Geschrieben
Darum gehts nicht.
Zitat: "So sprechen wir uns in Schützensolidarität für den Erhalt und die Förderung aller schießsportlichen Disziplinen aus."
Das ist mehr, als zB. aktuell vom BDMP kommt. Und ich muss zugeben, dass der BSSB dadurch in meiner Achtung wieder gestiegen ist.