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matokla

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Beiträge von matokla

  1. "Da die Klägerin nach eigenen Angaben kein persönliches Schießbuch führe und die von ihr selbst vorgelegten Schießnachweise nicht von dem vereinseigenen Schießstand stammten...[]...erhärte sich der Verdacht, dass solche Nachweise dem Verein auch nicht vorgelegen hätten. Zudem sei die Glaubwürdigkeit der Bescheinigung dadurch erschüttert, dass nach Angaben der Beklagten wiederholt Unstimmigkeiten bei Bedürfnisbescheinigungen des SGSSV e. V. für Einzelmitglieder aufgetreten seien und daher eine Anzeige des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sei "

     

    Es ging hier wohl eher darum, dass die Behörden eine Zunahme an Tricksereien bei Einzelmitgliedern des Verbandes festgestellt hatten und deshalb die Nachweise in Frage stellten, weil sie durch nichts belegbar waren.

    Und auch mit diesem Fall hast du die Notwendigkeit eines Schiessbuchs nicht bewiesen. Es ärgert mich allerdings, dass du mir ständig unterschwellig Tricksen vorwirfst. Ich gehe allein auf den Vereinsstand mindestens 2x die Woche und auf alle notwendigen Wettkämpfe und bekomme somit alle Bedürfnisnachweise lässig und locker.

    Vielleicht werden ja bei euch die Vereins-Verantwortlichen ständig von Mitgliedern angelogen - bei uns nicht!

     

  2. vor 3 Stunden schrieb weyland:

    Wenn der Dreh- und Angelpunkt nun das einzelne Mitglied ist (und zwar nicht jedes), dann könnte man doch auf die Idee kommen, den Nachweis rund um das betroffene Mitglied aufzubauen. Man gibt dem Mitglied den Auftrag, Einzelnachweise über seine sportliche Aktivität während seiner Mitgliedschaft zu sammeln und sie für die 24 Monate vor der waffenrechtlichen Prüfung einzureichen. Diese prüft man und legt eine Kopie zu den Akten, bevor man die Bescheinigung ausstellt.

    Alles völlig unbestritten. Aber die Art, wie das Mitglied seine Aktivität dokumentiert, bleibt vom Gesetz her ihm überlassen. Und bei Unklarheiten muss auf die einzige Aufzeichnung zurückgegriffen werden, die gesetzlich vorgeschrieben ist: die des Standbetreibers aka Standkladde. (edit: nach §15 7b ist sogar jeder Verein zu Aufzeichnungen verpflichtet, egal, ob eigener Stand oder nicht.)

    Mir ist natürlich klar, dass ein Schießbuch sinnvoll ist. Aber im Gegensatz zu §15 (7) ist halt nichts gesetzlich geregelt. Und deshalb kann auch niemand da was einfordern. Die Verbände wissen das und haben deshalb in den entsprechenden Nachweis-Formularen

    Formulierungen wie: "Die Kopien des Schießbuchs bzw. des alternativen Nachweises für den geprüften Zeitraum liegen dem Antrag bei."

    https://bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/4_Anlage_D_Nachweis_Sportschuetzeneigenschaft.pdf

     

    Oder: "Hinweis: Dieser Nachweis kann auch nachträglich aus den Schießbüchern / Schießkladden / EDV-Aufzeichungen des
    Vereins zusammengestellt werden."

    https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Formulare-Antraege/Waffenrecht/Waffenrechtliche_Beduerfnisbescheinigungen/Nachweis_Sportsch_tzeneigenschaften_Neu.pdf

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  3. Nein, aber auch dann brauche ich kein Schiessbuch...nur Kopien der Kladde/Bescheinigungen des anderen Vereins.

    Du merkst, worauf ich hinaus will?

    Natürlich habe ich ein Schiessbuch und da wird auch unterschrieben und auch gestempelt....Aber letztlich zählen nur die Aufzeichnungen nach §15 7b

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  4. vor 3 Stunden schrieb geissi:

    Zusätzlich gibt es noch eine Standkladde als Nachweis. Wer da nicht drinsteht, hat im Zweifel halt Pech gehabt. Stichwort: Eigenverantwortung.

    So ist es. Ich habe nichts gegen Nachweise. Ich habe etwas dagegen, dass sich etwas, das noch nicht einmal gesetzlich geregelt ist, so nach und nach als "Urkunde" einschleicht, die dann plötzlich auch die Behörden einsehen wollen.

     

  5. vor 5 Stunden schrieb ASE:

    Jaja, und dann hat man sich wieder ein halbes Jahr nicht eingetragen und der Vorstand soll dann trotzdem unterschreiben, weil der ja ein Depp ist und seine Zuverlässigkeit eh nicht braucht...

    Tja, wer sich in die Standkladde nicht einträgt/eintragen lässt, hat halt Pech gehabt. Und das ist ja auch nachprüfbar. Wo war jetzt nochmal die Notwendigkeit eines Schiessbuchs?

  6. vor 14 Stunden schrieb ASE:

    Mit einer Urkunde namens Schießbuch, dessen Fälschung übrigens eine Straftat darstellt..

    Die Standkladde des Vereins ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das durchaus den Status einer Urkunde hat und von der Behörde kontrolliert werden kann.

    Ein "Schiessbuch" wirst du im Gesetz nicht finden. Das ist eine private Aufzeichnung des Schützen, um den Nachweis zu vereinfachen.

    Ob ich da ein Buch führe und mir zu jedem Termin kleine Bienen reinmale, das ins Handy eintrage, oder lose Zettelwirtschaft habe, ist dabei unerheblich.

    Der ganze Schiessbuch-, Stempel- und Unterschriften-Fetisch wird in manchen Regionen ausserhalb Bayerns und des BSSB mittlerweile einfach zu weit getrieben. Bei uns wird das 12/18, bzw. 4/6 Formblatt des BSSB ausgefüllt, dort die Termine eingetragen und vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben/gestempelt und dann beim Verband/der Behörde eingereicht. Und wenn was unklar ist, muss eben in der Standkladde nachgesehen werden.

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  7. vor 3 Stunden schrieb BJ68:

    Anscheinend ist der Politik und anderen Behörden der Gedanke ein Graus, dass sich der Bürger gegen Straftäter wirkungsvoll wehren kann bzw. daheim ein Abschreckungspotential hat, das soll mit allen möglichen Mitteln verhindert werden.....

    Schöner Link zu einem wichtigen Artikel, durch den klar wird, dass der Grundgedanke, der legale Waffenbesitz sei per se böse und müsse eingedämmt werden, von einem einzigen Menschen ausging, der sich auch nie einer Wahl stellen musste: Siegfried Schiller, Regierungsdirektor in der Hamburger Behörde für Inneres. Und seit 50 Jahren baut das WaffG auf diesem Stuss auf.

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  8. vor 2 Stunden schrieb rwlturtle:

    Wie oft wurde da die Waffe abgefeuert?

     

    vor 1 Stunde schrieb Qnkel:

    ...mit der kein einziger Schuss abgegeben wurde...

     

    Ihr wollt mir bei der Geschichte schon wieder mit Logik kommen und habt anscheinend vergessen, was zu Jahresbeginn der Anlass war, 'kriegswaffenähnliche' Langwaffen und am Besten alle Halbautomaten verbieten zu wollen: Armbrüste und Schreckschusswaffen.

     

    vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    Ich übernehme mal die Antwort. bzw. lasse das Wikipedia (zum "Amoklauf von Erfurt") übernehmen,

     

    Da steht auch:

    "Neben dem Jugendschutzgesetz wurde auch das Waffengesetz verschärft....Vorderschaftrepetierflinten (sog. Pumpguns), die nur über einen sog. Pistolengriff, nicht jedoch über einen Hinterschaft verfügen, wurden insgesamt verboten."

     

    Deshalb halte ich in diesem Fall eben nicht Actionfilm-Konsum bei Politikern für die Verbotsursache. Bei Wurfsternen, Butterfly-Messern etc. habt ihr sicher recht.

  9. vor 2 Stunden schrieb supersixx:

    Weil diese Leute einfach zu dumm sind sich richtig zu informieren🥲.

    Nee Nee, das hat System. Es ist in dieser Journo-Blase chick, sich NICHT mit Waffen und Waffenrecht auszukennen - zeigt es doch, wie pazifistisch man selbst doch ist.

    Siehe den MoPo Titel von neulich https://www.mopo.de/hamburg/meinung/unser-waffenrecht-bedeutet-lebensgefaehrliche-freiheit/

    Das ist zwar maximal ignorant, aber keine Dummheit. Es zeigt vor allem die Chutzpe, die diese "Meinungsmacher" haben.

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  10. vor 15 Stunden schrieb Casper:


    ...der scheint schon etwas (passiv-)aggressiv geladen zu sein.

    ... sehr radikale Meinungen vertreten. Z.B. Waffenbesitz als Bedürfnis zur Selbstverteidigung (was letztlich ein 2nd amendment impliziert)

    ...."Sonderlingen", die den ganzen Tag paranoid mit ihrer Knarre durch die Gegend laufen.

    ...

    Hier in DE sind wir Lichtjahre davon entfernt und solche radikalen Forderungen bringen uns auch nicht weiter.

    ...

    ...
    Im Gegensatz zu vielen hier, lehne ich jedenfalls eine MPU nicht kategorisch ab, sondern kritisiere lediglich den Zeitpunkt sowie das Vorgehen. Ich denke, man könnte dies fairer für den jeweiligen Sportschützen gestalten.

    Finde auch die Position einiger hier im Forum etwas widersprüchlich. Man sagt einerseits, dass ein psychisch kranker Mensch wie der Amokläufer keine Waffen besitzen sollte, lehnt dann aber jegliche psychologische Tests kategorisch ab. So eine Sichtweise erscheint mir nicht wirklich kohärent.
     

    Oh je, wenn du wirklich LWB bist, ist das hier an Stockholm kaum noch zu überbieten. Allein wie du du die Wortwahl der Gun-Banner übernimmst.

    Ausserdem blendest du völlig aus, dass in Hamburg die bestehende Gesetzeslage völlig ausgereicht hätte, den späteren Täter zu entwaffnen. Es ist also kein Widerspruch, so wie du ihn darstellst.

    Lichtjahr ist ein Längenmaß. Also ist Deutschland nicht Lichjahre vom Bedürfnis Selbstschutz entfernt, sondern nur bis zur tschechischen, bzw, östereichischen Grenze.

    Und glaube besser nicht, dass Entgegenkommen gegenüber dem politischen Gegner dir deine Spielzeuge lassen wird. Die werden mit medialer Unterstützung erst aufhören, wenn der private Waffenbesitz in Deutschland aufgehört hat, zu existieren.

    Statt herumzujammern, dass du auf einigen Blocklists gelandet bist, solltest du dich mal fragen, wie das rüberkommt, wenn du in einem Posting hoffst, dass KK von der MPU ausgenommen wird, sie aber ansonsten ja geradezu herbeiredest.

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  11. vor 11 Stunden schrieb Pikolomini:

    Eine Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Besitz von Waffen in Privathand. Dem folgt die Politik.

    Ich glaube, du verwechselst hier Ursache und Wirkung.

    Die Politik und die Medien haben Jahrzehnte lang die Angst vor Schusswaffen beim Normal-Bürger geschürt und gegen LWB gehetzt, was das Zeug hält. Mittlerweile werden bewusst die Unterschiede zw. Schreckschuss-; Luftdruck- Und Airsoftwaffen einerseits und scharfen Feuerwaffen andererseits verwischt. Passiert irgendwo in D was, heissts im Titel: "Mann mit Schusswaffe....". Erst im dritten Absatz, den heutzutage kaum noch einer liest, wird dann aufgeklärt, dass es sich um eine nichtscharfe Waffe handelt. Funk (öffentlich-rechtlich) versucht schon seit geraumer Zeit, dem Anstieg der KWS-Anträge seit 2015 mit Videos ala "Wie gefährlich sind Schreckschusswaffen?" (mit dem Schluss: "Ja, scheißgefährlich - lasst da bloß die Finger von!") entgegenzuwirken.

    "Ballern..."; "Waffennarr"; "...hortete 500 Schuß Munition"....so "informieren" den Bürger die Medien.

     

    Das sollten wir nicht einfach achselzuckend hinnehmen, sondern versuchen, unsere Mitbürger unaufdringlich darüber aufzuklären, wie es sich mit Sportschießen, Jagd und Sammeln wirklich verhält.

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