Ich hatte mir die gleiche Frage auch schon gestellt, ob ich denn nur Waffen erwerben darf, die ich bei uns schiessen kann.
Ist das einhellige Meinung hier, dass ich z.B. eine Selbstladeflinte genehmigt bekommen darf, auch wenn mein Verein keine Trainingsmöglichkeit dafür bietet?
Wir haben folgenden Passus in unseren Verbands-Bedürfnisanträgen:
Der Absatz ist im Teil, der vom Verein auszufüllen ist, bevor der Antrag zum Verband geht.
Da wird also explizit abgefragt, ob der Verein Zugang zu einer "notwendigen Standanlage" hat.
Interessant finde ich die Auswahl "beantragte Disziplin" versus "erlaubnispflichtige Waffen". Warum hier wohl die Unterscheidung?
Ich musste die Frage für mich bisher noch nicht klären - ich konnte bisher den Weg gehen, nur für solche Disziplinen zu beantragen, die ich auch wirklich "zu hause" schiessen kann.