-
Gesamte Inhalte
523 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von wilmes
-
-
Google: Welches Gewinde hat eine Pfeilspitze?Ein Insert ist eine Hülse, die in einen Pfeilschaft montiert wird, um dort eine Schraubspitze oder auch Jagdspitze aufzunehmen. In das Gewinde des Inserts passen alle handelsüblichen Einschraub- und Jagdspitzen mit einem 8/32 Zoll Gewinde (vereinzelt gibt es auch andere Gewindegrößen)
-
Ja, schrieben @icegregor im Merkblatt und das Zitat von @HangMan69 daraus ja auch schon.
Das Merkblatt hat dazu aber eine Anregung - siehe noch den zweiten Absatz:
ZitatGilt dies auch, wenn die Waffe und das zugehörige Wechselsystem gleichzeitig erworben werden?
Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 2 WaffG definiert ganz klar, dass Wechselsysteme gleichen oder geringeren Kalibers durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte erlaubnisfrei erworben werden, wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der Waffenbesitzkarte des Erwerbes eingetragen ist. Ein gleichzeitiger Erwerb ist damit waffenrechtlich nicht möglich.
Es besteht aber die Möglichkeit, vorab die Waffenbehörde zu kontaktieren und darum zu bitten, für diesen Einzelfall eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht zuzulassen (§ 12 Abs. 5 WaffG). Als Grund kann die Erleichterung aufgrund des zweimaligen Weges zur Behörde zwecks Eintragung und die Entlastung der Behörde durch den einfachen Verwaltungsvorgang angegeben werden. Ein solches Vorgehen steht den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegen, da das Wechselsystem nach Eintragung nicht unter die Erlaubnispflicht fallen würde und es für sich keine schussfähige Waffe darstellt. Die Erlaubnis sollte in Schriftform und nicht nur telefonisch erfolgen.
-
1
-
-
Deleted (falscher Thread)
-
Kannst Du die Pumpe mit abgeschraubtem Hinterschaft noch festhalten beim schiessen? Im Zweifelsfall haben die Kriminellen damals den Hinterschaft abgesägt, so dass sehr wohl noch ein Stummel zum Greifen blieb.
Im Zweifelsfall ist aber doch die Frage nach unserer Meinung müßig. Leider besteht hier keine Klarheit -- und dann interessiert unsere Meinung Null, falls es mal von offizieller Seite geklärt werden muss.
-
Falls du danach etwas kaufen möchtest, was von der Wartungskomplexität das komplette Gegenteil ist, dann könntest du z.b. die Feinwerkbau 603 in Erwägung ziehen.
Deine Diana 75 ist ja etwas besonderes, weil sie mit den beiden gegenläufigen Federn auch annähernd rückstoßfrei ist
Die FWB ist halt ne ganze Generation neuer, und als Vorkomprimierer auch rückstoßfrei. Aber noch komplett ohne den 10-Jahres TÜV.
Und eben so etwas von einfach selbst zu zerlegen.
-
Am 3.2.2023 um 21:30 schrieb sundance:
Du darfst die Waffe zum sportlichen Schießen nicht abweichend vom BKA-Bescheid verändern.
Mir ist bewusst, dass ich mich auf einen alten Post beziehe - ich hatte das gerade gelesen und möchte den Satz gerne etwas korrigeren. Im Ergebnis wurde aber oben schon alles ganz richtig geschrieben.
Was wirklich verboten ist, ist eine Waffe mit BKA-Bescheid so zu verändern, dass sie nach der Änderung einen Anschein erweckt. Ob sie das tut ist aber eine ganz andere Frage!
Das tut nämlich eben NICHT jede Änderung! Problem ist, es kann Dir niemand ausser dem BKA zweifelsfrei sagen, ob eine geänderte Waffe nun Anschein erweckt oder nicht. ("Das Gesamtbild ist entscheidend")
"Wirklich böse" Merkmale (also solche, bei denen der BKA wohl regelmäßig negativ ausfällt) sind insbesondere der nicht-geschlossene Handschutz (also mit "Lüftungslöchern") und das weit aus der Waffe herausragende Magazin.
Z.B. bei Zweibein, Hinterschaft oder Kompensator sind mittlerweile schon viele Einzelentscheide ergangen, wo das BKA auch bei AR-15-Abwandlungen kein Problem feststellt.
Ergo:
Langes Tippmann Magazin kaufen und besitzen - kein Problem (keine 10-Schuss-Beschränkung für Randzünder)
Das Magazin mit mehr als 10 Kugeln nutzen - auf jeden Fall kein sportliches Schiessen (§6 AWaffV: ausgeschlossen sind "halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat")
Das Magazin auf 10 Schuss blockiert sportlich nutzen - vmtl. wg. Anschein verboten
-
1
-
-
Ich finde Peters Beiträge in diesem und anderen Threads schon interessant.
Auf der einen Seite offenbar durchaus profundes Wissen, aber gleichzeitig völlig weltfremd, was die Einschätzung und Ansprache anderer angeht.
Ich frage mich ernsthaft, ob er echt ist und eine psychotische Störung haben könnte, oder ob es sich hier z.B. um ein KI-gestütztes Experiment handeln könnte...
-
5
-
1
-
-
vor einer Stunde schrieb pulvernase:
Ein guter Schütze schießt auch mit einer Polymerwaffe mit starrer Visierung gute Ergebnisse. Genauso wird ein schlechterer Schütze nicht zum Meister, nur weil er eine Matchwaffe für 3000€ hat.
Aber es ist auch klar, dass ein und der selbe Schütze mit der Matchwaffe mit passendem Griffstück, Abzug und Visierung ein besseres Ergebnis schießen wird, als mit einer Dienstwaffe.
Dem stimme ich schonmal komplett zu. Ich denke zudem, dass einem das Lernen durch Üben mit einer passablen Waffe wohl auch einfacher gemacht wird. Man kommt mit einer guten Waffe erst gar nicht in's Zweifeln, ob der Fehler beim Schützen oder vielleicht doch bei der Waffe liegt - bei mir hat das geholfen. Falls man nicht einfach nur dabei sein will, dann würde ich davon abraten einfach irgendwas zu kaufen, nur um unter dem Preislimit zu bleiben...
Was hat der Threadersteller für Optionen?
- Irgendwas kaufen
- Nix kaufen
- Ein (deutliches) Stück mehr ausgeben
- Jmd. finden, der mit Sachverstand eine gute und für ihn passende Gebrauchtwaffe findet. Wie schon geschrieben wurde, ist die Preisvorstellung bei den üblichen Kandidaten schon schwierig und eine Gebrauchtsuche könnte sich damit eher hinziehen...
-
vor 4 Stunden schrieb Dxmqe:
Momentan geht es mir super
Schlüsselwort? Rechnest Du schon damit, dass sich das wieder ändern wird??
vor 4 Stunden schrieb Dxmqe:Das alles macht mich fertig,
Alleine dieser Satz macht mir Angst! Grübelst Du wirklich so arg darüber, ob evtl. etwas beim Schusswaffenerwerb dazwischen kommen könnte, dass Dich dieses Grübeln stark belastet? Das klingt für mich definitiv nicht gesund.
-
1
-
-
Also wenn die Innenmasse vom Safe mit 190 x 262 x 165 mm (HxBxT) richtig angegeben sind und Du wirklich nichts anderes mit reinlegen willst, dann müßte er reinpassen.
Du legst den Lauf dann hinten an die Wand von rechts unten nach links oben und die Griffunterseite lässt Du Dir entgegen nach vorne zeigen. (Die Diagonale der Rückwand hat 32cm, der 686 nur 30)
Hier kannst Du Du dir auch die Maße vom 686 schön im Bild zeigen lassen (Lineal auf metrisch umschalten, die anderen Revolver ganz ausblenden):
https://www.handgunhero.com/compare/smith-wesson-model-686-6
Dass es auch größere Safes gibt ist Dir ja eh bekannt...
-
3
-
-
Ich hab jetzt nur das verlinkte Foto gesehen und weiß nix über die Konstruktion, aber könnte es sein, dass es eben keine Schusswaffe ist, weil kein Lauf vorhanden ist?
(Laut Anlage WaffG Lauflänge >= Kaliber*2)
-
Da es noch keiner geschrieben hat:
Sein Drängeln und nicht-mitwirken alleine ist schon verdächtig..
-
6
-
5
-
-
Behalte die 9mm einfach bis du die neue kaufst. Dann gibt's kein Munitionsproblem.
-
3
-
1
-
-
vor 3 Stunden schrieb Kaliber 12:
Insbesondere verstehe ich den hier genannten Begriff der "Freistellung" nicht.
Ist nur der Begriff, dass Du einige Auflagen nicht machen musst, Du bist von ihnen freigestellt:
Ab oder über 50 kg sind die Gefahrgutvorschriften (ADR) die relevanten Vorschriften. Danach muss man eigentlich viel mehr machen (z.B. ausgebildete, zertifizierte Fahrer, draussen am Fahrzeug die Gefahrgutkennzeichnung, ....)
Und hier gibt es eben Ausnahmen, so dass dann unter gewissen Bedingungen Privatpersonen die meisten ADR-Auflagen doch nicht erfüllen müssen (die, die verbleiben, sind oben genannt). Du bist dann als Privatperson von den anderen Auflagen "freigestellt".
-
2
-
1
-
-
vor 2 Stunden schrieb Kaminari:
Geht das überhaupt oder soll ich mir doch einen Voreintrag für so einen Pistolenkarabiner holen?
Die KK-Wechselsysteme kannst Du üblicherweise recht problemlos auf einem AR nutzen.
Bei vorhandenem AR-15 hättest Du den Vorteil, keinen Voreintrag zu benötigen und ein WS zählt nicht auf's Kontingent. Kaufen, schiessen und den SB informieren...
Das genannte Nordic WS ist nach den Meldungen hier m.E. mit Abstand das gebräuchlichste. Siehe genannter Thread. Die zweite Generation hat wohl nicht mehr die super Präzision der ersten, wenn ich das richtig aufgeschnappt habe.
Aber auch die anderen von @Speedmark genannten Alternativen haben gute Rückmeldungen.
Mit diesen WS funktioniert Dein AR-Verschlußfang nicht mehr. Als Abhilfe können manche Magazine den Verschluß nach dem letzten Schuss fangen.
Voreintrag heisst, dass Du Sportschütze bist, nicht Jäger - richtig?
Ist die Anscheinsproblematik nach §6 AwaffV klar? Bei KK-Halbautomaten muss für Sportschützen im Zweifelsfall immer geklärt sein, dass das BKA keine Ähnlichkeit mit einer Kriegswaffe sieht.
Das Nordic hat auf jeden Fall eine "sportliche Zulassung". Heisst, Du kannst das WS auf einen normalen AR-Lower setzen und erweckst insgesamt keinen Anschein.
Bei den Brownell Naked musst Du - wenn ich das gerade richtig lese - etwas mehr aufpassen (Zitat Brownells: "Zum sportlichen Schießen ausschließlich in Verbindung mit einem anscheinsfreiem Festschaft zugelassen. ").
vor 1 Stunde schrieb Doggenrotti:Wie sieht das aus mit einem CMMG Bravo?
Du meinst jetzt erstmal das reine Einstecksystem? Das ist generell schlecht für Sportschützen. Funktioniert technisch erstmal (wobei der AR15-Drall eher nicht optimal für KK sein soll und Leute meinten schon, man liefe Gefahr, sich seine Gasabnahme im Lauf mit Bleiabrieb zuzuschmieren).
Wichtig ist aber auf jeden Fall, Du hast dann auf jeden Fall die Anscheinsproblematik hast -- und wenn Du ein typisch ausehendes AR-15 besitzt (allem voran der Vorschaft mit Löchern...), dann ist's nicht erlaubt, damit zu schiessen.
Die genannte Tippmann ist halt eine komplette Waffe. Tut einfach, was sie soll und macht Spass.. Da spart man sich das Wechseln und kann einfach in den Schrank greifen. Dafür musst Du dafür halt schauen, ob Du eine Problematik mit Voreintrag oder Kontingent haben solltest...
-
2
-
-
Am 5.1.2024 um 10:05 schrieb BergKrähe:
Der bekommt viele Messer nicht vernünftig scharf.
Ohne den im Detail zu kennen tippe ich mal auf die Schleif"steine".
Bei Lansky kannst Du die Güte der Scheifsteine in zwei Ausprägungen wählen - einmal gibt's die günstigeren keramischen Schleifsteine. Die versagen schnell bei den "robusteren" Messerstählen (z.B. bei modernen pulvermetallurgischen Stählen, die bekanntermassen schwierig zu scheifen sind).
Alternativ gibt's dann bei Lansky dann noch die Diamant-Schleifsteine, sind halt nochmal teurer. Die können dann auch "bessere" Messer schleifen.
-
vor 2 Stunden schrieb Petrus63:
Das Modell Osnabrück-Melle wird in verschiedenen Größen gebaut, also mit unterschiedlichen Abmessungen und Gewichten. Es gibt also nicht den einen Schrank
Ja, schon klar. Es ist aber halt ein Aufkleber drin, der schon sagt, es ist ein Osnabrück-Melle.. Zusammen mit den Maßen dürfte es recht eindeutig sein, das Modell plausibel darzulegen und somit auch die Sicherheitsklasse belegt zu haben.
Ich bin aber auch der Meinung, dass alle Osnabrück-Melle Klasse 1 sind.
Wobei der SB natürlich immer noch mitmachen muss. Die fehlende Plakette und Rechnung würden da schon Tür und Tor öffnen, falls der einem nicht wohlwollend gesinnt ist.
-
1
-
-
Am 17.3.2023 um 16:49 schrieb PetMan:
Und wenn der Schrank die genauen Abmaße und das gleiche Gewicht hat wie in der Beschreibung des Osnabrück-Melle
Wieso die gleichen? Das steht doch auf dem vorhandenen Aufkleber sogar drauf, dass es das Modell ist!
-
vor 13 Minuten schrieb Gewehrgranate:
Bewahrst du deine erlaubnisfreien Waffen nun doch einfach in deinen Widerladeraum auf, ist das Vorsatz da du dich ja mit dem Thema beschäftigst hast und du hier auch schon die einschlägige Rechtsnorm zitiert wurde.
Der TE hat doch geschrieben, dass er sie im Wiederladeraum in einer verschlossenen Vitrine aufbewahren möchte.
Und ja, wie schon in der ersten Antwort geschrieben: Das ist gesetzeskonform - auch bei einer ganz billigen Vitrine und einem einfachem Schloss.
-
Hm. Irgendwie frage ich mich bei zu vielen Erst-Posts in letzter Zeit, ob das wirklich so die typischen Erst-Fragen sind, oder eher Troll-Fragen mit Potential für lange Diskussionen, bei denen sich der Thread-Ersteller dann nicht mehr groß beteiligt.
Irgendwie wäre ich jetzt nicht verwundert, wenn der Voreintrag auf 9mm lautet, aber tatsächlich eine .40S&W Waffe (Griffstück) und ein zusätzliches WS in kleinerem Kaliber gekauft wurde. Das wäre dann nämlich ein Verstoss gegen das WaffG und könnte je nach Waffenbehörde schon unangenehm werden. Mal schauen, wie lang der Thread wird...
Ansonsten an den Thread-Ersteller: Hilfreich wären neben der Vorstellung auch mal alle möglichen Details zu den WBK-Einträgen (Voreintrag für was genau (Details!)? Sonst noch was eingetragen?), zur Waffe, zum Kauf (wie/wo, Ablauf, was wurde genau angeboten), ...
-
5
-
-
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:
also Frau fw114 leiht als Jägerin die Waffe mit dem Bedürfniss "Jagd" und darf dann diese Waffe für die Jagd verwenden (und je nach SB bzw. Behörde nur für die Jagd und nicht für den Sport)
Ui - dann muss jetzt also auf dem Leihschein auch noch der Bedürfnisgrund des Erwerbenden drauf stehen, damit man das immer klar auseinander halten kann! (Bei Jagdschein wär's ja klar, aber WBK muss ja nicht bedürfniseinheitlich sein)
-
3
-
-
vor 12 Minuten schrieb Hoppsi:
Zu 12/18 habe ich auch noch eine Frage. Ist es wichtig ob hier KW oder LW geschossen wird?
Nein. Siehe Waffg §14:
Zitat(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass
- 1.
-
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
- 2.
-
das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens
- a)
-
einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
- b)
-
18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,
- 3.
-
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
-
2
-
1
-
vor 16 Stunden schrieb callahan44er:
TSS……… billiger Trick! Mehr haste nicht drauf? Wenn dann WBK grün mit Voreintrag 4mm M20!
Als Pointe hier gut, aber als echten Ratschlag halte ich das für Quatsch:
- Du hast das Risiko mit dem Geschmäckle.
- Du hast dann eine Waffe im Schrank stehen die Platz kostet, die Du aber aus Munitionsgründen nicht schiessen wirst. Munition wird nicht mehr hergestellt, nur noch als Altbestand teuer zu bekommen.
- <7,5 Joule
- Für 12/18 zählt die auch nicht. Ist zwar erlaubnispflichtig, aber Schiessen "im Verein" wirst Du damit wohl kaum nachweisen..
-
vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:
Eigentlich will man nur in seiner kostbaren unbezahlten Freizeit schießen, und dann sitzt man auf einmal mit Leuten zusammen, die man eigentlich gar nicht kennenlernen möchte, und darf nebenbei auch noch völlig sachfremde Dinge erledigen, die man zuhause schon genug um die Ohren hat.
Ein Argument mehr, sich den richtigen Verein am Anfang auszusuchen. Ich hab das Glück, dass mein Verein und viele Mitglieder tatsächlich einen starken Fokus auf den Schiessport haben.
-
1
-
dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere
in Allgemein
Geschrieben
Die Gewährleistung läuft aber nur 2 Jahre und nach 6 Monaten bist Du auch in der Beweispflicht.
Da ist es schon vorteilhaft, wenn ein Hersteller generell offener ist.