

pulvernase
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vor 13 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:
Kontrollwiegungen aller Patronen nach Fertigstellung
Auch bei KW?
Ich hab das vor einiger Zeit mal analysiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Gewichtsabweichungen von Geschossen und Hülsen zusammen oft größer sein können als die Treibladungsmasse. Damit kann ich beim Wiegen nicht unterscheiden, ob ich eine leere, schwere Hülse mit schwerem Geschoss habe oder ob es eine gefüllte leichte Hülse mit leichtem Geschoss ist. Klar, bei .44 Mag ist das was anderes, aber alles im Bereich 9mm/.38special und kleiner ist da echt gefährdet.
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vor 10 Stunden schrieb switty:
Ich hab mir im Versandhandel für meine Walther Q5 Steel Frame mal ein Wechselsystem gekauft
Das ist der entscheidende Unterschied! Du hast das korrekte System gekauft und den falschen Artikel bekommen. Im hier vorliegenden Fall wurde die falsche Waffe gekauft und dann wie bestellt geliefert.
Bei deinem Fall liegt die Verantwortung zweifelsfrei beim Händler. Beim hier vorliegenden Fall liegt sie sowohl beim Käufer (gekaufte Waffe passt nicht zur EWB) als auch beim Händler (EWB nicht ausreichend geprüft).
Dass das ganze dann erst beim Eintragen auf dem Amt aufgefallen ist, macht es halt nicht besser.
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Donnerwetter, einen Halbautomaten aus Versehen gekauft und der Händler ist schuld, weil er in Egun die falsche Kategorie gewählt hat? Das ist eine sportliche Interpretation. Da hat er mit dem Verweis auf die Sachkunde nicht unrecht, das muss man als LWB wissen. Dein Glück war halt, dass du die Waffe nur gekauft und nicht erworben hast. Damit ist waffenrechtlich noch nichts passiert. Deswegen hält sich da der Stress mit der Behörde auch in Grenzen
Im hier vorliegenden Fall ist das anders: Die Waffe wurde bereits erworben, nicht nur gekauft. Und der Erwerb war eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Da schrumpft der Ermessensspielraum des SB ganz rapide, denn das ist ein Fall für den Staatsanwalt und nicht für die Behörde intern. Da ist dann auch Essig mit gut zureden, der SB muss das melden um sich selber nicht angreifbar zu machen. Solange es nur um OWis geht, kann man mit dem SB und der Behörde oft eine Lösung finden. Aber wenn mal der Staatsanwalt anklopft, dann ist es zu spät.
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Da hat dein SB leider keinen großen Spielraum. Du hast eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ohne entsprechende Erlaubnis erworben - das ist eine Straftat. Die entsprechende Strafvorschrift findest du im WaffG §52:
"(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 [...] eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt [...]"
Das Gesetz unterscheidet hier nicht, ob es um einen Revolver mit < 7,5J oder um einen im Kaliber .357 Magnum geht. Beide sind erlaubnispflichtig, nur bei < 7,5J wird die Erlaubnis eben leichter erteilt. In deinem Fall kann man vermutlich von Fahrlässigkeit ausgehen, da ist die mögliche Strafe geringer. Trotzdem ist da nach §5 WaffG die Zuverlässigkeit erst mal gefährdet. Ob sie dir aberkannt wird hängt davon ab, ob es zu einem Verfahren und einer Verurteilung kommt und wie hoch die Strafe ausfällt. Wenn du Glück hast wird die Sache auch vorher eingestellt, dann hast du gute Chancen die Zuverlässigkeit mit einem Schuss vor den Bug zu behalten. Aber ein weiterer - auch kleiner - Verstoß gegen das WaffG in Zukunft wäre dann Grund genug um die Zuverlässigkeit abzuerkennen.
Du solltest dir auf jeden Fall einen guten Fachanwalt suchen, das ist eine ernste Sache. Und ja, die Sache an sich ist lächerlich. Aber unser Gesetz bildet das nicht ab.
edit: typo
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Zitat
Die auf den Sportschützen registrierten, legalen Waffen werden bis zu einer Entscheidung, ob er sie wieder zurückbekommen kann, zur Verwahrung an das Landratsamt Ludwigsburg übergeben.
Na immerhin wird diese Entscheidung nicht schwierig sein. Und lange dauern wird sie auch nicht.
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vor 3 Stunden schrieb Oberstaber:
„Es ist ja wie es ist“ dann mache ich meinen „Führerschein „ nach 21 Jahren neu.
Das hat gar nichts mit "Neu machen" von irgendwelchen Qualifikationen zu tun.
Jeder Neuerwerb - außer priveligiert auf gelb - bei einem Sportschützen hat immer die 12/18 zur Voraussetzung. Völlig egal, wie lange man irgendwo Mitglied ist. Nur ist das für den Großteil der Sportschützen egal, weil ein aktiver Schütze locker ein Vielfaches dieser Termine im Jahr zusammenbekommt.
Wenn du sagst, du hast bis heute regelmäßig geschossen - wo ist dann das Problem? Kommst du nicht auf 12/18 Termine im letzten Jahr? Oder liegt es daran, dass du aus deinem alten Verband ausgetreten und in einen neuen eingetreten bist, und der jetzt auf 12-monatiger Mitgliedschaft besteht, die halt noch nicht erfüllt ist?
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vor 15 Minuten schrieb Colt S.:
Sorry was wird klarer?
Die sich am Horizont abzeichnende Eintragung auf vielen Ignorelisten hier im Forum. Es gibt für alles einen Ort und eine Zeit - und der Ort ist nicht das gesamte Forum.
Zum Thema Erwerbsstreckung:
Das Gesetzt sagt "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."Man nimmt also das aktuelle Datum und geht 6 Monate in die Vergangenheit. Wurde innerhalb dieser 6 Monate keine oder nur eine Waffe erworben, kann man einkaufen gehen. Wenn nicht, dann wartet man bis der älteste Erwerb 6 Monate und einen Tag her ist.
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Das ist ein ganz normales Zubehörteil wie jeder andere Schaft auch. Da gibt es keine Aufbewahrungsvorschriften.
Eigentlich sollte das auch jeder LWB wissen, denn das Gesetz regelt ja sehr genau, welche Gegenstände wie aufbewahrt werden müssen. Und damit regelt es auch, für welche Gegenstände folglich keine Auflagen gelten. Nichts für Ungut, aber ich würde deinem Kameraden nahelegen, mal das aktuelle WaffG und die AWaffV zu studieren. Da hat sich in den letzten Jahren viel geändert und er ist ganz offensichtlich nicht auf Stand.
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Ja wie, nicht erlaubnispflichtig?
Dann ist das Vorgehen das gleiche wie bei jedem anderen Paket auch. Egal, ob da ein Handschutz oder Blumenerde drin ist. Tief durch die Hose atmen, abwarten, nach 7 Tagen über den Versender Nachforschungsauftrag stellen lassen.
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Wenn das Paket nicht auffindbar ist: Anrufen, Lage schildern und betonen, dass sich erlaubnispflichtige Schusswaffenteile in dem Paket befinden. Wenn es nicht unverzüglich gefunden wird, Verlustanzeige bei der Waffenbehörde androhen.
Ein Vereinskamerad hatte mal einen ähnlichen Fall. Da wollte man erst auch nichts davon wissen. Dann wurde dem Dienstleister sinngemäß mitgeteilt, dass man dann wohl von einem Diebstahl der Waffe ausgehen müsse und die Polizei einschalten werden. Und dass man sich das Vorgehen der Polizei bei verschwundenen Schusswaffen ja vorstellen könne...
Die "verlorene" Waffe ist dann ziemlich schnell wieder aufgetaucht. Lag irgendwo im Lager rum und ist wohl aus dem Tracking gefallen.
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Es ist deine Aufgabe, der Behörde das darzulegen und zu begründen, warum die Waffen notwendig sind.
Der Verband hat da keine Aktien drin, das Gesetz ist eindeutig. Ein paar DSBler sehen das anders, die haben aber auch sonst oft Wahrnehmungsprobleme. DSB-Firlefanz ist keine Referenz, nur das Gesetz.
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Ist auch so. Der Verband ist bei Vereins-WBKs vollständig raus.
Dazu gibt es in der Verwaltungsvorschirft auch eine nette Passage, in der beschrieben wird, welche Waffen dem Verein zugestanden werden MÜSSEN, welche zugestanden werden SOLLEN und welche zugestanden werden KÖNNEN.
ZitatEin Bedürfnis ist grundsätzlich für solche Waffen anzuerkennen, die der Verein zur Ausstattung des Mitgliederkreises benötigt, der sich noch in der Übungs-/Probephase nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 befindet und aus diesem Grund (noch) keine eigenen waffenrechtlichen Erlaubnisse/ Waffen erhalten kann.
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... und die 25er Mags natürlich nur von Jägern benutzt werden, weil die sportlich nämlich tabu sind - auch bei KK. 😉
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Naja, das Modell ist ja gar nicht so verkehrt wenn das ordentlich gemacht wird. Blöd ist es halt, wenn da... "Unstimmigkeiten" auftreten und die Behörden mal etwas genauer hinschauen müssen. Ohne den konkreten Fall zu kennen, würde ich hier mal Probleme mit dem vorübergehenden, erlaubnisfreien Erwerb auf dem Stand vermuten.
Wenn ein entsprechend geeigneter Waffenraum beim Händler zur Verfügung steht und er es als Service anbietet, Waffen für Schützen ohne WBK einzulagern und regelmäßig zum Schießen mitzubringen, dann ist das erstmal ein tolles Angebot für den Neuschützen. Er kann mit einer Waffe trainieren, an der niemand irgendwas verstellt und er muss nicht ständig mit einer neuen Waffe klarkommen, weil die "Lieblingsvereinswaffe" gerade in Benutzung ist. Aus sportlicher Sicht ist das schon sinnvoll.
Es stellt sich dann halt nur die Frage, was der Spaß kostet. Umsonst wird die Waffe nicht gelagert und auf den Stand getragen. In irgendeiner Form (sei es eine Mitgliedschaft oder ein entsprechender Beitrag) wird man diesen Service bezahlen müssen.
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Ja, das ist wohl wirklich blöd gelaufen.
Normalerweise geh ich auch einfach bei der Behörde vorbei und lass das eintragen. Während Corona war das ja nicht mehr möglich und es musste alles per Post passieren oder per Direkteinwurf in den Briefkasten der Behörde.
Ich habe dann die Erwerbsanzeige per Mail gemacht mit der Bitte mir einen Termin zu nennen um die WBK abzugeben. Meistens lief das auf einen Anruf des SB raus mit der Bitte die WBK einfach in die Post zu geben. Damit war die Anzeigefrist gewährt und die Frist für die Vorlage der WBK auch, da der SB das weitere Vorgehen zeitlich bestimmt hat. Und klar, während Corona hat es auch mal 2-3 Wochen gedauert, bis die WBK wieder da war.
Wenn das bei euch regelmäßig so lange dauert, dann könntest du zwei Sachen probieren:
1) Jeden Neuerwerb/Voreintrag auf eine eigene WBK eintragen lassen. Dann tuts nicht mehr so weh, wenn die WBK mehrere Wochen unterwegs ist.
2) Den SB bitten alles vorzubereiten und dich zu benachrichtigen, wenn er final eintragen kann. Solange der SB dir schriftlich gibt, dass du die WBK erst einreichen sollst, wenn er dir das OK gibt bist du fein raus.
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Ist ja auch nur ein Beispiel. Und mit den Tunereien kommt man in gar keine Erklärungsnöte, denn das Tuning ist in der beantragten Disziplin zugelassen und beim Rest halt leider verboten. Und "mal eben" rückbauen aufm Wettkampf ist auch nicht drin.
Wenn man da aber Angst davor hat, sowas argumentativ nicht darlegen zu können: Lass einen Büchser ein paar Oberflächen am Abzug polieren und schon hast du eine nicht mehr rückbaubare Tuningmaßnahme.
Ich hab mir den Bedürfnisquatsch nicht ausgedacht, aber wenn ich mich schon dran halten muss, dann hole ich da auch das Maximum an Flexibilität raus was für mich möglich ist. Und nur dass wir uns richtig verstehen: Das Ziel ist nicht, mit 1 oder 2 Waffen alle Disziplinen zu schießen, sondern sich für die Zukunft möglichst viele Optionen offenzuhalten und bis dahin möglichst viel ausprobieren zu können.
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Geschickterweise wählt man Waffen und Disziplinen so aus, dass man mit wenigen Waffen möglichst viel sinnvoll abdecken kann. Gleichzeitig wählt man Waffen und Disziplin so, dass kleine Veränderungen/Tunings - die in der beantragten Disziplin erlaubt sind - die Waffen für die anderen Disziplinen ausschließt.
Damit kann man dann in Zukunft ein weiteres Bedürfnis begründen und kann trotzdem viele Wettkämpfe mitschießen und Disziplinen ausprobieren.
Beispiel beim BDMP:
Beantrage eine optical ready Polymerpistole, die auf der Dienstwaffenliste steht und in den EPP-Kasten passt, für PP1 OS. Dann kannst du damit schießen:
* PP1 OS (logisch)
* PP1 (ohne Optik)
* DP1
* DP2
* EPP / OS / Polymer / Polymer OS / Production
* usw
Möchtest du weitere Waffen kaufen, tausche z.B. die Abzugsfeder. Damit ist die Waffe nicht mehr im Originalzustand und fällt für die Verwendung in diesen Disziplinen raus:
* DP1
* DP2
* EPP / OS / Polymer / Polymer OS / Production
Hier kannst du also ein neues Bedürfnis begründen und die eine passende Waffe anschaffen. Dieses Vorgehen macht Sinn, weil du mit wenig Investition viele Disziplinen abdecken kannst, aber dir über das Bedürfnisprinzip nicht den Weg verbaust, in der Zukunft angepasste Waffen für bestimmte Disziplinen zu erwerben. Aber plane mal ein Wochenende ein um deine Sportordnung durchzuackern und diese Wechselwirkungen zu finden. Und mach dir unbedingt einen Plan, welche Disziplinen du am Anfang abdecken willst und welche du dir für die Zukunft offen halten willst.
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Das ist halt nun mal der Preis, den man für eine Waffe unter 16" Lauflänge zahlt. Klar ist die Regelung Schwachsinn, aber sie ist jetzt nicht wirklich neu oder unbekannt. Wenn ich keine Lust auf sowas habe, dann spendiere ich halt 4cm mehr Lauf und habe die ganze Diskussion nicht.
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vor 16 Minuten schrieb geissi:
Ich habe gerade unseren Landesreferenten BDMP (LV BW) gefragt
Naja, in BaWü gab es da ja ein paar recht unrühmliche "eigene Interpretationen" der Sportordnung - im direkten Widerspruch zum VP Sport und Bundesreferenten. Manches wurde inzwischen durch den LV korrigiert, aber nicht alles.
Von daher würde ich auf diese Aussage nicht allzu viel geben und beim Bundesreferenten anfragen wenn man es genau wissen will.
Der Handstopp ist schon länger ein Thema und kommt gerade bei EPP carbine regelmäßig wieder hoch. Wenn man das nämlich mit einem Einlegeschaft schießt, verbrennt man sich bei einigen Modellen ziemlich die Finger ohne Vordergriff. Manche Modelle sind ohne Griff auch einfach nicht handhabungssicher.
Auf der deutschen Meisterschaft hat man das Problem natürlich erkannt und die Verwendung von Griffen/Handstops bei EPP carbine mit Einlegeschäften nicht nur erlaubt, sondern sogar darum gebeten. In BaWü weigert sich der Referent das zuzulassen, obwohl es ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Ich gehe mal davon aus, dass das bei der nächsten Änderung der Sportordnung gerade gezogen wird.
vor 12 Minuten schrieb geissi:Insbesondere relevant sind dann Lochschaft (geht eigentlich nie)
Wie kommst du da drauf? Der Lochschaft war lange Zeit eine der wenigen Möglichkeiten sicher KEINEN Anschein zu erwecken - siehe SL8.
Oder meinst du vielleicht einen Vorderschaft mit Löchern? Bei denen scheint das BKA wirklich einen Beißreflex zu haben.
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Blöde Frage: Wofür braucht man den Handstopp, was man nicht auch mit einem Stück Rail oder einer angeschraubten QD-Aufnahme machen kann?
Als Indexpunkt für den Anschlag gibt es so viele Möglichkeiten...
Ich mein, soll jeder an seine Kanone bauen was er will, aber mir erschließt sich der sportliche Sinn bei PP1 Rifle da jetzt nicht. Vor allem, weil man die Waffe im Voranschlag bei den Zeitserien ja eh schon richtig hält und man die Stützhand ja gar nicht vom Schaft nehmen muss.
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vor 1 Stunde schrieb Lavendel:
Ich kenne Landesverbände, welche das Urteil sehr ernst nehmen, ohne jetzt Panik zu schüren.
Dann sollten diese Landesverbände ihre Personalauswahl überdenken 🙂
Das Urteil und der zugehörige Fall sind im Forum bekannt und zieht sich schon seit vielen Jahren. Dementsprechend wurde da auch nicht nach dem neuen WaffG von 2020 geurteilt, sondern nach der vorherigen Rechtslage.
Dass es jetzt einzelne Behörden gibt, die auf diesen Zug aufspringen und aus Unwissenheit oder Vorsatz versuchen die Schützen zu drangsalieren ist ärgerlich. Aber genau wegen solcher Urteile (siehe auch Hessen) wurde das Gesetz ja hier präzisiert um solche Interpretationen eben nicht mehr halten zu können.
Was Schützen über dem Grundkontingent aber blüht sind regelmäßige Wettkampfnachweise. Hier gibt es wieder Interpretationsspielraum,
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Mensch, liest denn hier keiner mehr die Gesetze im Ganzen?
§58 Abs. 21:
"Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden."
@PetMan hat also vollkommen recht: Bis 2025 darf auch der Verein das fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen.
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Lass uns mal den Erwerb einer Waffe aufschlüsseln:
1) Du wirst Mitglied in einem Verein
2) Du wirst an den Verband gemeldet
3) Du trainierst 12/18 mal im Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben
4) Währenddessen wirst du sachkundig und schaffst einen Tresor an
Und jetzt kommt der wichtige Teil:
5) Du suchst dir eine Disziplin aus der Sportordnung aus, die du schießen möchtest
6) Du beantragst ein Bedürfnis für eine Waffe zur Ausübung dieser Disziplin bei deinem Verband
7) Du gehst mit der Bedürfnisbescheinigung zum Amt und beantragst eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis ("grüne WBK") für eine Waffe, die in der vom Verband bescheinigten Disziplin benutzt werden darf
Formal geht das bei Sportschützen so: Du willst eine bestimmte Disziplin schießen und beantragst eine dazu passende Waffe. Dafür brauchst du ein Bedürfnis - das wird angenommen, wenn du seit mindestens einem Jahr Mitglied bist und ausreichend oft trainiert hast.
Der Gesetzgeber hat "Habenwollen" nicht als Bedürfnisgrund vorgesehen und geht in seiner Regelung davon aus, dass die Waffe bei Sportschützen ein Mittel zum Zweck der Sportausübung (das ist der Bedürfnisgrund!) ist und nicht das eigentliche Ziel. Wenn man sich dem bewusst ist, erklären sich viele Regelungen von selbst.
Wenn du eine bestimmte Waffe erwerben willst, dann musst du das ganze von hinten denken: In welcher Disziplin ist die Wunschwaffe zugelassen und kannst du diese Disziplin bei dir vor Ort schießen?
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vor 35 Minuten schrieb HangMan69:
es kann jemand (der die prüfung zur aufsicht gemacht hat, auch die des dsb) anderes die aufsicht auf dem stand durchführen
Das ist richtig, der Schießleiter kann die Aufsichtsführung beim Schützen an jemand anderen delegieren. Das ändert aber nichts daran, dass der BDMP nur den Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson anerkennt. Dieses Delegieren klappt auch nur dann, wenn der Schießleiter anwesend ist und das Schießen leitet. Wenn er nach Hause geht, dann ists Essig mit Schießen nach BDMP Sportordnung.
vor 2 Stunden schrieb chrisatwork:Das bedeutet dann, dass ich meine Bedürfnisbescheinigungen gar nicht hätte bekommen dürfen weil nicht bei jedem Schießen ein Schießleiter vom BDMP dabei gewesen ist??????
Komisch dass ich sie doch alle bekommen habe, obwohl da auch Schießleiter und Standaufsichten von anderen Verbänden vor Ort waren, die mir mein kleines Büchlein abgezeichnet haben.
Nein. Aber anders als du denkst.
Wenn der BDMP dir ohne Schießleiterstempel bescheinigt hat, dass du nach SEINER Sportordnung geschossen hast, dann war das in der Tat nicht korrekt. Wenn der BDMP dir aber bescheinigt, dass du den Schießsport ausgeübt hast, dann ist alles in Ordnung. Denn das Gesetz verlangt ja explizit nicht, dass du nach der Sportordnung deines Verbands schießt, sondern nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübst.
Der springende Punkt bei der ganzen Sache ist halt einfach, dass der BDMP festgelegt hat, dass ohne Anwesenheit eines Schießleiters nicht nach den Regeln seiner Sportordnung geschossen werden kann. Genauso wenig wie du mit einer KW mit Rotpunktvisier DSB Disziplinen schießen kannst. Klar kannst du das auf dem Stand tun und es ist Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gesetzlich kein Problem. Aber es ist halt nicht nach der Sportordnung des DSB.
Und wenn dir bescheinigt werden soll, dass du nach eben genau jener Sportordnung geschossen hast, dann musst du auch ALLE Bestimmungen eingehalten haben. Die Diskussion ist natürlich an der Stelle rein akademisch, weil das sowieso niemand nachprüfen kann.
Deswegen sagen alle diese Bescheinigungen normalerweise auch nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betrieben hast und eben nicht, dass du nach Sportodnung Verband XYZ die Disziplin ABC geschossen hast. "Ausüben des Schießsports" im Sinne des Gesetzes kann sehr weit gefasst werden - alles andere wäre in der Praxis auch nicht zu kontrollieren und daher auch nicht sinnvoll zu regulieren.
Um den Bogen wieder zurück zum eigentlichen Thema zu schlagen: Der Verband muss die Schießtermine seiner (mittelbaren) Mitglieder dokumentieren und auf Grundlage dieser Dokumentation das Fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen. Bei einer Verbandsstruktur wie dem DSB ist das relativ einfach: Die Schützen sind Mitglied in einem Verein am Wohnort, der ist Mitglied im Landesverband und der ist wiederum Mitglied im DSB. Also führt der Verein vor Ort eine Schießkladde und damit ist die Dokumentationspflicht erledigt.
Der BDMP ist anders. Da ist man direkt Mitglied im BDMP e.V. und nicht über die Landesverbände und Vereine vor Ort angeschlossen. Jetzt hat man aber das Problem, dass ein Verein mit Sitz in Paderborn die Termine aller seiner Mitglieder in Deutschland dokumentieren muss. Das ist nicht praktikabel, also delegiert man diese Pflicht an die Mitglieder selbst, indem man ihnen die Führung eines Schießbuchs auferlegt. Damit da aber kein Missbrauch stattfindet und die Behörden reihenweise die Bescheinigungen anzweifeln, hat man bestellte "Aufpasser", die diese Einträge abzeichnen müssen: Das sind die Schießleiter.
Diese Dokumentationspflicht gab es übrigens auch schon vor 09/2020, da hat sie sich allerdings nur auf die ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten Erlaubnis erstreckt und noch nicht die Unterscheidung KW/LW und eigene Waffe beinhaltet.
Und ja, natürlich wird das in der Praxis oft lockerer gehandhabt. So lange da kein ernsthafter Unfug getrieben wird kräht da auch kein Hahn danach. Aber wenn es den Verdacht auf Gefälligkeitsbescheinigungen oder Ähnliches gibt, dann wird da eben schon genauer hingeschaut und die Regeln eben wörtlich ausgelegt. Und dann hast du potentiell ein Problem, denn der Verband oder Verein wird sich sicherlich nicht schützend vor dich werfen, wenn die Behörde da anfängt unangenehme Fragen nach dem Inhalt der Bescheinigung zu stellen.
Dürfen Nicht-Wiederlader wiedergeladene Munition von nicht-gewerblichen Wiederladern verwenden/besitzen?
in Waffenrecht
Geschrieben
Ich schon. Ich hab die Daten hier schonmal gepostet, von daher kommts vielleicht dem einen oder anderen bekannt vor:
Das sind weder billige Hülsen ausm Eimer auf dem Stand noch irgendwelche NoName-Geschosse. Sich hier aufs Wiegen zu verlassen halte ich für fahrlässig. Bei 10gr Ladung mag das anders sein, aber bei 9mm und Konsorten ist das definitiv ein reales Problem.
Die meiner Meinung nach einzige verlässliche Lösung ist die bewusste (!) Kontrolle jeder Hülse vor dem Geschosssetzen. Dadurch wird man zwar langsamer auf einer Progressivpresse, aber nur so kann man sich sicher sein. Und wenn ich diesen Prozess gewissenhaft einhalte, dann brauch ich danach nicht nochmal kontrollieren.
Das Argument mit den Wahrscheinlichkeiten ist in meinen Augen unzulässig. Es ist auch unwahrscheinlich, dass der automatische Pulverfüller versagt und keine Ladung wirft. Aber genau diese sehr seltenen Ereignisse müssen wir abfangen, weil die Konsequenzen immens sein können.