

pulvernase
-
Gesamte Inhalte
704 -
Benutzer seit
Beiträge von pulvernase
-
-
Rechts schießen mit linkem Auge geht mit KW problemlos. Mache ich seit vielen Jahren und hat für einige Titel im dynamischen und statischen KW-Schießen gereicht.
Als Rechtshänder ist im Stress der Umgang mit der KW mMn einfacher, weil intuitiver. Klar kann man das mit Gewalt auf links umstellen, aber wenn dann mal viel Adrenalin im Spiel ist und man seinen Fokus nicht auf der Waffe, sondern der Aufgabe hat, dann macht man das, was man "schon immer" gemacht hat.
Für Rechtshänder gibts auch mehr Zubehör und mehr Kameraden, die Tipps geben können. Nicht jeder bekommt mental das "umrechnen" rechts/links hin, wenn er beim Training hilft und auf Fehler hinweist. Und die meisten Schützen sind nunmal Rechtsschützen.
Wenn das nicht als Argument reicht, dann bleibt nur noch Münze werfen
-
Dafür nimmst du einen beliebigen Ballistikrechner deiner Wahl und fütterst ihn mit deinen Daten wie z.B. V0, BC des Geschosses, Höhe Visierlinie über Laufseele, Einschuss, etc...
Ohne genaue (Mess)werte deinerseits kann dir niemand eine korrekte Antwort geben, höchstens eine Schätzung wie dein Kollege es getan hat.
-
2
-
-
Wenn keine Schießnachweise für die Langwaffe, dann kein Bedürfnis und sie muss weg. Es hindert ihn aber niemand daran, die Waffe morgen früh einem Händler für 1€ zu verkaufen und morgen mittag für 1€ + großzügige Spende für die Kaffeekasse wieder zurückzukaufen.
Klingt komisch, ist aber so.
Die gelbe WBK bleibt gültig, die ist nicht an Waffen gebunden. Es zählen auch alle Langwaffen, egal auf welcher WBK. Wenn man sich ein kleines KK-Büchsli noch gönnt, um in Zukunft keine Diskussionen mehr zu haben, macht man nichts falsch.
-
1
-
-
Hatten wir schon:
Aber ich gebe dir recht, das ist maximal blöd gelaufen. Und Leute, die anderen Leuten erzählen, was die alles "nicht brauchen" hab ich eh gefressen. Wenn das dann noch aus den eigenen Reihen kommt, dann braucht man sich wirklich nicht mehr wundern.
Der zitierte "Vollprofi" wird sich sicher in seinem Umfeld auch einiges anhörden dürfen... Vermutlich beginnt der eine oder andere Kommentar auch mit dem Wort "Voll", aber ohne das "Profi" dahinter
-
7
-
2
-
-
Ich sehe keine Korrektur für die Überkontingentgeschichte.
Das ist einerseits doof, andererseits soll jetzt mal unser Super-IM in BaWü weiter mit einem "redaktionellen Fehler" für seine rechtswidrige Auslegung des WaffG argumentieren. Wenns ein Fehler wäre, dann hätte man ihn ja zusammen mit den anderen redaktionellen Fehlern beseitigt.
Außerdem darf man spätestens jetzt davon ausgehen, dass eine Wettkampfpflicht für ÜK bis ans Lebensende beabsichtigt ist und kein "Versehen" war, wie der eine oder andere Verband uns gerne erzählt. Das ist jetzt schon die dritte Chance für eine Änderung, bei der nichts passiert.
-
3
-
-
vor 20 Minuten schrieb Sal-Peter:
[...] ist das Posten von fremden Klarnamen ganz, ganz übler Stil, eines Böhmer****es würdig.
Stimmt.
In dem Fall steht der Name aber in der Kopfzeile des Dokuments, das im ersten Beitrag verlinkt ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Name da nicht zufällig gelandet ist und es durchaus beabsichtigt war.
-
1
-
-
vor 2 Stunden schrieb grizzly45:
Es wäre generell verboten
Ist es auch, außer eben du gehörst zur erlauchten Gruppe nach §23 AWaffV.
Das ist wie mit dem Schießen im Keller daheim mit WBK-Waffen. Wenn du danach gefragt wirst, sagst du dann, dass das verboten ist?
Oder sagst du, dass es erlaubt ist?
Denn wenn du Sachverständiger bist und dir einen Schießstand daheim einrichtest, den der Behörde zwei Wochen vor Betriebsaufnahme anzeigst und ausschließlich zur Erprobung im Rahmen deiner Tätigkeit als Sachverständiger verwendest, dann darfst du das ja.
-
vor 2 Stunden schrieb grizzly45:
Komisch, wie machen das die Personenschützer ?
So, wie es im §22 AWaffV steht.
Zitat(1) In Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder bei Schießübungen dieser Art sind unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) Schießübungen und insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungseinbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, ist gestattet. Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Schütze an diesen Schießübungen sind verboten.
Also: Erstmal dürfen Mannscheiben o.Ä. nur benutzt werden, wenn die Schießübungen keinen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter hat. Hier tragen Dummy und Schütze Plattenträger und die Eigenschaften von Körperpanzerung wird getestet. Zeig mir den Richter, der in Deutschland hier keinen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter erkennt. Wir erinnern uns an Verbote von mehrschüssigen Kurzwaffen, die angeblich Körperpanzerung durchschlagen und deswegen Polizisten gefährden würden.
Und dann hast du noch das winzig kleine Problem des letzten Satzes: Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist generell verboten. Für jeden.
Außer, wenn du zu der privilegierten Gruppe nach §23 AWaffV gehörst:
Zitat(1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,- 1.
-
die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder
- 2.
-
denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist.
(2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.Damit du das darfst, musst du entweder einen Waffenschein haben, oder Berufswaffenträger sein, oder als WBK-Inhaber eine gesonderte Erlaubnis der Behörde wegen persönlicher Gefährdung bekommen.
Ein weiteres Detail aus dem §22 AWaffV: Selbst, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, muss die Durchführung der Schießübungen zwei Wochen vorher der Behörde angezeigt werden. Wenn eine solche Anzeige nicht passiert ist, darf nicht geschossen werden.
Fassen wir zusammen:
Jeder der Schützen in dem Video ist offensichtlich entweder behördlich festgestellt persönlich gefährdet oder Berufswaffenträger. Ferner wurde der Inhalt der Schießübung und die geplanten Teilnehmer zwei Wochen vor dem Dreh der Behörde im Detail angezeigt und das Schießen auf Dummies mit Plattenträger von der Behörde nicht als polizeilicher oder militärisch Charakter interpretiert. Damit war das ein Übungsschießen in der Verteidigung mit Schusswaffen und deswegen legal. Die Kamera war nur zufällig vor Ort.Oder:
Man hat halt einfach mal das nachgemacht, was die Amis auch ständig tun und sich nicht weiter über die potentiellen Folgen gekümmert.
vor 3 Stunden schrieb grizzly45:Also Quatsch was Du schreibst.
Eher nicht. Denn Verwendung von Mannscheiben o.Ä. außerhalb des sehr engen Kontexts des §22 AWaffV wird mit Sicherheit regelmäßig als kampfmäßiges Schießen gewertet werden.
-
3
-
2
-
vor 40 Minuten schrieb kulli:
Mannscheiben dienen zunächst dem Verteidigungsschießen.
Gut, dass der Gesetzgeber das auch weiß:
Zitat§15a WaffG:
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Frage an dich: Woraus leitest du ab, dass Mannscheiben und Menschen repräsentierende Ziele kein kampfmäßiges Schießen sind?
Immer dran denken: Hier geht es um die Frage, ob jemand wegen des Videos Probleme bekommen könnte, nicht ob wir das gut finden. Es haben schon Leute wegen deutlich weniger klaren Argumentationen seitens der Behörde die WBK verloren - das hier ist eine Steilvorlage, wenn die Behörde es will. Sich als "normalsterblicher" WBK-Inhaber am Ende noch mit Sportwaffen an sowas zu beteiligen ist halt einfach dumm, ganz besonders dann, wenn man es danach ins Internet stellt.
-
3
-
3
-
-
vor 11 Minuten schrieb kulli:
Warum sollte es? Solange es kein anmeldepflichtiger Lehrgang ist.
Weil im Gesetz im §27 steht: "Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig."
Wo genau die Grenze zum kampfmäßigen Schießen verläuft, ist nicht exakt definiert. Aber der Gesetzgeber war so nett, uns im §15 ein paar Dinge zu nennen, die auf jeden Fall dazu gehöhren:
"Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig."
Da hilft es auch nicht, dass hier nur vom Schießsport die Rede ist. Als Jäger bist du nicht an die Beschränkungen im §7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport) gebunden, aber das kampfmäßige Schießen ist trotzdem tabu. Die Liste ist aber in soweit interessant, weil alles was dort steht, kein kampfmäßiges Schießen sein kann.
Wir lernen also: Schießen aus der Deckung, aus dem Laufen, auf plötzlich und unerwartet auftauchende Ziele und Deutschüsse sind explizit kein kampfmäßiges Schießen, weil das nur den Sportschützen und nicht z.B. den Jägern verboten ist. Mannscheiben u.Ä. sind aber kampfmäßiges Schießen und damit generell verboten.
-
1
-
-
vor 2 Stunden schrieb BlackFly:
Soweit ich weiss verlangt der BDMP für einige Disziplinen, unter anderem auch für diese, "spezielle" Schießleiter die für die spezielle Disziplin die Berechtigung haben und darum haben die dann vermutlich eben von diesem den Stempel gebraucht und den Vereinsstempel abgelehnt.
Das nennt sich dann "Range Officer" und ist nur bei Wettkämpfen Pflicht. Im Training reicht die Anwesenheit des Schießleiters, ohne den per Definition kein BDMP-Schießen möglich ist.
@Schwarzwälder Ich kenne die Diskussion um die Versicherung. Aber ich frage mich schon, warum das bei allen anderen Verbänden anscheinend kein Problem darstellt und nur der BDMP hier mit "seiner" Versicherung so eine Regelung getroffen hat.
Ich sehe halt einfach den Nutzen dieser Regelung nicht - außer, den Mitgliedern das Leben schwer machen. Wenn du selber kein Schießleiter bist, dann kannst du z.B. nicht einfach einen Stand mieten und BDMP-Disziplinen trainieren. Du musst also einen Schießleiter aus deiner SLG überzeugen mitzukommen, damit du versichert bist und der Termin anerkannt wird. Für alle anderen Disziplinen anderer Verbände ist es kein Thema, da kannst du problemlos alleine losziehen und dein Ding machen.
Während Corona war das mit den Schießleitern ein echtes Problem für uns, denn nach Auflagen der Behörden waren nur zwei Personen auf dem gesamten Grundstück erlaubt: Der Schlüsselträger und der Schütze. Beide durften sich eigentlich auch nicht begegnen. Versuch da mal als nicht-Schießleiter nach BDMP-SPo zu schießen.
Bezüglich der Wettkampfnachweise bei MyBDMP:
Die sind sehr praktisch, weil man bei einer ÜK-Abfrage nicht mehr von Hand die ganzen Ergebnislisten durchsuchen muss um den Nachweis zu erbringen. Ausdrucken, die entsprechenden Wettkämpfe mit Textmarker hervorheben und gut ist. Der Nachweis, welche Waffe verwendet wurde, wird über das Schießbuch geführt.
-
Das Problem wird wohl gewesen sein, dass der BDMP für Termine nach BDMP Sportordnung (!) einen Schießleiterstempel sehen will. Denn laut Sportordnung dürfen BDMP Disziplinen nur bei Anwesenheit eines Schießleiters geschossen werden. Kein Schießleiter -> kein Schießen nach Sportordnung -> keine Anerkennung des Termins.
Wenn du nach einer anderen Sportordnung schießt ist das egal, denn da gibt es diese - mMn bescheuerte - Vorgabe nicht. Deswegen ist DSB, BDS, DSU, etc... kein Problem und wird auch anerkannt. Aber wehe, bei deinem BDMP SP2 Training (was quasi das gleiche wie DSB 2.5x ist), ist kein Schießleiter anwesend. Dann gibts Ärger!
-
Okay, und selbst wenn das Führen einer Waffe durch nicht-WBK-Inhaber in fremden Wohnungen von deren Bedürfnis umfasst wäre, auf welcher Grundlage ist denn die Überlassung und der Erwerb der Waffe passiert? Führen bedeutet Ausüben der tatsächlichen Gewalt. Es gibt keine Freistellung von der Erlaubnispflicht für den Erwerb für so einen von dir beschriebenen Fall im §12.
Andersrum wird ein Schuh draus: Die Argumentation muss sein, dass überhaupt keine Überlassung/ Erwerb und keine Ausübung der tatsächlichen Gewalt vorliegt, da der rechtmäßige Besitzer jederzeit eingreifen kann und damit nicht frei über die Waffe verfügt werden kann. Das wurde - wie oben schon erwähnt - früher auch in der Sachkundeausbildung so gelehrt, aber inzwischen hat sich die Einschätzung hier wohl geändert.
Wenn du mit "erlaubnisfreiem Führen" argumentieren willst, hast du schon verloren. Weil du damit eingestanden hast, dass die Waffe an einen nicht zum Erwerb berechtigten überlassen wurde - und das ist außerhalb eines Schießstands illegal.
-
1
-
-
Wozu braucht der Vorstand deines Vereins ein Formular vom Verband um dir zu bestätigen, dass du weiterhin Mitglied in seinem Verein bist?
Der Verein sollte eigentlich ein entsprechendes Formular griffbereit haben. Wenn nicht, dann ist es jetzt an der Zeit eins zu erstellen. Das ist ein Vereinsthema, kein Verbandsthema. Zumindest noch, denn ab 2026 geht das nur noch mit dem Umweg über den Verband.
-
2
-
1
-
-
In der Regel:
Offene Visierung: Nicht zielendes Auge abdecken wenn möglich, sonst zukneifen, Fokus aufs Korn
Rotpunkt: Beide Augen offen, Fokus aufs Ziel
Schießen mit beiden Augen offen führt sportlich in den meisten Fällen zu schlechteren Ergebnissen. Nur, wenn es um mehrere Ziele geht und das periphäre Sehen unverzichtbar ist, nimmt man den Präzisionsnachteil eventuell in Kauf.
Warum wilst du denn unbedingt mit beiden Augen offen schießen?
Das dominante Auge ist beim Flintenschießen wichtig. Bei Kugeldisziplinen spielt es keine Rolle, wenn ein Auge abgedeckt/zu ist.
-
1
-
-
vor 54 Minuten schrieb Fyodor:
hier möchten die auch die Jagdwaffen zum Kontingent zählen, mit entsprechenden Anforderungen
Da kannst du ihnen ihre eigenen Vollzugshinweise um die Ohren hauen. Da steht nämlich:
ZitatDie in der grünen WBK eingetragenen „Jagdwaffe“ kann daher auch als „Sport-
waffe“ verwendet werden, ohne dass diese dem Grundkontingent hinzugezählt
werden müsste. Die „Sportwaffe“, die auch für die Jagd verwendet wird, ist hin-
gegen dem Grundkontingent hinzuzurechnen, soweit es sich um eine halbauto-
matische Langwaffe bzw. eine mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition
im Sinne des § 14 Abs. 5 WaffG handelt.-
1
-
-
vor 22 Minuten schrieb Per:
wenn die Zuverlässigkeit verloren geht, wie lange ist die weg.
Das kommt darauf an, wie die Behörde argumentiert. Das geht von 5 Jahren bis lebenslang. Besonders gefährlich für dich wäre vermutlich §5 Abs. 1 Nr. 2 b). Es macht aber in der Bewertung wahrscheinlich schon einen Unterschied, ob du den Verlust anzeigst oder ob er bei einer Kontrolle durch die Behörde festgestellt wird.
Falls es zu einem Entzug der Erlaubnis kommen sollte, dann wirst du die Waffen einem Berechtigten überlassen müssen und - falls du in Zukunft wieder eine Erlaubnis bekommen solltest - wieder neu erwerben müssen (inkl. Erwerbsstreckung und Voreinträge/Bedürfnisbescheinigungen bzw. 12/18).
-
Auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen!
Man muss aber auch sehen, dass Waffen immer wieder abhanden kommen. Sei es auf der Jagd oder auch bei überregionalen Wettkämpfen - Waffenkoffer stehen gelassen, jemand hat die eigene Waffe für seine gehalten und eingepackt, etc... Soll nicht passieren, tut es aber. In der Regel (!) hat das auch keine großen Konsequenzen, solange das Abhandenkommen unverzüglich angezeigt wird und das nicht zur Gewohnheit wird.
Ich habe auf Wettkämpfen schon mehrere Schützen getroffen, die entweder selbst betroffen waren oder aus dem Verein entsprechende Ereignisse kannten.
Waffen verlieren ist nicht strafbar. Indirekt kann einem - je nach Umständen - ein Strick gedreht werden, siehe Aufbewahrungsvorschriften §36 WaffG. Das hängt dann wirklich vom Einzelfall ab und unter welchen Umständen die Waffe abhanden gekommen ist.
-
1
-
-
vor 2 Stunden schrieb Elo:
Die Studie
sagt:
ZitatIm Deutschen Schützenbund dauert es ein Jahr mit diversen Schießtrainings, bis der Vereinspräsident ein Schreiben ausstellt, mit dem dann ein Waffenschein beantragt werden kann.
Damit dürfte die Qualität dieses "Werks" ausreichend beschrieben sein.
-
3
-
1
-
-
vor 2 Stunden schrieb KaySven:
hab ich trotzdem nicht gemacht
Ja nun. Weißte selber, ne? Dein Standnachbar hatte vollkommen recht.
Fehler passieren immer wieder und als Schütze hat man auch eine gewisse Verantwortung, diese Fehler zu melden und korrigieren zu lassen. Das ist auch ein Lernprozess für viele Auswerter.
Meine persönliche Erfahrung ist: Wenn der Auswerter ein guter und erfahrener Schütze ist, dann passiert sowas sehr selten. Wenn die Auswerter neu sind oder selbst keine guten Schützen, dann "fehlt" öfter mal einer auf der Scheibe. Nicht aus Bosheit, sondern ich glaube einfach deswegen, weil die Leute solche Schussbilder von sich selbst nicht kennen und sich deswegen kaum vorstellen können, dass manche Schüsse wirklich Loch in Loch gehen können. Und weil die Erfahrung fehlt um Doppelschüsse auf den ersten Blick zu sehen. Wenn man solche Situation öfters selbst im Training hat, dann lernt man das recht schnell zu erkennen.
-
4
-
1
-
-
vor 32 Minuten schrieb ThomasMueller:
Jetzt werden sie selbst in BaWü zumindest rasiert, was Flinten angeht, die mehr als 2 Patronen fassen.
In wie fern? Mein letzter Stand ist, dass halbautomatische Büchsen und Flinten in BaWü bei der Jagdausübung sogar mit 5 Schuss statt der sonst üblichen 3 geladen sein dürfen. Hab ich da was verpasst?
-
Mit Zitronensäure ziehst du im Zweifel auch die Brünierung runter. Die ist auch "nur" Rost, wenn auch gewollter. Das macht dann Sinn, wenn du vorhast alle Teile neu zu brünieren. Das muss man aber können und wollen.
Die schonende Alternative ist kochendes Wasser. Komplett auseinanderbauen und alle verrosteten Stahlteile ~1h in kochendes Wasser. Danach lässt sich der Rost leicht mit feiner Stahlwolle entfernen und das Material, das noch direkt Kontakt zum unkorrodierten Stahl drunter hat wird schwarz und hart. Danach sauber einölen und die Brünierung sieht wieder ordentlich aus. Nicht wie neu, aber ich finde, einem solchen Gewehr darf man sein Alter auch ansehen. Wenns wie neu sein soll, dann siehe oben - komplett runter, schleifen und ganz neu brünieren.
-
1
-
1
-
-
vor 6 Minuten schrieb WreckingBall:
Wo ist das Problem wenn es innerhalb des Grundkontingents ist?
Weil die Waffe auch im Grundkontingent "erforderlich" sein muss, und das kann man ganz verschieden auslegen. Die Zwangswettkämpfe kommen dann bei Überschreitung des Grundkontingents noch oben drauf.
Der BDMP hat zig verschiedene KW-Disziplinen, mit denen man quasi jede Waffenkombination im Grundkontingent ohne Probleme rechtfertigen kann.
Der DSB hat - bis auf wenige Ausnahmen - im GK-Bereich jeweils eine Disziplin pro Kaliber. Da ist das mit "erforderlich" schon schwieriger zu verargumentieren.
Wenn man das aber schlüssig begründen kann und der Befürworter im Sinne des Schützen entscheidet und nicht selber von der Sorte "so wenige Waffen im Volk wie möglich" ist, dann kann das schon klappen.
-
2
-
1
-
-
Okay, wir haben gelernt: Bei Frankonia darf jeder Heini eine mit einem Draht gesicherte Waffe angrabbeln. Wenn ich also jemandem außerhalb einer Schießstätte eine Waffe in die Hand geben will, dann binde ich die Waffe mit einem solchen Draht an meinen Gürtel und alle sind glücklich.
Juristerei ist toll.
Wie rausfinden ob links oder rechts die KW halten
in Allgemein
Geschrieben
Genau das!
Wenn man kreuzdominant ist, dann macht man das schon sein ganzes Leben unterbewusst so. Mit Gewalt auf links umstellen ist unnatürlich, ähnlich wie man früher Linkshänder "umerzogen" hat.