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BJ68

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  1. Yep....allerdings wie heißt es auf https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ d.h. Besuch im Schiesskeller sollte ausreichen..... bj68
  2. nicht nur schlechte Stimmung, sondern auch ein Teil der EU-Regelungen ist von der deutsche Führungselite gemacht, wenn Die wissen, dass es sonst Diskussionen oder gar Widerstand bzw. Stimmverluste in DE geben würde, dann wird da ganz gerne über die EU-Bande gespielt. bj68
  3. und wie muss man sich das Bekanntwerden vorstellen....oder anders gefragt: a) wie bekommt man mit, dass man erbt (sofern nicht offensichtlich, weil Sohn/Tochter und Erblasser das letzte Elternteil) und b) wie wird man über die Zusammensetzung des Erbes informiert d.h. bekommt mit, dass da Schulden vererbt werden? bj68
  4. Was wären das für Teile? Da ich auf den Zores der da in DE veranstaltet wird überhaupt keinen Bock hab....und noch bis zur Rente die waffenrechtlichen Freiheiten in der Schweiz genieße... bj68
  5. und besonders was der Richtervorbehalt eigentlich darstellen soll.....okay "grün" ist alle...und vor kurzem eine Kriminaldoku auf Neo oder Info (ZDF) gesehen, wo alte Fälle dargestellt wurden....bei einem Mordfall (keine Ahnung welcher, allerdings war einer ab/in den 2005 oder gar 2010 Jahren) kam der damalige Staatsanwalt zu Wort, der den Fall zur Anklage brachte, wo dann allerdings gesagt wurde, dass der jetzt (2024/25 war eine neue Folge) nun ein Richter sei. Sorry...wenn Staatsanwälte zu Richter werden können, dann ist das meiner Meinung nach ziemlich Kacke.....und erzeugt dann richtigen Filz..... bj68
  6. https://www.danisch.de/blog/2026/01/09/kontensperren/ Tja..da kann ich Hadmut mit dem Satz "Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden." nur zustimmen..... bj68
  7. Auch dem Iran, der gedroht hat Israel zu vernichten? Knackpunkt ist da nämlich das Problem. dass es durchaus Überlegungen gab und wahrscheinlich auch noch gibt, dass auch ein Kernwaffeneinsatz "gewinnbar" ist, wenn man es schafft dass der Angegriffene nicht mehr fähig ist, auf den Angriff mit den eigenen Kernwaffen zu antworten aka Zweitschlagfähigkeit....da wurde in den USA und auch in der ehemaligen UdSSR ein Riesenterz gemacht um sich diese Fähigkeit zu sichern. Okay...könnte man mit einer "Salted Bomb" https://de.wikipedia.org/wiki/Salted_Bomb umgehen, nur kommen mir dann halt die Filme "Das letzte Ufer"/"USS Charleston – Die letzte Hoffnung der Menschheit" in den Sinn.... Knackpunkt #2: Fehler passieren und werden passieren... ich sag nur "Broken Arrow", Able Archer und Stanislaw Petrow, wobei wir bei der letzteren Person wieder bei der Zweitschlagfähigkeit wären und Entscheidungen sehr schnell getroffen werden müssen und u.U. Knackpunkt #3 Situationen ungewollt eskalieren z.B. dass sich eine Steite nicht mehr zu helfen weiß und die atomare Karte spielt, denn Drohungen müssen auch mal wahr gemacht werden.....ansonsten sind sie wirkungslos..... bj68
  8. Yep....dann könnte die der versiegelte Brief ja auch bei einem Freund der kein LWB ist hinterlegt werden u.U. zusammen auch mit Passwörtern für die diversen Online-Accounts, -Banking usw. Wenn die Behörde nichts weiß, das macht sie auch nicht heiß....und jemand der nicht LWB ist, denn kann man dann auch durch die Hintertür keinen Strick daraus drehen. Ist vergleichbar mit den "großen Magazinen" oder der Aufbewahrung von freien Waffen....der Nicht-LWB hat damit keine Probleme, den LWB kann die Behörde u.U. belangen..... bj68
  9. Okay....Erblasser und Erben sind aus dem Schneider, nur böse Frage...wie schaut es mit dem Dritten aus, dem Nachbarn der LWB ist? Den kann man immer noch belangen.....z.B. weil er da mitgemacht hat.... bj68
  10. Hm....Frage an Dich was ist für Dich Notwehr? Kannst Du da mal Beispiele aufführen, was Du als Notwehr siehst? Edit: Z.B. der Fall https://web.archive.org/web/20210803225213/https://www.lokalo24.de/lokales/schwalm-eder-kreis/heimat-nachrichten/gefaehrlicher-einkauf-fritzlarer-lokalpolitiker-helllichten-somaliern-verletzt-12226447.html und wenn es geht noch eigene Beispiele? bj68
  11. Ist auch "nett": Warum kommt mir da nur so ein bestimmter Spruch in den Sinn... bj68
  12. Hm...und Deine minderjährigen Kinder? Was ist mit denen? Das sind in Deiner Wohnung auch befugte Personen, die durch das Haus wandern dürfen..... bj68
  13. Hm...und wenn ein Kind das Messer findet und damit Mist auf die eine oder andere Art baut? bj68
  14. Das hast Du falsch geschrieben...das hätte lauten müssen: "12 cm Klingenlänge war der Kompromiss" siehe die diversen Verschärfungen Yep...allerdings ist die Strafbarkeit bei Verstößen gegen den §42a im §53 Abs.1 Nr. 21b als Ordnungswidrigkeit eingestuft und da kann im Gegensatz zu Straftaten, wenn ich mich nicht irre, das Opportunitätsprinzip angewendet werden siehe "§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html der anscheinend für alle Ordnungswidrigkeiten generell (????) gilt, auch wenn im WaffG eigentlich das Legalitätsprinzip gilt. Sprich da hätte eine Verwarnung bzw. Ermahnung gereicht......besonders wenn wie oben schon geschrieben ersichtlich ist, dass von dem Führer nicht zu erwarten ist, dass er damit Mist baut.... bj68
  15. Yep ist mir bewusst...zeigt aber für mich auf, das hier das Hirn an der Pforte abgegeben wurde, als dieser Paragraph ins Gesetz gegossen worden ist, denn unterm Strich ist es völlig wurscht ob das Teil eine 30, 15, 12 oder 6 cm (Feaser lässt grüßen) lange Klinge hat, weil es nur drafu ankommt, was die Person die es besitzt bzw. führt damit vorhat. Eigentlich könnte der §42a wie folgt gefasst werden: Das Führen von Messern (und von mir aus auch gefährlichen Gegenständen) ist strafbar, sobald diese missbräuchlich (z.B. §240, 241, 177, 178, 249 usw. alles StGB §§) verwendet werden. Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer diese Messer und Gegenstände in der oben beschriebenen Weise nutzt. bj68
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