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BJ68

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  1. Yep....dann könnte die der versiegelte Brief ja auch bei einem Freund der kein LWB ist hinterlegt werden u.U. zusammen auch mit Passwörtern für die diversen Online-Accounts, -Banking usw. Wenn die Behörde nichts weiß, das macht sie auch nicht heiß....und jemand der nicht LWB ist, denn kann man dann auch durch die Hintertür keinen Strick daraus drehen. Ist vergleichbar mit den "großen Magazinen" oder der Aufbewahrung von freien Waffen....der Nicht-LWB hat damit keine Probleme, den LWB kann die Behörde u.U. belangen..... bj68
  2. Okay....Erblasser und Erben sind aus dem Schneider, nur böse Frage...wie schaut es mit dem Dritten aus, dem Nachbarn der LWB ist? Den kann man immer noch belangen.....z.B. weil er da mitgemacht hat.... bj68
  3. Hm....Frage an Dich was ist für Dich Notwehr? Kannst Du da mal Beispiele aufführen, was Du als Notwehr siehst? Edit: Z.B. der Fall https://web.archive.org/web/20210803225213/https://www.lokalo24.de/lokales/schwalm-eder-kreis/heimat-nachrichten/gefaehrlicher-einkauf-fritzlarer-lokalpolitiker-helllichten-somaliern-verletzt-12226447.html und wenn es geht noch eigene Beispiele? bj68
  4. Ist auch "nett": Warum kommt mir da nur so ein bestimmter Spruch in den Sinn... bj68
  5. Hm...und Deine minderjährigen Kinder? Was ist mit denen? Das sind in Deiner Wohnung auch befugte Personen, die durch das Haus wandern dürfen..... bj68
  6. Hm...und wenn ein Kind das Messer findet und damit Mist auf die eine oder andere Art baut? bj68
  7. Das hast Du falsch geschrieben...das hätte lauten müssen: "12 cm Klingenlänge war der Kompromiss" siehe die diversen Verschärfungen Yep...allerdings ist die Strafbarkeit bei Verstößen gegen den §42a im §53 Abs.1 Nr. 21b als Ordnungswidrigkeit eingestuft und da kann im Gegensatz zu Straftaten, wenn ich mich nicht irre, das Opportunitätsprinzip angewendet werden siehe "§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html der anscheinend für alle Ordnungswidrigkeiten generell (????) gilt, auch wenn im WaffG eigentlich das Legalitätsprinzip gilt. Sprich da hätte eine Verwarnung bzw. Ermahnung gereicht......besonders wenn wie oben schon geschrieben ersichtlich ist, dass von dem Führer nicht zu erwarten ist, dass er damit Mist baut.... bj68
  8. Yep ist mir bewusst...zeigt aber für mich auf, das hier das Hirn an der Pforte abgegeben wurde, als dieser Paragraph ins Gesetz gegossen worden ist, denn unterm Strich ist es völlig wurscht ob das Teil eine 30, 15, 12 oder 6 cm (Feaser lässt grüßen) lange Klinge hat, weil es nur drafu ankommt, was die Person die es besitzt bzw. führt damit vorhat. Eigentlich könnte der §42a wie folgt gefasst werden: Das Führen von Messern (und von mir aus auch gefährlichen Gegenständen) ist strafbar, sobald diese missbräuchlich (z.B. §240, 241, 177, 178, 249 usw. alles StGB §§) verwendet werden. Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer diese Messer und Gegenstände in der oben beschriebenen Weise nutzt. bj68
  9. Fein....nur als der §42a WaffG eingeführt wurde, tönte es von vielen Seiten, dass er gerade nicht deswegen gemacht wurde um so Fälle wie den obigen zu ahnden. Eben weil von dem Bekannten keine Gefahr ausgehen wird und zwar völlig unabhängig was er da im Auto dabei hat.... Plus bitte mal Ausführen was ein Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm weniger gefährlich macht, als ein Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge, so dass letzteres mit einem Führungsverbot (mit Ausnahmen) belegt werden muss? bj68
  10. Bei mir war es eine Fiskars Axt (längere Ausführung) und Klappspaten.....bin am Abend aus dem Parkhaus ohne Licht rausgefahren und hab es erst später (50 m) bemerkt, eingeschaltet und blöderweise hat die Polente es gesehen. Natürlich dann angehalten worden mit Kontrolle....auf die Frage warum, habe dann zugegeben, dass ich das halt vergessen habe...danach Fahrzeugkontrolle und m Kofferraum die beiden Teile offen gelegen, wo dann gleich die Frage aufkam, warum ich das dabei habe....meine Antwort darauf, ich bin Pfadfinder und da hab ich halt eine Art Grundausstattung immer im Auto liegen, neben Isomatte, Schlafsack, Kochgeschirr, Seilen mit Karabiner usw. Wurde dann auch akzeptiert....war aber vor über 20 Jahren. bj68
  11. und Tja und da stell ich mir die Frage....was da der sog. Gesetzgeber und auch Richter, bei sowas von seinen Bürgern unterm Strich halten bzw. was sie dem Bürger, der ja im Hinblick auf seinen WBK-Werdegang auf Herz und Nieren überprüft wurde unterstellen. Was ich von solchen Personen halte verkneife ich mit....könnte sonst gegen einige §§ des StGB verstoßen.... bj68
  12. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Über Danisch, aus aktuellem* Anlass: https://www.danisch.de/blog/2025/09/10/notspeisung-im-21-jahrhundert/ *= https://www.danisch.de/blog/2025/09/09/stromausfall-in-berlin/ bj68
  13. a) Wie in Österreich wo Kategorie C ab 18 ist und Selbstverteidigung ein Bedürfnisgrund für eine Faustfeuerwaffe, oder b) Wie in der Schweiz, wo Du Dir mit einer WES drei Stück holen kannst, mit Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten, Kat C. ab 18 ist usw....oder gar c) Wie in Tschechien, wo Du das Teil sogar concealed tragen darfst.....ohne dass Du nachweisen musst, dass Du besonders gefährdet bist..... Alles Länder wo es nicht an allen Ecken kracht, die Luft bleihaltig ist und wo auch Messer und andere Gegenstände nicht derart reguliert sind wie in Deutschland.... bj68
  14. Nö...bin ich nicht hab ich auch gar nicht behauptet....fiel mir nur als Maßnahme ein, um zu verhindern dass mit den ausgestellten Waffen geschossen wird. Daher kannste Dir Deinen Spruch mit dem Fachmann schenken... bj68
  15. Hm...schon mal was von einem Waffenschloss gehört? Gibt es in verschiedenen Ausführungen z.B. https://www.amazon.de/HONESECUR-Waffenschloss-Abzugschloss-Vorhängeschloss-Schlüsseln/dp/B0C4P6T19B?th=1 und das hätte dann noch den Vorteil, dass man es am Stand befestigen kann....Edit: für den Diebstahlschutz... Btw. da würde auch ein etwas dickerer Kabelbinder ausreichen...... Ansonsten zum Schießen braucht man Munition und ich glaube kaum, dass die offen herumliegt bzw. da sogar dann geladene Magazine nebendran liegen..... bj68
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