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BJ68

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  1. Tja @ASE da muss ich Dir zum Teil leider widersprechen....da diese Sache etwas komplizierter ist und da mehrere Sachen parallel gelaufen sind: Da wurden keine Lehrbücher geschrieben um zu zeigen wie sinnlos die Gesetzgebung ist, sondern das war ein Effekt des aufkommenden Internets, wo besonders in den USA Anleitungen und Bücher wie z.B. The Chemistry of Powder and Explosives von T. Davis dann als Download zur Verfügung standen. Die Bücher gab es allerdings auch schon vorher in den USA von Paladin Press, Desert Publications und Loompanics offen zu kaufen (habe 1985/86 da Bücher sündhaft teuer über die Schweiz bezogen u.a. "Der totale Widerstand" von M. Dach, da ich solche Literatur sammle). Mit dem Internet haben sich die Teile dann digital verbreitet am Anfang 1995 über das Usenet vgl. https://groups.google.com/g/de.sci.misc/c/Gpc37QIckfs/m/kkSbV5MVhmgJ und danach über Webseiten und das mündete in nicht erfolgreiche Versuche den Besitz von derartigen Anleitungen zu pönalisieren, wobei dann 2008/2009 eine Frau Zypries die Sache laut ihrer Aussage im §91 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__91.html verfassungsrechtlich auf die Kante genäht hat.... Allerdings wurden dann solche "Bombenbauanleitungen" (was diese eben nicht sind, weil z.B. reine chemische Syntheseanleitung) Dank einiger freundlicher Helfer https://www.burks.de/burksblog/2008/09/15/509421-sprengstoff-und-bombenbauanleitungen-in-deutschland ein Thema in der Politik und den Medien vgl. https://www.burks.de/burksblog/2010/10/30/terror-schule-internet-und-bombenbauanleitungen-reloaded Tja und genau in den gleichen Zeitraum 2006/2007 schlug die Sauerland-Gruppe https://de.wikipedia.org/wiki/Sauerland-Gruppe zu....die bei einem Chemikalienhändler aufschlugen und kanister-weise Wasserstoffperoxid 35% kauften. Entgegen dem Wiki-Eintrag lief da die Sache etwas anders ab: Jemand aus der Gruppe wurde bei dem Chemiehändler vorstellig und wollte einen 65 kg Kanister 35% H2O2 kaufen. War zu der Zeit völlig Usus, da Desinfektionsmittel und auch die Gebindegröße war normal. Als der Typ dann aber nochmals einen Kanister kaufen wollte, schöpfte der Händler Verdacht und wollte denen nichts mehr verkaufen. Allerdings trat da dann das BKA an ihn heran und wollte dass er denen die Chemikalie weiter verkauft, wobei er nur unter der Bedingung zustimme, dass er denen eine 3% Lösung andreht, weil der u.a. wusste, wofür sich H2O2 noch einsetzen lässt. Entgegen den diversen Presseberichten wollten die Täter nicht ein best. org. Peroxid herstellen, sondern die Lösung aufkonzentrieren und das fast 100% Wasserstoffperoxid als Bestandteil einer detonationsfähigen Mischung (gibt zumindest ein Patent dazu) einsetzen. Aus chemischer und praktischer Sicht, beide Ideen hätten in dem Ausmaß in Bezug auf die Menge nicht funktioniert vgl. https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Stern-Zuenderlieferant-der-Killer-Konvertiten-war-Kontaktmann-der-CIA/Nuetzliche-Idioten-und-andere-Ueberlegungen/posting-1110507/show/ und trotzdem wird dieses Trio, wie in dem Posting beschrieben immer wieder als Begründung für Verschärfungen herangezogen. Das war dann der Auslöser für die Verordnung 98/2013, wobei da diese Sache sich auch schon länger hinzog.... Yep...findest Du im AusgStG siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangsstoffgesetz mit einigen anderen Chemikalien....Besitz, Verwendung, Herstellung*, Import usw. ist für Privatpersonen verboten und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.... Btw. am Rande: Der Versuch ist strafbar** d.h. hier gilt "Nicht Wissen, schützt vor Strafe nicht" und Fahrlässigkeit zählt da dann auch dazu.... *= Gibt z.B. einen Kaliumnachweis mit Perchlorsäure, wo im Reagenzglas dann Kaliumperchlorat ausfällt, auch wenn die Mengen die da entstehen im mg-Bereich liegen, wäre dieser Test für einen Privatmenschen nach dem Teil nicht mehr erlaubt weil keine "Mindestmenge" im Gesetz angegeben ist. **= https://www.gesetze-im-internet.de/ausgstg/__13.html bj68
  2. Sondern? Vielleicht: Vereinsrecht und Auslegung desselben? bj68
  3. Hm...wie schaut es mit Gegenständen aus, die sich als Waffe missbrauchen lassen wie z.B. ein Kfz oder gar ein LKW? Mir fällt da der Breitscheidplatz Weihnachten 2016 ein....oder noch ein wenig anders gefragt was ist mit Körperteilen, klingt zwar erstmal lächerlich, aber schau Dir mal dieses nette Bild an: https://www.instagram.com/p/DK-aNEhKNZr/ Die Person dort hat eine ziemliche Geschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_«Carlos» aber auf die Will ich gar nicht heraus, sondern der Knackpunkt ist dass bei dieser Person erwiesener Maßen die "Zündschnur" recht kurz ist und sie seinen Körper durch Training zu einer Art Waffe gemacht hat. Soll einem Straftäter dann nicht auch der "Zugriff" auf körpereigene Waffen verwehrt werden? Zur Armbrust-Thematik selber: a) Heise oder besser Telepolis hat mein Posting wieder freigeschaltet: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-1/posting-32228646/show/ Da hab ich mal ein wenig die Historie des Messer- und Wurfsternverbot zusammen gesucht und oh wunder "Kommandoarmbrüste" werden da auch regelmäßig erwähnt... Behufs Wurfsterne, der Spiegelartikel oder besser das Pamphlet ist unter https://web.archive.org/web/20161016033620/http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13501960 immer noch zu finden....einfach mal das PDF ansehen....und sich seinen Teil zu dem Arschloch denken, der dieses Zeug verfasst hat.... b) Die Teile sind eben nicht für Straftaten relevant....und selbst wenn ein Extremist oder Straftäter so ein Teil hat...so what? Was kann er damit anfangen, was er mit einem Auto, einen als Waffe missbrauchten Gegenstand, seinen Körperteilen (wenn genug Training) nicht anfangen kann? bj68
  4. @JFry Okay....Einstufung als Waffe und die damit einhergehenden Restriktionen hatte ich da nicht auf dem Schirm.......das ist der in der Tat mehr als lächerlich....und zeigt die Idiotie die da im WaffG. steckt. bj68
  5. Welche wären das? Weil der §42a Abs. 1 WaffG schließt meines Wissens nach alle feststehenden Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge mit ein... bj68
  6. Tja und mich würde interessieren, wie und vor allem von wem dieser Passus mit dem "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" zustande gekommen ist? Trägt meiner Meinung nach nämlich bei den freien Waffen so gut wie nichts zur Sicherheit bei und hat u.U. nur bei WBK-Inhabern Auswirkungen, dem Rest kann es so ziemlich egal sein.... bj68
  7. oder anders gedacht....die Aufbewahrungskontrollen sind für den Orkus und man kann sie auch gleich lassen....sie tragen so gut wie nichts zur "Sicherheit" bei und sind eher als Vergrämungsinstrument zu sehen... bj68
  8. Tja....und ganz böse Frage: Was passiert mit den Waffen? Die Teile stehen (wörtlich gemeint*) ja irgendwo rum und trotzdem knallt es nicht an allen Ecken....falls jemand mit Berlin kommt....Ja da ist es etwas mehr, aber meist sind das Handwaffen und nicht Vollautomaten.... *= die werden wohl kaum im Sinne des deutschen WaffG aufbewahrt Kann es also sein, dass da die meisten sich auf der unlimitierten schwarzen WBK befindlichen Waffen gar kein so großes Risiko darstellen, weil deren Besitzer sie nur in ziemlich wenigen Fällen illegal einsetzen und die die sie dann doch einsetzen, schon zu vielen anderen illegalen Dingen bereit sind? bj68
  9. @Templar2846 Klar kann man machen...nur a) hast Du als Person u.U. bei der Behörde ausgeschissen und das im negativen Sinne und b) je nach Behörde stehst Du u.U. auf der Abschussliste und der behördliche Spielraum der da immer vorhanden ist wird gegen Dich ausgelegt...was c) bedeutet, dass z.B. bei einer Kontrolle mit "der Lupe" Dinge gesucht werden und diese u.U. zu unmittelbaren Rechtsfolgen führen (Waffen erstmal weg z.B.) und Du dann d) dagegen vorgehen kannst.... Knackpunkt ist da, dass die Behörden meist am längeren Hebel finanziell als auch rechtlich sitzen und Du denen nur bei sehr grober Fahrlässigkeit einen vor den Latz knallen kannst...und so blöde bis auf Ausnahmen sind die eben nicht..... bj68
  10. Yup....genau das meinte ich.... Klar....nur eben ganz böse Frage...warum nun diese Aufbewahrungsverschärfung, plus dass diese eben für einen Großteil der Besitzer von SRS-Waffen eh nicht durch gesetzt werden kann, weil da normalerweise kein Kontrolleur in die Bude kommt, die Teile nicht registriert sind usw. und noch wichtiger es eben in der Hinsicht keinen relevanten Missbrauch oder auch Unfälle durcesitzeh Kinder/Jugendliche gibt. Ist oder besser wäre (meine Meinung) auf dem gleichen Niveau wie wenn z.B. der Autoschlüssel, andere Werkzeuge, Zigaretten, Alkohol usw. gesetzlich vorgeschrieben Kinder/Jugend-Sicher aufbewahrt werden müssten, weil es könnte ja doch sein......und solche Präventiv-Gesetzgebung lehne ich (sofern nicht handfeste Gründe dafür vorliegen) ziemlich ab.... Anderer Punkt ist da aber auch, dass bei einer Hausdurchsuchung (HD) nicht richtig aufbewahrte freie Waffen dann u.U. als Zufallsfund verarbeitet werden können und damit eine HD, wenn sie im Sinne das HD-Befehls zu keinen Ergebnissen führt, dann auch nachträglich gerechtfertigt werden kann. Okay....halbe "Verschwörungs-Theorie" nur über ein Chemie-Forum mitbekommen, dass da jemand Flusssäure bestellt hat und weil in d. Gegend Glasscheiben bei Bushaltestellen damit geätzt wurden, gab es eine HD bei dem....er konnte nachweisen, dass er die Säure nicht dafür eingesetzt hatte....bloß dann fingen die Herren Beamten an seinen PC auf Raubkopien zu durchsuchen, um dann doch noch was in der Hand zu haben. Zusätzlich kann man da dann auch einige WBKs lochen, wie es ja real schon passiert ist. bj68 PS: In eigener Sache: Am 15.04.26 ist mein Dad gestorben...bin nun gerade dabei den ganzen Papierkram und den Rest zu machen....daher nur eingeschränkt online..... So richtig derb wurde es als ich gestern, das Natel und den Geldbeutel von d. Klinik abgeholt habe und letzteren dann im Haus ausgeräumt hab.....FUCK, MERDE, geht an die Substanz zumindest mir....an seine Klamotten ausräumen, mag ich noch gar nicht denken, steht am Wochenende an..... Edit: PPS: Danke an/für die Diskussion mit Dir.....
  11. Öhm...und was hat dieses illegale Treiben mit dem Unbefugten Zugriff auf "freie Waffen" zu tun, weswegen auch auch die legalen freien Waffen unter Verschluss aufbewahrt werden müssen? bj68
  12. Naja....Du hast halt argumentiert, dass diese Regelung verhindern soll, dass die Waffen beim Transport sehr schnell in den Anschlag gebracht werden....und ich hab dann gefragt, was denn von einem Staat zu halten ist, der (Sport)Schützen mit dieser Regelung indirekt unterstellt, dass eben diese Gefahr besteht, dass sie genau das tun. Praktisch Leuten die eh schon auf Herz und Nieren geprüft wurden, die auf ihre Waffe warten mussten, die Schießnachweise erbringen müssen usw. Denen auch bei Verstößen die mit dem WaffG nichts zu tun haben die Waffen entzogen werden können...wieder usw. und genau denen wird unterstellt mit ihren Teilen jemanden abzuschießen, wenn sie auf ihre Dinger zu leicht Zugriff haben....sprich Deine "Nichtzugriffsfähigkeit" ist eigentlich bei den (Sport)Schützen eben nicht Delikt-relevant, eben weil sie nicht stattfindet. Das gilt Dito für freie Waffen, um wieder auf eigentliche Thema zu kommen.....war bis zu der Änderung kein Problem und ist auch nach der Änderung unterm Strich kein Problem, bis auf den Punkt, dass sich jetzt wieder einige Paragraphenreiter einen vor der Palme wedeln können und sich wichtig vorkommen, weil sie ihre Duftmarke im WaffG hinterlassen haben. Es gab mit den freien Waffen meines Wissens nach wenn überhaupt nur sehr geringen Missbrauch im Hinblick auf den Zugriff von Unbefugten, es sei denn jemand hat da andere Zahlen. bj68
  13. a) Wilderer = Jemand der ILLEGAL Wild tötet...was gegen ein Gesetz ist...und Du bringst so einen kriminellen Menschen als Beispiel, warum Waffen außerhalb des schnellen Zugriffs von Bürgern die sich an Gesetze halten aufbewahrt werden müssen.... b) Warum, wenn Open Carry erlaubt ist, dann missachtet keiner das Gesetz....und es gibt jetzt auch schon ein Gesetz(e), die es verbieten auf andere mit einer Waffe zu schießen....unter Strich verhält es sich wie mit dem Messern....bei Dir, bei Mir und bei vielen anderen wäre es völlig wurscht mit welchem Messer die rumlaufen, weil sie nie und never auf die Idee kämen, damit Leute zu bedrohen, zu nötigen oder gar ab zustechen bzw. verletzen oder töten und genauso verhält es sich wenn diese Leute Zugriff auf eine geladene Schusswaffe haben. c) und in Tschechien ist Concealed Carry erlaubt....und ich glaube nicht, das "die Tschechen" von der Moral und Gesetzestreue her, um so vieles besser sind als Deutsche....d.h. dort müsste es ja dann jede Menge von sehr schnell in den Anschlag gebrachten Waffen geben.....nur so wie es ausschaut....ist das eben nicht der Fall. bj68
  14. Ähm....Du merkst schon, dass Du Dir mit dem Beispiel so ziemlich widersprichst.....besonders weil sich ja Wilderer an das WaffG halten? Daher noch mal etwas anders formuliert: Was unterstellt ein Staat/Gesetzgeber einem Bürger der Gesetze befolgt wie z.B. nicht auf Polizisten oder andere Menschen zu schießen, mit den Vorschriften? Es ist doch unterm Strich (mal Diebstahl, Zugriff durch Unbefugte usw. außer acht gelassen) völlig egal ob das Teil sogar geladen im Auto auf dem Beifahrersitz liegt, wenn der Benutzer die Gesetze achtet....er wird diese never ever (§32 StGB mal ausgeklammert) schnell in den Anschlag bringen um auf jemanden zu schießen. bj68
  15. Tja....wenn dem so ist, dann Frage ich mich dann schon etwas was "der Staat" oder besser der Gesetzgeber da dem Bürger unterstellt, dass er das auf diese Weise in Gesetze gießen muss.... bj68
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