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BJ68

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  1. @chris42 Mein Rezept wird Dir fast nichts bringen, da Du Verbindungen zum Chemiehandel haben musst, um zu einem akzeptablen Preis die Zutaten zu bekommen. Rezept siehe https://groups.io/g/bubbletalk/message/24863 der Rest (auf 100%) ist Wasser..... Eine Mischung die auch recht gut geht (Blasen mit bis zu 1.6 m): 2000 ml Wasser + 10 g Methylcellulose (Metylan Kleister siehe https://media.contorion.de/content/pdf/metylan/de/72205D.pdf ) + 10 g Guar-Gum (Guaran) - 30 min rühren + 200 g Fairy Ultra (geht mit am besten) noch mal rühren um alles zu mischen.... Mischung u.U. über Nacht altern lassen, damit sich auch wirklich alles auflöst und hydratisiert. Nachteil: Verdirbt recht schnell...daher entweder Kühlschrank oder konservieren mit Nipagin 0.1 bis 0.4 % oder Formaldehyd 0.2% (war früher laut Kosmetikverordnung erlaubt, für Produkte die äußerlich angewendet wurden). bj68
  2. Weil in dem obigen Thread komplett OT....stell ich das mal hier rein... a) SpyraDash und Seifenblasen Hab ich am letzten Wochenende bei unserer Stammesklausur (Pfadis) ausprobiert. Leider ging relativ wenig Wind so dass die Blasen sehr stationär blieben. Die Blasen (so 30 bis 50 cm Durchmesser) ließen sich einzeln mit dem Teil sehr gezielt abschießen d.h. zum platzen bringen und die Aussage der Tester war, das das Ganze sehr viel Spaß gemacht hat. Nachteilig waren vor allem zwei Sachen: a) Das der Wassertank relativ sehr schnell leer war (max. 28 Schuss) und b) Jemand die Seifenblasen machen musste und zum Teil da in die Schussline gerät, wobei der Schütze allerdings da etwas Rücksicht genommen hat. Im großen und Ganzen ein sehr guter Erfolg und als ich mit dem Teil selber auf die Blasen schießen dürfte, war das Gefühl ähnlich wie mit einer richtigen Waffe zu schießen*. Distanz war ca. 6 m. Wäre daher durchaus was für Vereinsfeste, wo dann auch Kinder unter 12 Jahren damit schießen dürfen, weil außerhalb des WaffG, wenn man da pazifistische Einstellungen außenvor lässt. Edit: *= Nachtrag: Konnte gezielt die Blasen abschießen b) Blasrohr Cold Steel Big Bore: Das Teil ist auf alle Fälle mit den Stahlbolzen kein Spielzeug, obwohl es unter Spielzeug läuft. Auf 6 bis 10 m wurden zwei hintereinander gestellte 10 mm Presskorkplatten https://www.hornbach.de/p/korkplatte-amorim-natur-100-x-50-x-1-cm/10577242/ durch die Stahlpfeile https://www.cold-steel.de/razor-tip-broadhead-pfeile-fuer.625-big-bore-blasrohr-40-stueck durchschlagen d.h. die Spitze stand so 2 cm raus. Dito mit einer Gummimatte mit 10 mm Stärke https://www.bauhaus.info/waschmaschinenzubehoer/gummimatte/p/13334869 Zielen war mit etwas Übung sehr schnell erlernbar (= Erfolgserlebnis in kurzer Zeit) und bei den Schützen kam dann auch der Ehrgeiz auf, als als Ziel PET-Flaschen verwendet wurden. Es wären da noch andere Varianten denkbar z.B. schießen auf Luftballons oder mit den Bluntdarts https://www.amazon.de/Cold-Steel-625-Magnum-Stun/dp/B0030DHIP4 auf zusammengestellte Dosen. Resümee: Beide Varianten haben da durchaus Potential für Schießspiele außerhalb des WaffG, ohne Alters- und Ortsbeschränkung, wo dann Behörden und Exekutive nichts zu melden haben....sprich kann in jedem Zeltlager durchgeführt werden. Allerdings Negativpunkt oder besser "fragwürdiger Punkt" wäre da das Verhalten der Erziehungsberechtigten aka Eltern, was da vorher abgeklärt werden sollte, im Sinn von "cover your ass" um unliebsame elterliche Überraschungen zu vermeiden. Verbesserungen: c) Seifenblasenmaschine die große Seifenblasen macht....damit die Sache automatisch geht.... d) eine SpyraDash so umbauen (u.U. auch Eigenbau), dass diese einen Schlauchanschluss an die Wasserleitung hat und mit 3 bis 4 bar Wasserdruck funktioniert, was zu einer größeren Reichweite und permanenten Schussabgabe führen wird. Wäre für mich ein Weg um u.U. Nachwuchs für das Schießen zu gewinnen.....sprich praktische Kinder- und Jugendarbeit ohne die Einschränkungen des §27 Abs. 3 WaffG. bj68
  3. oder Polente informieren, dass die das Pulver in Verwahrung nehmen...u.U. kennt man jemanden bei der Polizei, der dann da auch mitmacht....besonders, wenn die Behörde zur Verlängerung etwas von 4 bis 6 Wochen vor Ablauf schreibt, aber halt nicht in die Pötte gekommen ist d.h. der Antragsteller da laut Schrieb von der Behörde alles richtig gemacht hat d.h. entweder sollten die ihre Fristen anpassen (und ein Sicherheitspolster z.B. 3 Monate vor Ablauf einpflegen) oder eine temporäre Bescheinigung ausstellen, so dass der Besitzer nicht von der Behörde in die Illegalität getrieben wird. bj68
  4. Wie wäre es mit Persönlicher Freiheit....Art 2 Abs. 1 GG und da steht zwar auch eine Schrankenregelung, nur heißt die explizit "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" und eben nicht "soweit er die Rechte von anderen gefährdet" ist ein kleiner feiner Unterschied da sich der ist hier um die sog. "abstrakte Gefährdung" dreht und argumentiert wird, weil es ja sein könnte das..... Klar ist ein Allgemeinsatz nur mal eine Gegenfrage an Dich, weil ich weiß dass Du aktiv auf Mittelalterfesten und Co. bist....gib mir doch mal etwas Aussagekräftiges zu welchem Zweck "Ihr" diese Teile veranstaltet...schließlich sind dort auch Waffen am Start die auch zu Straftaten eingesetzt werden können und auch wurden? Bzw. warum so Schwerter erlaubt sind, einfach mal nach >supermarkt anschlag samuraischwert< suchen, sprich wenn Armbrüste verboten oder unter WBK gestellt werden, dann sollten das für Schwerter erst recht gelten....und Mittelaltermärkte gehen doch auch ohne Schwerter, nicht wahr? Siehe https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3a-NRW/posting-33899002/show/ wo ich mich mal auf eine Zeitreise begeben habe....und daraus dieses PDF: https://web.archive.org/web/20161016033620/http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13501960 "Journalismus" von der feinsten Sorte....was wahrscheinlich auch ein Herr Jensch gelesen hat.... bj68
  5. Das: ist der eigentliche Schlüsselabschnitt des Ganzen....und Jagd und Co. waren da nur dazu da, Bonzen zu belohnen und bei der Stange zu halten.... bj68
  6. Würde sagen, dass kommt da auf die Ausgestaltung an....plus da Du Manipulation erwähnst....würde hier der öffentliche Rundfunk z.B. die SVP so schneiden wie in DE die AfD, dann wäre das nächste Referendum schon in den Startlöchern.....konnte man bei der Abstimmung zur Reduzierung des TV/Rundfunkbeitrags sehen, wo angekündigt wurde, wenn auf die Versprechen keine Taten folgen, die nächste Abstimmung kommt. Klar inwiefern da die Schweizer Tradition(en)* mit reinspielen...kann u.U. ein Punkt sein...dass das hier funktioniert..... *= Milizsystem, Volksabstimmungen bis hinunter in die Kantone usw. bj68
  7. Wobei es ab einem best. Alter (ausgenommen kleine Kinder und die sollten es auch lernen) der Person völlig egal ist, was das für ein Teil (auch Spielzeugwaffe, sofern nicht klar als Phantasie-Plastik-Produkt (Stichwort Nerf Gun) erkennbar) ist, man richtet so ein Teil einfach nicht auf Personen....wäre meine Meinung..... bj68
  8. Nö...weil es nicht so läuft...(Arschloch bringt Leute um, und 2 Tage später wird ein Volksentscheid angesetzt, überspitzt ausgedrückt) einfach mal https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_(Schweiz)#Abstimmungsvorlagen lesen....da sind die Unterschriften nur das kleinere Problem... bj68
  9. und dazu kommt noch dass da eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitstrafe drin steht und der Passus "oder Geldstrafe" entfällt....kleiner "Fun-Fakt" am Rande bei der Einstufung wird dann der Versuch immer automatisch strafbar und muss im Gegensatz zum Vergehen nicht explizit im Gesetz erwähnt werden. bj68
  10. BJ68

    Schlecht informiert...

    LOL Damit wäre eigentlich der Fall erledigt....außer ein Staatsanwalt will sich aufplustern oder meint auf einer Mission zu sein.....und ich glaube kaum, dass sich da so ein Schütze hinstellt und öffentlich auf dem Gewehr auf das Beschusszeichen verweist und dann einer "nicht überschaubaren Zahl von Menschen" eine Lupe in die Handdrückt, damit die das Hakenkreuz sich ansehen können, wobei selbst dass könnte legal sein, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. bj68
  11. Bitte das OT zu entschuldigen... Hm....da kommt von mir ein klares Jein, zum einen Ja es kommt wie bei so vielen Dingen (Messer und Co.) auf den Menschen an....zum anderen Nein es kommt halt nicht nur auf den Menschen an, sondern auch auf seine Sozialisierung d.h. wie er zu bestimmten Themen steht auch Dein absolut Null-Integrierter Palästinenser und der ein guter Mensch ist, wird u.U, Punkte durch seine Sozialisierung haben, wo er in diesem begrenzten Bereich dann "zum schlechten Menschen" mutiert. Das Problem bei der Sache ist halt, es gibt eben keine zu 100% guten oder schlechten Menschen....da hat jeder seine guten und schlechten Anteile, die sich dann auch auf verschiedene Triggerpunkte verteilen und wo als Lackmustest die Sprüche "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden" (Rosa Luxemburg) und „Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“ (Evelyn Beatrice Hall) angewendet werden können. Z.B. glaube ich nicht dass da alle der Leute die hier https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundestagswahl-2025-Neue-Umfrage-zeigt-dramatische-Verschiebungen/Re-Absolut-niemand-waehlt-AfD-wegen-Musk/posting-44777382/show/ in meinem subjektiven Beispiel beschrieben werden "schlechte Menschen" sind, sondern eben auch in ihrer Sozialisierung gefangen, wo dann eben eine best. Einstellung zu Mädchen/Frauen hinzukommt und beim "Nein" halt dann auch die Ehre angekratzt wird was dann noch ein Ansporn ist da wie dort beschrieben eine Schippe mehr drauf zu legen. bj68
  12. Sind aber aus der Sicht (Kettenhemden) ziemlich logisch....zum einen schaffen sie mehr Distanz als ein Schlagstock und zum anderen kann damit gezielt und mit Wucht geschlagen (z.B. auf Hände die ein Messer halten, auf Arme) und gestoßen (in den Rumpf) werden. bj68
  13. Sollte das der Fall sein, dann gehört dem Richter, der da die Untersuchungshaft ausgesetzt hat, das Fell derart gegerbt, dass er nicht mehr weiß ob er unter Männlein, Weiblein, oder Sternlein fungiert....und Nö...kann man nicht wissen.....zählt da nicht.......ist ja kein "Kaufhausdiebstahl" gewesen. bombjack
  14. Nö...aber böse Fragen: a) Haben die Clans die Waffen legal in Besitz und b) wenn nein, kann man davon ausgehen, dass die mit den Waffen nichts illegales vorhaben? Macht halt meiner Meinung nach schon einen Unterschied ob die Schützen die Teile legal haben und man definitiv davon ausgehen kann, dass die selbst wenn die mit den Teilen geladen usw. rumlaufen würden, nie und never anfangen auf Leute zu schießen oder sie zu gefährden usw. Liegt für mich auf einem ähnlichen Level wie das: https://www.swissinfo.ch/ger/sturmgewehr-im-kofferraum-vergessen-teurer-trip-in-den-europapark/42074152 Unterm Strich will/wollte keine von denen irgendwas böses anstellen und die Wahrscheinlichkeit dass da was passiert wäre war da auch sehr gering.... bj68
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