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BJ68

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  1. BJ68

    Sog. Amoklauf in Graz

    [...]The gunman was identified as Viktor Berisha[11] (in Swiss media mostly anonymized as "Viktor B."), aged 42, a Kosovar Albanian who had received asylum in Switzerland in 1991, and who had been convicted of robbery and sentenced to prison in 1998. At some point after 2003, he was naturalized as a Swiss citizen. The weapon used by the perpetrator was a Sphinx Systems model AT380 sub-compact pistol, legally owned by Berisha's brother.[...] aus https://en.wikipedia.org/wiki/2013_Menznau_shooting Sprich illegale Waffe....an die der Typ eigentlich nicht herankommen dürfte.... [...] Der Attentäter Friedrich «Fritz»[1] Heinz Leibacher wurde am 21. Juli 1944 in Zug geboren und war kaufmännischer Angestellter. Leibacher war Schweizer Staatsbürger. Er ging drei Ehen mit Frauen aus der Dominikanischen Republik ein, gegen mindestens eine der Ehefrauen war er gewalttätig. Er hatte aus diesen Ehen drei Kinder. 1970 wurde er durch das Strafgericht in Zug wegen verschiedener Vermögensdelikte, Unzucht mit Kindern, öffentlichen unzüchtigen Handlungen, Urkundenfälschung und Strassenverkehrsverstössen zu 18 Monaten Haft verurteilt, stattdessen jedoch in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.[2] Leibacher konnte sich nie richtig im Erwerbsleben zurechtfinden und war in verschiedenen Kantonen als Arbeitsloser gemeldet; schliesslich bezog er eine Invalidenrente. Bereits früher waren ihm eine Persönlichkeitsstörung, Alkoholkrankheit sowie Gehirnschwäche attestiert worden. Leibacher beschwerte sich aus unveröffentlichtem Grund fortwährend bei den Behörden. Gemäss Schlussbericht wurde 1996 über Leibacher ein psychiatrischer Bericht erstellt, wonach er Persönlichkeitsstörungen habe, der Grund des Berichts wurde nicht angegeben. Daraufhin erwarb er mehrere Waffen und begann ein Schiesstraining in einem Verein.[2] Zwei Jahre später fand ein aktenkundiger Vorfall statt: 1998 wurde er nach einem Streit mit einem Buschauffeur der Zugerland Verkehrsbetriebe angezeigt; er soll diesen mit einer Waffe bedroht haben. In der Folgezeit schickte Leibacher seine Tochter in ein Internat in Australien; der Staatsanwalt reichte zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall vor Gericht eine Anklage gegen Leibacher ein. Danach ereignete sich das Zuger Attentat.[2] [...] https://de.wikipedia.org/wiki/Zuger_Attentat Auch hier der Typ war so richtig auffällig.....hätte also keine Waffen erwerben dürfen.... Das einzige tote Opfer wurde nicht erschossen, sondern vom Täter per Messer erstochen....auch wenn der danach seine legale Schusswaffe benutzt hat..... https://en.wikipedia.org/wiki/Zürich_Islamic_center_shooting Erfurt....der Typ hat sich illegal die Teile besorgt vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Erfurt#Verwendete_Waffen Emsdetten neben den Vorderladern gab es da noch einiges andere: https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Emsdetten#Tatmittel Winnenden: Das habe ich siehe den Link oben von mir schon mal aufgedröselt...und wie dort auch geschrieben ich bin mir sicher, dass der Täter auch bei richtiger Aufbewahrung versucht hätte an das Teil ranzukommen, sei es den Schlüssel klauen oder die PIN ausspionieren und wenn nicht er dann andere Mittel benutzt hätte. Hanau: a) komplettes Behördenversagen, der Typ hat sogar einen Brief an den Bundesstaatsanwalt geschrieben und b) in seinem Pamphlet explizit geschrieben, dass er sich seine Opfer nach dem größtmöglichen Impakt aussucht. Heidelberg: Der Typ hat illegal die Waffe nach DE mitgenommen Hamburg: wenn ich mir das so durchlese https://de.wikipedia.org/wiki/Amoktat_in_Hamburg-Alsterdorf_2023#Aufarbeitung dann hat der Typ auch darauf hingearbeitet, plus Behörden haben Warnungen in den Wind geschlagen.... Btw. was mir zu Deiner Berechnung noch einfällt....das die Waffendichte hier in CH eine andere sein dürfte als in DE (Schweiz: Etwa 27,6 Schusswaffen pro 100 Einwohner sind in zivilem Besitz. Deutschland: Etwa 19,6 Schusswaffen pro 100 Einwohner sind in Privatbesitz.) und eben auch die Voraussetzungen sprich Hürden um an eine Waffe ranzukommen. Hier brauche ich keine Sachkunde(prüfung), muss mir keinen 200 kg Tresor anschaffen, Erwerbserstreckung ist ein Fremdwort, ebenso wie ich pro Waffen kein explizites Bedürfnis haben muss...und wenn ich mir 10 Berettas 9x19mm anschaffe, es interessiert hier keinen, sofern ich die anderen Bedingungen (weiße Weste usw.) erfülle. Mit einer WES kann ich bei einem Händler drei Waffen auf einmal erwerben und für Munition reicht die WES (für 5 Jahre) und ansonsten ein Auszug aus dem Strafregister nicht älter als 3 Monate. D.h. wer es hier wirklich will, kann legal eine Waffe erwerben....d.h. IMHO gehören in Deine Berechnung noch einige Korrekturfaktoren die diese Fakten berücksichtigen....plus dass hier jeder noch wehrpflichtige sein Stgw. 90 wenn gewünscht zu Hause hat...... bj68
  2. BJ68

    Sog. Amoklauf in Graz

    Tja und nun Butter bei den Fischen... Warum knallt es hier in der Schweiz wo ich z.B. das Teil https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/page/11/#comment-3428019 haben darf und auch an Vollautomaten komme, wenn ich denn möchte nicht an allen Ecken und Enden? Yep....weil diese Taten eben kein Amoklauf sind sondern geplant werden....und die Planungen verschiedenen Ausmaße annehmen.....wenn der Entschluss sich zu rächen oder auch Menschen zu töten (was bekanntlich eh schon verboten ist) schon feststeht. Keine Ahung welcher Fall das war, da gibt es mehrere, wo sich der Täter ein Messer im Supermarkt gekauft hat (mir fällt da Würzburg ein und auch ein rel. neuer Fall) oder nimm Lafontaine und der Blumenstrauß...und ich bin mir sicher dass sich die Dame da vorher Gedanken darüber gemacht hat, wie sie bei der Veranstaltung trotz Personenschutz an den Politiker rankommt. bj68
  3. BJ68

    Sog. Amoklauf in Graz

    Nö....da geh ich nicht konform damit....ich hab da mal Winnenden etwas aufgedröselt: und wenn ich mir die Vorgehensweise von dem Menschen so ansehe, dann war zumindest diese Tat geplant und ohne Waffe/Waffen hätte der sich andere Methoden gesucht.... bj68
  4. Hab mal kurz über Gasdruckfeder recherchiert.....da die richtige Feder zu finden dürfte nicht so einfach sein.... vgl. https://www.gasfedershop.de oder https://www.ace-ace.de/de/produkte/geschwindigkeitsregulierung/industrie-gasdruckfedern/gs-8-bis-gs-70.html Wäre vom technischen Standpunkt einfach interessant, da mal die Grenzen was geht überhaupt vom Material her auszutesten.... bj68
  5. @ASE Nur was mache ich beim Spannen einer Armbrust, die eine Gasfeder enthält? Ich spanne die von Hand d.h. ich bringe die Antriebsenergie per Muskelkraft ein u.U. über einen Flaschenzug oder Kurbel usw. und die obengenannte Tailsman Mantis hat eben nur eine Gasfeder um die Energie zu speichern. Sprich da gibt es zwei Arten von Armbrust: a) Armbrüste wo der Spannvorgang durch eine Gaskartusche, elektrisch usw. bewerkstelligt wird...da wäre es vor der Ergänzung dann fraglich gewesen, ob da die Antriebenergie per Muskelkraft eingebracht wird...so aber hat der Gesetzgeber da ein Türchen aufgestoßen, denn es hätte dem Gesetzgeber ja freigestanden Armbrüste und Pfeilabschussgeräte im WaffG zu definieren bzw. die Pfeilabschussgeräte den Armbrüsten gleichzustellen. b) Armbrüste die sich durch Muskelkraft (mit Hilfsmittel, wie Kurbel, Flaschenzug, Hebel usw.) spannen lassen und wo die Antriebsenergie dann entweder im Bogen, in den beiden Wurfarmen (klassische Armbrüste) gespeichert wird oder eine (Gas)-Feder zum speichern der Antriebsenergie dient. Beide sollten daher auch in DE völlig legal sein... bj68
  6. https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf bj68
  7. @ASE Mir ging es um die im FB dargebrachte Definition einer Armbrust die in den beiden Fällen exakt wortgleich ist.....paste and copy lassen grüßen....klar die FB gelten nur für den vorgelegten Gegenstand, allerdings zeigen sie wie nach Meinung des BKA eine Armbrust auszusehen hat bzw. was man darunter versteht. Interessanterweise gibt Dein verlinktes FB dann auch eine Definition eines Pfeilabschussgerätes: "Kennzeichnend für Pfeilabschussgeräte ist, dass die maßgebliche Schussenergie aus einem Presslufttank auf den festen Körper (i.d.R. ein Pfeil) abgegeben wird um diesen zu beschleunigen und zu verschießen." d.h. sobald da Wurfarme und eine Sehne im Spiel sind, der Pfeil/Bolzen auf einer Schiene liegt und durch Wurfarme/Sehne beschleunigt wird, ist es eine Armbrust oder besser kann man davon ausgehen, dass es eine Armbrust ist (bis ein **** Richter das mal anders sieht und damit durchkommt). bj68
  8. Yep....bin da auch schon drauf gestoßen....und hab mich mal auf die Suche gemacht.....da ja in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Punkt 1.8 nur die Armbrüste unter "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz" genannt werden und dadurch die Pfeilabschussgeräte WBK und Bedürfnispflichtig sind. Sprich die Frage wäre, was gilt als Armbrust und was als Pfeilabschussgerät....was mich zu diesen Links geführt hat.... a) https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/pfeilabschussgeraet/ b) https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b Kleines Schmankerl aus b): [...] Der Bundesgesetzgeber handelte bei der vorliegenden Änderung des Waffengesetzes mit dem Ziel, seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 GG zu erfüllen und sich schützend vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen. [...] Ich sag da nur Messerangriffe...und geht es mit etwas weniger Pathos? Allerdings so richtig fündig bin ich da nicht geworden, dafür aber in einem Feststellungsbescheid des BKAs: http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/201202FbZ506_FXAirguns.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Dort findet man: Sprich es kommt a) auf einen Bogen bzw. die zwei Wurfarme an, b) auf eine Sehne c) auf die Vertiefung in die der Pfeil, Bolzen gelegt wird d) und dass der Bolzen durch Spannung der Sehne bzw. in den Wurfarmen gespeicherte Federkraft beschleunigt wird, e) wobei es unerheblich ist, aus welcher Energiequelle die Spannung oder Federkraft kommt. Sprich da gehen beide Variationen, entweder die Gasdruckfeder wo die Luft drinnen bleibt oder auch meine erste Variante wo ich einen Druckbehälter aufpumpe, der dann beim auslösen die Wurfarme betätigt und das Aufpumpen müsste nicht mal von Hand erfolgen.... Edit @ASE Damit hast Du zum Teil recht...mit Deiner Aussage "historisch gewachsenen Wesen ist eine Armbrust ein Kreuzbogen, lies eine Pfeilabschussvorrichtung mit Wurfarmen" allerdings ist es unerheblich wie die Wurfarme gespannt werden und welche Vorrichtung dafür benutzt wird um die Spannung zu speichern. bj68
  9. Ähm und wie kommt der Druck in den Zylinder? Indem ich eine Luft-Pumpe mit Muskelkraft bediene und Luft komprimiere, die dann in dem Druckzylinder als (Druck)-Energie gespeichert wird....ist zwar indirekt, aber von direkter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachter Energie steht ja im Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 nichts.... Edit: Laut https://www.theslingshotforum.com/threads/talisman-mantis-crossbow.34675/ wird das Teil durch eine Gasfeder angetrieben d.h. die Energie beim Spannen wird eben durch Muskelkraft eingebracht indem man sie spannt (mit Hilfsmittel) und da halt durch das Zusammendrücken der Gasfeder gespeichert....siehe das dort verlinkte Patent: https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf Sprich das Teil ist eine Armbrust, wo statt eines Bogens diese Gasfeder dafür benutzt wird.....d.h. meine Meinung, das Teil fällt damit komplett unter dem Begriff Armbrust.... Edit #2: Beide Varianten sollte daher gehen.... bj68
  10. Thanks für die Info.... Ich finde es interessant, dass der Böllerbeschuss ein Verfallsdatum hat und der Normalbeschuss unbegrenzt gilt..... da würden mich die Gründe dafür, warum das so ist interessieren. Sind bei beiden Arten des Gebrauch da die Belastungen des Laufs unterschiedlich (was dann für mich eine Erklärung für die Befristung wäre) oder spielen da noch andere Aspekte hinein? bj68
  11. Was ist da der Unterschied...bei beiden Einträgen steht hinten 516 = 5 2016, woran erkennst Du dass der obere (Meine Vermutung: Böllerbeschuss) abgelaufen ist, der untere aber nicht (scharfer Beschuss; Vermutung wegen GESCH. = Geschossen Kaliber 17 mm) oder laufen generell scharfe Beschüsse nicht ab, im Gegensatz zum Böllerbeschuss? Nicht direkt an Dich gerichtet: Wenn ja warum ist das so, besonders wenn man da dann technische Aspekte wie Materialermüdung berücksichtigt.... bj68
  12. Plus das Teil: EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR) siehe https://www.ibf-solutions.com/fachbeitraege/neue-produktsicherheitsverordnung dürfte dann auch noch einen "guten" wahrscheinlich eher negativen Impakt haben.... Btw. gilt auch für reparierte Geräte und z.B. Bücher.... bj68
  13. Wobei.....ich mich da dann frage, ob in dem Fall dem Büchsenmacher da Aufklärung des Kunden helfen würde.....d.h. dass wenn er explizit sagt, dass Ölrückstände u.U. Allergien/allergische Reaktionen auf der Haut und vor allem auch Allgemein (Wichtig) auslösen können und der Kunde da einen Wisch unterscheibt. Knackpunkt bei einem zukünftigen Fall dürfte da dann der Einsatz des Turbinenöls sein, was da nicht dafür vorgesehen ist und ich könnte mir vorstellen, wenn trotz Aufklärung und Unterschrift des Kunden die Sache vor Gericht geht, diese Aufklärung für nichtig erklärt wird, mit dem obigen Argument. bj68
  14. Yep ist zwar kein Lager*, wäre aber unser Landeszentrum, wo es eine große Scheune gibt, d.h. abgeschlossener Raum, wo ich das machen möchte. U.U. auch mal bei unserem Stammesheim....für die Jüngeren gäbe es dann ein 625 Big Bore Blasrohr und Schleudern, sofern ich das überhaupt durchbekommen kann. Waffenbehörde mit Genehmigung ist auch ein Weg....und auch da würde es wahrscheinlich schon ein Proargument sein, wenn ich darlegen kann, dass das Teil unter 7.5 Joule hat....mal sehen.... *= mag zwar Privatgrundstück sein, aber meist ist das Gelände nicht umfriedet, sondern offen....weil z.B. Feld/Wiese vom Bauern. bj68
  15. Schön...ist auch schon abgespeichert...nur zum einen hab ich keine (noch) keine Adder, sondern eine Revo 7 und da ist auch schon der 30 lbs Bogen vorhanden und zum anderen ich brauche da was Schriftliches was den "F im Fünfeck" bei Luftdruckwaffen entspricht. Gibt es zwar nicht für die Armbrust, daher die Frage ob Du da eine Art Gutachten a) erstellen darfst, als Sachverständiger b) dazu bereit wärst und c) was das Kosten würde. Sorry für das draufrumreiten, nur ich kann mir halt vorstellen, dass mir die Aussage, das Teil liegt mit dem 30 lbs Bogen unter den 7.5 Joule eben nicht geglaubt wird, plus ich will da dann auch im Fall des Falles keine bösen Überraschungen erleben.... bj68
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