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Leistungen von BJ68
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Jäger entwaffnen! – Jetzt wissen wir, woher es kommt
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Das: ist der eigentliche Schlüsselabschnitt des Ganzen....und Jagd und Co. waren da nur dazu da, Bonzen zu belohnen und bei der Stange zu halten.... bj68 -
Nach Sachsen-Anhalt Urteil nun die ersten "Follow Up's" der Behörden
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Würde sagen, dass kommt da auf die Ausgestaltung an....plus da Du Manipulation erwähnst....würde hier der öffentliche Rundfunk z.B. die SVP so schneiden wie in DE die AfD, dann wäre das nächste Referendum schon in den Startlöchern.....konnte man bei der Abstimmung zur Reduzierung des TV/Rundfunkbeitrags sehen, wo angekündigt wurde, wenn auf die Versprechen keine Taten folgen, die nächste Abstimmung kommt. Klar inwiefern da die Schweizer Tradition(en)* mit reinspielen...kann u.U. ein Punkt sein...dass das hier funktioniert..... *= Milizsystem, Volksabstimmungen bis hinunter in die Kantone usw. bj68 -
Wegen Softair Pistole: Polizei schiesst 14 Jährigen nieder
BJ68 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Wobei es ab einem best. Alter (ausgenommen kleine Kinder und die sollten es auch lernen) der Person völlig egal ist, was das für ein Teil (auch Spielzeugwaffe, sofern nicht klar als Phantasie-Plastik-Produkt (Stichwort Nerf Gun) erkennbar) ist, man richtet so ein Teil einfach nicht auf Personen....wäre meine Meinung..... bj68 -
Nach Sachsen-Anhalt Urteil nun die ersten "Follow Up's" der Behörden
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Nö...weil es nicht so läuft...(Arschloch bringt Leute um, und 2 Tage später wird ein Volksentscheid angesetzt, überspitzt ausgedrückt) einfach mal https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_(Schweiz)#Abstimmungsvorlagen lesen....da sind die Unterschriften nur das kleinere Problem... bj68 -
und dazu kommt noch dass da eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitstrafe drin steht und der Passus "oder Geldstrafe" entfällt....kleiner "Fun-Fakt" am Rande bei der Einstufung wird dann der Versuch immer automatisch strafbar und muss im Gegensatz zum Vergehen nicht explizit im Gesetz erwähnt werden. bj68
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LOL Damit wäre eigentlich der Fall erledigt....außer ein Staatsanwalt will sich aufplustern oder meint auf einer Mission zu sein.....und ich glaube kaum, dass sich da so ein Schütze hinstellt und öffentlich auf dem Gewehr auf das Beschusszeichen verweist und dann einer "nicht überschaubaren Zahl von Menschen" eine Lupe in die Handdrückt, damit die das Hakenkreuz sich ansehen können, wobei selbst dass könnte legal sein, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. bj68
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Waffenrechtliches Bedürfnis und Waffenanzahl bei Jägern und Sportschützen
BJ68 antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Bitte das OT zu entschuldigen... Hm....da kommt von mir ein klares Jein, zum einen Ja es kommt wie bei so vielen Dingen (Messer und Co.) auf den Menschen an....zum anderen Nein es kommt halt nicht nur auf den Menschen an, sondern auch auf seine Sozialisierung d.h. wie er zu bestimmten Themen steht auch Dein absolut Null-Integrierter Palästinenser und der ein guter Mensch ist, wird u.U, Punkte durch seine Sozialisierung haben, wo er in diesem begrenzten Bereich dann "zum schlechten Menschen" mutiert. Das Problem bei der Sache ist halt, es gibt eben keine zu 100% guten oder schlechten Menschen....da hat jeder seine guten und schlechten Anteile, die sich dann auch auf verschiedene Triggerpunkte verteilen und wo als Lackmustest die Sprüche "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden" (Rosa Luxemburg) und „Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“ (Evelyn Beatrice Hall) angewendet werden können. Z.B. glaube ich nicht dass da alle der Leute die hier https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundestagswahl-2025-Neue-Umfrage-zeigt-dramatische-Verschiebungen/Re-Absolut-niemand-waehlt-AfD-wegen-Musk/posting-44777382/show/ in meinem subjektiven Beispiel beschrieben werden "schlechte Menschen" sind, sondern eben auch in ihrer Sozialisierung gefangen, wo dann eben eine best. Einstellung zu Mädchen/Frauen hinzukommt und beim "Nein" halt dann auch die Ehre angekratzt wird was dann noch ein Ansporn ist da wie dort beschrieben eine Schippe mehr drauf zu legen. bj68 -
Sind aber aus der Sicht (Kettenhemden) ziemlich logisch....zum einen schaffen sie mehr Distanz als ein Schlagstock und zum anderen kann damit gezielt und mit Wucht geschlagen (z.B. auf Hände die ein Messer halten, auf Arme) und gestoßen (in den Rumpf) werden. bj68
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Bumbum. Immer immer wieder bumbum: Schiesserei in Stade
BJ68 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Sollte das der Fall sein, dann gehört dem Richter, der da die Untersuchungshaft ausgesetzt hat, das Fell derart gegerbt, dass er nicht mehr weiß ob er unter Männlein, Weiblein, oder Sternlein fungiert....und Nö...kann man nicht wissen.....zählt da nicht.......ist ja kein "Kaufhausdiebstahl" gewesen. bombjack -
Nö...aber böse Fragen: a) Haben die Clans die Waffen legal in Besitz und b) wenn nein, kann man davon ausgehen, dass die mit den Waffen nichts illegales vorhaben? Macht halt meiner Meinung nach schon einen Unterschied ob die Schützen die Teile legal haben und man definitiv davon ausgehen kann, dass die selbst wenn die mit den Teilen geladen usw. rumlaufen würden, nie und never anfangen auf Leute zu schießen oder sie zu gefährden usw. Liegt für mich auf einem ähnlichen Level wie das: https://www.swissinfo.ch/ger/sturmgewehr-im-kofferraum-vergessen-teurer-trip-in-den-europapark/42074152 Unterm Strich will/wollte keine von denen irgendwas böses anstellen und die Wahrscheinlichkeit dass da was passiert wäre war da auch sehr gering.... bj68
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Bumbum. Immer immer wieder bumbum: Schiesserei in Stade
BJ68 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Hm....mag sein...nur wird es für diese Leute aus mehreren Gründen risikoreich sich illegal zu bewaffnen: a) Müssen sie damit rechnen, dass ihre Opfer bewaffnet sind und damit umgehen können, weil diese legal Trainieren können b) Habe sie die Teile illegal d.h. bei einer Kontrolle sind sie fällig, fallen sie irgendwie auf sind sie auch fällig usw. und c) kommen dann bei Verstößen richtige Strafen dazu z.B. nicht maximal 5 Jahre aus dem Verkehr gezogen (§51 Abs. 1 WaffG) sondern 10 Jahre wie dort im Abs. 2, dann schaut es mit den Besitzern von illegalen Waffen schon wieder anders aus... bj68 -
Gesetzentwurf des Berliner Senats will Vergehen strafrechtlich als Verbrechen einstufen
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Sind alles Vergehen.... Siehe: § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html § 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html Erst mit dem § 227 Körperverletzung mit Todesfolge kommst Du in Richtung Verbrechen vgl. § 12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html bj68 -
Gesetzentwurf des Berliner Senats will Vergehen strafrechtlich als Verbrechen einstufen
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Tja....dann überlege doch mal was alles als "unerlaubter Umgang" u.U. gewertet werden kann, plus Knackpunkt ist da auch, dass da dann Mindeststrafe 1 Jahr ist....warum kommt mir nur da dieser Terz https://www.telepolis.de/article/Ungewollte-Folgen-Kinderporno-Paragraf-bringt-engagierte-Lehrerin-in-Bedraengnis-9293885.html in den Sinn...wo auch ein Vergehen zum Verbrechen hochgestuft wurde, um Zeichen zu setzen....mit Nebenwirkungen. bj68 -
Yep...und weiter ließt man dort: [...]Gegen den 42-Jährigen besteht außerdem der Verdacht, bereits im Spätsommer mit einer Luftpistole und einem Luftgewehr am Moselufer auf Gänse geschossen zu haben. Auch dazu werde weiter ermittelt, teilte die Polizei mit. [...] sprich da ist das Tatmittel ziemlich egal, da stimmt etwas mit dem Herren generell nicht...wo wir dann wieder bei dem Waffenverbot im Sinne des §41 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html wären....und der Witz dabei wäre, dass man Armbrüste nicht mal verbieten oder WBK-pflichtig machen müsste, weil jemand so einem Waffenverbot, sobald er eine erwirbt er laut §52 Abs. 3 Nr. 8 eine Straftat begeht. Ansonsten..habe einem Kollegen, der auch Schütze ist, mal die "Big Bore Blow Gun" vorgeführt, der war ziemlich überrascht was das Teil auf so 6 m an Durchschlagskraft mit den Stahlpfeilen zustande brachte...dito mit den "Holz Schaschlik Spießen"....d.h. mit dem Teil kann so ein A.loch ebenfalls richtig Scheiße bauen wenn gewollt....allerdings wenn man sich dann da austobt, weil Prävention ist ja alles und Verbote sind gut...dann bitte auch den angespitzten Holzstock aka Speer verbieten und dabei nicht die Speerschleuder vergessen.... bj68