Zum Inhalt springen

reverend

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    97
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von reverend

  1. Die Idee, die Behörde darauf anzusprechen, finde ich gut. Wenn die der Meinung sind, das sei in Ordnung, sollen sie mir zwei Zeilen schreiben. Und klar: Früher war vieles anders.
  2. Naja, es kann nur eines stimmen: Entweder ist die Bundesrepublik das Deutsche Reich mit anderem Namen und anderer Verfassung, oder es ist 1990 untergegangen. Das würde aber darauf hinauslaufen, daß die Bundesrepublik um Zuge des 2+4-Vertrages neu gegründet worden wäre. Ich gehe davon aus, daß das Deutsche Reich in Form der Bundesrepublik fortbesteht. Das bedeutet, diejenigen, die in der Existenz des Deutschen Reiches und der Existenz der Bundesrepublik Deutschland zwei einander ausschließende Alternativen sehen, sind im Irrtum. Das gilt für alle Seiten: Es greift für diejenigen, die meinen, die Existenz des Deutschen Reiches schließe die Existent der Bundesrepublik aus, wie für diejenigen, die meinen, die Existenz der Bundesrepublik schließe die Existenz des Deutschen Reiches aus. Diejenigen, die darum streiten, was davon denn wahr wäre, zanken sich um ein in Wirklichkeit nicht bestehendes Problem. Die kleine Anfrage, die oben jemand verlinkt hat und auf welche die Bundesregierung 2015 geantwortet hat (sinngemäß: "Laut BVerfG besteht das Deutsche Reich in Form der Bundesrepublik Deutschland fort") liegen interessanterweise ebenso daneben, wie die sogenannten Reichsbürger. Die Besonderheit der sogenannten Reichsbürger besteht darin, daß sie aus der angeblichen Nichtexistenz der Bundesrepublik das Recht ableiten, Behörden, Gerichte, Gesetze und all das, was ein staatliches Gemeinwesen ausmacht, für irrelevant zu halten. Auch das Waffengesetz, denn das ist ja 1973 und dann 2003 neu gemacht worden.
  3. Beim Verwaltungsgericht Gießen habe ich neulich als Kläger gesessen, nachdem die Waffenbehörde circa 1500 Schreiben (an alle Waffenbesitzer im Amtsbezirk) geschickt hatte, sie möchten ihr Bedürfnis glaubhaft machen. In der mündlichen Verhandlung meinte die Richterin, sie gehe von der Unzulässigkeit der Klage aus, weil die Aufforderung, Bedürfnisnachweise zu bringen, ob nun rechtens oder nicht, eine Vorbereitungshandlung sei, kein Bescheid. Wenn ich keinen Nachweis erbracht hätte und die Behörde meine WBK widerrufen hätte, hätte ich klagen können. Ich gebe zu, daß das eine mögliche Entwicklung war, hatte aber aufgrund der Umstände des Falles - wie die Behörde ihr Aufforderungsschreiben formuliert hatte - daß man das als widerspruchsfähigen Bescheid auslegen könnte. Eines muß ich aber sagen: Das Gericht hat dem Vertreter des Regierungspräsidiums und dem der örtlichen Waffenbehörde mit ziemlich deutlichen Worten gesagt, was sie von der Aktion der Behörde hielt: Nichts. Ich finde generelle Einschätzungen des Urteils in diesem Fall, so nach dem Motto: "Die wollen uns alle dissen", von dem Vergleich mit dem NS-Staat mal ganz abgesehen, verfrüht, wenn man das Urteil noch gar nicht kennt. Ich gehe davon aus, daß es irgendwann in näherer Zukunft veröffentlicht werden wird. Abgesehen davon, so ganz allgemein gesprochen, sehe ich schon eine gewisse Gemeinsamkeit von Überzeugungen, die man als "Bewegung" bezeichnen könnte und die darauf hinausläuft, die Bundesrepublik existiere nicht, stattdessen existiere nach wie vor das Deutsche Reich. Oh die Ahnungslosen. Mit dem zweiten Teil haben sie recht, das Deutsch Reich existiert nach wie vor. Nur im ersten Teil irren sie, denn die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich. Sie ist nach allgemeiner völkerrechtlicher Auffassung nicht nur der "Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches", wie man immer zu hören und lesen bekommt, sondern sie ist mit dem Deutschen Reich identisch. Umbenannt, verfassungsmäßig neu organisiert und flächenmäßig ein wenig gerupft. Die Konsequenz des Irrtums ist jedenfalls der verbreitete Glaube, die Gesetze seien nicht relevant, denn es seien ja keine Gesetze eines wirklich existierenden Staates. Daraus kann man ganz gut die Annahme ableiten, daß die sogenannten Reichsbürger es mit der Befolgung der Gesetze nicht so genau nehmen. Irgendwie so in dieser Richtung stelle ich mir die Begründung vor.
  4. Interessante Diskussion, wenn auch ein wenig betagt. Ich habe zur Zeit die gleiche Frage, denn ein Bekannter würde gerne einmal VL schießen und ich habe auch grundsätzlich die Bereitschaft bekundet, ihm da zur Seite zu stehen. Dann bin ich aber bei der folgenden Überlegung darauf gestoßen und habe verschiedene Diskussionen zum Thema gekugelt. Argumentationsversuche gibt es einige, im wesentlichen habe ich drei Stück gefunden. (1) Es ist einigen aufgefallen, daß der amtliche Vordruck für die 27er-Erlaubnis auf dem Einband hinten innen einige Hinweise enthält, unter anderem denjenigen, daß die Erlaubnis sich auf "Auszubildende und Hilfspersonen" des Erlaubnisinhabers erstrecke, sofern die unter der Beaufsichtigung des Erlaubnisinhabers handelten. Dieser Satz nützt schon einmal dann nichts, wenn die Behörde - wie manche Behörden das machen - ihn wegstreichen. Außerdem gibt es die Überlegung, daß der Satz aus dem Text des Erlaubnisvordrucks für die gewerblichen Erlaubnisse stammt und einfach übernommen wurde. Jedenfalls sind mit "Auszubildende" Leute gemeint, die beim Erlaubnisinhaber in Berufsausbildung sich befinden und Hilfespersonen sind solche, die ihm zur Hand gehen. Das paßt nicht auf jemand, der auf dem Stand VL schießen will. Also keine veläßliche Grundlage, meine ich. (2) Dann gibt es die Überlegung, die Regelung in § 12 Absatz 2 WaffG erstrecke sich auch auf Treibladungen. Es ist ja der Oberbegriff "Munition", der da genannt ist, und nach einer Definition aus dem SprengG sind Treibladungen ebenfalls Munition. Das ist leider, wie es früher auch schon zu verzeichnen war, eine nicht ganz 100prozentige Kompatibilität des SprenG und des WaffG in diesem Punkt, denn die Definition dessen, was Munition nach dem WaffG ist, umfaßt keine Treibladungen, es sei denn, in Form von Kartuschenmunition. Gesetzliche Definition: "Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoß nicht enthalten". Das hilft mir auch nicht richtig weiter, denn einmal weiß ich nicht, ob damit nun feste Hülsen gemeint sind, oder ob Papierkartuschen auch umfaßt sind. Aber unabhängig davon verspüre ich keine große Lust, mit der Tryon der Steinschloß zu schießen und dabei vorgefertigte Papierkartuschen in den Lauf zu schieben, das ist doch nicht der wahre Jakob. (3) Laden durch den Erlaubnisinhaber und Zündhütchen setzen durch den, der da schießen will. Da gibt es wieder Leute, die der Meinung sind, die teilgeladene Waffe dürfe nicht aus der Hand gegeben werden und zwar nicht nur nicht abgelegt, sondern auch nicht einem anderen angereicht. Was jetzt die Exekutive betrifft: Das sind die, mit denen ich den ersten Umgang habe. Wenn die erst einmal eine Erlaubnis anzweifeln, stehe ich mit dem Rücken an der Wand beziehungsweise mit dem Fuß beim Verwaltungsgericht. Nicht, daß ich das schon gemacht hätte, aber man muß sich klar sein, daß das ohne Rechtsschutzversicherung teuer wird. Die Streitwerte sind ordentlich, je nach Umfang der Erlaubnis, um die es geht, bis in den fünfstelligen Bereich. Ich meine, man ist gut beraten, wenn man sich vorher einen Kopf macht und die Sache überlegt angeht. Was passiert, wenn alle Stricke reißen ? Ich sage meinem Buddy, er soll den Pulverschein machen. Wenn der einmal mit war, wird er sowieso damit anfangen wollen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.