

Alex90
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lasst mir noch n paar Kleinigkeiten über.
ich warte auch auf die Liste
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verstehe ich den Leitsatz richtig?
selbst wenn ein schrank zulässig ist, ist er nicht zulässig wenn ich ihn nicht bei der Behörde melde?
oder praktisch gesehen : ich hab kein Platz mehr im Schrank, deshalb kauf ich einen neuen (um zb. Munition drin zu lagern, weil ich großen Mengen kaufe) und muss den der Behörde melden sonst wird es behandelt als ob das Zeug auf dem Küchentisch liegt.
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vor 2 Stunden schrieb bigtao-7:Wessen Privatgelände?
vor einer Stunde schrieb German:dazu muss der Hausrechtsinhaber aber zustimmen
so meinte ich das auch. so handhabe ich das auch wenn ich auf dem Weg vom oder zum Schießen noch jmd besuche.
verpackte Waffe mit rein und im auge. behalten.
am Arbeitsplatz ist das sicher nochmal was anderes. aber halt je nach Situation nicht unmöglich
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Kommt ganz auf den Arbeitsplatz und den Chef an. Waffe mit rein nehmen und beaufsichtigen würde ich sagen.
Die Arbeitsstätte ist ja "Privatgelände".
Anderer Ansatz wäre das Verhalten bei einem Wettkampf und der Waffe zb im Hotel.
In Verbindung mit dem Führen wesentlicher Teile.
Das ist ja auch erlaubt .
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vor einer Stunde schrieb boogie_de:
Dass aber ein "Gesetzesvertreter" der Meinung ist, es brauche keine Waffen in seinem nicht ganz ungefährlichen Job, lässt mich zu der Überzeugung kommen, dass der doch besser Karnikel züchten sollte....naja an welchem "Brennpunkt" der Zöllner des TE wirklich eingesetzt ist wurde ja nicht überliefert?
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ja das stimmt wohl. manchen kann man aus dem weg gehen anderen nicht.
wobei es hier ja drum geht wie man denn reagiert wenn es zum aus dem weg gehen schon zu spät ist.
meine "Gegner" waren bisher zum Glück so schlecht informiert oder beschränkt, dass ein zwei einfache bsp gereicht haben.
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vor 2 Stunden schrieb Quetschkopf:Augen auf bei der Auswahl der Freunde
kann man sich nicht immer aussuchen.
ich zb bin mit sowas verschwägert.
wenn die noch grüner wird wächst ihr Laub.
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vor einer Stunde schrieb icegregor:der is gut!
Der timer oder der witz?
war aber kein Witz. die app erkennt wohl auch den Schuss und sagt hinterher wann er gefallen ist.
und genau das hab ich halt noch nicht getestet. grade wenn man nicht alleine ist kann es ja auch denn schuss vom Nachbarn erkennen.
Ansonsten kommt halt immer bei der eingestellten zeit ein piepton.
dafür gibt es auch einen frei einstellbaren modus. also eigentlich für alle Disziplinen geeignet.
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Am 11.5.2013 um 21:12 schrieb sas26:Ist die App ählich dem CED Timer ? Suche schon länger, um speziell Duell DSB, zu üben.
Gruß
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.tothezeroth.timer
den hab ich mir mal runter geladen. der dürfte das können.
hab es aber noch nicht in der Praxis probiert.
mein plan ist aber das handy mal an den gehörschutz anzuschließen. (Aktiv mit aux Anschluß)
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und was wollt ihr beiden von mir?
mir ist klar was eine gelbe wbk ist. ich hab in dem zitierten post lediglich erklärt wie ich die frage eines anderen verstanden hab.
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Zwischen meinem Lehrgang und jetzt gab es einige Neuerungen.
zudem beschäftige ich mich nur selten mit solchen Spezialfällen, weil es mich nicht wirklich betrifft.
Aber mach dir keine Sorgen, ich hatte bisher noch keinen Unfall, ich wurde schon mehrfach überprüft und werde es demnächst auch mal wieder.
auch beim Umzug mit Landkreis und Behörden Wechsel war alles io.
also bei mir läuft so weit alles Korrekt.
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PetMan
das ist auch richtig. wenn der zettel voll ist heiß das nicht, dass auch alle noch da sind.
natürlich kann davon auch was Verkauf worden sein.
ich hab das mit dem gedanken geschrieben, dass wir hier über Zeit und Mengen Grenzen reden und deshalb "voll" heißt, dass auch alles noch da ist.
ich hab die frage was passiert wenn die WBK voll ist so verstanden, ob die gelbe WBK eine Erlaubnis für X Waffen (also so viel wie drauf passen) ist oder eben für unendlich viele.
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bei voller wbk und dann der nächste Einkauf meinte ich.
salopp gesagt 10 LW pro Schrank 10 Zeilen in der wbk voll da vermute ich wird der SB fragen wo denn Nr. 11 wohnen soll.
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bei voller wbk würde ich mich drauf einrichten, dass die Lagerung geprüft wird. also ob auch wirklich ausreichend Schränke vorhanden sind.
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Die gängige Praxis kommt wohl anscheinend aus §10/1 obwohl der für eine Erlaubnis nach §14 ja ausdrücklich außer Kraft gesetzt wird.
Gedanken darüber gemacht hab ich mir auch noch nie, bis jetzt. Betreffen wird es mich wohl auch nicht mehr, weil ich in beiden schon Einträge hab.
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das mit dem Jahr kann sich natürlich auch mal wieder um so einen fest gewachsenen Stammtischmythos handeln. kann das aus zeiten der "alten gelben" kommen? (leider vor meiner Zeit)
Das eine leere Gelbe WBK entzogen wird kann ich mir trotzdem gut vorstellen wenn es zu einer Überprüfung kommt. zb weil es den Anschein macht dass das Bedürfnis nicht fortbesteht oder ähnliches.
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vor 2 Minuten schrieb sas26:Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben !
wenn jetzt noch jmd weiß wo das geschrieben steht sollte alles klar sein.
ich konnte leider grade nicht auf die schnelle finden.
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n älteres kk sportgewehr bekommt mal schon günstig. oder ne schrankleiche aus nem verein oder so.
der rest stimmt natürlich. grade Tresore schlagen da zu buche.
aber die hat man dann ja auch länger.
neu bescheinigen und neu beantragen kostet auch. das kann man sich aber ausrechnen ob es lohnt oder nicht.
wbk behalten hat aber den Vorteil dass man transportieren darf (zb vereinswaffen).
ich mutmaße mal dass das mit "pro forma" gemeint war vom te.
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vor 7 Minuten schrieb Harry Callahan:Bei mir war es so, dass das Amt nach einiger Zeit ohne Erwerb die gelbe WBK eingezogen hat mit dem Hinweis darauf, dass ich ja anscheinend kein Bedürfnis habe, wenn ich keine Waffe kaufe. Hatte dann die Wahl, irgendwas zu kaufen, das ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben. Kenne aber die genaue Rechtslage nicht. War es mir nicht wert, dafür zu kämpfen.
soweit ich weiß (stand damalige sachkunde) hat das amt damit recht.
eine "leere" gelbe kann ablaufen.
die frist weiß ich aber auch nicht aus dem Stand.
zur Lösung wir sich doch aber was ganz biliges gebrauchtes finden.
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https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fulk%2Fitm%2F272861892246
sowas könnte funktionieren, wenn es denn unbedingt nötig ist.
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Hab mich vielleicht doof ausgedrückt.
Jede Waffe kann dabei nur auf einer WBK stehen.
Aber ein Verein kann mehrere WBK haben.
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Mein Name stand auch mal auf so einer Vereins WBK.
Wenn noch weitere Waffen dazu kommen, könnt ihr sicher auch weitere WBK beantragen.
Das löst schon mal das Problem des Überlassens wenn man absehen kann, dass die Waffen überwiegend an unterschiedlichen Orten sein werden.
Wir hatten auch 2.
Ansonsten würde ich auch sagen, dass die Behörde zuständig ist, wo der Verein ansässig ist.
Signalgeber Hundeausbildung
in Allgemein
Posted
wie wäre es denn mit der selben Lösung wie immer? die Behörde befragen. sowohl die für die Jagd als auch die für wafgen zuständige.
und dann zb kleinen waffeschein. im Idealfall mit nem kleinen Text der den gewünschten Zweck beschreibt.
dann noch billig so ne knallerbse kaufen und handlich am Gürtel tragen. (je nach dem wie genehmigt)
den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen kann aber zusätzlich auch nicht schaden. (oder revierpächter oder...... )