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Beiträge von Domenicus
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vor 2 Stunden schrieb Raiden:
Spassfakt: Die gleiche Bundespolizei weigert sich immer noch, Namensschilder an ihren Uniformen anzubringen mit der Begründung, die Schilder könnten den Trägern entrissen und zum Öffnen der Halsschlagadern verwendet werden.
Demonstriert wurde das seinerzeit an einem Stück Bauchspeck.
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Was mich immer ein wenig irritiert ist das Hervorheben des Lasers als Zielhilfe.
Der Laser ist doch nur verboten, weil er das Ziel beleuchtet, also als Beifang des Leuchtmittelverbots für Schusswaffen, oder?
Das ist doch der Paragraf, der weg sollte, alle Arten von Lampen an den Waffen gehören erlaubt!
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vor 2 Stunden schrieb whaco:
Das BZL hat seine Haltung zu dem Thema doch geändert, wo ist also das Problem?
Es gibt nur eine Chance auf einen ersten Eindruck.
Dass spätere Zurücknehmen ist in etwa so wirkungsvoll wie Gegendarstellungen in der Bildzeitung, wenn zuvor die Schlagzeile tagelang vom Titelblatt geplärrt wurde.-
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Wäre ich eine Interessenvertretung, ich hätte in meiner Stellungnahme die generelle Freigabe für alle Schützen gefordert, dann könnte ich in Details immer noch Zugeständnisse machen.
Jeder Gebrauchtwagenhändler scheint das zu wissen, aber der hat ja auch einen Interesse daran, gute Deals abzuschließen.
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something something tatsächliche Gewalt
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Das Bild soll auch nix mit dem Unfall zu tun haben, es ist eine direkte Antwort auf die Frage nach Unfällen mit Canik Pistolen.
Das hier scheint eine Canik TP9 zu sein, die nach Backplate-Bruch den Schlagbolzen von sich gibt, was den etwas zweifelhaften Ruf der Marke im Internet erklärt.-
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Im eigenen Bekanntenkreis habe ich eine Steyr 1912 mit 9x19 Austauschlauf gehabt, die den Schlagbolzen nach hinten geschossen hat. Schütze trug Schutzbrille, alles gut.
Canik Pistolen sollen laut Internet für brechende Backplates berüchtigt sein, die dann auch die Innereien nach hinten speien.In der Schweiz schießt man die StGw57 immer mit einem kleinen unguten Gefühl im Hinterkopf, die Gehäuse sollen an der Aufnahme der Rollen wohl allmählich etwas anfällig für Haarrisse sein.
Und vor gaaaaaanz langer Zeit hätten die ersten Versuchsmuster der Beretta M9 bei den Erprobungen der US Army mit der Nato-Munition wohl auch den ganzen Schlitten nach hinten gefeuert, das wurde aber noch vor der Auslieferung der ersten Produktionsmodelle behoben.
Das ist nur das, was ich aus dem Stegreif im Kopf habe.
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Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei nicht um ein Griffstück, sondern wegen der fehlenden Führung um eine Griffhülle, analog BKA-Leitfaden Seite 32:
Vielleicht kann man mit Verweis auf den Leitfaden den Zoll in Frankfurt überzeugen, künftig von vorschnellen Maßnahmen abzusehen?
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Die Rechtslage ist eindeutig, ab 60 Tagessätzen ist die Zuverlässikeit perdü, damit hat sich das Thema für die nächsten 5-10 Jahre erledigt.
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Je nach Wohnort ist das Thema wirklich eine kurze Nachfrage wert.
In Deutschland sind Hülsen nicht reguliert, in der Schweiz sind (private) Hülsen nicht reguliert, aber der Grenzübertritt mit Hülsen ist böse hundepfui.
Unser Vorstand musste mal beim beliebten Tanken ennet der Grenze am Zoll für drei Stunden den Adler machen wegen einer Hülse, die nach dem Training im Kofferraum rumgekullert ist. -
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vor 20 Minuten schrieb ASE:
Genau das falsche Beispiel.
Denn nur wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen das §6 oder §5 nicht gegeben sein könnten, kann der Richter überhaupt angefragt werden um einen Sicherstellungs/Durchsuchungsbeschluss.
Was bleibt denn da in §5 übrig, wenn man alles abzieht, das eine rechtskräftige Verurteilung bzw konkret (juristisch) greifbare Vorgänge wie ein Vereinsverbot oder gröbliche Verstöße etc voraussetzt:
Vor allem §5 Abs. 1 Nr. 2
und §5 Abs. 2 Nr. 3
Über allem schwebt aber immer, das die Durchsuchung rechtswidrig war weil gar keine Tatsachen vorlagen, insbesondere wenn Sie im Rahmen des festgestellten Fehlverhaltens unverhältnismäßig ist.
Ich wünsche mir wirklich, dass es schon nicht so schlimm werden möge, aber bei einem Rechtsmittel wie der Hausdurchsuchung, die heutzutage wirklich gerne zu präemptiven Bestrafung eingesetzt werden, da sollte die Hürde wirklich nicht zu niedrig hängen.
Im Nachhinein Recht bekommen ist bei einer auf links gedrehten Bude ein schwacher Trost.
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vor 3 Stunden schrieb ASE:
Aber wenn einer auf Facebook postet, das er morgen mit der 9mm den Bürgermeister wählen geht, nunja, poste dummen scheiss und gewinne dumme Preise
Da reicht heute je nach Pimmel schon viel weniger dazu, und das soll die kombinierte Halbtags-Waffen/Feuerwehr/Meldeamt/Bürgerbüro/Bauhofsachbearbeiterin selbst ohne weiteres anleiern können?
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vor 46 Minuten schrieb rockwilder:
Er war ein toller Type! Sehr sehr bodenständig.
Über welchen "Kylab" Hater spricht er?
Der Caleb ist so ein junger wilder, dessen einzige Lebensleistung darin besteht, ein großes Maul und wenig Ahnung zu haben. Der hat aus Geltungsdrang und weil es Klicks bringt ein Video gemacht, in dem er einige von Paul Harrels Tips und Tricks im Umgang mit Revolvern aufs dümmste kritisiert und Paul persönlich angemacht hat.
Paul hat darauf eine Videoantwort gemacht, im der er den kleinen Caleb so gründlich demontiert hat, dass man seitdem nichts mehr von ihm gehört hat.
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vor 15 Minuten schrieb neon38:
Find ich jetzt schon interessant. Ein Magazin ist ja Teil der Waffe und somit auch Gegenstand der Kontrolle - oder sehe ich das falsch?!
Nur, wenn es ein in die Waffe eingebautes Magazin ist, aber um die geht es hier nicht.
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vor 12 Stunden schrieb Doggenrotti:
Beim Sprengold mit den guten Wiedergeladenen?
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Das wird die Marokkaner aus Holland mit der Acetylenflasche bestimmt in die Knie zwingen.
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Verfahren wegen prozeduralen Fehlern eingestellt, kamma nix machen.
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Das Problem bei uns und den Rückprallbrettern ist eher, herauszufinden wers war.
Spring mal mit dem nackten Arsch in die Kreissäge und sag danach, welcher Zahn dich geschnitten hat.
Auffallen tun eigentlich nur die "interessanten" Treffer.
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vor 15 Stunden schrieb Josef Maier:
Ich beziehe mich auf einen anderen, echten, imho vergleichbaren Fall vor einigen Jahren. Da lief es so. Tiefer Süden!
War der nicht beim Zoll?
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vor 7 Stunden schrieb mühli:
Fängt mit den Initialen C.R. an.
Das F. dazwischen nicht vergessen.
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VGH BW Unanwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf Wechselsysteme geringeren Kalibers
in Waffenrecht
Geschrieben
Warum schränkt das Urteil hier auf geringere Kaliber ein? Weil es in diesem speziellen Fall um ein kaliberkleineres Wechselsytem ging?
Ich hoffe, der nächste muss bei einem kalibergleichen Wechselsystem in der Erwerbsstreckung nicht auch klagen.