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nucular1

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  1. Was mich mal interessieren würde, Alt Deko Waffen haben doch auch noch z.T. funktionierende Verschlusshülsen bzw. Gehäuse die funktionstüchtig wären. Die fallen ja auch nun unters Waffengesetz, oder hebelt der Alt Deko Stand das wieder aus? D.h. @ASE du liegst nicht ganz richtig 😉 Der ein oder andere hat dann vlt. doch einen funktionstüchtigen AR15 Lower an der Wand hängen. (Falls es Alt Deko AR15 gibt, wo der Lower nicht kaputt gemacht wurde weil es nicht vorgeschrieben war.)
  2. Habe mal was zusammengebaut, mit dieser m3u Datei und einen VideoPlayer wie VLC (videolan.org) könnt Ihr euch den Livestream von heute Mittag anschauen. (Evtl. nur noch bis Mitternacht) https://we.tl/t-9G7ShlsLyo Datei runterladen mit VLC oder evtl. auch Windows Media Player öffnen. Es ist kein vorspulen möglich. P.S. Gebe kein Support 😉 Aber ein Like nehme ich gerne wenn es bei euch läuft.
  3. DSU Stellungsnahme: http://www.d-s-u.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Stellungnahme_DSU_zum_3.WaffGAEnderungsG.PDF
  4. Stellungsnahme ProLegal: https://www.docdroid.net/yWeXHf5/stellungnahme-prolegal-mit-anschreiben-1.pdf
  5. Naja die zuständigen Ministerialräte werden das auf jeden Fall gelesen haben bevor es als Entwurf veröffentlicht wurde. Wahrscheinlich weiß Horst Überhorst nicht einmal was da gerade in seinem Laden passiert ... Das BMI und die zuständige Stelle für unser Anliegen ist wohl wie folgt organsiert: 1.) Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer 2.) Staatssekretär Dr. Teichmann 11112 3.) Abteilung KM Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz MinDir Hammerl 10217 4.) Ständiger Vertreter Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz MinDirig Peters 5.) Referat KM 5 Waffen- und Sprengstoffrecht; Nationales Waffenregister MinR’n Kluge 10134 MinR Dr. Sturm 10130 An Frau Kluge und Herr Dr. Sturm sind auch die Verbandsantworten gerichtet. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/organigramm-bmi.pdf?__blob=publicationFile&v=13
  6. Warten wir mal ab was noch passiert und ob die Verbände gegenüber den letzten Verschärfungen etwas erreichen können. Ansonsten wenn der Staat sich dazu entschließen sollte das Gesetz in einer so harten Form durchzubringen und die Verbände nichts erreichen können bleibt nur folgendes: Selbst ist der Mann. Erst recht dann, wenn für uns als Bürger die Entscheidungen die uns persönlich treffen nicht nachvollziehbar sind. https://fragdenstaat.de/ https://de.wikipedia.org/wiki/Antwortpflicht_der_öffentlichen_Verwaltung https://fragdenstaat.de/blog/2019/01/21/bmi-stellungnahme-bfdi/
  7. https://www.bssb.de/bssb/Verband-Startseite/2019/2019_02_06_Änderung_WaffG_Stellungnahme_BSSB.pdf
  8. Ehrlich gesagt, war glaube ich der Plan der EU war, ist das wie in New York zu machen. Guckt euch einfach mal diese Video an wie ein AR-15 in New York umgebaut werden muss, damit diese erlaubt sind. 1.) 10 Schuss Magazin Limitierung 2.) Magazin Button darf nicht mehr funktionieren, Magazin ist nicht entfernbar. 3.) Laden ist nur noch möglich in dem die hintere Schraube des Lower gelöst wird, anschließend können Patronen in das 10 Schuss fassende Magazin eingeführt werden oder mit einem Magazin Lader (siehe zweites Video) https://www.youtube.com/watch?v=aIvWXEvt9PI https://www.youtube.com/watch?v=gZOAUTzhoro
  9. Wir haben einen Riesen Vorteil ein Deutschland. (Hoffe ich doch) Seehofer ist Innenminister, also fällt das ganze in seine Zuständigkeit. 14.09.2018 muss die Richtlinie umgesetzt sein. 14.10.2018 sind Wahlen in Bayern. Ich denke Seehofer ist klar, wenn so etwas kommen sollte mit "muss an Berechtigten überlassen werden" aka Enteignung werden der CSU einige weitere Prozente wegbrechen. Wir werden sehen wie Deutschland das ganze handhabt. Ungeachtet dessen wird das sowieso eine Nacht und Nebel Aktion zur WM. Bundestag beschliesst die Rechtsänderung, einen Tag später in Kraft.
  10. Bei Österreich hat die IWÖ (Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich) ein Statement auf ihrer Homepage rausgebracht bzgl. Magazine / Halbautomaten: Quelle: https://iwoe.at/umsetzung-der-eu-waffenrechtsrichtlinie-in-oesterreichisches-recht-neuerungen/
  11. Der Abdruck erfolgte mit freundlicher Genehmigung des Autors Dr. jur. Hans Scholzen Düsseldorf. http://ssc-magnum-solingen.de/index.php?menuid=48 http://www.ra-scholzen.de/ Ansonsten wende dich an diesen Anwalt. Wie gesagt ich würde versuchen übers Waffengesetz Erbrecht das ganze zu klären. Ist eigentlich genau das, worum es geht. Eigentümer durch Eigentum via Erbe. Eigentümer durch Eigentum ohne Erwerbserlaubnis (Freier Gegenstand). So bin nun aber raus hier. Ich drücke dir die Daumen.
  12. Genau darum geht es ja.... Wieso sollte er anders behandelt werden? Es gibt kein § der das ganze genau bei LEP Waffen behandelt, es gibt aber das Erbrecht was das ganze für Ihn vorteilshaft regeln würde. Ihm wurde für diesen Waffen keine Erlaubnis erteilt, sie wurden im Nachhinein "illegal"/erlaubnissbedürftig gemacht, aber Eigentum ist Eigentum, genauso wie Eigentum durch Erbe. Und erben ist bedürfnisfrei bzw. genauesten im Waffengesetz geregelt.
  13. Puh zum Glück verstehe ich mich mit meinem Sachbearbeiter ganz gut. Ich bin kein Rechtsexperte, was mich aber an deiner Stelle interessieren würde ist folgendes: 1.) Unter welchen Bedürfnis wurden die Waffen zwischen 2008 und jetzt bei der Behörde eingetragen bzw. welches Bedürfnis wurde damals anerkannt. 2.) Welche Gesetzesänderung soll denn das damalige anerkannte "Bedürfnis" des Besitzes der Schusswaffen entkräften, bzw. ungültig machen Ein anderer evtl. Ansatzpunkt ist deinen Sachbearbeiter mal darauf ansprechen wieso nicht ähnlich Verfahren wird wie im Erbrecht. Solange dir keine Erlaubnis zum Erwerb erteilt worden ist, sondern es sich um Altbesitz handelt, können Sie dir auch meiner Meinung nach ohne Entschädigung die Waffen auch nicht einfach wegnehmen. Siehe unser Grundgesetz Art 14: WaffG § 20 Abs. 3 Am besten schriftlich stellen und beantworten lassen und dann mit Anwalt reden.
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