Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

supermeier

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    148
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von supermeier

  1. Interressant, danke.
  2. Hm, uns hat ein Jäger bei nem Lehrgang erzählt, dass ein zweiter Mann durchaus das Wild beleuchten darf, während der andere schießt. Also Lampe getrennt in der Hand erlaubt, nur leuchten mit Lampe an der Waffe nicht erlaubt.?
  3. Eben, wertvolle Papiere wie Fahrzeugbrief und Schmuck oder Bargeld usw. in einer zusätzlichen Kassette im Schrank.
  4. Sogar beides, und die Antwort bleibt darum so wie sie ist. Der von dir zitierte text steht da im Übrigen genau so, Universalhalterung ist das Stichwort. Die allein theoretische Möglichkeit der Waffenmontage ist nach dem Urteil wohl nicht ausreichend. Macht auch Sinn, sonst wären Taschenlampen mit Magnethalterungen plötzlich auch im Focus, man könnte sie ja an einer Waffe befestigen.
  5. Da sieht man mal wieder wie schwammig der ganze Kram ist. Oder es fehlt mal wieder an Info, ob die lampe zu einer seiner Waffen gehörte. Letztes noch ein Urteil gelesen, dass eine Lampe mit Montagevorrichtung nicht grundsätzlich und immer illegal ist, sondern nur wenn sie mittels einer speziellen Vorrichtung an eine bestimmte Waffe montiert werden kann. Was ist denn mit Lampen die ich auf ein Stativ, mittels einer auch für Waffen geeigneten Vorrichtung montiere? Das ist durchaus erlaubt, auch für Jäger usw. Selbst zur Wildbeobachtung, also nicht für den Schuss soll die Montage an der Waffe erlaubt sein. https://www.juraforum.de/forum/t/fuehren-einer-lampe-an-einer-waffe.566105/
  6. Was der Zeuge bestätigt ist wurscht, hatten wir. Auf dem Weg zur Post kann der Zeuge es vertauscht haben, hat man uns erklärt. Aber das führt zu weit. Der SB kann und darf Rückfragen stellen und auch je nach Antwort die Zuverlässigkeit in Frage stellen, bzw, es zur Prüfung weiterleiten. Darum eine sinnvolle Begründung, dann kann er nicht gegenreden und muss, bei Zuverlässigkeit ausstellen. Dass auf dem einen oder anderen Amt SB sitzen die sich für the King of The Weapon halten, kennen wir zur Genüge. Da muss man dann halt etwas gefestigt, am besten mit Wissen der Paragraphen auftreten. Und gar nicht auf Gespräche einlassen, kurz und sachlich antworten, mehr nicht.
  7. Dann wäre der Pförtner im Falle eines Falles der Dumme, bei Angeboten für Baumaßnahmen die verschwinden kann das ganz schön teuer werden. Vor Gericht hat man uns gesagt, nur persönliche Zustellung and die betroffene Person mittels Unterschrift der betroffenen Person gelte als wirklich zugestellt. Dann steht immer noch der Inhalt zur Diskussion. Die Ämter haben es da irgendwie einfacher, Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, auch wenn der Brief nie ankommt.
  8. Naja, z.B. dauerhaftes Fehlverhalten im Straßenverkehr kann Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lassen, und ohne Zuverlässigkeit keinen KWS. Oder die Ankündigung zu Silvester auf der Straße damit schießen zu wollen, ist wie die Ankündigung mit Hilfe des KWS etwas Verbotenes tun zu wollen. Dann darf sie nicht nur, sie muss sogar verweigern.
  9. Es ist ein Antrag, sie muss ihn annehmen. Sie muss ihn nur nicht positiv beantworten, weil auch die negative Antwort kostet Gebühren. Nennt doch einfach einen sinnigen Grund, dann kommen auch keine Rückfragen oder Versuche euch das auszureden. So lange ihr nichts auf dem Kerbholz habt und die letzten Wochen nicht durch Rasen und Überfahren roter Ampeln aufgefallen seid, bzw. polizeibekannte Aggressoren seid, gibt es für sie keinen rechtssicheren Grund den KWS abzulehnen. Ich sie führen will ist auch so eine Sache, es gibt kein Grundrecht auf das Tragen von Waffen irgendwelcher Art. Einschreiben könnt ihr euch sparen, ist keine wirklich rechtssichere Überstellung, wirklich Bestand vor Gericht für einen Bürger ist persönliche Übergabe durch Boten nebst Unterschrift. Mussten wir leidvoll erfahren. Hat uns ne Menge Geld gekostet.
  10. Selbst schuld, wie kann man denn Silvester als Begründung angeben, selbst mit KWS nicht erlaubt. Auf deinem befriedeten Grund brauchst keine KWS, zu keiner Zeit. Also kein ausreichendes Bedürfnis/Grund vorhanden, Wer nen KWS will gibt am besten an Outdoorsportler, immer allein, Sicherung und Signalgebung bei Unfällen ect.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.