Ich hoffe mal er hat dem Rechtsanwalt kein Geld gegeben. Interessant ist der letzte Satz...
"Einige halbautomatische Feuerwaffen können leicht zu automatischen Feuerwaffen umgebaut werden, sodass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch wenn kein solcher Umbau erfolgt, können bestimmte halbautomatische Feuerwaffen sehr gefährlich sein, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen. Deshalb sollte eine zivile Verwendung von halbautomatischen Feuerwaffen mit fest montierter Ladevorrichtung, die es ermöglicht, eine hohe Anzahl von Schüssen abzufeuern, sowie von halbautomatischen Feuerwaffen mit abnehmbarer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität verboten sein. Die bloße Möglichkeit, eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von mehr als zwanzig Patronen bei Kurz-Feuerwaffen anzubringen, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Feuerwaffe in eine bestimmte Kategorie."