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vor 9 Stunden schrieb WOF:
Da das keine Schußwaffe ist macht das kein Problem.
Noch präziser:
Es handelt sich beim Tierabwehrspray um gar keine Waffe im Sinne des Gesetzes.
Anders sieht der Fall aus wenn es sich um ein Tactical Light handelt, welches explizit für die Montage auf einer Schusswaffe vorgesehen ist.
(Aufnahme Picatinny o.Ä.)
Dabei handelt es sich per se schon um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.
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Bei mir hat es allein über zwei Wochen gedauert bis mein SB Rückmeldung von der lokalen Polizeibehörde hatte.
Alle anderen Unterlagen etc. waren bereits bearbeitet, aber ohne das Schreiben der Polizei konnte der Antrag nicht abgeschlossen werden.
Bedürfnisantrag + Behörde hat mich alles in allem 14 Wochen gekostet...
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Am 18.8.2017 um 10:23 schrieb German:
Woher nimmst Du die Information, dass er die Bedürfnisbestätigung schon hat? Steht das im angesprochenen anderen Thread, den ich nicht kenne? Hier steht's zumindest nicht.
Keine Ahnung wie der Ablauf bei euch ist.
Bei uns setzt die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis das Bedürfnis voraus, siehe § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG.
Ergo:
Ohne Bedürfnisbestätigung vom Verband macht die Beantragung beim Amt wenig Sinn weil diese abgelehnt wird.
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Hmmm...
5 Minuten?
Aber nur wenn man direkt neben der Wache überfallen wird!
Bei unserem kaputt gespartem Polizeiapparat muss man in manchen Gegenden froh sein wenn nach einer halben Stunde Hilfe eintrifft.
PS:
Ansonsten natürlich vollste Zustimmung.
Wer die Zuverlässigkeit besitzt eine Waffe zu erwerben sollte diese auch führen dürfen!
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Leute helft mir mal, ich steh gerade auf dem Schlauch.
Wieso kann die Beantragung der WBK erst ab Tag xx (In diesem Fall September) bei der Behörde abgegeben werden?
Bedürfnis ist klar, stellt der Verband frühestens nach 12 Monaten aus.
Aber wenn er das Bedürfnis schon hat, woher ergibt sich die Wartezeit für den Antrag beim Amt?
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vor 2 Minuten schrieb Waldsegler:
Eine Partei, welche sich für ein starkes, unabhängiges Bürgertum einsetzt, würde vermutlich durch die Medien sofort fertig gemacht.
Also genau was aktuell mit der AFD versucht wird...
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Dieses Unsicherheitsgefühl wird nicht allein durch Terror ausgelöst, sondern durch den ganz alltäglichen Wahnsinn dem wir ausgesetzt sind.
Wenn ich meinen Lebensrhythmus ändere weil ich:
Bestimmte Orte* nicht mehr allein aufsuche
Bestimmte Orte* lieber Tagsüber aufsuche
Bestimmte Orte* nach Einbruch der Dunkelheit grundsätzlich meide
Bestimmte Orte* nicht mit Kind aufsuche
Bestimmte Orte* nur mit Selbstschutzutensilien aufsuche
.
.
.
usw.
*Orte werden in aller Regeln definiert durch:
Städtische "Brennpunkte"
Gegenden in denen kostenloses WLAN verfügbar ist (E.T. telefonieren nach Haus)
"Volksfeste" an denen mehrere "Völker" teilnehmen
Gegenden, die man "Aus seiner Kindheit anders in Erinnerung hat"
Vielen Dank Angela M.!
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vor einer Stunde schrieb P22:
Ohje....
Was will er mit einem ausgefüllten Antrag? Soll damit die Absicht dokumentiert werden? Was ist, wenn man nachher einen anderen Antrag einreicht, weil es vll doch eine Glock 19 anstatt einer 17er sein soll?
Kann ich dir nicht sagen.
Wird auch nur bei der Erstbeantragung gewünscht.
Naja, den Verband interessiert ja nicht welche Waffe du schießen willst sondern welches Kaliber in welcher Disziplin.
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Wie wäre es, wenn du mal das Bild anschaust was der TE eingestellt hat?
Er hat dort den Munitionserwerbsschein gemäß §10 Abs. 3 beantragt, was aber unnötig ist.
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Mit Verlaub:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
" (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt (...)
Wir sind doch nicht bei wünsch dir was...
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Munitionserwerbsberechtigung brauchst du nicht beantragen, der Erwerb der zur Waffe passenden Munition wird über den entsprechenden Eintrag auf der WBK geregelt.
Zwei getrennte Anträge für WBK grün/gelb halte ich für Kuddelmuddel.
PS: Will der Verband bei der ersten Bedürfnisbestätigung nicht eigentlich den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis haben?
(Ist zumindest bei uns so, DSB/SSB)
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Wer hat mich da beim schießen heimlich gefilmt...
Sehr schön!
Danke für die unfreiwillige Aufnahme!
Hier noch ein paar Impressionen:
(Nicht von mir aufgenommen)
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vor 1 Stunde schrieb fa.454:
Verzeih mir bitte die Deutlichkeit:
DAS IST GEFÄHRLICHER UNSINN!
Schäden am Innenohr sind nicht reversibel.
Aha...
Zitat:
"Die Prognose eines Knalltraumas ist generell sehr gut. In der Regel erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach dem Ereignis eine Besserung der Beschwerden – oft bis zur vollständigen Wiederherstellung. Beschwerden, die nach 6 Wochen noch immer bestehen, haben jedoch eine schlechte Prognose und können dann häufig nicht mehr therapiert werden."
https://www.audibene.de/knalltrauma/#c107895
Zitat:
"Die Prognose ist bei einem Knalltrauma normaler Weise sehr gut. Starke Symptome klingen in der Regel nach wenigen Stunden bis Tagen von selbst ab. Eine vollständige Wiederherstellung der Hörfähigkeit sollte unter Zuhilfenahme entsprechender Medikamente nach spätestens 6 Wochen erfolgen."
https://www.gesundheits-fakten.de/knalltrauma-ursachen-symptome-und-therapie/
Zitat:
"Grundsätzlich ist die Prognose beim Vorliegen eines Knalltraumata sehr gut. Innerhalb weniger Tage oder spätestens Wochen werden die Symptome immer schwächer und verschwinden in vielen Fällen sogar vollständig."
http://www.gesundheitsmagazine.com/1286-2/
usw...
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Es ist auch nicht die kurzzeitige hohe Lärmbelastung, welche zu Dauerhaften Hörschäden führt.
Während unser Ohr die einmalige hohe Schalleinwirkung noch gut (reversibel) wegsteckt, führt eine dauerhafte Belastung bereits ab 80dB zu Lärmschwerhörigkeit (z.B. Maschinenlärm).
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Entgegen den Änderungen zum EU-Recht, die Bürger immer mehr zu entwaffnen, ist Tschechien auf dem Weg seinen Bürgern mehr Möglichkeiten zum Selbstschutz zu bieten.
Tschechiens Parlament stimmt für Recht auf Waffenbesitz
Da kann man unseren Nachbarn nur gratulieren!
Ich wünschte wir hätten Politiker mit so viel Weitsicht.
WBK nur gegen persönliches Erscheinen?
in Waffenrecht
Geschrieben
In unserem Kreis sind 3 Sachbearbeiter Zuständig.
SB 1 sagte mir ich müsse vorbeikommen und die WBK abholen, da er mich zumindest einmal persönlich sehen möchte.
SB 2 hat mir eine Woche später die WBK per Post zugeschickt.
Über die Jahre hat es sich bei den Schützen hier aber schon herumgesprochen das man sich lieber an SB 2 und SB 3 wenden sollte, da SB 1 gern den Paragraphenreiter gibt.