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Beiträge von GunsRus
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Auf keinen Fall!
Verschlussstücke von Langwaffen dürfen nur in einem Behältnis der Sicherheitsklasse 0 oder höher gelagert werden.
Ist die Frage ernst gemeint?
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Was zum Thema:
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Auch ne Möglichkeit sein Geld zu waschen...
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vor 7 Stunden schrieb Schwarzseher:
sind aber leider schon nach spätestens 100 Betätigungen ausgeschlagen.
Dann kann meine Pufferpatrone wohl nicht zählen.
Die 9x19mm hat locker 1000 Abschläge hinter sich und funktioniert immer noch tadellos.
Auf dem Stempel sieht man den Eindruck vom Schlagbolzen, aber da ist nichts geweitet oder klemmt gar.
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vor 32 Minuten schrieb Gunny Highway:
Nein, den meisten Federn ist das egal in welcher Position die gelagert wird.
Wieso gibt H&K dann z.B. an, dass ihre Magazinfedern beschädigt werden können wenn sie unter Dauerspannung stehen?
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Zu einer "anständigen" Sicherheitsüberprüfung gehört für mich das Abschlagen in eine sichere Richtung.
Unabhängig davon sind die meisten Federn dankbar wenn sie nicht dauerhaft vorgespannt sind...
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Ich bin sehr zufrieden mit meinen Pufferpatronen aus Kunststoff.
(Siehe die weiter oben verlinkten)
Von A-Zoom würde ich abraten, siehe:
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Mein SB ist da entspannt.
Hatte zuletzt 2 Voreinträge machen lassen innerhalb der Erwerbsstreckung.
Macht das vorbestellen der Waffen beim Händler einfacher und ist natürlich kostengünstiger.
Gemäß SB bin ich selbst für die Einhaltung der 2/6-Regelung verantwortlich, sonst gibts nen Ordnungswidrigkeitsverfahren
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vor einer Stunde schrieb callahan44er:
Das gibt's bestimmt erst seit schwarz gelb!
Als ob schwarz-gelb eine andere Politik machen würde als rot-grün.
Einheitspartei...
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Tja, NRW hat gewählt "weiter so"... also "weiter so".
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vor 23 Minuten schrieb callahan44er:
Natürlich ersetzt DHL das.
Schon gehabt den Fall?
Gemäß AGB ersetzt DHL nur den "unmittelbaren vertragstypischen Schaden".
Könnte in dem Fall einer WBK also den Ersatz dieser bedeuten... 80,-Eur.
Alle Einträge könnten als Folgeschäden deklariert werden...
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Ganz ehrlich:
Meine WBK kommt auf keinen Postweg!
Der Händler ist gesetzlich verpflichtet die Eintragung selbst vorzunehmen, von daher ist das schon richtig.
Aber:
Bisher habe ich das immer so gehandhabt...
Waffe bezahlt, Händler schickt mir dir Daten der Waffe, Behörde trägt die Waffe fertig ein, ich schicke dem Händler eine Ablichtung der WBK mit fertig eingetragener Waffe + Kontaktdaten meiner Behörde, Händler verschickt die Waffe
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Das steht wo?
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Ich kann auch in der neuen EU-Verordnung kein Verbot solcher Magazine erkennen.
Da steht lediglich, das "Langwaffen in denen eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird" in die Kategorie A7 fallen.
Des weiteren steht da:
"Die bloße Möglichkeit, eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von mehr als zwanzig Patronen bei Kurz-Feuerwaffen anzubringen, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Feuerwaffe in eine bestimmte Kategorie."
Es handelt sich also vielmehr um ein Verbot der Verwendung, nicht des Besitzes.
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Bei bestimmten Meckerern wünschte ich mir es gäbe einen Pfeil nach unten...
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"BRENNEKE Flintenlaufgeschosse (mit Ausnahme der Geschosse "OPAL" und "SuperSabot") sind für alle Arten von Chokes geeignet. Schräg gestellte Rippen sorgen nicht für Drall, sondern für einen problemlosen Durchgang durch jede Art von Choke."
Quelle:
http://www.brenneke-ammunition.de/flintenlaufgeschosse/wissenswertes-zu-flg/
(Chokes)
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Sie hat Angst davor, dass ihr das vielleicht gefallen könnten.
"Das darf man nicht gut finden!"
Da weiß man sofort wohin die Reise geht...
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Die Qualität der Farben und Lacke war damals auch noch eine andere.
Nachbar hat lange Zeit beim Ausbesserungswerk der Bahn gearbeitet, seine (Metall)Zaunsäulen sind mit Lack welcher für die Dieselloks genommen wurde gestrichen.
Das war Anfang der 60er...
Die Farbe hält heute noch.
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Wieso nicht einmal im Monat zum schießen in einen benachbarten Bundesstaat fahren?
Indiana, Kentucky, Tennessee oder Missouri liegen doch gleich um die Ecke.
Das einfachste aber wäre, du kennst dort jemand der im Besitz der FOID ist.
Dieser darf dich mit auf den Schießstand nehmen.
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Wieso Spezialmunition?
Wie andere Länder auch hatte der Vatikanstaat eine eigene Munition für sein Militär (In diesem Fall die Leibgarde des Papstes), 12.7x45.
Geweihte oder besser entweihte Munition gibt es aber heute noch:
(Befördert Islamisten gezielt ins Jenseits )
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Ist ja auch kein Kostenrisiko mal eben ein Kaliber-modifiziertes AR-15 auf den Markt zu bringen in der Hoffnung das sich schon der ein oder andere Käufer finden wird.
Es muss ja nicht gleich eine Serie sein, wie wäre es mit 3 oder 4 Einzelstücken zum Angebotspreis von sagen wir... 8000,-EUR.
Gehen bestimmt weg wie warme Semmeln.
Im Ernst...
Wenn jemand gern ein Gewehr in einem "ausgefallenen" Kaliber sein Eigen nennen möchte gibt es eine ganz einfache Lösung:
Wende dich an eine Firma die sich auf Sonderanfertigungen spezialisiert hat, packe die Scheine auf den Tisch und freue dich über eine Waffe die kaum ein anderer schießt.
PS: Wenn schon ein modifiziertes AR-15, dann schon in .50 Beowulf.
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Ja, das macht selbstverständlich einen Unterschied.
Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
in Waffenrecht
Geschrieben
Dürftest du denn eine komplette Langwaffe in einem B-Schrank (Mit Bestandsschutz) lagern?
Frage beantwortet...