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Ösophagus

WO Silber
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Alle Inhalte von Ösophagus

  1. Jetzt, wo eure Bestellungen abgearbeitet sind, komme ich vielleicht mit meiner auch mal weiter...
  2. Jup, ich habe nicht die Möglichkeit einen Kauf auf Rechnung zu tätigen. Nach meinem Beitrag habe ich aber prompt eine Antwort erhalten und ich denke, jetzt kommt etwas Bewegung in die übersehene Bestellung. Andere Frage: Warum verschickt Brownells eigentlich keine Upper/Receiver direkt an den Kunden und nur an deren Büchser? Ein Upper ist nach meinen Wissenstand kein essentielles Waffenteil und damit frei erwerbbar. Ist das eine hauseigene Regelung?
  3. Sei froh, meine Bestellung ist nun auch schon gute drei Wochen her und ich habe diesbezüglich null Informationen erhalten, ob die 857,- € wenigstens schon eingegangen sind etc. Der Status wurde erst nach einer nachfragenden Mail zumindest auf "gesehen" angepasst. Schlauer bin ich dadurch aber auch nicht. Ich verstehe auch nicht, warum die Amerikaner in jener Zeit es nicht auf die Reihe bekommen, einen Charging Handle eines bestimmten Typs zu organisieren, den nahezu jeder andere US-Händler auf Lager hat: https://www.brownells-deutschland.de/AR-308-RAPTOR-LT-CHARGING-HANDLE-762-AR-308-Raptor-LT-Ambidextrous-Charging-Handle-Black-RADIAN-WEAPONS-AR-308-100024310
  4. @Speedmark Du meinst bestimmt diese Adapter hier: https://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ViewAction=FacetedSearchProducts&SearchString=area+419+adapter&ICShowAllFacets=1 Problem: Der Preis für die Teile ist zum Wegrennen und dann kommt die Bremse ja auch noch drauf...
  5. Nun ja, wollen wir die Kirche mal im Dorf lassen. Der gemeine Steuerhinterzieher, Räuber oder Sexualstrafträter wird in deutschen Gefängnissen allgemein nicht muslimisch radikalisiert, und danach als potentieller Gefährder wieder in die freie Wildbahn entlassen. Sowas mag vielleicht vorkommen, aber insgesamt ist die Allahu Snackbar-Fraktion gemessen an der tatsächlichen Bedrohung eher vernachlässigbar. Dagegen sind Kugelschreiber gefährlicher, denn schätzungsweise sterben jedes Jahr 300 Menschen in Deutschland am Verschlucken von Kleinteilen aus dem zerlegten Schreibwerkzeug: https://www.zeit.de/2010/50/Martenstein
  6. Absolute Zustimmung, aber daran wird sich leider nie etwas ändern und so wird man gezwungenermaßen damit leben müssen. Die einzige Möglichkeit sehe ich, übertragen auf die deutschen Sportschützen, dass diese sich wesentlich besser als bisher organisieren und die daraus gewachsenen Verbände sich entsprechend stark politisch engagieren. Wenn man will, dann endet es in Lobbyarbeit und die funktioniert in unserem Land ja von Seiten der Industrie bekanntermaßen wunderbar. Dann sollten wir das doch auch schaffen. Ich denke, die Ursache dieser Probleme ist rasch analysiert. Der Ausgangspunkt ist hohe Arbeitslosigkeit innerhalb der angesprochenen Gruppen gepaart mit Perspektivlosigkeit aufgrund politischen Desinteresses an einer Lösung, welches die Leute in die Illegalität treibt. Es geht auch gar nicht um das Einsammeln von irgendwelchen Waffen bei Leuten, die darin nicht involviert sind. Das Problem seitens des Staates besteht ein Stück weit aber auch in der Tatsache, dass Gesetze nun einmal universell gültig sind und zwangsweise immer Menschen auch davon angesprochen werden, die bis dato nie ein Problem dargestellt haben. Ein weiteres Problem wird mit Sicherheit auch der Umstand sein, dass die föderalen Bundesstaaten selbst ihre eigenen Waffengesetze definieren können, zumindest unter dem Aspekt, was ich nicht weiß, ob es sich bei den verwendeten Mordwaffen um legal erworbene Waffen handelt oder nicht. Auch hier wäre die weitere Marschroute klar: Stammen die Waffen aus illegalen Beständen, dann muss die Strafverfolgung intensiviert werden. Stammen die Waffen aus legalem Erwerb, dann sollte man den Erwerb hinterfragen, an Bedingungen knüpfen und zuletzt als Ultima Ratio, wenn keine Besserung der Lage eintritt, ein Gesetz heraufbeschwören, welches eben auch andere Leute betrifft und den Besitz einschränkt/verbietet. Illegale Waffen gehören aber zu jeder Zeit beschlagnahmt sowie vernichtet und das sollte sich der Staat auch durchaus etwas kosten lassen. Eine hohe Intensität der Strafverfolgung schadet nie, solange Bürgerrechte hierdurch nicht beschnitten oder gar verdrängt werden. Ob man darunter auch den hochheiligen Waffenbesitz in den USA zählen muss, sei dahingestellt. Ich würde kleinere Brötchen backen und es erstmal z.B. an der grenzenlosen Datensammelwut der Behörden festmachen, die ja bekanntermaßen präventiv nur bedingt ihren Zweck erfüllt: Anschläge wird es immer geben und lediglich deren Aufklärung hierdurch verbessert. Das Problem in die USA: Inhaftierte Straftäter werden in privatisierten Justizvollzugsanstalten eben nicht resozialisiert, sondern vielmehr radikalisiert und sind danach nicht selten ein noch größeres Problem als zuvor. Demnach macht es viel mehr Sinn, sich mühevoll tatsächlich mit dem Ursprungsproblem zu beschäftigen (Arbeitslosigkeit) und dieses zu beseitigen.
  7. Okay, vielleicht sehe ich es einfach nicht, aber inwiefern hilft die Datenbasis weiter? Die Datenbasis sagt lediglich aus, dass es kein gesamtgesellschaftliches Problem offensichtlich darstellt, sondern es bestimmte Bevölkerungsanteile gibt, die ebenso der Gattung homo sapiens zuzuordnen sind, die den Drang zur gegenseitigen Dezimierung verstärkt verspüren. Wirklich hilfreich wäre es nun darüber nachzudenken, warum es diese rivalisierenden Gangs gibt, womit die ihr Geld verdienen, warum sich Menschen diesen Gangs trotz der möglichen Gefahren anschließen und wie man dieses Problem lösen kann. Die bloße Erkenntnis, dass es zum Glück keine Weißen sind und es auf das Konto der Pigmentierten zurückgeht, mag den meisten Durchschnittsamerikanern zwar als Befriedigung genügen, löst aber ja keine Probleme.
  8. Das ist doch relativ einfach: Zeitungen verdienen ihr Geld mit dem Verbreiten von Informationen und um dies möglichst effizient zu tun, wird nur über Themen berichtet, die das Gros der Bevölkerung interessieren. Waffen zählen dazu bestimmt nicht und sind nur für die Legalwaffenbesitzer ein Thema, möglicherweise für die Strafverfolgungsbehörden, demnach also ein Nischenthema ohne gesellschaftliche Relevanz. Es wird nur zu gern hochgekocht, wenn mal wieder Schindluder damit betrieben wird, unabhängig der Tatsache, ob es auch nur im entferntesten etwas mit dem legalen Waffenbesitz zu tun hat oder nur ein Pseudoterrorist mit illegalen Waffen sein Unwesen treibt. In der letzten Zeit ist es aber diesbezüglich doch etwas ruhiger in Europa geworden, wenn man vom Rizinnmischer absieht, der aber nach meinem Kenntnisstand sich mit dem häuslichen Bestand einer potentiellen Biowaffe zufriedengegeben und keine illegalen Waffen gehortet hat. In den USA hat gefühlt jeder eine Waffe zu Hause und dementsprechend polarisierend ist dort dieses Thema. Weiterhin spielt das Thema "Selbstverteidigung" innerhalb unserer Gesellschaft dagegen eine untergeordnete Rolle und die einzigen Personen, die damit wirklich ein Problem haben sind auch nur Teile der Legalwaffenbesitzer, die diese Lücken gern durch eine weiterreichende Verwendung ihrer erworbenen Waffen schließen möchten und Opfer, die selbstverständlich nach solchen Ereignissen um die allgemeine Sicherheit fürchten. Die überwältigende Mehrheit sieht darin aber kein Problem: https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/sicherheitsgefuehl-der-deutschen/ Zum Thema Chicago: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kriminalitaet-in-chicago-jeden-tag-zwei-morde/19203726.html
  9. ZF verkauft, Montageringe noch zu haben
  10. Preisliche Anpassung: ZF gibt es jetzt für 2.000,- €; die Ringe für 120,- €
  11. Ist dir beim Geschriebenen noch nicht aufgefallen, dass die sich nicht an geltendes Recht oder der Verwaltungsvorschrift orientieren bzw. jenen Regelungen eben nicht folgen und stattdessen selbst irgendwas erfinden? Die Argumentation war von ihm sehr vielschichtig und stichhaltig, juristisch auch gegengeprüft, nur interessiert das in der Behörde niemanden. Die gingen wohl nicht einmal darauf ein und haben die Argumentation komplett ignoriert. Wenn es dir nicht passt, dann kannst du ja Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Aktuelle Wartezeit auf eventuellen Verhandlungstermin mindestens sechs Monate mit viel Luft nach oben.
  12. So, es gibt mal wieder ein Update zum bereits von mir geschilderten Fall aus dem Land mit der Bratwurst: Unser Mitglied hat eine Kopie irgendeiner Vereins-WBK der Behörde zugesandt, woraufhin jene sich die nächsten vier Wochen tot stellte. Der mehrfache Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme scheiterte, unabhängig des Wochentages und der Uhrzeit am ständig unbeantworteten Rufzeichen. Daraufhin setzte der Kollege ein neues Schreiben auf und forderte darin, auch mit rechtlichen Begründungen in Hinblick auf den §27 SprengG und die zutreffende Verwaltungsvorschrift, die scheinbar eingestellte Bearbeitung wieder aufzunehmen oder innerhalb von zwei Wochen einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid zu formulieren, inwiefern die Ausstellung der Pappe zu unterbleiben habe. Am nächsten Morgen, nachdem das Fax zuvor nachmittags bei der Behörde mit Sendebestätigung einging, meldete sich ein neuer Sachbearbeiter zurück und meinte, er würde jetzt den Antrag bearbeiten und diesen auch genehmigen, wenn der Antragssteller die Kopie einer WBK erneut zusenden würde - die erste Kopie wäre unleserlich gewesen - und zudem soll der Verein ein Schreiben aufsetzen, worin er versichert, dass den Mitgliedern jene Waffen zum Training zur Verfügung gestellt werden. Der Vereinsvorsitzende soll dies mit seiner entsprechenden Unterschrift bekunden und auch nur er soll das tun (kein Sportleiter oder andere Vereinshöhere). Das Schreiben soll auch als Original eingereicht werden. Im telefonischen Gespräch meinte der Sachbearbeiter, der Antrag werde wie vom Antragssteller vorgesehen bewilligt. Die Kollegin wäre noch neu und kenne sich noch nicht so gut aus. Weiterhin wäre sie wohl nur von Dienstag bis Freitag zu erreichen. Fun Fact: Unser Mitglied hat wohl die ganze Woche mehrfach angerufen und niemand hat den Hörer abgenommen. Das konnte/wollte er sich wohl nicht erklären... Ich fand das Schreiben so toll, dass ich es abfotografiert habe xD Auch interessant: Wenn er selbst die WBK hat, soll er diese dann auch noch einmal nachreichen...wofür?
  13. Hallo, ich trenne mich von meinen ERA-TAC-Ringen sowie dem Schmidt & Bender 12-50x56 und suche dafür einen Käufer. Die Ringe befinden sich, um es nach den Kriterien von eGun zu bewerten, im Bestzustand. Die Bauhöhe beträgt 25mm, der Mittelrohrdurchmesser 34mm. Die Cerakote-Beschichtung der Ringe wurde bei der Firma Pulverbeschichtung Nord in Quickborn qualitativ hochwertig und nicht ganz billig durchgeführt. Der Neukaufpreis für die Ringe beträgt 180,- €; hinzukommt die Beschichtung für weitere 80,- € = 260,- € Die Ringe wären für 160,- € + Versandkosten zu haben.
  14. Bei mir hatte es damals etwa drei Wochen gedauert.
  15. Das Amt fordert Bilder zur Verwahrstelle dem Antrag beizulegen, wenn das Anliegen von Erfolg gekrönt sein soll. Wenn die Verwahrstelle zufällig genau am späteren Arbeitsplatz liegt, dann kommen solche Kommentare scheinbar dabei herum. Schlimmer ist aber noch, alle Anliegen bezüglich des Wiederladens werden nicht im örtlichen Landratsamt um die Ecke bearbeitet, sondern vom Landesamt für Verbraucherschutz und die verklausulieren den Vorgang derart.
  16. Nette Anekdote aus dem Bundesland mit den Bratwürsten und Klößen, die gegenwärtig bei uns im Verein die Gemüter erregt. Folgende Ausgangssituation: Neumitglied ist Vereinsmitglied seit etwa zehn Monaten und betreibt aktiv den Schießsport im Verein. Das Mitglied interessiert sich primär für Kurzwaffen und nutzt zur Ausübung der sportlichen Aktivität vereinseigene Großkaliberwaffen. Die Munition hat er bisher über den Verein zur sofortigen Benutzung erstanden; künftig soll jedoch dies durch das Herstellen von Patronenmunition zu Hause entfallen. Das Mitglied hat erfolgreich die Sachkundeprüfung für die Beantragung einer Erlaubnis nach §27 SprengG nachgewiesen und erfüllt sonst alle notwendigen Voraussetzungen. Der eingereichte Antrag bei der Behörde beinhaltet das Beantragungsformular, eine Kopie des Sachkundezeugnisses sowie des Personalausweises, der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bilder zum eingerichteten Arbeitsplatz mit zugehörigem Verwahrort und eine Bestätigung des Vereins über die regelmäßige Teilnahme am schießsportlichen Treiben ebenso der Vereinszugehörigkeit. Das Neumitglied wird von der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und darüber informiert, dass er noch keine WBK habe und dementsprechend sie nicht sicher sei, ob er überhaupt ein Anrecht darauf habe. Die Person schilderte das obige Anliegen mit dem Vermerk zur angedachten Nutzung. Die Sachbearbeiterin wertet die beantragten 20kg NC-Pulver als Verdachtsmoment zur gewerblichen Nutzung und möchte zur Klärung den Vorgesetzten kontaktieren. Weiterhin sei sie sich persönlich nicht sicher, ob es überhaupt ginge oder man eine Erlaubnis nach §7 SprengG bedürfe. Unser Mitglied wollte sie damit wohl nicht begnügen und schickte ein Fax nach, in welchem er auf den Passus der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift verwies, mit der Berufung auf eine ausreichende Vereinszugehörigkeit zur Erteilung von mindestens sechs Monaten. Weiterhin wurde das nachfolgende Gerichtsurteil ergänzt: Urteil Nun hat sich die Sachbearbeiterin erneut telefonisch gemeldet, war erbost und zugleich verwundert, warum das Mitglied nicht, wie zunächst besprochen, ein weiteres Schreiben vom Verein organisiert hat. Was genau der Inhalt dieses Schreibens übrigens seitens des Vereins beinhalten sollte, wurde wiederum seitens der Behörde nicht konkretisiert. Im Rückruf erläuterte die Dame, dass das Urteil zu diesem Sachverhalt nicht zu verwenden sei, da der Kläger im Urteil ja selbst schon WBK-Inhaber war. Weiterhin wurde die Notiz zur aktuellen Verwaltungsordnung abgeschmettert, mit der Begründung, man wüsste als Amt ja gar nicht was die Person mit den 20kg NC-Pulver ohne Waffe treibe und da könnte neben der gewerblichen Nutzung auch ein eventueller Sprengsatzbau eine Möglichkeit sein. Wie man mit NC-Pulver einen vernünftigen Sprengsatz zusammenbasteln kann, blieb die Frau schuldig. Das Mitglied argumentierte, dass die beantragte Menge ja schließlich für die nächsten fünf Jahre angesetzt sei und sich das Volumen nach den herzustellenden Kalibern richte. Ein .50 braucht eben mehr Pulver als eine .223. Im §27 SprengG wird der Vermerk auf § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes genommen und darin liegt, nach ihrer Meinung, begründet, dass man eine WBK braucht. Ganz unhöflich wollte sie nun doch nicht sein und meinte zuletzt, der Verein solle eine WBK-Kopie für vereinseigene Großkaliberwaffen vorlegen und dann würde der Antrag bewilligt. Zuvor hatte sie wohl bezugnehmend auf das dem Antrag beigelegten Bildmaterials von einem Tisch mit gewöhnlichem Wiederladeequipment gemeint, hier könne man schon eine gewerbliche Nutzung erkennen (eine Einstationenpresse, Waage, Pulverfüller...)
  17. Neues Futter... http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-11/schusswaffen-usa-waffenrecht-nra-richard-slotkin
  18. Hallo, ich verkaufe einen gebrauchten HKey-Handschutz des MR 308 in sehr gutem Zustand (siehe Bilder). Der reguläre Verkaufspreis für das gute und seltene Stück liegt bei 329,- €; ich verkaufe ihn für 210,- €. https://www.germangunworks.com/heckler-koch-hk417/mr308-slim-line-hkey-handschutz-ral8000
  19. Hallo, ich biete eine überzählige, gebrauchte ERA-TAC Blockmontage an. Die Montage ist in gutem Zustand (siehe Bilder) und kann für 200,- € von mir privat erworben werden. Der Originalpreis bewegt sich bei 250,- € <. Weitere Hinweise zur Montage Bauhöhe: 13mm Mittelrohrdurchmesser: 34mm Vorneigung: nein Befestigung: per Muttern Preis: 200,- € Neupreis: 250,- € < Die Montage wird via DHL mit einem Aufschlag von 3,89€ versandt oder kann auch bei mir kostenlos abgeholt werden.
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