Zum Inhalt springen

walthi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    277
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von walthi

  1. Danke für die Antworten,

     

    wenn die Auflagen für einen privaten Keller-Schießstand die gleichen sind, wie für einen gewerblich genutzten Scheißstand, hätte sich das für mich erledigt. Illegal solls natürlich auch net sein. Insofern fahr ich dann eben weiter aufn fertigen Schießstand.

     

    Mein Keller wäre vollständig unter der Erdoberfläche, freistehend, da würden weder Lärm noch Kugeln rauskommen. Niemand würde es hören, da bin ich sicher. Kugelfang wären nen paar m³ Erde, da schlägt dann auch nix quer. Und schieße ich doch nen Loch in die Wand, wird die Wand halt feucht ... das sollte mein Problem sein, mir schreibt schließlich auch niemand vor, wie ich mein Schlafzimmer zu Lüften habe. Bzgl. Be- und Entüftung hätte ich gedacht, dass das auch mein privates Problem ist. Ich dürfte schließlich auch Wasserleitungen aus Blei weiterhin nutzen, solange ich nicht vermiete und damit nur meine eigene Gesundheit gefährde. Die Hoffnung war eben, dass bzgl. "öffentlicher Ordnung und Sicherheit" im WaffG ähnliche Kompromisse möglich sind, wie bei den Wasserleitungen aus Blei. Da dies nicht der Fall zu sein scheint, bleibt es halt ne fixe Idee.

     

    MfG, walthi

  2. Hallo,

     

    vorab kurz zum rechtlichen:

     

    §10 Abs.5 des WaffG sagt "Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt"

     

    §12 Abs.4 des WaffG sagt "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig ...<wenn man mit Spielzeug schießt>..." und außerdem Abs.5 "Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen."

     

    zum Thema Schießstätten gibt es dann natürlich noch §27, Abs1 ... den zitiere ich an der Stelle aber nicht, der ist zu lang.

     

    Nun zur Frage: Welche rechtliche Situation stellt sich dar, wenn man im eigenen Keller auf ca. 20m sportlich mit einer GK-Waffe trainieren will, ganz ohne eigenen Verein oder gewerbliche Nutzung? Gilt die gleiche Regelung, die jede Schießstätte betrifft, mit dem ganzen behördlichen Spießrutenlauf, den teuren Umbaumaßnahmen und den zickigen Gutachtern? Oder erkennt die Behörde schon mal eben an, dass weder Murmeln (z.B. bis 7.000 Joule) noch Lärm den Keller verlassen können, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt ist und es jedem selbst überlassen ist, ob er "Pulverdampf" einatmen will (Rauchen ist ja auch legal)? Oder gibt es Irgendwas dazwischen? Was wären "besondere Gründe" gemäß §12 Abs.4, ich muss immerhin 10km zur nächsten Schießstätte fahren und würde wirklich gerne meinen CO2-Fußabdruck verringern?

     

    Hat in jüngerer Zeit jemand ne Erlaubnis bekommen, auf eigenem Grund und Boden zu Schießen ... oder ist sowas praktisch Utopie bzw. etwas für Leute mit zu viel Zeit und zu viel Geld? Falls es möglich ist, wie stellt man es am besten an?

     

    MfG, walthi

  3. Anbei von mir auch noch eine belastbare Quelle: https://www.berlin.de/polizei/_assets/service/merkblatt-aufbewahrung_2017.pdf

     

    Einzige Bemerkung zur Verankerung: Stahlkisten zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Signalwaffen an Bord eines Schiffes müssen mit dem Schiff verankert sein.

     

    Ich würde es halten wie in dem Merkblatt der Polizei, genau so und nicht anders. Verankere ich meinen neuen 130kg 0er Schrank nach bestem Wissen und Gewissen und lege dann 10 KW hinein, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Kontrolle folgendes passieren:

     

    - Der Beamte könnte das Merkblatt von Frankonia in der Luft zerreißen, weder §34 WaffG noch §13 AWaffV beschreiben eine Verankerung oder ein Abreißgewicht. Diese Regelung entstammt dem alten WaffG von 2002 (?) und betrifft heute lediglich B-Schränke mit Bestandsschutz. Iggy hat demnach Recht und aus seinem verlinkten Merkblatt geht dies auch klar hervor (Seite 4). Folge --> bis zu 10.000 EUR und Kanonen weg!

    - Ein schlecht geschulter Beamte glaubt vielleicht dem Frankonia-Merkblatt, bezweifelt aber, dass die Verankerung die erforderlichen Abreißkräfte erfüllt (Stichwort "Gipswand"). Dann wäre wohl der LWB in der Nachweispflicht, wie soll er das anstellen? Gab es schon einen solchen Fall mit einem B-Schrank? Da müsste ja ein Baugutachter ran und am Ende wäre womöglich die Wand kaputt?! 

     

    Dann lieber gleich einen 1er Schrank kaufen und man hat Ruhe. Oder einen 0er Schrank über 200kg für max. 10 KW. Oder eben ab der 5. KW einen weiteren 0er mit beliebigem Gewicht.

     

    Fazit: Iggy hat Recht und das Merkblatt von Frankonia ist schlichtweg falsch.

     

    P.S. Das hier verlinkte Poster des DSB ist von 2009 und damit, hinsichtlich der Verankerung von 0er Schränken, veraltet.

  4. Ich finde den Beitrag, verglichen mit dem üblichen Schund, echt in Ordnung. Er ist weitestgehend sachlich und es kommen keine verkorksten Ideologen zu Worte, die jeden LWB gerne als potentiellen Amokläufer verteufeln würden. Der sachlliche Schwerpunkt liegt darin, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, während für legale Waffen in der Hand von gesetzestreuen Bürgern Erleichterungen nach dem Beispiel von Tschechien (SV) zumindest nicht direkt ein Fluch ausgesprochen wird. Auf Österreich hätte gerne intensiver eingegangen werden können.

     

    Der Berichterstatter aus dem "off" ist sicherlich grenzwertig ... Mit Kommentaren wie: "erster Schritt zur Gründung von Bürgerwehren", "Anscheins-HA gelten als gefährlich", "Wird sich die Vernunft durchsetzen....", "Europa ist ja nicht der wilde Westen, tönen die Waffenbefürworter", "wird Tschechien zu einem neuen Texas" und "die legendäre Waffe von James Bond" ... kann jemand Französisch?

     

    "In Deutschland erleben Selbstverteidigungswaffen einen regelrechten Boom" ... mag wohl richtig sein, es handelt sich dabei aber nicht um Feuerwaffen in Sinne des WaffG, sondern um Pfefferspay und SRS-Waffen. Schlecht recherchiert!

     

    Was solls? Fürs öffentlich-rechtliche Fernsehen ist so ein Beitrag angesichts der verkümmerten inneren Sicherheit (u.a. U-Bahn fahren in Berlin) und mit Bezug auf die moralisch überlegenen, erzieherischen und meinungsbildenden Inhalten unserer deutschen Sender fast schon erfrischend.  

     

     

     

    • Gefällt mir 1
  5. Schiiter, ja, es gibt einen definierten Kundenkreis: Da wären die 1,5 mio Sportschützen (ok, viele ohne oder mit erlaubnisfreien Waffen), dazu 380.000 Jäger. Es gibt auch noch Menschen, die einen Tresor für ihre (sonstigen) Wertsachen kaufen wollen, die informieren sich womöglich beim VdS. Dort heißt es Zitat: "Wer Billig-Tresore im Internet oder im Baumarkt kauft, braucht sich keine Passwörter merken. Denn viele Safes lassen sich durch einfaches Klopfen öffnen. Technik-Kenntnisse sind nicht notwendig, jeder Anfänger kann diese Tresore knacken." Die deutschen Versicherer hören auf die Tips vom VdS, Wertsachen in A/B und S0/S1 lassen sich somit kaum wirkungsvoll versichern.  Was kaufen also Menschen mit Wertgegenständen? Sie kaufen mindestens 0er oder 1er Schränke, deren Inhalt versicherbar ist.

     

    Soviel zum definierten Kundenkreis. Und jetzt, wie viele potentielle Käufer erreicht WO? Wo sind die Boykott-Aufrufe der Interessenvertreter, wo die bissigen Infobriefe der Verbände, wo sind die alternativen Schränke? Siehste! Niemand lässt die Hersteller/Händler einfach so auflaufen.

     

    Jeder Euro, der am Schrank gespart werden kann, ist bei unseren Interessenvertretern besser investiert. Das ist nur meine Meinung und ich lassen jedem seine andere Meinung.

     

    Und wen wir nicht mehr wählen, sollte eh klar sein.

  6. vor 2 Stunden schrieb knight:

     

    Die deutsche Waffenlobby war ganz ausdrücklich gegen die Verpflichtung auf 0 / 1 statt S0 / S1.

     

    Es behauptet ja auch niemand etwas anderes. Es kam aber angesichts von rund 1,5 mio Sportschützen für meinen Geschmack einfach zu wenig Widerstand. Klar lese ich überall das Richtige, es hat womöglich einfach an Kontakten in die Politik und in die Medienhäuser gefehlt ... sinnvolle und logische Argumente gegen die Verschärfung gab es ja zu Genüge.

    vor 2 Stunden schrieb knight:

     

    Man kann auch bei einem deutschen Bauchladen einen ausländischen Tresor kaufen. Es gab sogar mal WO Sponsoren, die sowas angeboten hatten.

     

    Wo sollte man deiner Meinung nach als Einsteiger einen 0er/1er Schrank kaufen, ohne hunderte Euro für einen wirkungslosen Boykott liegen zu lassen? Wo sind die Angebote der WO Sponsoren geblieben?

     

    Was die Kategorien für Schränke angeht, haste sicherlich Recht. Es gibt aber noch ausreichend andere Möglichkeiten, den LWB einzuschränken oder gar weitgehend zu verhindern. Nicht bloß im Interesse der Wirtschaft, einfach auch im Interesse der Politik. Wer etwas tun will, sollte Schränke günstig kaufen und die Ersparniss ans Baers Verein oder die GRA spenden. Just my 2 cents. 

  7. Es gibt wohl kaum Kausalitätsnachweise. Sicher ist auch, dass viele Intesessenvertreter des legalen Waffenbesitzes, wie unser Baer42 und sein e.V. hier, garantiert nach Möglichkeit gegen die unnütze Verschärfung der Aufbewahrungsrichtline vorgegangen sind.

     

    Dennoch, ca. 1,45 mio Sportschützen in 17.000 Vereinen allein in DSB und BSD ... dazu noch die Interessenverbände... da hätte mehr Widerstand kommen müssen. Letztlich hat die Politik aber wohl nur auf einen entspechenden Vorschlag zur Verschärfung gewartet, den Grundsatz zu Waffen in privater Hand kennen hier schließlich alle. Das Auslaufen (lassen) der VDMA 24992 bzw. die nicht erfolgte Eingliederung in die europäische Norm haben ihr weiteres dazu getan. Womöglich hätte die Politik die Aufbewahrung auch ohne jegliches Zutun der Hersteller-Lobby verschäft, wer weiß das schon? Sicher ist aber, die Pflicht teurere Schränke kaufen zu müssen, gefällt den Herstellern/Händlern. Sicher ist auch, dass Schränke ab 600 EUR die Nachwuchsförderung im GK-Sport entscheidend schwächen. Alles andere ist Kausalität.

     

    Meiner Meinung nach kein Grund für uns, darüber zu streiten. Soll jeder kaufen, wo er es für richtig hält ... ändern tut es doch nichts. Und ach ja, bei der nächsten Wahl das richtige Kreuzchen setzen.

  8. Kurz zum sachlichen: Der 0er Einsteigerschrank (Typ V05) kostet mit elektronischem Schloss beim Tschechen 20.570 CZK, das entspricht 809 EUR. Für den Versand per Spedition nach DE kommen sicher nochmal Versandkosten drauf, mögliche Gewährleistungsfälllen lasse ich mal außen vor. Das Penant von Rakuten hat mit 659 EUR inkl. Versand mind. 150 EUR weniger gekostet.

     

    Bei aller verständlichen Abneigung gegen die deutschen Verteiber solcher Schränke sehe ich es etwas anders. Die Händler/Hersteller haben nur getan, was jeder in einer freien Marktwirtschaft tut. Sie haben mit einer wirkungsvollen Lobby ihre wirtschaftlichen Interessen durchgesetzt. Übel nehme ich es der deutschen Waffenlobby, also unseren Verbänden und Interessenvertretern, dass die (unbegründbaren) Forderungen der Wirtschaft ohne nennenswerten Widerstand durchgewunken wurden. 

    Wer glaubt, durch Boykott deutscher Hersteller etwas ändern zu können, der liegt meiner Meinung nach falsch. Die Folge wäre wohl, dass die Hersteller nationale Regelungen zur Zertifizierung erfinden würden, welche "optimal auf das deutsche WaffG abgestimmt" sind. Die Politik würde applaudieren, die Waffenlobby stillhalten und bald wäre die EN 1143-1 passé und die Schränke nochmals teurer.

     

    P.S. Die Preise der 0er/1er Schränk bei unterschiedlichen deutschen Händlern sind so auffällig identisch, dass es schon nach Preisabsprache stinkt. Da dies aber im Sinne der Politik ist, wird wohl auch hier nicht weiter nachgefragt werden. Fazit: Kauf oder schieß Luftgewehr!

     

    Gruß, Walthi

    • Gefällt mir 1
  9. Hallo,

     

    dank des Gutscheins NEU2018 kann man bei Rakuten gerade 13% Rabatt abstauben (Bis max. 80 EUR). Der Gutschein gilt längstens bis morgen (Donnerstag) um 18:00. Damit gibt es günstige Waffenschränke aus dem Sortiment von Heunert, z.B.

     

    5er Langwaffenschrank mit Doppelbartschloss für 521 EUR

    5er Langwaffenschrank mit SG Spartan für 659 EUR

    Kurzwaffenschränke ab 295 EUR

     

    Die Schränke sind mind. Stufe 0, der Versand ist inklusive und es gibt 1% auf den nächsten Einkauf. Die Lieferzeiten sind auch OK. Die Langwaffenschränke für Einsteiger sind zudem mit 128 kg sehr leicht, was vielerorts der Statik zugute kommt.

     

    Admin, bitte bei Bedarf nach Ausrüstung verschieben. Habe es wegen der knappen Zeit und besserer Sichtbarkeit erstmal hier reingestellt.

     

    MfG, Walthi

     

     

    • Gefällt mir 2
  10. Da ich kürzlich auch über den "Verminator" gestolpert bin, hier der Vollständigkeit halber noch der Feststellungsbescheid des BKA zum selbst nachlesen: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf?__blob=publicationFile&v=1

     

    Aber Luftpumpen über 7,5J sind pfui :-) Der Verminator hingegen gilt nichtmal als Anscheinswaffe ... bis damit mal einer draußen rumläuft ...

     

    MfG

  11. Hallo,

     

    die Fragestellung wird einigen hier bestimmt merkwürdig vorkommen. Ich habe aber als neues Mitglied dieser Community keine wirkliche Antwort darauf finden können. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen geben zu dem Thema nur den Satz  "Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Forum, Nutzung von Avataren, Signaturen, Chat oder des internen Mailsystems" aus. Auch die Suchfunktion hat beim Suchbegriff "Privatnachricht" bei Einschränkung auf Suchergebnisse "nur im Titel" keine Ergebnisse gebracht. Im Forum Help Desk gibt es zwar angepinnte Posts zur Software allgemein, aber auch dort konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden (oder habs übersehen).

     

    Daher meine Frage an die Moderatoren, Administratoren und die erfahrenen Teilnehmer: Was ist nötig, um eine PN an ein anderes Forenmitglied schreiben zu können? Evtl. könnte dieser Beitrag auch im Help Desk Forum angepinnt werden, um im Falle der Nachfrage direkt darauf verweisen zu können.... eine Ergänzung in den ANB wäre ebenfalls begrüßenswert.

     

    Sollte ich etwas übersehen haben ... Mea Culpa

     

    Freundliche Grüße, walthi

     

    Edit: Da ich mit diesem Beitrag meinen insgesamt fünften Beitrag geschrieben habe, kann ich meine Frage auch direkt selbst beantworten: Nach dem Veröffentlichen des fünften Beitrags, können Privatnachrichten versendet (und wahrscheinlich auch emfangen) werden. Ich war wohl etwas ungeduldig ... aber alle anderen Ungeduldigen wissen nun etwas mehr (Suchfunktion vorausgesetzt)

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.