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icegregor

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Alle Inhalte von icegregor

  1. Story goes on.... aktuell in der IPSC-Germany Facebook-Gruppe. Dort mehrere Schäden mit GECO 9mm HEXAGON. Link (hoffe das funktioniert von unterwegs aus...) https://www.facebook.com/groups/228789323820179/permalink/1955350544497373/ Los 65 TM 227
  2. https://jung-jaeger.eu/ver-und-entleihe-von-waffen/ "Bei der Jugend ist alles anders Bei Jugendjagdscheininhabern ist die Situation weitaus komplizierter, da ihnen nach § 13 Abs. 7 WaffG keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition erteilt wird. Nach § 16 des Bundesjagdgesetzes ist der Inhaber eines Jugendjagdscheines nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson (jagdlich erfahren) berechtigt. Die unmittelbare Ausübung der Jagd bzw. des Übungsschießens auf einem Schießstand ist nur unter Aufsicht möglich. Der Transport im ungeladenen Zustand zur Jagd- bzw. auf den Schießstand ist auch für den Jugendjäger möglich (vgl. Pkt 13.7 WaffVwV)."
  3. schwarz auf weiß, danke. Glaube es wäre bei uns aufm Stand trotzdem ein Ding der Unmöglichkeit (wenn ich sagen würde ey Jungs lasst mich mal alleine schießen)
  4. ?? Ohne Quelle nennen zu können kenne ich den Grundsatz "wer beaufsichtigt, schießt nicht". Nach gesundem Menschenverstand mehr als sinnvoll...
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