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zweimeter

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  1. dann werde ich mich mal n bisschen damit beschfäftigen müssen wie man privat waffen verkauft und auf egun n account hab ich da glaub ich schon hab ich mich bisher noch nie wirklich mit beschäftigt danke bis hierher
  2. weiß gar nicht wie das beim umzug läuft ? Oder sagt man da dem amt quasi nur die neue adresse hätt gedacht dass das n riesen drama ist. mit vorsprecen bei neuen amt und nachweise neu oder so
  3. zeitdruck nicht wirklich aber würde das ganze dann doch gern innerhalb eines weniger monate abschließen wollen könne gut passieren dass bald noch ein umzug ansteht das würde die sache mit kanonen doch deutlich komplizierter machen
  4. aloah ich ziehe, aufgrund gesundheitlicher geschichten, in erwähung das hobby aufzugeben. nun stellt sich mir die frage wie man am besten die kanonen verkauft? zwei moderne pistolen, n AR, ne habautomatische Flinte, n Repetierer. alles unter 3 jahre alt. teilweise wenig geschossen aktuell hat sich ja auch noch was im waffengesetz geändert mit den IDs am einfachsten wäre es natürich das bei ein zwei händlern auf den tisch zu legen und weg sind se...aber da kriegt man sicher super wenig ? denke mal so 50 prozent vom neupreis ? privatverkauf is halt kompliziert und dauert sicher auch ne ewigkeit bis sich da jemand findet oder ? da würde ich mal denken dass man so 70 prozent vom neupreis bekommen kann ? und natürlich die fragen ob man ZF einzeln vertickt oder mit waffe ich weiß ist natürlich nicht alles pauschal zu sagen...aber vllt habt ihr da ein paar erfahrungswerte oder anregungen (gerade vllt zum privatverkauf auf z.b. e*un - das stelle ich mir doch sehr suspekt vor ) danke
  5. vllt hat der veranstalter kein bock auf duskussionen vonwegen fairness bezüglich der anderen handhabbarkeit
  6. hab letztes jahr teilgenommen und hatte jeweils 2 magazinhalter wenn ich mich recht entsinne und das passte gut hatte aber vorne nix dran weil ich dahcte man muss sich bestimmt mal hinlegen...kam aber net vor...von daher hätte ich es auch etwas angenehmer unter berücksichtigung der vorderseite verteilen können das hat richtig laune gemacht wünsch dir viel spaß
  7. hahaha sehr amüsant es handelt sich dabei natürlich um magazine mit riesigem, zumindest theoretischem, fassungsvermögen. auf jedenfall größer als der penis
  8. da hab ich mir auch noch nie gedanken gemacht beim ipsc würde ich sagen bin ich einfach hoch konzentriert und versuche gut zu treffen, meine überlegungen für die stage exakt so umzusetzen und schnell zu sein. beim eigentlichen schuss spüre ich nix würde ich sagen. höchstens wenn man mal merkt dass man irgendwie verrissen hat und dann noch n schuss nachsetzt. da spürt man dann natürlich ein kurzes.."mist das war nix" beim langsameren gewehr und pistole schießen "erscheckt" man sich doch hin und wieder vom schuss oder ärgert sich wenn man merkt dass man kurz vorher eine bewegung durchs abziehen in die waffe bringt. oder beim zweiten schuss die tontaube noch weiter fliegt.... aber so n richtiges gefühl beim schuss direkt würde ich bei mir nicht ausfindig machen können. und allgemein ? ich möchte halt ne gute leistung bringen. will halt gut treffen/gute zeiten hinlegen...wie das bei sportlichen sachen allgemein ist !? wenn man jetzt vergleicht und sagt: ich kann auch mal fahrrad fahren ohne auf die zeit zu gucken...einfach das gefühl genießen. also so jemanden habe ich noch nicht kennengelernt...irgendwie hat das doch immer den ergebnisorientierten bezug und nicht nach dem motto: boahr geiler rückstoß ich halt einfach wild auf die zielscheibe, egal wo es hingeht
  9. JA JA ich bin sehr dafür...aber nicht bei facebook haha also wie bringt man sowas sinnig ins rollen ? wurde hier schon gepostet aber ich bin grad wirklich begeistert von diesem beitrag: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395411#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTEmdmlkZW9pZD03Mzk1NDExJnZpZGVvaWQ9NzM5NTQxMQ==&mod=mediathek auch sehr gut wie ich finde https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395413#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTM=&mod=mediathek der spd typ macht sich in meinen augen voll zum affen https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395412#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTI=&mod=mediathek
  10. hab das grad mal gesehen und bin wirklich SCHOCKIERT das ist ja fast alles komplett gelogen !? und das kann man einfach so machen ? geil...
  11. es wird wegen jedem kram(der mich nicht interessiert) ne demo gemacht....in diesem fall nicht ? ich wäre stark dafür aber vermutlich verliert man dadurch seine zuverlässigkeit direkt
  12. es geht mir nicht darum was gesunder menschenverstand sagt oder "wo kein kläger da kein richter" wünsche mir beim waffengesetz leider öfter etwas mehr klarheit was man genau darf und was eben nicht. so schwammige sachen finde ich immer ungünstig
  13. ah okay, das wäre super wenn ich die quelle dazu hätte ist halt ne rechtliche definition/auslegung irgendwie klar wenn die person gefesselt wäre, wäre die handlung nach eigenen willen zu teilen unterbunden.
  14. aber die andere person verfügt doch nach eigenem willen ? ich kann ja ihren willen nicht steuern aber da habe ich vermutlich nur nicht die richte auffassung dieser begriffligkeit
  15. das ist halt die frage für mich ist es bisher überlassen, ich die tatsächliche gewalt ja theoretisch nicht mehr habe. die person könnte ja wesentlich stärker sein. aber da weiss ich eben auch nicht genau wie das rechtloich definiert ist mit der tatsächlichen gewalt. habe was gefunden wo steht dass das ausüben der tatsächlichen gewalt bedeutet: nach eigenem willen über die waffe verfügen aber das hilft mir nu auch nicht weiter
  16. schießstand ist ja was anderes ! hab nochmal geschaut heisst für mich: zugucken wäre okay, übergeben auf keinen fall wobei ich meine dass irgendwo noch was steht vonwegen dass alle vorkehrungen getroffen werden sollen dass nicht berechtigte personen an die waffe kommen. das taucht sicherlich bei lagerung irgendwo auf Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind. § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt; 5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;
  17. Hallo, mir (Sportschütze) stellen sich ein paar fragen die ich leider nirgendwo eindeutig beantwortet finde. Fall 1) ich reinige gerade meine Waffe und es klingelt - muss ich dann schnell alle waffenrechtlich relevanten teile in den schrank befördern und erst dann aufmachen ? Fall 2) ich reinige meine Waffe und eine unbefugte person (ohne WBK) ist a) in der Wohnung answesend b) im gleichen raum anwesend Fall 3) ich übergebe eine unbefugten person (ohne wbk) eine natürlich ungeladene waffe zum "mal anfassen" was ich im gesetz so finde ist, dass die waffe unbefugten nicht zugänglich gemacht werden darf. daher ist für mich aktuell fall 1,2,3 absolutes nogo. die waffe nur außerhalb des schranks wenn ich allein bin aber wenn man mal wieder ne freundin hat ? ehepartner ist sicherlich irgendwie nochmal gesetzlich anders gehandhabt ? klar...für händler gelten andere regeln wäre nett wenn jemand weiß wo sowas nachzulesen ist grüße
  18. finde das leere abschlagen sinnvoll warum nicht doppelt und dreifach kontrollieren, auch wenn man sich vorher (sogar zu zweit) versichert hat viele leute gucken ja auch gar nicht richtig ins patronenlager dabei und schwubs ist die K***e am dampfen klar ist das alle nicht nötig wenn man "richtig" mit der waffe umgeht, denn dann wäre ja keine patrone im lager gewesen aber dann bis du vermutlich auch generell gegen sicherungen an waffen? denn beim richtigen umgang und zustand der waffe wird der abzug ja niemals unbeabsichtigt getätig !? sorry aber finde deinen standpunkt da echt merkwürdig, weil du dich darüber sogar aufzuregen oder lustig zu machen scheinst ?
  19. ne ne also ich würde damit halt ab und an mal mit bekannen die repetierer/slb schießen wo einmieten einfach problem ist nur dass ich aktuell keine festen termine vorweisen kann aber wie gesagt...hab da eventell n verein ausfindig gemacht über meinen ipsc verein und hab den vorstand aus dem andern verein mal angehauen....v also mal sehen was da jetzt bei raus kommt...am angenehmsten wären natürlich feste termine über einen verein und slb sind tatsächich doch sehr spärlich gestreut bei mir hier anscheinend
  20. ja das einfachste wäre ein netter langwaffenverein aber da ist mir aktuell nix bekannt ich verstehe aber noch nicht so ganz wieso jetzt "potentielles" mieten ausreichen soll ? entweder mietvertrag wo die termine drinstehen oder nix is dachte ich bisher wie gesagt die offizielle version von meinem verein ist: sie würde nicht genug termine zusammenbekommen ich vermute auch dass es ihnen zu teuer wäre und anhebung der gebühren soll nicht passieren aufrgund einer person die auch erkundigungen bezüglich langwaffe getätigt hat. werde einfach nochmal den vorstand dauf ansprechen. paar interessierte gäbe es vermutlich
  21. naja generell war meine frage jetzt ob ich für kurz und für langwaffe getrennt die 12/18 nachweisen muss weil das in meinem sachkunde buch mit dem genannten verweis so geschrieben ist. das würde ich nicht schaffen ohne einen neuen verein falls nicht gibt es die möglichkeit mit dem langwaffen verein von dem ich gerade gehört habe der vereinenzelte termine hat soweit mir aktuell bekannt..das bin ich grad am klären das würde ja dann reichen ich werde mich ja dann eh selber irgendwann immer mal einmieten. nur kann ich nicht abschätzen wie oft das wirklich vorkommen wird...n paar mal im jahr sicher...aber wer weiß das schon h
  22. hab grad nochmal was anderes gefunden...man überall steht was anderes...ich kotze
  23. also mein einer verein hat versucht langwaffentermine zu bekommen aber ist wohl daran gescheitert weilsie nicht genug bekommen hätten oder so... und ja das ist richtig der aktuelle verein wird das nicht machen, da auf dem stand nur kurzwaffen erlaubt. hab ich etwas doof formuliert. aber es würde nicht daran scheitern dass ich nicht 12/18 mal langwaffe schie0en gehe...darauf bezog sich das jetzt wieso soll ein mietvertrag nix kosten bzw nicht verpflichtend sein ? hilfeee ich bräuchte einfach einen verein der alles macht
  24. gerade gemacht, allerdings verstehe ich das mit den satz verweisen nicht ganzd und für mich nicht ganz so vrständlich also da steht dass es fpr bestimmte gruppen nicht die auflagen wie bei erteilung zu erfüllen sind. bei anderen aber schon hier mal der text: Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehö- ren, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schieß- sportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.
  25. na man muss doch auch nach erteilung die 12/18 einhalten sonst verliert man ja sein bedürfnis ? hab grad nochmal WaffVwV. gelesen und das gefunden 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); – die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann. demnach dürfte ich ich einfach eine halbautomatische langwaffe beantragen, muss allerdings nutzungsmöglichkeiten haben welche scheinbar iun nicht definierter häufigkeit nutzbar sein müssen ? ist das wirr
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