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heinzaushh

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  1. Die Beschussämter können sicherlich auf die aktuellen Masstafeln, sowie auch auf frühere Ausgaben zugreifen und wären für mich der erste Anlaufpunkt. Evtl. wäre auch eine Anfrage bei der DEVA ein Versuch wert.
  2. Wird den Richter sicher überzeugen.
  3. Und das macht diesen Blödsinn nun gut? Keiner ist in der Lage vernünftige Vorgaben zu formulieren, traurig genug. Ein Armutszeugniss von allen Beteiligten auf Behörden - und Gesetzesseite, leidtragender ist der LWB.
  4. Steven- nach wie vor sind die Fragen dieses threads offen. Wäre ein Anfang diese mal zu beantworten.
  5. Vor Gericht und auf hoher See...... Dazu vollkommen unnötig wenn man vernünftig arbeiten würde.
  6. Das sehe ich anders, es gibt gleiche Beispiele in nahezu allen Bereichen der Gesetzgebung. Boshaftigkeit könnte man ja noch nachvollziehen, für mich ist es eher Desinteresse an einer Aufgabe, damit verbundene Unwissenheit und Unvermögen quer durch die Hierarchien.
  7. Beisst sich irgendwie.
  8. Es ist eine Mehrzahl von Behörden, inklusive IM. Für mich absolut nicht nachvollziehbar, zumal auch von den Behörden nichts als Korrektur kommt. Ich bleib dabei, es ist für mich lebensfremd das ein Bürger regelmässig Gerichtsurteile zu Rate zieht und diese dann entspr. des Willens der Gesetzgebung im Richtersinne interpretiert. Es ist wie immer schlechtestes Handwerk im Bereich der Gesetzgebung, offensichtlich ist man noch nicht mals in der Lage 5 Sätze verständlich und eindeutig zu formulieren.
  9. Sich bei den, für das Gericht maßgebenden, richtigen Quellen informieren, wo immer man die auch finden soll. Was das Innenministerium (oder der VDB) offiziell dazu absondert, interssiert das Gericht nicht. Wenn mir die waffenrechtlich zuständige Behörde eine Auskunft gibt muss ich mich darauf verlassen können. Alles andere ist für den Normalsterblichen Nicht Hobby Juristen, auch in Form eines LWBs, nicht nachvollziehbar, ich würde es sogar als Lebensfremd ansehen. Und selbst wenn die Behördenansicht via Richter gekippt wird ist es ein Unding das einem LWB dadurch Nachteile entstehen.
  10. Könntest du dies mal (entspr. geschwärzt) als scan einstellen?
  11. Nach wie vor ein Knaller, die zuständigen Waffenrechtlichen Stellen geben schriftlich ein "ok"- die Kammer bzw. Richter interessiert dies null.
  12. War nicht auf "lang machen" oder ähnliches bezogen, es war einfach eine Frage im Konsenz der Kenntniss von Lerninhalten anderer vergleichbarer Einheiten. Nu, und?
  13. Bei der GSG nicht gelernt dies tödlich einzusetzen?
  14. Dein geschreibsel an sich nervt ja schon, aber muss die KI in der dritten Person schreiben? Einstellungen rechts oben.
  15. Erinnert mich irgendwie an Kindergarten.
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