Zum Inhalt springen

heinzaushh

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.190
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Über heinzaushh

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von heinzaushh

Mitglied +2000

Mitglied +2000 (8/12)

1,1Tsd

Reputation in der Community

  1. In welcher Form wird dies kontrolliert? Oder ist der abstrakte Fall einer Kontrolle auf dem Weg zum oder im Revier inkl. Abfrage der Bedürfnisgrundlage der mitgeführten KW gemeint ?
  2. Dies ebenfalls beim PP Wuppertal ?
  3. Ebend, ein kleiner aber feiner Unterschied. Aber back to topic- zum aktuellen Verhalten des PP Wuppertal kann ich nichts beitragen, vor ca. 5 Jahren wurde jagdliches und sportliches Bedürfnis getrennt.
  4. Um Magazine grösser 10? Vergangenheitsverklärung? Hab ich anders in Erinnerung, zumindest wenn es hier um BVerwG 6 C 60.14 ging.
  5. Das bezieht sich auf 2 Schuss und jagdliches Bedürfnis, nicht auf 10+.
  6. Hast du ein AZ dazu? Nochmal zum Verständnis : es ging um halbautomatische LW in denen Magazine mit einer Kapazität von mehr wie 10 Schuss eingesetzt werden könnten?
  7. Zugegeben, falsch zitiert, aber auch er haut in die gleiche Kerbe. Dann an dich die Aufforderung : zeigen. wo auch immer- ich nehme es dir nicht ab. So ist es, es gibt hier zwei-drei Leutchen die oft mit dem BKA zu tun haben, auch ist der Kreis derjenigen die ein solches Schreiben beim BKA erstellen würden recht klein. Beide Seiten wissen von der Auflage einer nachträglichen Kennzeichnung nichts. Umso interessanter wäre das von dir "gesehene" Schreiben für beide Seiten. Nun liegts an dir die Geschichte für beide Seiten aufzudröseln.
  8. Stell das angebliche Schreiben anonymisiert ein- anstatt hier zu versuchen irgendwelche Konstrukte zu basteln. Wetten nun kommen tausend Gründe warum dies nicht möglich ist? Latrinenparole vom Stammtisch, mehr ist es nicht.
  9. War ein Versuch, daher noch mal die Frage zur Grundlage der nachträglichen Kennzeichnung? Ich vermute mal das läuft hier ins Leere und macht wenig Sinn. Solange es in D nur einen Sammler mit wissenschaftlich- technischer (!) Sammlung betrifft ist es eh irrelevant.
  10. Ah, ok, es war mir nicht bewusst das eine Behörde explizit auf den Historisch - kulturellen Wert Rücksicht nimmt. Durchaus ein erstaunlicher, nahezu unglaublicher Vorgang.
  11. Und bei einer Kultur- Historisch bedeutsam ausgerichteten Sammlung ist das dann nicht so? (Natürlich ist eine wissenschaftlich - technische ausgerichtete Sammlung auch kulturhistorisch bedeutsam.... )
  12. Auf welcher Grundlage?
  13. Erinnert mich an meine Jugendzeit- FM Empfänger mit Frequenzbereich der Polizei waren frei erhältlich - das abhören jedoch verboten. Gibt noch zig andere Beispiele, so neu ist das nicht....
  14. Praktisch ja, rechtlich grauzone.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.