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hellbert

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Beiträge von hellbert

  1. vor 7 Stunden schrieb Safarischorsch:

    Aus welcher Epoche stammen Deine totalitären "geistesblitze"?emoji17.png

     

    Das hat nichts mit "Geistesblitz" zutun. Schaut man sich so manche Urteile, beispielsweise zur Blutprobe bei Trunkenheitsfahrten an, dann kann einem richtig schlecht werden.

    Das es in einem Rechtsstaat tatsächlich vorkommen kann, dass Leute nicht bestraft werden können, weil der Richter

     

    - Nicht da ist

    - Keine Lust hat

    - Keine Ahnung hat

     

    finde ich einfach furchtbar. Und da reden wir von ganz einfachen Dingen wie "besoffen Autofahren". Da braucht man sich bei komplizierteren Sachen garkeine Hoffnungen machen.

     

    Wie üblich ist das ganze auch wieder ein Fall von "Wäsch mich, aber mach mich nicht nass!" Für jeden Pups soll ein Richter entscheiden. Oft sind aber entweder garkeine da, oder es ist sonst etwas....

  2. vor 48 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Und das Saarland auch!

     

    Das Saarland zu Frankreich, NRW und Berlin zur Türkei.

     

    Dann passt es wieder!

     

    Kann man das Saarland nicht irgendwie Bayern oder Luxemburg anschließen. Ansonsten sind wir hier gleich ein einziges riesiges Banlieue... :help:

     

  3. vor 11 Stunden schrieb steven:

    ein "begründeter Verdacht" ist bei dir unnötiger Verwaltungsaufwand?

    Das Offensichtliche zu begründen ist Verwaltungsaufwand und ein nicht unerheblicher! Das es dabei zu massiven Problemen kommt zeigt die Diskussion um die Kontrolle von illegal Einreisenden. Nur nach dem Aussehen ist nicht. Weil man aber einen begründeten Verdacht braucht, darf die Polizei sich was zurecht konstruieren....

     

    vor 11 Stunden schrieb steven:

    Ich kann dir garantieren, dass sobald deine Wunschvorstellung wahr wird, eine hübsche junge Frau sehr oft verdachtsunabhängig kontrolliert wird. Z.B. auf Drogen, die sie in der Unterwäsche evtl. versteckt habt.

    Wie willst du das den garantieren? Das ist heute schon möglich. Wie bereits beschrieben saugt man sich bei Einreise- und anderen Kontrollen dann wohl halt was aus den Fingern. Oder man macht es halt jetzt schon einfach ohne Grund. Das fällt eigentlich nicht auf, weil nur ein Bruchteil der Kontrollen im Nachgang durch Verwaltunsgerichte überprüft werden.

     

    Und kein Polizist in Deutschland, würde ohne Not eine Frau durchsuchen. Schon garnicht im Intimbereich. Da müsste schon was massives vorliegen. Und mit Massiv meine ich Sprichwörtlich die Bombe im Slip.

    Das gibt nämlich immer Ärger....

     

    vor 11 Stunden schrieb P22:

    Schonmal darüber nachgedacht, dass sich absolute Sicherheit und Freiheit nicht in Einklang bringen lassen?

    Natürlich, aber es gibt auch keine Freiheit ohne Sicherheit. Und wer glaubt, dass in Deutschland das Verhältnis noch stimmt sollte sich zwei Fragen stellen:

     

    1) Würde man sich ernsthaft trauen, bei eine AFD-Demo mitzugehen? (Wenn man denn ein Anhänger wäre)

    2) Wer hat einem zuletzt in die Taschen geschaut und wer glaubt man schaut in Deutschland zur Zeit am ehesten in seine Taschen? Die Polizei oder Straftäter?

  4. Gerade eben schrieb steven:

    und was genau soll das bringen? Alle und alles ständig kontrollieren?

    Alle und jeden ständig zu kontrollieren ist unmöglich und auch nicht gewollt. Es geht darum, unnötigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, der die Behörden davon abhält, für unser aller Sicherheit zu sorgen! Der jetzige Zustand führt dazu, dass man Begriffe wie "Racial-Profiling" in den Raum wirft, die die poraktive Arbeit auf der Straße faktisch unmöglich macht.

     

    Gerade eben schrieb steven:

    Wie weit ist dann der Schritt zu verdachtsunabhängigen Hausdurchsuchungen, verdachtsunabhängigen Telefonabhörmaßnahmen, verdachtsunabhängigen (heimlichen)Videoaufzeichnungen in der Wohnung etc.? Natürlich würde es mehr Verbrechensaufklärungen geben, wenn jeder durchsucht werden kann, jeder abgehört werden kann und jeder heimlich beobachtet werden kann. Ohne Anlass. Aber wer will das?

    Ich finde den Schritt riesig. Beim einen reden wir über Personenkontrollen im öffentlichen Raum. Beim anderen von der Wohnung. Und selbst dort bedarf es meiner Ansicht nach deutlichen Veränderungen. Der Richtervorbehalt macht bei vielen Maßnahmen einfach keinen Sinn. Vor allem nicht, wenn ich mich auch da in verwaltungstechnische Unsinnigkeiten verstricke.

  5. Also ich hätte kein schlechtes Gewissen dabei, Leute den Behörden zu melden, die mir in einem entsprechenden Maß verdächtig vorkommen. Das kann man jetzt Denunziation nennen und damit müsste ich leben. Das gleiche Etikett kann man dann aber auch an Leute kleben, die Autofahrer die Schlangenlinien fahren melden. Wenn die Verkehrspolizei die Zahl der Anlage bei Trunkenheitsfahrten erhöhen wollte, würde sie vielleicht entsprechende Flyer verteilen.

  6. Also die Täter der letzten paar Anschläge in Deutschland waren meiner Kenntnis nach nicht super ausgebildete Überkrieger mit spezieller Taktik und super geplantem vorgehen. Allein die Nummer in Hamburg wäre wohl ganz anders ausgegangen, wenn er eine 22er Pistole gehabt hätte.

  7. Hier eine Infoblatt der Hamburger Polizei über ihre Waffenverbotszonen. Es wird klar, dass man (anscheinend) damit Waffen im übertragenden Sinn und nicht nach dem Waffengesetz meint. Ich habe mir das Duchführungsgesetz oder ähnliches nicht angelesen.

     

    Auch wenn man es meinen könnte, geht es bestimmt nicht darum, den Nortmalbürger zu gängeln. Es geht darum, entsprechende Klientel auch mit polizeilichen Maßnahmen belegen zu können. Das beginnt alleine schon bei der Rechtsgrundlage, warum überhaupt kontrolliert wird. Habe ich dann nach der Kontrolle eine ordnungswidrigkeit, beispielsweise einem einfach Taschenmesser, kann ich in der Folge auch viel einfach weitere Maßnahmen wie Platzverweise oder Ingewahrsnahmen treffen.

     

    Ich bezweifle, dass man vielen Normalbürgern in diesen Zonen ihr Taschenmesser abgenommen hat, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

     

    Den ganzen Müll bräuchte man nicht, wenn man endlich die verdachtsunabhängige Kontrolle einführen würde. Selbst im liberalen New York war "stop-and-frisk" lange angesagt und hat auch entsprechende Ergebnisse gebracht. Es ist so oder so meine Meinung, dass, um die derzeitige Situation wieder in den Griff zu bekommen, Justiz und Polizei viel invasivere Maßnahmen bei geringeren Anlässen gestattet sein müssten. Ich weiß, der Ansicht sind hier sicherlich nur wenige, aber dann brauche ich mich auch nicht zu beschweren, dass die Strafverfolgung gegen die wirklichen Verbrecher machtlos ist...

  8. Wenn das Auftreten des "Beamten" zu wünschen übrig gelassen hat, dann könnte man sich bei der Polizei Wuppertal einfach darüber beschweren. Zumindest gibt das für den Betreffenden dann Schreibarbeit...

     

    Den Unmut insgesamt aber nachzuvollziehen fällt mir etwas schwer. Was erwartet man von der Polizei? Das potentiielle Attentäter/Terroristen versuchen, über Vereine legal an Waffen zu kommen bzw. versuchen auszuspionieren, wer was an Waffen zuhause hat, ist zumindest vorstellbar, wenn nicht sogar zu erwarten. Wie soll die Polizei sonst darauf reagieren? Man könnte noch regelmäßig für Kontrollen aufschlagen...

     

    Stellt euch mal vor, euch folgt beim nächsten Schießstandbesuch jemand bis nach Hause, ihr ruft die Polizei und die sagen euch, dass das bestimmt ein Schießsportinteressierter sei und man sich da nicht einmischen will. Das würde euch sicher auch nicht gefallen.

     

    Wie schon gesagt, die Gefahr besteht! Und leider muss man Teile der Gesellschaft auch ab und an auf Selbstverständlichkeiten hinweisen.

  9. Habe mich auch gerade gefragt, ob man nicht einfach das Ventil ganz aufdrehen könnte.

    Ansonsten wären mir noch die Delaboriere mit ihrem Roboter und der Wasserkanone eingefallen, was vermutlich noch am sichersten wäre. Wenn ich das SEK rufen kann,  kann ich die auch rufen...

  10. vor einer Stunde schrieb HangMan69:

    na dann doch lieber in den wald karren und die rennleitung rufen:

    "hab hier so nen komisches/verdächtiges paket gefunden, das sollten sie sich mal anschaun!"

    Oder so. Wie es einem lieber ist.

    Wenn man auf die Dienststelle geht, gibt es halt auf keinen Fall weitere Zeugen, die etwas schlaues dazu sagen wollen...

  11. Wie schon erwähnt, fällt die Munition nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und kann straffrei abgegeben werden. Wenn man es straffrei abgeben kann, dann sollte das an der Zuverlässigkeit auch nichts. Und wer dich Angst hat, der gibt es seiner Frau mit und sagt, dass sie nicht sagen soll, wo sie es her hat. Oderman sagt, man habe es am Waldrand gefunden...

     

    Auseinanderbauen oder irgendwo verteilen sollte man es nicht. Wenn man sich das Zeug besorgt hat oder es sich hat andrehen lassen, dann sollte man dafür auch die Verantwortung übernehmen. Aber ich denke, beim Abgeben passiert nicht viel, eher garnichts...

  12. vor 20 Minuten schrieb PetMan:

    Hier im Saarland imho immer noch 3 Jahre Gültig. Die letze die ich sah ist aus 2017......

    Macht aber wohl jede Behörde wie sie will, hab auch schon welche gesehen die auf 4 Wochen ausgstellt waren.

    War meine letzte auch. Jetzt wohl nur noch ein Jahre, wobei ich es auch einfach so hingenommen habe. Muss ich halt direkt für drei Jahre einkaufen...:drinks:

    Und meine ist auch aus dem Saarland. RV Saarbrücken...:hi:

  13. Habe gestern meine Dokumente von der Waffenbehörde zugeschickt bekommen:

     

    - 2 Langwaffen in die WBK eingetragen

    - Voreintrag für zweiten Schalldämpfer

    - Munitionsimporterlaubnis

     

    hat trotz Sachbearbeiterurlaub nur knapp 2 Wochen gedauert.

    Der SB hat mich sogar noch angerufen, weil meine alte Importerlaubnis noch gültig war und die neuen nur noch 1 anstatt 3 Jahre gelten.

     

    Und das alles, obwohl auf meiner Waffenbehörde 2 Leute für das halbe Bundesland zuständig sind. Und das für Waffen- und Jagdkrempel.

    Ich kann mich also nicht beschweren.:hi:

  14. Hatte bzw. habe im Moment auch ein Erlebnis mit einem Waffenhändler:

     

    Habe am 11.06.2017 eine Auktion, Gewehr mit Zielfernrohr gewonnen. Es hat fast einen Monat gedauert, bis ich die Waffe bekommen habe. Der Emailkontakt war und ist mehr als schleppend. Ein Termin für einen Versandt per Overnight wurde einfach "nicht wahrgenommen". Bis zum zweiten Termin hat es dann wieder ewig gedauert. Jetzt habe ich zwar die Waffe, aber es feht immernoch die Kimme. Die hat der Händler wohl für die Montage des ZFs abgenommen. Er wollte vor knapp 2 Wochen in seiner Werkstatt nachsehen, ob er sie noch findet. Natürlich nach einer Anfrage per Mail durch mich. Seitdem habe ich (schon wieder) nichts mehr gehört. Eine Beurteilung bei Egun gab es für mich auch noch nicht...

    So sitze ich jetzt hier, ärgere mich ein bisschen, traue mich aber auch nicht so recht, eine schlechte Beurteilung zu schreiben. Ich glaube nämlich, dass ich ein Schnäppchen gemacht habe...und bekommen habe ich die Waffe ja auch...

     

    Dann habe ich vor fast 3 Wochen bei einem Onlinehändler eine Montage bestellt. Lieferzeit 8-10 Tage. Fast 10 Tage nach der Überweisung kam die Bestätigungsmail, dass der Artikel bezahlt sei....! Da ist er immernoch nicht....

     

    Im Moment habe ich echt einen miesen Lauf. Bin bisher noch nie so negativ bei Onlinekäufen aufgefallen...

     

    Achja...wollte mich nur mal ausheulen...:hi:

  15. vor 29 Minuten schrieb Handgunner:

     

    und in diesem ist zustand obliegt EINZIG UND ALLEINE den verbänden die prüfung des bedürfnisses und NICHT der behörde ! 

     

     

    Stellt nicht die Behörde die WBK aus? Wusste gar nicht, dass sich eine Behörde da einfach von einem Verband reinreden lässt.

    Dachte der Verband bescheinigt nur, dass aus ihrer Sicht ein Bedürfnis besteht, die Behörde aber (trotzdem noch) prüft...

  16. vor 7 Stunden schrieb WOF:

    Das mit dem Lesen musst du noch üben. Einziehen kann die ausgebende Behörde.

    Die Polizei kann sicherstellen wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegen.

    Das Gesetz unterscheidet nicht in den Befugnisse  zwischen Polizei und anderen Behörden . Und die einzige Voraussetzung für eine Sicherstellung ist die Ungültigkeit.

     

    Zitat

    Das ist genau dann nicht der Fall wenn die zuständige Behörde auf den Einzug

    verzichtet hat.

    Und wie weist du den Verzicht nach? Vermutlich indem du neben dem ungültigen Ausweis einen gültigen vorweisen, was die ganze Diskussion obsolet macht. Nur selbst dann kann man den  Ausweis sicherstellen, weil es eben nur eine Tatbestandvoraussetzung gibt.  

     

    Zitat

    Wenn jemand einen abgelaufenen Ausweis vorzeigt kann man deshalb von keiner

    anderen Annahme ausgehen. Das geht nur mit vielen Drogen.

    Nur mit vielen Drogen kann man davon ausgehen, dass irgendeine Behörde davon ausgehen muss, dass du einen gültigen Ausweis hast, wenn du nur einen Ungültigen vorlegst....

     

    Zitat

    Da das mit dem Lesen ja nicht so recht klappt:

    Im §1 hat sich geändert daß man einen gültigen Ausweis haben muss.

    Das war bis zum 6.7.2017 nicht der Fall.

    Alt:

    "[...]Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."

     

    Neu:

    "[...]Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."

     

    Du hast Recht, ich habe Probleme mit dem lesen...! 

     

    Zitat

    Und daß Gemeindeverwaltungen Ihre Bürger gerne abzocken ist kein Beleg für die

    Richtigkeit einer Aussage. Vor allem nicht wenn Sie damit vor Gericht gescheitert

    sind...

    Ne, dass mehrere große Städte und Gemeinden von einer Rechtsgrundlage Gebrauch machen, beweist im deutschen Unrechtsstaat natürlich garnichts. Verlinkten doch Mal ein Urteil. Bei so vielen Fällen müsste doch jemand geklagt haben.

     

    Und wir wissen immer noch nicht, ob dein Ausweis abgelaufen ist....

  17. vor 2 Stunden schrieb WOF:

    Du redest echt Schwachsinn.

     

    Ein abgelaufener Ausweis ist ein abgelaufener Ausweis und nicht "kein Ausweis".

    Ein abgelaufene Ausweis ist ungültig und somit genau das gleiche, als hättest du keinen Ausweis. Deswegen heißt es auch ungültig und nicht, eigentlichnichtmehrsogutabermankannihnruhigweiterbenutzen.

     

    Zitat

    Und jetzt erklär mal bitte mit welchem Recht die Polizei einen Ausweis einziehen

    darf und was auf der Anzeige gestanden hätte ...

    Steht in Paragraph 29 vom PAusG. Und zurecht kann die Polizei davon ausgehen, dass man nicht im Besitz eines Ausweises ist, wenn man einen ungültigen vorlegt. Dann kann es eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geben, die dann wieder eingestellt wird, wenn der Betreffende doch einen Ausweis hat. 

     

    Soweit ich das jetzt sehen kann, hat sich weder im 1, noch im 28,  29 oder im 32 PAuswG von 2009 zu 2017 etwas daran geändert das:

     

    - Man einen Ausweis/Pass haben muss

    - er gültig sein muss

    - er eingezogen werden kann

    - keinen Ausweis zu haben eine Ordnungswidrigkeit ist

     

    Aber es ist auch schon nachts um 1 vielleicht habe ich was überlesen. Hast du schon Mal in das PAuswG/PassG geschaut? Wie konnte dir da die Sicherstellung/Einziehung entgehen?

     

    Aber das ist natürlich "Schwachsinn". Ist dein Ausweis denn abgelaufen? Und wenn nein, wieso nicht. Macht doch nach deinen Ausführungen gar keinen Unterschied. Er ist ja weiter gültig, warum solltest du dir dann einen neuen machen? Oder kann es sein, dass die Waffenbehörde das anders sieht, wenn du etwas beantragen willst? 

     

    Zumindest ist für mich langsam die Frage geklärt, warum so viele Probleme mit ihren Behörden haben....:hi:

     

    Ein Artikel aus 2014. Massive Fälle von schwachsinnigen Behörden. Ich scheine in guter Gesellschaft mit meinem Irrglauben...

     

    Hier die Änderung im neuen PAuswG im Vergleich zu 2009

    Im Paragraph 1 hat sich eigentlich nur der Satzbau geändert. Im Absatz 2 war schon immer ein "gültiger Pass im Sinne des Gesetzes" gefordert.

  18. vor 1 Minute schrieb erstezw:

    Der Ablauf von Ausweisdokumenten nach festen Zeitabläufen ist völlig sinnfrei. Schließlich ändern sich die Daten im Ausweis ja nicht. Schon gar nicht zum Stichtag. Sinnvoller wäre es wie beim Truppenausweis, sieht man dem nicht mehr ähnlich wird er erneuert.

    ,

    Um mehr geht es wohl auch nicht. Die Alternative wäre, alle paar Jahre bei der Behörde aufzuschlagen und sich mit dem sb in eine Diskussion zu vertiefen, ob man noch zu erkennen ist.

    So gibt es ein fixes Datum. Ohne Diskussion und eben 60 Euro für den Staat alle paar Jahre.

  19. vor einer Stunde schrieb VP70Z:

    Der war es deswegen egal, weil sie genau wußte, daß sie nach etwas gefragt hat was sie in dem Zusammenhang (allgemeine Verkehrskontrolle) einen feuchten Kehricht angeht. Insofern war es korrekt.

     

     

     

    Aber dann mit Schikanen wie Ablauf Verbandskasten zu drohen ist typisch Polizei in der BRD 2017.

    Dir ist schon bewusst, dass es eine ganze Latte von Eingriffsbefugnissen gibt...

    Und Verbandskastenkontrolle ist nunmal auch eine Pflicht und keine Schikane.

    Und der Sinn des Rests zu entworfen ist mir zu mühsam.

  20. vor 57 Minuten schrieb EBR:

    Bei meiner letzten Kontrolle hatte ich den PA gar nicht dabei, hab dem PVB das auch gesagt...hat ihn überhaupt nicht interessiert. Zur Identitätsfeststellung waren die beiden Scheine hinreichend.

    Ein sicheres Zeichen, dass du zu den Normalbürgern zählst. Im positiven Sinn!:victory:

  21. vor 42 Minuten schrieb WOF:

    Schöner Link. Und jetzt mal nachlesen.

    Das Wort gültig steht da nämlich noch nicht.

     

     

    Braucht es auch nicht. Ein ungültiger Ausweis ist kein Ausweis. Deswegen ist er dann ja ungültig, sonst könnte man sich auch einen Ausweis malen...

     

    vor 43 Minuten schrieb WOF:

    Was für ein Unsinn.

     

    Das ist kein Unsinn sondern ein einfaches Beispiel dafür, warum abgelaufene Sachen eben nicht mehr gültig sind. Deswegen laufen sie auch ab. Und so wenig man mit einer abgelaufenen Fahrkarte Bahn fahren kann, so wenig taugt der abgelaufene Ausweis im Rechtsverkehr...und der abgelaufene Jagdschein taugt auch nicht mehr, um sich (Lang)Waffen zu kaufen. 

     

    Der Polizei war es hier halt egal, weil sie zu Recht davon ausgeht, dass sich der gesetzestreue Bürger alsbald um einen neuen Ausweis bemühen wird. Aber sowohl vor als auch nach dem  Juli 2017 hätte die Polizei den Ausweis einziehen und eine entsprechende Anzeige erstatten können. Und warum auch nicht? Selbst ohne Gesetzestext könnte man darauf kommen, dass das so nicht falsch ist...

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