Zum Inhalt springen

LawAbidingCitizen

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.114
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von LawAbidingCitizen

  1. vor 4 Stunden schrieb joker_ch:

    ich denke und Fakten gibt es einen Graben

    Den gibt es mit Sicherheit auch bei dir.
    Ich traue dir durchaus zu der ganzen Thematik auf den Grund zu gehen. Die dafür notwendige Zeit wird dir wohl ebenso wie mir fehlen. Und für jede Statistik oder Studie, die du als Grundlage deiner Meinung nimmst wird es vermutlich 5 geben, die etwas anderes aussagen.
    Mein Gesamteindruck zum Thema E-Mobilität mit etwa 3h Rechercheaufwand liegt neben dem Genannten derzeit bei:

    • auf individueller Ebene nachvollziehbar. Kann Spaß machen und wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn man die notwendigen Strukturen dafür hat
    • Greenwashing
    • added bonus: Das Gefühl des Erhabenen "Ich bin heiliger als Du."

     

    vor 4 Stunden schrieb joker_ch:

    so lange die Elektrizität aus regenarativen Energien kommt

    Kommt sie aber nicht und in D auch nicht aus AKW (oder halt maximal indirekt über Frankreich -->Greenwashing zum Zweiten).
    Zum Thema Gesamtumweltbilanz von Windkrafträdern oder Photovoltaik könnte man eine separate Diskussion anfangen.

  2. vor 9 Stunden schrieb joker_ch:

    Ford ist dabei in den USA den Markt auf zu mischen mit einem e-Ford 150 Lightning.  563 PS, 4.5 T Zugkraft, 775NM Drehmoment. 480 Km Reichweite voll beladen. Überall 230V Stecker, man kann selbst bei einem Blackout sein Haus damit am laufen halten.

     

    Denke die Rednecks werden umdenken.

     

     

    https://www.auto-motor-und-sport.de/elektroauto/ford-f-150-lightning-ab-2022-als-elektro-pickup-e-auto-batterien/

    Da spart man sicher jede Menge Geld und schützt prächtig die Umwelt, bis die Batterie nach den ganzen Ladezyklen im Eimer ist.
    Dann wird es teuer und hässlich - aber "woanders". (Das ist der große Vorteil der E-Autos. Hässlich wird es "woanders", wo der Strom hergestellt wird und Emissionen verursacht werden sowie dort wo die Rohstoffe mit Kinderarbeit extrahiert werden.)

    Also weiterhin halte ich die Gesamtumweltbilanz der E-Autos für zweifelhaft.

    • Gefällt mir 1
  3. vor 19 Minuten schrieb ASE:

    Was könnte wohl die Intention des GG gewesen sein. Ah, gewiss, das verbotene Magazine durch die Alt-Altbesitzer straffrei  in der Gegend verteilt werden können. Deswegen macht man ja auch ein Verbot zur Terrorbekämpfung. Damit das Groß der Besitzer dann straffrei Terroristen mit Kistenweise Magazinen versorgen kann. DAS folgt nämlich auch aus dem Geschwurbel um "Verbot wird nicht wirksam"

    Diese Aussage ist wirklich bemerkenswert.

  4. vor 13 Minuten schrieb ASE:

    Wenn du es nicht einsehen willst, kannst du es in jeder Urteilsbegründung bei Zuverlässigkeitsfragen nachlesen der dann verdutzt festellt, das Behördenentscheidung und erstinstanzliches Urteil "den Kläger nicht in seinen Rechten verletzt.")

    Was glaubst du denn wo ich die Aussage bzgl. Recht/Privileg her habe?
    Ich werde dir kein Beispiel heraussuchen, weil ich die Zeit nicht investieren möchte.
     

    vor 7 Minuten schrieb ASE:

    Jau der Aluhut sublimiert. Hast mich kalt erwischt, ich bin von der Reptiloiden-Mafia-Logen-Kabale die Magazine unbedingt im Tresor sehen will. 

    Hier könnte ich ebenfalls die Antwort bereits abbrechen.
     

    vor 4 Minuten schrieb ASE:

    Du bist hier nämlich derjenige, der um 10 Ecken herzuleiten versucht: "Weil man nicht ins Gefängnis gesteckt wird, ist das Magazin nicht verboten"

    Negativ. Aber du unterstreichst nochmal deine Fähigkeit zum logischen Denken.

     

    Ich wünsche dir weiter viel Spaß beim Diskutieren. Du hast offenbar genug Zeit dazu.
     

     

     

  5. vor 22 Stunden schrieb ASE:
    Zitat

    Bei deiner Überlegung solltest du mal das Strafmaß für den Besitz verbotener Gegenstände gegenüber dem Besitz von den betroffenen Magazinen vergleichen.

    Genau das habe ich , nur nicht mit dem von dir gewünschten Ergebnis.  Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf hingewiesen, das diese Magazine verboten er aber gnädigerweise auf einen Straftatbestand verzichtet. Das die Zuverlässigkeit durch einen gröblichen Verstoß gegen das Waffengesetz dann auf Lebenszeit weg ist, ist laut GG eine schonende Umsetzung.... (BT-Drs. 19/13839 S. 90)

    Genau es wird nicht bestraft. Nichtmal mit einem Bußgeld.
    (Anm.: Entzug der Zuverlässigkeit wird nicht als Strafe gesehen, da der Waffenbesitz ohnehin ein Privileg darstellt.)
    Demgegenüber sieht  52 WaffG Absatz 3 Nr. 1 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe z.B. für den Besitz eines verbotenen Balisongs vor.

    Wenn man schon gerne um 3 Ecken denkt sollte man hieraus wohl erkennen können für wie gefährlich der Gesetzgeber diese Magazine wohl halten muss, gerade im Vergleich zu anderen verbotenen Gegenständen.
    Aber man kann natürlich auch mit aller Gewalt entgegen den klaren Aussagen von kompetenten Stellen Ideen konstruieren und die dann im Internet solange wiederholen bis man zumindest eine kleine Zahl von Leuten überzeugt hat.

  6. vor 5 Stunden schrieb ASE:

    Nun möchte ich das du mir Rechtsgrundlagen und den Gesetzgeberwillen lieferst für die völlig irre Rechtsfigur , das das nicht wirksam werden eines Verbots oder eines Erlaubnisvorbehalts sich auf den verbotenen/erlaubnispflichtigen Gegenstand überträgt und ihn dann gleichzeitig zu einem Alltagsgegenstand(für den Altbesitzer) und einen verbotenen Gegenstand (jeder andere, auch jeder andere Altbesitzer)  werden lässt. 

    Führ doch mal bitte diese Diskussion mit dem bayrischen Innenministerium; genau in diesem Tonfall.

    • Gefällt mir 2
  7. Am 27.5.2021 um 15:01 schrieb Frank222:

    Und wenn mir Jemand eins über den Hut gibt um an meine Waffe zu kommen, werde ich keinesfalls meine Gesundheit oder gar mein Leben für ein blödes Stück Stahl und Holz aufs Spiel setzen. Ich habe nur ein Leben!

    Ich finde es wunderbar hier von so vielen zu lesen wie viel Vertrauen sie offenbar in Menschen haben. Selbst wenn es Kriminelle sind, die sich mit Gewalt Waffen beschaffen; das Vertrauen, dass sie ihr Opfer am Leben lassen ist trotzdem da.
    Herzerwärmend 🙂

    Scherz beiseite, die Wahrscheinlichkeit nach Herausgabe getötet zu werden ist nicht gering und die Kontrolle darüber liegt zu dem Zeitpunkt alleine bei diesen Kriminellen. Mindestens kann man wohl davon ausgehen, dass das "blöde Stück Stahl und Holz" schlussendlich für weitere kriminelle Zwecke benutzt wird, folglich noch weitere Opfer und Leid verursacht.

    • Gefällt mir 4
    • Wichtig 1
  8. vor 10 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

     

     

    Munitionsdepot mitten in der Peripherie weil Schützenhäuser will man ja nicht in Ortsnähe. Hervorragend.

     

     

    Die Organisierte Kriminalität wird es freuen.
    Es entfällt der beschwerliche Transport aus dem Balkan.

    • Wichtig 1
  9. Hat jemand mehr Infos zum Thema NWR und Informationssicherheit?
    Wer hat alles Zugriff, ist der Zugriff an eine Person/Rolle gebunden und nachvollziehbar wer Zugriff auf welche Daten (zu welchem Zweck) nimmt?

    Der Beschuldigte in obigem Fall hat möglicherweise Datenbanken für illegitime Zwecke genutzt.

     


    Das NWR würde m.E. bei fehlender Sicherheit einige Möglichkeiten für die organisierte Kriminalität oder Terroristen bieten sich Waffen zu beschaffen.

  10. Am 4.3.2021 um 11:18 schrieb Balu der Bär:

    eweisen viele Terrorgruppen oder Rebelleneinheiten im Rahmen der assymetrischen Kriegsführung, die oft ein Sammelsurium an Beutewaffen und Kalibern führen und die dazu nicht mal annähernd eine fundierte Schiessausbildung haben

    Gegen gut ausgebildete und motivierte Soldaten (also nicht unbedingt die Überreste der Iraker Armee, die das Weite sucht und Ausrüstung zurücklässt, wenn sie eine IS Fahne am Horizont erahnen) haben die auch keine gute Erfolgsbilanz.
    Der andere Teil dieser asymetrischen Kriegsführung richtet sich gegen unbewaffnete Zivilisten und stellt keine hohen taktischen Ansprüche.

    Vereinheitlichte Bedienung ist nicht die oberste Priorität aber in der Tat hilfreich.
    Es kommt nicht nur darauf an "irgendwie" eine Waffe bedienen zu können, sondern dies ohne viel über die Bedienung an sich nachdenken zu müssen, so dass man sich auf viele andere wichtige Faktoren konzentrieren kann.

    • Gefällt mir 1
  11. vor 12 Stunden schrieb Faust:

    Tourniquet

    Habe ich ebenfalls auf dem Stand immer bei mir. Mittlerweile liegen auch noch 2 im Auto, falls ich als Ersthelfer bei einem Unfall welche brauche.

    Erste Hilfe Ausrüstung ist zwar betreiberseitig vorhanden, aber bis ich die geholt und das passende herausgesucht habe, hat eine stark blutende Person eben schon ca. 30 sek geblutet, was ich ihr gerne ersparen würde.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 3 Stunden schrieb Harry Callahan:

    während sich die andere Seite nicht entscheiden kann, auf welches Klo sie gehen soll. Könnte kurz werden...

    Ich sag´s nochmal: Unterschätze diese Leute nicht.
    Viele haben einen militärischen Hintergrund und geben ihr Wissen weiter. Linksextreme profitieren dabei von Kampferfahrung sowohl in konventionellen Streitkräften als auch in Rebellengruppen etc.
    Die hinter den Ausschreitungen stehende Logistik und Organisation der "Einsätze" während der Ausschreitungen zeigt, dass hinter den Fußsoldaten Leute stehen, die kompetent genug sind um eine ernsthafte Bedrohung darzustellen.

  13. vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Wo genau sind die Minderwertigkeiten?

    Die Rangliste des für die Ausschreibung durchgeführten Test hat ergeben:

    1. HK416
    2. MK556
    3. HK433

     

    Wo die Minderwertigkeiten gemäß diesem Test liegen interessiert mich ebenfalls.


    Wo sie im Sinne von "allgemein bekannt" und "öffentlich zugänglich" liegen ist hier und an anderen Stellen verteilt zu entnehmen.
     

  14. vor 26 Minuten schrieb s_f:

    ...jemand geschafft, gegen den Hoflieferanten HK (zumindest kurzzeitig) durchzukommen - so könnte man das auch auslegen?

    Noch dazu mit einem minderwertigen Produkt und Geschäftsvberbindungen auf die ich nicht weiter eingehen will, die aber mittlerweile durch die Presse auch Laien offen gelegt wurden.

  15. vor 13 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Verletzt das HK Mag diese Lizenz (sofern es überhaupt eine gibt) nicht?

    Ganz offenbar nicht.
    Im Übrigen bietet dieses Design eine leichtere/präzisere Prüfung auf den Ladezustand des Magazins.
    Der rot gefärbte Bereich der Feder dient dazu als Zeiger für die Skala.
    Sofern das HK Magazin die gleiche Zuverlässigkeit und Robustheit des Magpul Magazins aufweist, ist es letztendlich eine bessere Alternative.

    Das OA Mag ist "reverse engineered" nach Aussage von Magpul und das scheint mir zutreffend.
    Das Design ist nahezu gleich und einfach kopiert.
    Ob man hier von Innovation oder Designsprache ausgeht ist letztendlich egal; in gewisser Weise ist das vergleichbar mit einem Automobilhersteller, der das Design eines etablierteren Konkurrenten kopiert und dann sein Label draufklebt.
    Magpul verfolgt es allerdings nicht, weil es sich aus ihrer Sicht nicht lohnt. (Außerhalb von DACH wird wohl niemand je ein OA Magazin nutzen, insofern ist das nachvollziehbar.)


    Das Patent um das es geht ist nach Hörensagen die technische Änderung um eine bessere "Over the Beach" Tauglichkeit zu erzielen.
    Für alle Zweifler: Ja, das ist wichtig für ein militärisch genutztes Gewehr und wird auch einiges an FE Kosten verursacht haben.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.