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LawAbidingCitizen

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Beiträge von LawAbidingCitizen

  1. vor 7 Stunden schrieb raze4711:

    Meistens haben die Kunden einen Liefervertrag mit einem Heizölhändler , der im Notfalll  rund um die Uhr Heizöl liefert . 

    Im flächendeckenden Notfall liefert der garnichts, Vertrag hin oder her.

     

    Aus vielerlei Gründen.

  2. vor 20 Minuten schrieb highlower:

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es sehr erschreckend finde, wie hier manche verzweifelt und um jeden Preis versuchen, einen Menschen zu verteufeln, der das furchtbare Pech hatte, einen versehentlichen schrecklichen Unfall mit einem Gegenstand in Form einer Schußwaffe zu verursachen.

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es erschreckend finde wie manche am Thema "Eigenverantwortung" verzweifeln, aber es überrascht zugleich nicht.

    • Wichtig 1
  3. vor 59 Minuten schrieb Mittelalter:

    Gut... 

    Keine Ahnung, was ihr untereinander für einen Umgang habt.... 

     

    Aber :

    Vielleicht kann man unter Vereinskollegen und Schützenbrüdern die Latte auch ein bisschen niedriger hängen... :vava:

    Du meinst so niedrig wie hier?

    Am 12.9.2021 um 19:06 schrieb Rene2109:

    Unter anderem einem Polizist der nach dem Training beim Verlassen seine Dienstwaffe holstern wollte, was Ihm auch auf dem Vereinsgelände untersagt wurde. Korrekter Vorgang, es gibt eine Standordnung/ Hausordnung, der Vorstand hat Hausrecht, daran muss man sich eben halten.  

     

    Ich bin begeistert von Leuten, die privatrechtliche "Regeln an die man sich eben halten muss" und die nichts außer Schikane bewirken erlassen und gleichzeitig öffentliches Recht brechen. 

    So ein Umgang unter "Schützenbrüdern" ist niederträchtig.

    • Gefällt mir 1
  4. Beginnen wir doch bei Paragraph 1 WaffG

    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    (2) Waffen sind

      1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
      2. tragbare Gegenstände,
        a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
        b)

    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

     

     

    Nun sind Magazine wohl nicht Schusswaffen gleichgestellt. Dagegen sprechen schon die Aufbewahrungsvorschriften.

    Sind sie ihrem Wesen nach dazu bestimmt,

    die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen?

    Dazu besonders geeignet?

           
    • Wichtig 1
  5. vor einer Stunde schrieb Balam:

    hier bitte anmerken dass die Beschriftung 2x (rechts und links)

    Vorsicht, der Text ist rechts und links unterschiedlich.
    Daher habe ich einfach den gesamten Text aufgeführt; Rechts, Links, und Unterseite.
    Follower ist nicht Teil des Magazingehäuses aus meiner Sicht.

  6. Um hier dem Masochismus weiter zu fröhnen alles "wasserdicht" zu machen:
    Habt ihr/wie habt ihr die "Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung" nachgewiesen?
    Oder interessiert die das weniger?
     

  7. vor 10 Minuten schrieb Mausebaer:

    Wenn Dein SB sagt, dass Du auf Teile der dauerhaften Beschriftung verzichten darfst, dann lasse Dir das mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift geben! :gutidee: Nicht, dass Dein/e nächste/r/s SB nichts mehr davon weiß.

    Dann kommt trotzdem noch einer daher und sagt du müsstest es besser wissen, weil du ja sachkundig bist 😉

     

    Es gab ja hier auch schon Leute, die diversen Innenministerien die Kompetenz absprechen wollten und deren Aussagen zur Lagerung nicht als Handlungsgrundlage ansehen.

    • Wichtig 1
  8. vor 6 Minuten schrieb cb01:

    und warum soll ein Sachbearbeiter sich verarxxxx fühlen, wenn du die vorhandene dauerhafte Beschriftung wie gefordert angibst ?

    Aus meiner Sicht:
    Weil er eine möglicherweise seitenlange Liste bekommt für komplett gleiche Magazine, die sich nur in 1 oder 2 Stellen der Beschriftung unterscheiden.
    (Wie ich gerade herausgefunden habe ein Merkmal von Magpul Magazinen.)

    Bei mir wird´s moderat, aber es gibt auch Ausbilder oder Sportler mit dreistelliger Anzahl von Magazinen.

    • Wichtig 1
  9. Um ehrlich zu sein, käme ich mir zunächst veräppelt vor, wenn jemand so eine vollständige Liste abgibt, wie ich sie hier auszugsweise gepostet habe.
    Weil es abstrus ist.

    Erst wenn man das Risiko der Falschauslegung heranzieht, das für unterschiedliche Gruppen innerhalb der Betroffenen unterschiedlich hoch ist, kann man es verstehen.

    • Wichtig 1
  10. vor 6 Minuten schrieb Sindbad:

    @LawAbidingCitizen

     

    Mach Dir nicht zuviel Gedanken.

    Die Beschriftungen von Magazinen ermöglichen oft gar keine Identifikation, um welches Magazin mit welcher Kapazität es sich jetzt genau handelt (z.T. ohne Herstellername oder Nr.)

    Die Behörden haben ein Formblatt geschaffen, das für die Beschriftungen nur ein winziges Feld vorgesehen hat.

    Daraus schließe ich, dass nur das wesentliche gefragt ist.

     

    Am Ende bekommst Du Dein Blatt, dass Du x Magazine für Kaliber y besitzt, als Bescheinigung mit Stempel und Begleitschreiben zurück.

    Und dass das Verbot für diese Magazine nicht wirksam wird, d.h. der bisherige Zustand besteht weiter.

    Fertig.

    Ich verstehe dich.
    Ich bin allerdings beruflich auf meine Zuverlässigkeit angewiesen.

    Mausebär: Spaß habe ich an meiner aktuellen Tätigkeit jedenfalls nicht.
    Jetzt schon teilweise schwer erkennbare Beschriftung in Größe 6 auf "Magazinkörpern" (Auf die Idee sind die auch erst nach Lektüre von WO gekommen) zu entziffern und zusammenzutragen.

  11. Ich werde ein Beiblatt nutzen:

    Beispielhaft

     

    5.56 x 45

    PMAG 40 AR/M4

    MAGPUL INDUSTRIES CORP

    CAGE 1LX50 MADE IN USA

    GENM3

    EN: 327-0061

    PATENT

    IP.MAGPUL:COM

     

    5.56 x 45

    1

    01

    Es ist eine Übersicht zum Herstellungsdatum angebracht

    Diese besteht aus den kreisförmig angeordneten Ziffern 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12 welche den Herstellungsmonat angeben.

    In der Mitte dieser Anordnung befindet sich ein Pfeil auf dessen linken Seite die Ziffer 6 und auf dessen rechten Seite die Ziffer1 vermerkt ist

    der Pfeil zeigt auf die Ziffer 6 in der kreisförmigen Anordnung.

     

    40 ROUND M3


    Ob bei der Kostenschätzung der Umsetzung die Arbeitszeit der Antragsteller mit eingerechnet ist?

     

    Besonders ärgerlich:
    Es muss jedes einzelne geprüft werden. Die Datumsangaben oder einzelne Ziffern könnten schließlich bei Magazinen des gleichen Typs abweichen.
     

    • Gefällt mir 1
  12. Muss man eigentlich die Beschriftung komplett angeben oder ist das optional?

    Die Spalte dazu lautet ja "Bemerkungen" mit dem Hinweis z.B. zu dauerhaft angebrachten Beschriftungen.

     

    Unterscheidet man zwischen Magpul Gen2 oder Gen3?


    Am Rande:
    Wie dauerhaft die sind, wenn man die Magazine weiter nutzt (Laden/Entladen, Aufschlag der leeren Magazine auf den Boden) würde sich noch zeigen.
    Schließlich wäre das noch ein Fallstrick, wenn die Beschriftung dann irgendwann nicht mehr vollständig vorhanden ist.

  13. vor 4 Stunden schrieb 6/373:

    Was anderes ist es auch nicht. Das meiste ist Plünnerkram. Ich bin zu arm um mir billigen Mist zu kaufen.

    Merinounterschwäsche und Merino-Schlauchschal sind ok

    Sehe ich mittlerweile auch so.
    Vor einigen Jahren gab es noch teilweise gute Qualität insbesondere Mid-Layer.
    Jetzt ist soviel Krempel dabei, dass ich garnicht mehr nach brauchbaren Dingen dort schaue.

    Wobei man sagen muss, dass auch die namenhaften Outdoorhersteller stark nachgelassen haben.
    Vieles ist eher was für das "Akademikerprekariat" an der S-Bahnhaltestelle in den Metropolen. Dafür reicht es dann auch.

  14. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

    Die Freien Wähler... hoffnungsvoll, aber ich fürchte, es reicht nicht für den Dt. Bundestag oder eine Regierungsbeteiligung ab Herbst.

    Das liegt an Leuten, die "strategisch" wählen mit den von dir angestellten Überlegungen.

     

    Wie ein Schaf, dass den Metzger wählt, weil der Wolf schlimmer ist.

     

    Also dann, bestellt geliefert.

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