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Joseg
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Interessanter Weise gab es da aber vom bayer. Landtag mehrere Vorstöße auf derartige Einschränkungen zu verzichten. Verwunderlich dass da noch niemand darauf hingewiesen hat. Sepp
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Ist Prof. Eschenberger wirklich der einzige der Waffenrecht lehrt?
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Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Joseg antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Richtig, WO ist wirklich nicht das einzige Forum. Im realen Leben sogar am Stammtisch ist es allerdings so dass Unklarheiten im Laufe eines Gesprächs durchaus ausgeräumt werden können. Sepp -
Wo ist da beim rechtschaffenen Waffenbesitzer das Problem? Ein urdeutsches Problem, es ist nicht bis auf den letzten Buchstaben geregelt und wenn doch schimpfen wir auf die kleinliche Auslegeung. Was ist in diesem Zusammenhang ein BM? Zumindest wird so das Verfahren verkürzt, das muß ja kein Nachteil sein. Sepp
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Betrunkener mit MP und Machete in Fußgängerzone
Joseg antwortete auf Rubberduck70's Thema in Allgemein
Du hast sicher recht, allerdings ist es wieder so dass das Dorfgeschehen nun mal von lokalem Interesse ist und wenn nun interessierte Waffenbesitzer derartige Meldungen verbreiten ist das nun wirklich nicht Schuld der Zeitung. Sepp -
Wir sollten aber bei der interessanten Diskussion über den technischen Dienst wieder mal auf das eigentliche Thema bei dem es um Stellen im mittleren Nichttechnischen Dienst geht besinnen. Titel des Stellenangebots Mehrere Bürosachbearbeiter/-innemittlerer Dienst BVA-26-2015 (Fachangestellte/r für Bürokommunikation) . Alternativberufe Steuerfachangestellte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r Sepp
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Natürlich gib es die nicht, da kommt der große Hammer raus, Haussuchung ob mit Beschluss oder Gefahr im Verzug. Wie vielen anderen auch, nur nehmen wir das nicht zur Kenntnis um unser Alleinstellungsmerkmal als gequälter Waffenbesitzer aufrecht zu erhalten. Wer meint dass er sich mit Anbiederung etwas erkaufen kann soll es tun, auch in anderen Dingen fordert Waffenbesitzer von mir Toleranz. Mir wurde noch nichts zustehendes verweigert weil ich, wenn erforderlich den Behördenmitarbeiter auf seine Möglichkeiten hingewiesen habe. Allerdings ist mir die Zeit zu kostbar um wegen des Streits wegen Verwaltung oder Gerichte zu beschäftigen. PS: Wenn ich in Kürze als Ruheständler ins waffenrechtliche Paradies (Österreich) umsiedle, mache ich erstmal einen Psychotest Waffenführerschein und lasse mich auch regelmäßig von der Exekutive allerdings angemeldet besuchen und keiner regt sich auf. Dass sich Junior über meine Pumpflinten und Halbautomaten freut mach ihm das Das Dasein als gequälter deutscher Waffenbesitzer etwas erträglicher Sepp
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Hier scheinst Da allerdings andere Ansprüche als die Behörde an die Beschäftigten zu stellen. Hier in Bayern gibt es in Abständen die Weisung des Innenministeriums an die Behören zur Verwendung einer verständlichen Sprache oder auch gegen das Amtsdeutsch. Hätte man hier dem Anfragenden vermittelt dass es um um eine "Pumpflinte" geht wäre die Erwartungshaltung vielleicht nicht so hoch, die Einsicht dass das nicht geht erwarte ich von einem Waffenbesitzer natürlich nicht unbedingt. Sepp
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.....eine Type..... Überprüfe Er seine Ausdrucksweise bevor sich andere wieder erregen müssen. in dem konkreten Fall war es ein heute akzeptierter Dreitagebart. Sepp
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Steven, gute Rhetorik, wenn die Sache nichts hergibt, gehen wir auf Nebenschauplätze, vielleicht war ja der Kontrolletti unrasiert und damit die Maßnahme rechtswidrig. (Ein Beispiel aus einem Beschwerdeschreiben!!!) Es kommt schon auf das Umfeld an, wenn sehe wie hier mit andersdenkenden umgegangen wird halte ich die Form für vertretbar, sollte ich Dir hier zu nahe getreten sein bitte ich das zu entschuldigen. Wie soll man die falsche Aussage eines anscheinend beratungsresistenten Diskutanten bezeichnen? Deine hier über widerholt gemachte Aussage ist falsch, offensichtlich hast oder willst Du nicht erkennen dass der Waffenbesitz ohne Erlaubnis grundsätzlich verboten ist, daher die Aufbewahrung auch nicht erlaubt ist und folglich die Zuständigkeit nicht bei der Verwaltung sondern bei den Strafverfolgungsbehörden liegt. Diese halten und da liegst Du richtig, keine Nachschau sondern kommen ggfs. schon beim ersten mal mit Gewalt aber das unterschlägst Du natürlich, es würde ja auch die ganze Sache in ein anderes Licht stellen. Sepp
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So ist es nun auch nicht. Es gibt in den Foren Fachleute die behaupten man könnte die Nachschau bedingungslos verweigern soweit sie recht haben sollten und wirklich treffende Argumente dagegen haben, die sie allerdings nicht nennen, wird dort nicht nachgeschaut. Der Normalfall bei einer verweigerten Nachschau dürfte allerdings die Überprüfung und der mögliche Widerruf sein und da wird in letzter Konsequenz genau wie beim illegalen Waffenbesitzer nicht mehr nachgeschaut sondern beschlagnahmt. Sepp
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Glaubst Die diesen Schwachsinn den Du da ablässt eigentlich selbst? In meinem Umfeld sind bisher alle Kontrollversuche an der Haustüre gescheitert (mind.7), meinst Du wirklich mit begründetem Verdacht oder einem richterlichen Beschluss wären die auch gegangen? Sepp
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Könntest Du jetzt mal einem ehemaligen Beschäftigten in dieser Tarifgruppe erklären welche oben beschriebenen Anforderungen einen Mitarbeiter im gehobenen Dienst zwingend erfordern? Sepp
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Nachdem ich als baldiger Rentner in der selben Lage bin habe ich mich schon mal erkundigt. Hauptwohnsitz ist Bedingung, weiter Waffenführerschein und Psychotest für Kurzwaffen. Sepp
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Wobei ich als weniger geübter Waffenbesitzer mal fragen möchte was an dem Bericht wirklich so unsachlich war? Sepp
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§ 153 STPO ist die Einstellung aber kein Freispruch u.a. wegen Geringfügigkeit, da braucht der Angeklagte einfach nicht zuzustimmen und er bekommt ein Urteil, dann meist eben kein Freispruch. Sepp
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Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Joseg antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Die sind doch auch wegen der Belustigung hier -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Joseg antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Eben nicht es wird nur der eine Fall behandelt. Sepp -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
Joseg antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Könnte es auch sein das die inflationäre Zahl der Durchsuchung noch aus Deiner früheren Zeit bei der Polizei stammt? Sepp -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
Joseg antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Gelegentlich soll es auch vorkommen dass ein Mitarbeiter einfach dazu bestimmt wird. Sepp -
Neckermann und die auf dem Waffenbereich besser sortierte Quelle waren damals für die Versender Frankonia und Kettner sicher keine Konkurrenz, wieviele Mitarbeiter von den 600 sind in Modebereich beschäftigt? Wenn ich mir die Müchener Filiale ansehe, über 500. Sepp
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Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Joseg antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Zumindest besteht in Rußland die Möglichkeit der bewaffneten Selbstverteidigung, es wäre ja denn bei entsprechendem Leidensdruck die Möglichkeit der Auswanderung gegeben. Sepp -
Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Joseg antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Welche Bevölkerungskreise sind das dann= Sepp -
Aber sicher doch, es sollte so sein wie am Stand, Hauptsache wir haben unseren Spaß!
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Warum willst Du etwas amtlich definiert haben was keinerlei Definition bedarf? Für den allgemeinen Gebrauch passt doch die Definition nach den Munitionstabellen recht gut. Sepp