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andreb

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Alle Inhalte von andreb

  1. Also wenn wir es jetzt sowieso auf ein Verfahren ankommen lassen (und dazu wird es kommen), welches mit Sicherheit ein bis zwei Jahre dauert, wo ist da jetzt das Problem mit einer geliehenen Bockflinte auf einer Meisterschaft 15 Schuß abzugeben, um dann ganz easy einen Voreintrag zu bekommen? Hat da jemand zu viel Zeit / Geld?
  2. Denke auch, das kann man vorher klären. Warum wählst Du nicht denn "langen Marsch durch die Verbände" ? Beim BDS und BDMP kannst Du Dir eine Befürwortung holen. (Beim BDS mußt Du allerdings eine Meisterschaft Skeet oder Trap mitgeschossen haben.)
  3. Es gibt von Rem. die sog. Combos mit Wechsellauf. Welcher dann der Wechsellauf ist, das könnte man ja dann entsprechend aussuchen. Ich denke aber, aufgrund der Munition dürfte es Probleme geben. Ich KANN mit einem Revolver auch Schrot verschießen, er ist trotzdem noch lange keine Flinte.
  4. Die Regelmäßigkeit kann man durch die Vorlage eines Schießbuches nachweisen. Es is alles sicherlich sehr unschön, was da gelaufen ist. Ich denke aber, Du hättest bei einem Antrag auf eine ACHTE UND NEUNTE Kurzwaffe etwas mehr Sorgfalt walten lassen müssen. Evtl. reicht auch in diesen Größenordnungen die Teilnahme an den LM nicht mehr aus. Die Formulierung des RA, daß der SB es gar nicht zu bestimmen hat, ob genehmigt wird oder nicht , halte ich für ungeschickt, unwissend und unhöflich. Ein sauberer Neuantrag mit allen benötigten (und meinetwegen auch gewünschten) Angaben zur Begründung des Bedürfnisses scheint wahrscheinlich die beste Lösung. Jetzt gerichtlich mit dem Kopf durch die Wand kostet nur Nerven und ist bei der verfahrenen Lage sicherlich auch nicht sehr erfolgversprechend.
  5. Noch nicht - wenn es die Tierchen aber heftig genug miteinander treiben, und es über 10.000 werden, steht einer Anerkennung durch das BundesKarnickelVerwaltungs- und Verwurstungsamt nix entgegen.
  6. Geht es hier um den Karnickelzüchterverband Wanne-Eickel/Süd?
  7. Interessant sind allerdings die rechtlichen Konsequenzen. - Ist man als registrierte Aufsichtsperson jetzt für jeden Sch... verantwortlich, der auf dem Stand passiert? - Darf man überhaupt noch selber mitschießen, wenn man der einzige ist, der das Goldene Kärtchen hat?
  8. @smithy Oh,Oh - Ich sehe gerade in Deinem Beitrag das V von Verordnung. Also scheinbar Ländersache. Wir benötigen einen Schrieb vom Vereinsvorsitzenden, der uns damit zur Aufsicht bestellt. Gültig: Berlin. Mit dem neuen BDS-Ausweis erweitert sich die Gültigkeit auf ganz Deutschland (in den Grenzen von 2005). Der Lehrgang kostet übrigens im LV1 12 €. Darin enthalten ist der Ausweis (Plastikkärtchen). Die große Kohle macht der Verband damit bestimmt nicht. - Ich sehe, hier besteht Klärungsbedarf...
  9. Der Lehrgang für Standaufsichten ist 1. freiwillig (mir ist nichts gesetzgeberisches bekannt, welches ihn erzwingt) 2. dazu gedacht, alleine auf dem Stand zu trainieren. Eine Standaufsicht hat nix mit einem Schießleiter zu tun. Der SL ist verbandsgebunden und führt Aufsicht bei (Verbands-) Wettkämpfen. Mit dem Lehrgang soll m.E. dem Mißstand abgeholfen werden, daß bei zwei oder mehr Schützen einer Aufsicht führen muß (macht ja auch Sinn), einer alleine aber nicht für sich selber Aufsicht führen darf (macht keinen Sinn). Ich mache den Lehrgang mit. Danach kann ich mir (hoffentlich) ein Bild über Sinn und Unsinn machen.
  10. Beim BDS LV1 wird eine Schulung angeboten, auf die man einen Ausweis erhält, mit dem man berechtigt ist, auf jedem bundesdeutschen (zivilen) Stand alleine zu trainieren. Ansonsten: Dümmer wird man bestimmt nicht durch eine solche Schulung.
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