Ich möchte hierzu nochmal nachfragen weil mir nicht ganz klar ist wer bescheinigt was wem ( inhaltlich) ?
Das Schiesstagebuch was man über n Jahr zu führen hat zur Beantragung WBK , legt man das der Behörde vor und/oder dem Verband ?
Der Verband bescheinigt ja dann ggf. ein Bedürfnis. Legt man nun allein dieses Bedürfnis der Behörde vor vom Verband oder auch das Schiesstagebuch ?
Wenn man dann nun ne wbk hat - muss man dann in den weiteren Jahren weiterhin ein Schiessbuch führen bzw. falls ja, muss man dieses dann gegebenenfalls der Behörde vorlegen oder legt man dies dem Verein ? Verband ? vor welche dann bescheinigen das man weiterhin aktiv ist ?
Was ich auch nicht ganz durchblicke sind diese ominösen 3 Jahre nach Erteilung einer WBK und danach .... was möchte denn die Behörde immer sehen - ein Schiesstagebuch oder eine Bescheinigung vom Verein / Verband ?