Zum Inhalt springen

Captain Crazy

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    255
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

1.173 Profilaufrufe

Leistungen von Captain Crazy

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

133

Reputation in der Community

  1. Kann dir am Ende egal sein, wenn deine Forderung (wovon ich ausgehe) berechtigt ist, dann wird es am Ende nur teurer und zwar nicht für dich. Kann aber natürlich auch sein, man lässt sich bis Ablauf der Frist Zeit mit der Überweisung. Einfach mal abwarten. Wichtig ist auch, die Frist beginnt mit Zugang, nicht mit deiner Antragstellung.
  2. Also wenn das wirklich der Knackpunkt war, dann ist das natürlich maximal dämlich gelaufen. Dennoch bin ich ehrlich, sehe ich hier die Hauptverantwortung eher bei den Veranstaltern. Immerhin sind die für alles verantwortlich und sollten natürlich auch alle Beteiligten ins Boot holen bei solchen Entscheidungen. Ob du nun Moritz gut findest oder nicht, lassen wir mal das persönliche aussen vor. Am Ende ist er auch nur Dienstleister und macht das was von ihm gewünscht oder verlangt wurde. Immerhin war es ja ein ganz klares Werbevideo in Richtung KHS und Schmeisser und wer zahlt sagt an. Versteh mich nicht falsch, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber genau für solche Dinge gibt es Verträge, was darf wie wo wann was usw. Und darauf hätte der Veranstalter achten müssen. Wenn ich als Firma oder Unternehmen (ich weiß ja nicht was die Absprache war) unter Umständen gesagt bekomme "ja mach halt", dann mach ich das eben genau so. Ich mach das wie ich es für richtig halte, oder schön finde oder weiß der Geier. Deswegen sehe ich eben nur eine gewisse Teilschuld bei den Firmen. Die Veranstalter hätten ja jederzeit die Möglichkeit gehabt "nein" zu sagen, oder sonst was. Unterm Strich, alles sehr schade, hab die Veranstaltung gern besucht und viele wirklich nette Leute kennengelernt.
  3. Sorry das ich nachfrage, aber für mich macht es halt schon einen Unterschied von wem man welche Informationen hat. Wenn du die Aussage von einem der Veranstalter hast ist das ja ok. Dann kannst du es aber auch einfach sagen. Und nein, natürlich nicht in dieser, ich sag mal "professionellen" Form. Natürlich wollten KHS und Schmeisser in Verbindung mit Moritz auch einen Werbenutzen daraus ziehen. Da kann man, finde ich, aber den Firmen keinen Vorwurf machen. Vielleicht hätte dann, wenn es denn als so störend empfunden worden ist, die Kommunikation (unter den Verantwortlichen) anders laufen müssen. Aber ob das am Ende tatsächlich der einzige Grund war? Ich weiß es nicht, dafür habe ich auch zu viel drum herum gehört oder gesehen. Von meiner Seite aus wären das dann nur Spekulationen und die will ich eigentlich vermeiden.
  4. Wie valide ist deine Info zu dem Thema? Ich meine, auch bevor Schmeisser und Moritz da waren, gab es Aussteller. Und auch vor Moritz gab es Leute die Videos gepostet haben. Das letzte Jahr wo ich mit dabei war, war glaub ich 2017. Da kann ich mich "nur" an 4 Aussteller erinnern (KHS, Schmeisser, Hera, Cafe Viereck). Die haben aber nicht wirklich gestört meiner Meinung nach. Ich hab damals in einem Gespräch gesagt bekommen, dass es verschiedene Gründe hatte. Insgesamt gab es aber immer mehr Kritik an der Veranstaltung (Verhalten der Teilnehmer, Dienstkleidungsverbot usw.). Zudem schien wohl einer der Verantwortlichen (ich nenne jetzt bewusst keine Namen) aber auch schlicht einfach keine Zeit bzw. keine Kraft mehr gehabt zu haben für diese Veranstaltung. Am Ende des Tages, es waren viele schöne Jahre und ich habe dort viele tolle Leute kennenlernen dürfen. Es war eine tolle Veranstaltung und ich habe sie gern besucht.
  5. Muss nicht immer was heißen, aber widerspreche dur nicht grundsätzlich. Manchmal können die Logistikkosten auch einfach unwirtschaftlicher sein. Oder man hat sowieso eine Sortimentsumstellung.
  6. Naja, ich hab mittlerweile einige Thesen für mich aufgestellt und ich glaube, so weit bin ich von der Wahrheit gar nicht entfernt. Genauso interessant finde ich einen gewissen "Lebenslauf", der auf Facebook komplett anders dargestellt wurde, wie er z.B. aktuell auch auf LinkedIn zu finden ist. Ich würde behaupten man darf gespannt sein wie es hier tatsächlich weitergeht.
  7. Es gibt eine Storno bzw. Rückabwicklungsfrist von 100 Tagen im NWR. Hat aber mit dem rechtlichen Überlassungsvorgang der tatsächlich vollzogen worden ist nichts zu tun. Hier gelten trotzdem die 14 Tage.
  8. Ganz einfach, weil es zwei unterschiedliche Vorgänge sind und jede Behörde das etwas anders handhabt. Prinzipiell hat der waffenrechtliche Vorgang erstmal nichts mit deinem Kaufvertrag zu tun. Und wenn man es genau betrachtet hast du sie rechtlich, auch wenn nur kurzfristig erworben. Du hattest die Waffe bezahlt und die Waffe war physisch in deinem Besitz. Somit ist der Eigentumsübergang erstmal vollzogen. Ich würde es einfach mit deiner Behörde klären, Vorgang kurz schildern, Thema erledigt. Ist einfach nur ein gut gemeinter Rat, was du draus machst bleibt selbstverständlich dir überlassen. Denn der Händler hat ja eine NWR Meldung vollzogen, in der du der neue Besitzer/Eigentümer der Waffe bist. Meldest du dich innerhalb der Meldefrist nicht bei der Behörde, kann die Behörde gegen dich vorgehen. Dein Beispiel mit dem Büchsenmacher ist rechtlich anders. Erstens muss die Waffe erst ab 4 Wochen gemeldet werden und zweitens wird sie dann als Reparaturwaffe gemeldet, sprich du bleibst im NWR sozusagen Eigentümer, aber der vorübergehende Besitzer ändert sich. Damit im Fall des Falles der letzte Verbleib der Waffe bekannt ist. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, wer sagt denn das es korrigiert wurde? Kurze Email oder Anruf beim Amt, je nachdem wie die drauf sind. Und kurz klären wie wo was. Ich habe nämlich auch schon Fälle gehabt, wo Behörden dann meinten der sportliche Voreintrag wäre damit entfallen und es müsste ein neuer Voreintrag beantragt werden. Behörden eben.
  9. Hast du die Waffe trotzdem deiner Behörde gemeldet? Oder zumindest den Vorgang geschildert? Nicht das dir daraus noch ein Strick gedreht wird. Der Widerruf vom Kaufvertrag erlöst dich nicht von der Eintragung und Austragung der Waffe bei dir in der WBK. Immerhin wurde dieser Vorgang ja auch im NWR gemeldet.
  10. Als Firma würde ich meine Forderungen ab einem gewissen Punkt auch einfach abtreten. Lieber die Hälfte mitgenommen und Schaden begrenzt, wie gutem Geld noch schlechtes hinterher geworfen. Man muss die Fälle ja auch immer differenziert betrachten.
  11. Freut mich wenn es dich amüsiert, aber diese Erfahrungen habe ich, leider, öfter machen müssen. Vorallem wenn die Forderung eigentlich unstrittig war. Viele denken, dass sich die meisten ja eh nicht trauen und das ganze irgendwie im Sand verläuft. Aber wenn dann was kommt...zumal es eben nicht einfach nur ein Aufforderungsschreiben von einem selbst oder einem Anwalt ist.
  12. Ausnahmen gibt es immer wieder, hatte auch mal einen Kunden der mir eine 6-stellige Summe geschuldet hatte. Ende vom Lied, Privatinsolvenz, neue Firma über Dritten gegründet und einfach weitergemacht. Da kommst du auch nicht ran. Aber im hier vorliegenden Fall ist das ne schnelle Nummer, vorallem da das Gewerbe erlaubnispflichtig ist und die Aufsichtsbehörde dann auch die Genehmigung entziehen könnte. Da geht's dann auch mal schnell nicht nur um Privatvermögen sondern um die Existenz.
  13. Sind Sie auch nicht, zumal das ja auch veröffentlicht werden muss und das kann man wiederum online einsehen. Alles kein Hexenwerk, Antrag dauert online 5-10 Min, unter 1000 Euro kostet der Spaß 36 Euro wenn ich mich nicht täusche und dann geht das seinen Weg. Kann jeder selbst entscheiden, aber ich renne niemandem hinterher wegen meinem Geld.
  14. Also erstmal sind sowohl Kuma als auch Arms24 GmbH´s, sollte hier jedoch keine Insolvenz vorliegen und Betriebsvermögen vorhanden sein, kann durch den gerichtlichen Mahnbescheid ein Titel erwirkt und somit gepfändet werden. Im Fall von Zickgraf handelt es sich jedoch um eine Einzelfirma, die eben auch mit dem Privatvermögen haftet, ist also in den meisten Fällen, sofern keine Privatinsolvenz vorliegt (was online geprüft werden kann), alles etwas einfacher, wie bei einer GmbH. Aber selbst bei Kapitalgesellschaften kann eine Haftung mit dem Privatvermögen möglich sein, ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig. Zumal macht so ein gerichtlicher Brief auch etwas Eindruck. Unterm Strich, sobald eine Forderung offen ist die nicht beglichen wird, oder keine Reaktion gezeigt wird, würde ich immer schnell handeln, denn noch sind ja Sachwerte die gepfändet werden können vorhanden. Kann jeder selbst entscheiden, ich würde hier kurzen Prozess machen.
  15. Kurzen Prozess machen: Per Einschreiben Frist von zwei Wochen setzen, nach Fristablauf gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Den Mahnbescheid kannst du online beantragen, Kosten liegen bei min. 36 Euro die du vorstrecken musst, ab 1000 Euro wirds teurer, aber die Kosten des Mahnbescheids muss der Kollege dann zusätzliche tragen. Die Sache ist damit relativ schnell vom Tisch, wenn nicht gezahlt wird, kann gepfändet werden.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.