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Rohrzange

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  1. Klar, Sicherheit sollte vorgehen.
  2. Die Schlüsselaufbewahrung war lange Zeit ungeklärt. Und was ist darauf passiert? Mehrere LWB mussten vor Gericht ziehen um darum zu Bangen, ob sie ihre Waffenberechtigung, die man ihnen wegnehmen wollte, behalten dürfen. Und dann läuft das ungefähr so: Dem ersten Richter genügt es, wenn du dir den Schlüssel um den Hals hängst. Der nächste Richter sagt dir dann, dass du keine Kontrolle über den Schlüssel hast, wenn er zwar an deinem Hals hängt, aber du dann schläfst. Dem reicht es also nicht. Beim dritten Richter reicht die Geldkassette. Und dem vierten Richter reicht nicht einmal ein Stahltresor. Jeder der da vor Gericht musste, musste also um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bangen und mal wurde so und ein andermal wieder anders geurteilt. Inzwischen ist das nach mehreren Fällen geklärt und der Schlüssel muss nun genauso sicher aufbewahrt werden wie die Waffen. Siehe: https://www.landesjagdverband.de/detail/wie-muss-der-schluessel-zum-waffenschrank-aufbewahrt-werden Das kostet zwar wieder einmalig Geld, aber dafür besteht nun Rechtssicherheit. Setzt man das also um, dann muss man keine Angst haben, man muss im Fall der Fälle nicht vor Gericht ziehen, was mit Zeit, Kosten und Stress verbunden ist und auch nicht darum bangen. Und was man auch beachten sollte, hier geht es jetzt nicht darum, dass entschieden wurde, dass der Schlüssel genauso sicher aufbewahrt werden muss, sondern darum, dass präzise definiert wurde, "wie" er aufbewahrt werden muss. Das "wie" hätte auch anders ausfallen können, aber dafür ist es jetzt wenigstens eindeutig und letzteres ist der springende Punkt.
  3. Das ist korrekt. Wobei Fertigungstoleranzen sich bei dünnen Verschlusswarzen stärker negativ auswirken könnten, als bei richtig dicken Verschlusswarzen wo die Toleranzen dann keine so große Rolle mehr spielen. Am besten wäre also große dicke Verschlusswarzen und davon lieber mehr als nur zwei und das kostet dann alles Gewicht und erhöht wahrscheinlich auch den Preis.
  4. Das K11 müsste auch ein Geradezugrepertierer mit Drehkopfverschluss sein. Auch dieser hat nur zwei Verschlusswarzen. Beim K31 ist der Verschluss allerdings näher am Patronenlager, daraus würde ich schlussfolgern, dass der Stress durch die thermische Belastung etwas höher ist. Schließlich ist er näher an der Wärmequelle. Beim K11 sind die Verschlusswarzen weiter weg von der Wärmequelle. In folgendem Handbuch scheinen die aber nicht größer zu sein, sondern eher kleiner. Beim K31 gab's aber das Werkstoffproblem, auf das Nutzer Weinberger hingewiesen hat. Nur 2 Verschlusswarzen sind allerdings trotzdem nicht viel. Auf Seite 18 sieht (PDF S. 10) sieht man beide Verschlusshülsen im Vergleich: https://www.swisswaffen.com/files/modell-1911-carbine/technisches-reglement-der-karabiner-k11-und-k31-ausgabe-1944/anljf6lwjthv.pdf Und hier sind noch weitere Bilder: https://www.swisswaffen.com/?W=K11#P10400
  5. Eine Gemeinsamkeit zwischen der Jakele J1, dem Schweizer Karabiner 31 und der Blaser R93 gibt es schon einmal. Alle drei sind Geradezugrepertierer. Das Verschlusssystem ist unterschiedlich, die R93 hat einen Ringbundverschluss, das K31 einen Drehkopfverschluss und, wenn ich mich nicht irre, die Jakele J1 ebenfalls. Die Jakele J1 hat vier Verriegelungswarzen. Beim K31 konnten die Verriegelungswarzen ein Problem darstellen, da sie zu schwach ausgelegt waren und es auch nur zwei waren. Zum K31 siehe auch: http://lutzmoeller.net/Waffen/Technik/K31.php Das K98 hat zum Vergleich einen Drehzylinderverschluss.
  6. Es bleibt eine Gummidefinition, wann ist ein Karton ein ausreichender Karton? Was wenn der Karton beim Transport nass wird und so seine Festigkeit verliert? Auch das soll ja berücksichtigt werden, weil auch das beim gewöhnlichen Transport vorkommen kann. Eine Norm würde Rechtssicherheit gewährleisten und das Problem wäre vom Tisch. Solange das nicht gegeben ist, wird man dir mit einem Karton immer einen Strick drehen können.
  7. In diesem Fall ist so eine Norm dein Schutz. Denn wie man hier sehen kann, war ein Karton dem Gericht ja nicht ausreichend. Wie willst du also wissen, was dem nächsten Gericht genehm ist?
  8. Kartonfritze mag diesen Kartons zwar den Namen "Waffenversandkarton" gegeben haben, aber wenn man sich die Materialstärke anschaut, dann sind das bestenfalls (bei den großen Kartons) auch nur 4,2 mm. Was nötig wäre, wäre eine DIN oder EU Norm, die definiert, wie ein "Waffenversandkarton" zu beschaffen sein hat. Denn nur das dürfte dann im Falle eines Kartons auch rechtssicher sein, wenn diese DIN oder EU Norm dann in das Waffengesetz oder vergleichbares aufgenommen wird. Geht man von den Anforderungen des Gerichts aus, dann würde ich momentan eine Holzkiste nehmen. Notfalls kann man eine Europalette nehmen, die zerlegen und daraus eine Kiste bauen. Die Waffe selbst kommt vorher in eine Luftpolsterfolie und das dann verpackt in die Holzkiste. Es hätte noch schlimmer kommen können. Z.B. dass das Gericht vorschreibt, dass ein wesentliches Waffenteil getrennt vom Rest der Waffe verschickt werden muss.
  9. Zukünftig werde ich beim Dorffest die Polizeikontrolle aufsuchen um mir meine gekaufte Grillwurst schneiden zu lassen. Brauchbare Messer sollten die ja zur Genüge haben.
  10. Hier hat sich mal jemand die Mühe gemacht, alle Vorkommnisse mit Messern mithilfe einer K.I. zusammenzufassen: https://messerinzidenz.de/
  11. Und wenn du als Wanderer dann in einem Dorf halt machen willst, weil dort gerade ein Dorffest stattfindet, dann kann das aufgrund des neuen Gesetzes bereits zum Problem werden. Gleiches gilt, wenn du die Bummelbahn nutzen willst.
  12. Ich würde mich auf Mittelaltermärkten sicher fühlen, gerade weil die normalen verkleideten Leute dort alle Waffen, wie du beschrieben hast, tragen. Wenn was passieren sollte, sind gleich 5 zur Stelle, die helfen und eingreifen könnten. In einer Waffenverbotszone in der Fußgängerzone musst du froh sein, wenn die Stühle von einem Freisitz Café nicht festgekettet sind, damit überhaupt irgendetwas greifbar ist, das man zur Verteidigung nutzen könnte.
  13. Der Normalo, bspw. die Oma wird ganz genauso durchsucht werden, wie jeder potentielle Kriminelle. Das wird man allein schon deswegen machen müssen, um sich nicht bezüglich Grundgesetz Art 3 Abs 3 angreifbar zu machen.
  14. Zukünftig verstößt jeder gegen das Waffengesetz, der ein lebensrettendes Gurtmesser mit ihm Auto führt. Messer ist Messer, das Gurtmesser ist im WaffG nicht ausgenommen.
  15. Hat der SB auch etwas zu einer amtlich beglaubigten Kopie der WBK gesagt?
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