ich versteh den ganzen Klamauk sowieso nicht: würde das Gewehr nachgewiesenermaßen nicht dem Lastenheft entsprechen wäre hier schon ein riesiger Aufriss gemacht mit Androhung von nicht geringen Kosten.
Ich arbeite auch viel mit öffentlichen Auftraggebern und sehr häufig ist es ähnlich: Leute ohne Fachwissen basteln an Lastenheften und schreiben Anforderungen. Diese haben häufig mit der Realität nichts zu tun, aber sowohl Lieferanten als auch die abnehmende Stelle ist dem gebunden, weil es der Prozess ja so vorsieht und man absolut beratungsresistent ist. Das Ziel in einer Ausschreibung ist schließlich immer mit dem minimalsten Aufwand etwas zu liefern was abgenommen werden muss. Und genau aus diesem Grund laufen auch sehr viele der öffentlichen Projekte nicht rund: weil Leute Entscheidungen treffen oder beaufsichtigen dürfen von Themen, von denen sie keine Ahnung haben.
an diesem HK-Bashing beteilige ich mich nicht, so lange niemand das Lastenheft vollständig offenlegt und dann den öffentlich nachprüfbaren Nachweis führt, dass das G36 dem nicht entspricht. In der Regel sind das harte Faktoren und dann gibt es ein "Anfoderungen erfüllt" oder eben ein "Anforderungen nicht erfüllt - kostenfrei nachzubessern bis oder Wandlung oder Schadensersatz" Bis dahin gilt für mich "im Zweifel für den Angeklagten"
Wenn die Ausrüstung im Gesamten nicht den Ansprüchen der heutigen Kriege am Hindukusch entspricht muss man eben investieren oder man darf seine Truppe nicht dorthin schicken. Die BW wurde kaputt gespart. Mit dem Rest wäre kein Krieg mehr zu gewinnen. Vermutlich haben die ganzen LWB zusammen, mehr und besseres Material und mehr Munition gelagert als der BW zur Verfügung steht (MG und sämtliches Großgerät mal außen vor)