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callahan44er

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  1. Die Situation kenne ich. Allerdings mache ich keine Türe auf wenn es definitiv der Batteriealarm ist, also alle 30 bis 60 Sek. ein Piep. Da können sich die Cops auf den Kopf stellen. Solln se den Schlüsseldienst rufen wenn se meinen.
  2. Dumm Tüch. Wenn in den ersten sechs Monaten ein defekt auftritt greift IMMER die Sachmängelhaftung! Unabhängig davon was ich als Kunde sage, Garantie, Gewähr oder sonst was. Das muss der Endverbraucher gar nicht wissen. Aber der Händler muss das wissen und das für mich gescheiteste machen.
  3. Nun ja, ein solches Verhalten ist irgendwie dämlich. Recht hin Recht her. Hat irgendwas davon als wenn ich stadtbekannten Alkis meinen Fusel gebe zum drauf aufpassen ;-)
  4. Leuts, ihr macht hier ein Theater. Habt ihr Langeweile? Als Verbraucher muss ich den ganzen Paragraphenscheiss echt nicht wissen! In einem anderen Forum meinte letztens ein Hohlspacken es wäre wichtig ob ich bei einem Defekt in den ersten 6 Monaten sage ich möchte einen Gewährleistungsfall oder einen Garantiefall eröffnen. Hallo gehts noch! Wenn ich einen defekt an einem Gerät habe hat der Händler das dementsprechend zu beheben und zu bearbeiten. Bei teuren Sachen brauchst du eh nen Anwalt. Die lassen sich wenn se nicht wollen eh auf nix ein. “Du willst Sonderrechtskündigung, bist du Wahnsinnig das heißt auserordentliche Kündigung!“ Naja, wenn man nix zu tun hat!
  5. Wegen Batteriealarm ruft keiner Fw? Du musst aus einer sehr kleinen Gemeinde sein......... Und wie gesagt, Objektschutz ist Sache der Pol. Alle anderen Gründe habe ich schon aufgeführt.
  6. Bond hatte doch schon immer tolle Sachen........und is nen bisschen albern ;-)...........sons wärs ja kein Bond. Gruß M
  7. @bumm Jeder weiß das wenn es nicht nach Rauch riecht bis die FW eintrifft es sich bei priv. Rauchmeldern meist um einen Fehlalarm handelt genau wie bei aufgeschalteten BMAs. Trotzdem muss man der Sache auf den Grund gehen und sich Zutritt verschaffen. Sicher hat die Pol beim Erstzugriff nichts da zu schaffen. Aber jetzt kommt ja das Problem der Wohnungssicherrung und Objektschutz obliegt nunmal der Pol, nicht der FW! Auch wenn die FW einen neuen Zylinder einbaut verbleibt der Schlüssel bei der Pol. Feuerwehren wie Hamburg oder Berlin und Duisburg sichern z.b. gar nix und übergeben die Einsatzstelle direkt der Pol. Diese versucht nun den Besitzer ausfindig zu machen. Z.b. indem sie mal in die Kontaktliste vom Telefon guckt nach Mama Handy oder so. Also hat die Pol letztendlich schon ein berechtigtes Interesse daran die Wohnung zu betreten. In wie fern sie dabei irgendwelchen Straftaten nachgehen muss weiß ich nicht, ist nicht meine Baustelle. Zu guter letzt möchte die FW gar nicht unbedingt die Whg alleine betreten, um Missverständnissen, wie da fehlt jetzt aber ein teurer Ring, vorzubeugen. Das machen die Cops im übrigen auch bei Zugriffen so. Da ist immer jemand von einer anderen Behörde dabei als Zeuge.
  8. Ja aber ein abmontierter Rauchmelder wurde aufgefunden. Fehlalarm reicht völlig aus!
  9. Nun ja shit happens. Brand im Erdgeschoss, Treppenraum verqualmt. Wohnungen werden geöffnet, da man von bewustlosen Personen durch Brandrauch ausgehen muss. In einer Wohnung findet sich eine Mariuhana Plantage............ oder eine Bombenbauterrorristenscheiße......
  10. Nun ja. Hört sich nach Fehlalarm an. Dann kommt die Feuerwehr und macht die Wohnung auf, da man von einem Brandereignis ausgehen muss. Oder es hat irgendwo im Haus gebrannt und der Melder hat berechtigt ausgelöst. Same Prozerdere, Wohnung wird kontrolliert. Da um Missverständnisse auszuschließen, geht wenn vor Ort die Polizei mit rein. Wie andere schon schrieben, nix sagen, abwarten auch wenns schwer fällt und dann vom Fachanwalt beraten lassen. Der wird einem schon sagen ob es schlimm ist vergessen zu haben im Renovierungs und Weihnachtsstress die Klamotte zu melden. Man kann ja auch nix dafür wenn man in der Wohnung einen großen Karton vom Dachboden ausgeräumt hat wo das drin war und dann eine Lieferung Tapeten und Rotband kam und mans einfach danach vergessen hat weil auch noch das Handy klingelte und man dringend weg musste und dann urplötzlich Heiligabend war. Vielleicht ging man ja auch eh von Nägeln und Schrauben in der Packung aus oder von Dekomuni? Aber wie gesagt, Advokat :-)
  11. Und genau das würde ich IHM auch sagen! Für den Händler kostet die Feder nämlich nur 6.– wenn überhaupt!
  12. Für mich ist das die Regel wenn die alten Hasen es besser wissen! Anstatt dann etwas vernünftig zu erkären, lieber den dicken raushängen lassen! Andere geben sich Mühe und lesen sich ein, versuchen Licht ins dunkel zu bringen und bekommen dann einen drüber. Mir pers. Latte, ich ignorier sowas. Wenn hier jeder alles ganz genau wüsste, bräuchten wir das Forum nicht!!! Aber solches Verhalten gibt es in JEDEM Forum! Je größer, je schlimmer!
  13. Guten Rutsch wünsche ich dir.
  14. Gut, klingt für mich nach geht theoretisch, praktisch nicht durchführbar. Oder anders, der Kampf gegen Windmühlen.
  15. Schön das freut mich :-) Wer keine gelbe hat bekommt dann halt keinen Unterhebel. Jedenfalls nicht bei denen die ich kenne. Deshalb, Quelle oder so wäre nett.
  16. Bist du leicht gereizt? Falls ja sollte man sich aus so Diskusionen raushalten, schont die eigenen Nerven! Was ist denn eine anerkannte schießsportliche Vereinigungen? Falls du die Mitgliedschafft in einem Verband wie den DSB oder BDS meinst, da muss doch jeder erst einmal ein Jahr Mitglied sein um überhaupt eine WBK zu bekommen. Ich hatte meine WBK nach etwas mehr als einem Jahr Vereins UND Verbandzugehorigkeit. Nach weiteren 2 Monaten habe ich meine gelbe beantragt weil ich einen Unterhebel haben wollte. Weder der DSB noch die Behörde wollte mir das auf grün befürworten bzw eintragen! Das hatte ich extra gefragt um mir die gelbe zu sparen ( dachte da noch wegen dem einen Gewehr :-). Wir reden hier vom Sportschützen, da das ausgangslage des TE hier ist. Jäger ist was anderes! Aufgrund meiner Erfahrung mit versch. Behörden bleibe ich dabei. Waffen wie Unterhebel, Perkusionsrevolver usw gibt es für Sportschützen nur auf gelb. Sollte es anders sein nenne mir doch bitte eine Quelle oder eine Behörde die das macht beim SpSchü. Ich ruf dann da gerne an und lasse mich belehren.
  17. Ja das scheint es zu sein. Verfasser stimmen. Wustte nicht wo es das gibt. Wie gesagt, gabs bei uns zur Sachkunde.
  18. Nein, soweit ich weiß nicht. Sonst hätte es ja ne ISBN.
  19. Das ist sicher richtig. Aber zu jedem Beispiel steht die passende Passage aus dem Gesetz. Die beiden Verfasser, einer ist Kampfrichterreferent des RSB, der andere staatl. anerk. Sachverständiger für den Schießstandbau, den ich auch pers. kenne. Der kennt das Waffengesetz in und auswendig. Desweiteren ist das Heft durch den DSB geprüft. Also was willste jetzt noch? Wie gesagt jeder macht Fehler und selbst Richter legen Gesetze unterschiedlich aus. 100%tige Sicherheit gibts nunmal nicht! Auch nicht wenn man sich zum po**en drei Pariser drüber zieht! Und im Ganzkörperkondom aus 5mm Gummi ists zwar sicher, macht aber keinen Spaß!Ich habe für mich die Entscheidung getroffen Spaß haben zu wollen!!! No Risk no fun!
  20. Nö, wieso? Steht doch in meinem geposteten Bild.
  21. Na auf so Sprüche kann ich ja richtig!Ist der TE Sportschütze oder Jäger? Sonst müssten wir ja auch annehmen das er nur ne Erben WBK hat! Oder sonst was!
  22. Wir reden nicht vom Jäger, nur vom Sportschützen! Da kenne ich keine Behörde die das macht seit dem es die neue gelbe gibt.
  23. Hi Gonzo, kann dir keine PN schicken, Postfach voll?
  24. ISBN gibbet nicht. Rest kommt per PN.
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