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callahan44er

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  1. Sie hat aber auch noch nie soviel Gegenwind erhalten! Zusammen mit den Wahlerfolgen der AFD und auch der FDP (spricht nur keiner drüber) werden die sich das gut überlegen. Also dranbleiben und dann zum Gegenangriff übergehen!
  2. lopo, die müssen mir doch die Waffe ohne Magazin verkaufen können. Selbst wenn es schlimmstenfalls zum selben Preis ist. Danach kann man mir das Mag schenken. Aber gut, über was diskutieren wir. Wer so einen Schwachsinn überhaupt macht.......
  3. Soll er die Waffe ohne Magazin kaufen, dann raus gehen, wieder reinkommen und ein Magazin seiner Wahl kaufen. Ok, rein und raus gehen kann er sich sparen.
  4. Der Finne war gut. Wenn man sagt das es mehr Selbstmorde gibt wenn Schusswaffen verfügbar sind. Wie sieht es dann in Japan aus, wo alle Schusswaffen verboten sind, die Suizidrate aber wesentlich höher ist. Werden da jetzt Seile und Messer, Schwerter verboten?
  5. Benstein for Counselor!!!!
  6. Es muss ja nicht mit dem Ableben des Angreifers enden. Ich werde jedenfalls nichts mehr zur Anzeige bringen wenn ich angegriffen werde und mich verteidigen muss und unerkannt bleibe. Lieber noch einen drupp! Weil es bringt ja eh nix!
  7. Schon gesehen? In der BDS Facebook Gruppe äußert sich Frau Triebel zur Verschärfung mit den Worten, Es wird hart, mehr ist ihr leider nicht zu endlocken so wies aussieht. Irgend eine Interessenvert. Gruppe schrieb ja schon mal das es Gespräche gab, aber stillschweigen, ich könnt K****n, vereinbart wurde. Wahrscheinlich ist, anstatt nein zu sagen, irgendetwas angeboten worden. Die Cdu Csu will wohl mit aller Macht die fünf Jahres Untersuchung weg haben.
  8. Dito. Gleiche Filiale.
  9. @Fyodor Jaja, ich weiß das.............
  10. Nix anderes habe ich geschrieben. Oh man, hätte ich mich doch nur rausgehalten!!!!
  11. Hä, seit wann das denn? Weder du (hüte dich!!!) noch dein SB trägt die Waffe ein. Das MUSS der Händler machen!!! Es sei denn dein SB gibt sein ok dazu. Von privat gekaufte Waffen trägt dein SB ein, nicht du.
  12. Das hilft dem TE ja jetzt nicht wirklich weiter wenn er die Waffe zugeschickt haben möchte. Aus welchem Grund auch immer. Du hättest die WBK, insofern darauf noch andere Waffen stehen, erst hinschicken sollen wenn die Waffe da ist. Dann wäre sie nur ein paar Tage weg gewesen. Also entweder jetzt zurück schicken lassen und dann wieder hin wenn Waffe da, oder halt schauen ob Abholung in Filialie möglich ist. Eine weitere Möglichkeit ist, das nicht der Händler die Waffe einträgt sondern deine Behörde. Das musst du aber mit deinem SB und Frankonia absprechen.
  13. Geile Idee!!! Es gab doch mal so ne Aktion wo AOL LKW Weise ihre CDs zurück geschickt bekamen.
  14. High Power wird tatsächlich die Kapazität sein. Denkt mal an die Browning FN High Power.
  15. @zickzack Da hast du leider Recht. Politik issen mieses Geschäft, nix weiter :-(
  16. Tja, da machst du wohl was falsch.
  17. Beileid.
  18. Und da fehlen bei den legalen Waffen, also bei den fünf Stück, noch die die in behördlichem Besitz waren!
  19. So, für die Zweifler. AR15 bestellen (x) Done! ..........................( ) Not done.
  20. Was mir da so einfällt. Der M16 Geradezugrepetierer, sieht ja auch wie eine Kriegswaffe aus, bleibt aber erlaubt und geht auf gelb. Aber der sieht doch auch gefährlich aus!
  21. Ich glaube Herrmann und die CSU muss nicht überzeugt werden.
  22. Funzt bei mir. Aber ich kopiers mal. § 3 Anforderungen an Beiträge (3) Bei Links, Zitaten und Bildern ist folgendes zu beachten: a.) Links müssen zum Thema passen. Sie müssen dem geltenden Recht entsprechen. b.) Das Zitieren von Text bzw. Einbringen von Bildern muss dem gültigen Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz) entsprechen. Insbesondere muss die Quelle zwingend angegeben werden. c.) Vollständige Artikel aus Zeitungen, Fachpresse oder anderen Publikationen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht kopiert werden. Die Zusammenfassung in eigenen Worten oder das Zitieren kleinerer Textteile ist, versehen mit einer Quellenangabe, erlaubt. d.) Werden Bilder sichtbar, d.h. nicht nur per Link, in eine Nachricht eingefügt, dürfen sie sowohl in Breite als auch Höhe maximal 700 Pixel nicht überschreiten. Sollte es nicht möglich sein, das Bild auf diese Größe zu bringen (z.B. bei Verlinkung von Bildern Dritter unter Angabe der Quelle), ist lediglich die URL des Bildes anzugeben. e.) Die Zitatfunktion ist maßvoll zu nutzen, Vollzitate sind zu vermeiden. (4) Beiträge, die gegen vorstehende Regelungen verstoßen, werden vom Forenteam ohne weitere Begründung gelöscht. Weitere Folgen sind in § 5 und § 7 ANB-WO geregelt.
  23. http://www.taz.de/!5074594/ Taz pro Waffen!
  24. Ja, einer meiner Lieblingssprüche neben: Du musst immer die Sprache sprechen die dein Gegenüber versteht.
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