

RKDB
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Aber bitte dann direkt an die Stadt/Gemeinde vermieten, damit der Zahlungsfluss auch sichergestellt ist. 20% Miete über dem ortsüblichen Vergleichspreis (das nenne ich "Gewissenszuschlag", quasi der Zuschlag damit ich etwas mache was gegen mein Gewissen ist), und 3 Monatskaltmieten als Kaution falls die zukünftigen Bewohner einen doch etwas "dynamisch-flexiblen Eigentumsbegriff" haben, oder meinen ein Lagerfeuer auf dem Parkett machen zu müssen Darf ich Fragen, welcher Religionszugehörigkeit dieser Freund hat, und in welcher Stadt/Bundesland? Gruß RKDB
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War er überhaupt jemals glaubwürdig?^^# Bei mir hat der Staat mittlerweile 90% seiner Legitimation/Moralanspruch verloren - und das sage ich, obwohl ich auf seiner Gehaltsliste stehe.
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Meine ehrliche, wenn auch reichlich zynische Meinung dazu: Du bist als männlicher, weißer, autochthoner deutscher, nicht-muslimischer und heterosexueller Mensch in unserem Staat eben de facto nicht schützenswert (de jure zwar schon, aber manche sind eben gleicher^^). Also schmink dir das mit dem WS ab. Versuch, umzuziehen und dich aus dem Einwohnermeldeamt löschen zu lassen, + anonymes Kennzeichen usw. alles Maßnahmen die hier im Thread schon erwähnt wurden. Solltest Du unverhofft durch die hier ansässig gewordenen "Fachkräfte" "bereichert" werden, ist das eben ein "tragischer Einzelfall" und es wird wieder zur Tagesordnung übergegangen werden. Das ist nicht toll, nicht fair und eigentlich müsste der Staat dich schützen, er versagt aber dabei und besser wird es nicht werden.
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Hatte neulich wieder mal positive Erfahrungen bei Frank und Monika. Online geschaut ob die gewünschte Munition in der Filiale vorrätig (war gerade wegen eines Termins in der fremden Stadt wo die Filiale war), hingegangen, freundlich gefragt ob man den Preis der größten Rabattstaffel bekommt auch wenn man nur ein paar Päckchen abnimmt, mein Kaufangebot wurde akzeptiert, WBK und Kundenkarte vorgezeigt, Munition eingetütet, bezahlt und wieder gegangen. DAS nenne ich Kundenservice! Bei vielen anderen Händlern dauert es ewig bis man die Preise genannt bekommt (nach zeitraubenden Anfragen), es muss alles erst bestellt werden und so weiter und so weiter. Und am besten soll man doch bitte gleich 1.000 Schuss abnehmen, damit nix auf Lager bleibt. Natürlich gibt es auch nervige Erlebnisse, aber Frankonia hat manchmal auch gute Seiten.
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Bei DHL kann man als Privatperson die Versandart "ExpressEasy" wählen (damit kommt es garantiert am nachfolgenden Tag an), und zusätzlich die Option "Ident" (dann wird es nur dem Empfänger mit Ausweisprüfung ausgehändigt). Damit kostet der Spaß dann zusammen rund 28-32 Euro (der Ident-Zuschlag ist fix, der Grundpreis gewichtsabhängig). Ich habe mir so mal eine Kurzwaffe schicken lassen, die ich von privat bestellt hatte. Klappt einwandfrei. Selbst würde ich auch damit verschicken, alternativ OverNite (aber die sind glaube etwas teurer und man muss die Sendung voranmelden, bei der Post geht man einfach in die Filiale). Hermes oder DPD würde ich lassen, da ist mir meine WBK zu lieb und teuer für. Habe aber schon insgesamt 3x Langwaffen per DHL Paket zugestellt bekommen (!). Eine davon ist beim Nachbarn gelandet...
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Handelt es sich beim Verkäufer zufällig um einen größeren Händler aus der Pfalz, der auch im Export-Geschäft tätig ist? Bei Egon ist mir das nämlich auch mal passiert. Das starrsinnige und irrationale Gebaren des Geschäftsinhabers grenzte in meinem Fall - gottlob war es nur eine SSW - an Unzurechnungsfähigkeit, ich habe dann zu guter Letzt eine Wertminderung durchgesetzt. Wäre vielleicht bei Dir auch angeraten, dann haben alle weniger Trouble...
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"AD-Kunde"... herrlich! Kannte den Ausdruck noch aus der post-Lehman Zeit 2008/09, aber hatte ihn zwischenzeitlich vergessen. Genau so kann man es ausdrücken...!
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Das Motto von Taurus im 2014er Katalog war übrigens "Making better Guns"...
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Online findet man noch welche: http://www.frankonia.de/waffen/kurzwaffen/revolver/Artikel.html Ich habe aber den Eindruck, dass bis auf Armininius/Weihrauch nur noch "Altbestände" anderer Hersteller verhökert werden. Wirklich mau! Andererseits sind im Gebrauchtwaffenbereich von Big F. jede Menge gebrauchter 5- und 6-Schüsser zu finden. Definitiv schade jedenfalls. Mein .357 magnum kommt zu jeder Jagd mit, dass sowas nicht mehr von Ruger und S&W angeboten wird ist schade.
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Hab es gerade versucht, Du kannst aber anscheinend keine neuen PN's empfangen... bitte schick mir doch den Namen + Anschrift via PN. Danke! Ich unterstütze lieber den kleinen Händler vor Ort, aber in der Regel erhält man auch dort nur Frankonia-Preise; einer versuchte sogar, mir noch die Versandkosten (weil er via B2B dort bestellt hat) aufzudrücken! Bei Frankonia bekommt man immerhin die 1% Basis-Bonus und bei Kreditkartenzahlung über den KK-Anbieter nochmal 0,5%. Was die Beratung angeht, so habe ich schon überall Licht + Schatten gesehen: Von exzellent bis zu grottig kommt sowohl bei Frankonia als auch bei kleineren Händlern alles vor.
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Wo haben Sie denn Ihr Geschäft? :-)
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Unerlaubter Waffenbesitz. Ein Problem für Frau Börner?
RKDB antwortete auf pilsom's Thema in Waffenrecht
Wer ist Frau Börner? -
Kurzwaffe kalibergleich wechseln - neue EWB erforderlich?
RKDB antwortete auf RKDB's Thema in Waffenrecht
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für eure Beiträge. Dass der Spruch "Sprechenden kann geholfen werden" auch hier gilt und in primis das konstruktive Gespräch, mit dem Sachbearbeiter (w/m) gesucht werden sollte, ist klar. Aber vorab mal die Lage sondieren, kann doch sicher nicht schaden. Das Thema hat sich übrigens wohl insoweit erledigt, da ich die betreffende Kurzwaffe wohl doch behalten werde (Grund der Unzufriedenheit wurde partiell beseitigt). Falls doch nicht, und ich einen kalibergleichen Ersatz besorgen sollte, werde ich natürlich berichten! lg RKDB -
Kurzwaffe kalibergleich wechseln - neue EWB erforderlich?
RKDB antwortete auf RKDB's Thema in Waffenrecht
ja, vermutlich ist das ganze extrem SB-abhängig, aber Eure Erfahrungen finde ich trotzdem wertvoll. Vielen Dank für all die Antworten! Ich werde es aber vermutlich lassen und die alte KW behalten, vielleicht werde ich noch Sportschütze und dann kann ich mir das Ganze Brimborium sparen. -
Hallo Leute, angenommen ich bin mit meiner alten KW unzufrieden und möchte sie verkaufen, um mir dafür im Anschluss eine andere im selben Kaliber zulegen - brauche ich dann eine neue Erwerbsberechtigung? Bzw. kostet die dann nochmal Gebühr? Und wie verhält es sich, wenn das Grundkontingent von 2 KW (Jäger) bereits überschritten wurde. Muss ich dann das Bedürfnis erneut nachweisen, da ich ja von 3 zunächst auf 2 reduziere, und im Anschluss wieder auf 3 aufstocke? Wäre über Erfahrungen usw. dankbar. lg RKDB
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Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
RKDB antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Wie verhalten sich eigentlich muslimische Clans (z.B. die M's aus Bremen), wenn sich die Polizei bei einer Durchsuchung nicht ordentlich benimmt? Beim Gedanken, dass die brav und bieder den Rechtsweg ausschöpfen und es hinnehmen, wenn die - weisungsgebundene - Staatsanwaltschaft alle Verfahren gegen die Polizei einstellt, kann ich mir ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen ;-) -
Falsch. Ich habe es letzte Woche abgefragt, es ist 1 Jahr! Siehe meinen heutigen Post, mein erworbenes Bonusguthaben aus der letzten Bockjagd-Aktion im Frühjahr 2014 verfällt im Frühjahr 2015. Dass die Technik manchmal "spinnt" und sie es nicht schaffen, das Bonus-Guthaben an der Kasse abzuziehen, habe ich übrigens auch schon erlebt. Genauso dass Umsätze nicht dem Kundenkonto zugeordnet werden. Da hilft - wie mein Vorredner trefflich bemerkte - die Damen und Herren mit den Belegen per Fax zu bombardieren
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Ich wärme diesen Thread hier mal wieder auf *g* Vieles wurde ja schon gesagt, ich wollte noch kurz das Bonus-System präzisieren (es gab ja Fragen wie das bei den 15%-Bonus-Aktionen läuft). Es gibt jetzt nämlich sowohl "Bonus-Punkte" als auch "Bonus-Guthaben" Also während der letzten 15%-Bonusaktion letztes Frühjahr lief es wie folgt: 1. Ich kaufe ein Produkt für beispielsweise 1.000,- EUR 2. 28 Tage später (Umtauschfrist vorbei) bekomme ich 15% vom Umsatz, also 150,- EUR, als Bonus-Guthaben auf meine Karte. 3. Dieses Bonus-Guthaben kann dann 1 Jahr lang auf Einkäufe eingelöst werden (sowohl Filiale als auch Online- oder telefonische Bestellung). Mit den Bonus-Punkten läuft es wie folgt: 1. Zuerst muss man 1.000 Punkte = 1.000,- Umsatz innerhalb eines Jahres sammeln, um überhaupt in die 1%-Staffel zu kommen (!). 2. Erst danach bekommt man auf jeden Einkauf Bonuspunkte, also z.B. für 500,- EUR Umsatz 500 Bonus-Punkte. Diese können wiederum 28 Tage später (s.o.^^) in Einkaufsguthaben umgemünzt werden, wobei 100 Punkte = 1,- EUR sind (1%). Man muss also per saldo 1.500,- EUR umgesetzt haben, um überhaupt das Guthaben nutzen zu können! Ab 3.000,- EUR Umsatz innerhalb eines Jahres erreicht man die 3%-Staffel und erhält pro EUR Umsatz 3 Bonus-Punkte. 3. Bonus-Punkte sind 1 Jahr lang gültig. 4. Kleiner Vorteil: Man sammelt auch während o.g. 15%-Aktionen Bonus-Punkte zusätzlich zum Bonus-Guthaben. Im Endeffekt ist die Franconia-Card, was die Bonus-Punkte angeht, für'n Ar...^^ Ich kaufe nur noch bei Frankonia, wenn es Sonder-Aktionen gibt (wie letztens die 20% auf Klamotten oder 10% auf Jagd-Bedarf). Oder wenn es Geburtstagsgutscheine usw. gibt. Die 15%-Bockjagd-Aktion im Frühjahr war ganz nett, da habe ich ne größere Menge Munition gekauft zum regulären Preis (aber schon in der Rabatt-Staffel), darauf gab es dann 28 Tage später die 15% Bonusguthaben die ich bis ins Frühjahr 2015 nutzen kann (Und halt nochmal 1% als Bonus-Punkte obendrauf). Das entspricht übrigens - wenn man Zins usw. außer Acht lässt - nur einem Rabatt von 13,04% (100,- EUR gezahlt für 115,- Warenwert, 100/115 = 0,8696 = 86,96%. Beim Büchsenmacher um die Ecke kann man manchmal auch ganz gute Preise verhandeln, wobei es auch solche und solche gibt. Ich habe schon BüMa's bzw. Waffenhändler gesehen wo ein unglaublicher Vertriebsdruck herrschte, man merkte förmlich dass man schlecht beraten wurde. Aber noch leben wir ja nicht im Sozialismus und dürfen mit den Füßen abstimmen und woanders hin
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Es bleibt zu hoffen, dass der Staat für die offenbar mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen an den beschlagnahmten Waffen haftbar gemacht wird. Man darf gespannt sein wie sich das Verfahren weiter entwickelt.
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Guten Abend, auf die Gefahr hin, dass meine Frage schon mal in diesem Forum beantwortet wurde, wage ich mich mal mit einem Verständnisproblem aus der Deckung. Ich besitze selbst einen Jägerschrank (A mit Innenfach B). Derzeit lagere ich die Kurzwaffe im B-Fach und die Langwaffen im A-Teil. Munition über Kreuz. Um das leidige Schlüsselaufbewahrungsproblem zu lösen, würde ich mir nun gerne einen Kurzwaffen-Schrank mit Elo-Schloss zulegen (Stufe B). Wenn ich da jetzt die Schlüssel für meinen Jägerschrank da reinpacke, bin ich ja auf der sicheren Seite. Munition dürfte dort ja auch rein. Rein praktisch wundere ich mich nun etwas, denn eigentlich sollen ja Sachen getrennt gelagert werden, damit quasi immer "2x aufgebrochen" bzw. ein Hindernis überwunden werden muss, bevor man Waffen und dafür passende Munition hat. So wurde es hier ja im Thread auf Seite 1 schonmal zusammengefasst. Wenn ich diesen Gedanken nun weiter spinne: wenn ich die Schlüssel im Kurzwaffenschrank deponiere, muss ja quasi nur noch dieser aufgebrochen werden, um (über den Umweg Schlüssel) an passende Waffen und Munition zu gelangen, d.h. es ist nur noch 1 Hindernis da?! Da diese Aufbewahrungsweise zwar dennoch explizit erlaubt ist, entsteht ja noch kein Problem. Aber wenn ich nun die Kurzwaffe aus dem B-Innenfach des Jägerschrankes aus Platzgründen ebenfalls in dem neuen Kurzwaffentresor lagere, wie schaut es dann mit der Kurzwaffenmunition aus? Sie müsste ja getrennt von der Kurzwaffe - beispielsweise im Innenfach (mit Zylinderschloss) des Kurzwaffentresors, oder auch weiterhin im Jägerschrank zusammen mit den Langwaffe - lagern. Nicht aber im Kurzwaffentresor selbst zusammen mit der Kurzwaffe - wobei, wie gesagt, ja die Tatsache dass neben der Kurzwaffe der Schlüssel für den Jägerschrank lagert, etwas paradox ist. Denn - wie oben gesagt - wird durch Zugänglichkeit des Schlüssels zum Jägerschrank die Munition für die Kurzwaffe ja mittelbar doch zusammengelagert. Weitere Frage: wo lagert man den Schlüssel für das Innenfach des Kurzwaffentresors...?! Im Prinzip dürfte dieser doch - nach obiger Logik - auch im Inneren des Kurzwaffenschranks liegen? Denn es darf ja keinen Unterschied machen, ob die Munition im Innenfach des Kurzwaffentresors oder des Jägerschranks separat verschlossen liegt, wenn der Schlüssel neben der Kurzwaffe liegt. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt lg, ein ratloser RKDB
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Achso, verstehe. Dann fällt das wohl aus. In der Garage steht nämlich ein Motorrad :-( Danke für eure Tipps. Werde den Schrank also in den Keller verlegen. lg
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Erstreckt sich diese Richtlinie auch auf Munition? Habe auf die Schnelle nichts gefunden. Wäre nett wenn Du mir mal kurz den Abschnitt der Richtlinie nennen könntest, in dem das mit dem Lagerraum steht. lg RKDB
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hmm ok Danke. Also wandert das Ding wohl in den Keller :-D lg
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Im Drangsalieren unbescholtener Bürger sind unserer Verfassungsorgane nunmal erste Sahne. Eine Sauerei dieser Vorgang!