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Ich fühl mich jetzt nicht so belastet mit Antworten zu denen keine Frage gestellt wurde, insofern ja Und es gibt ja auch noch PMs wenn man das nicht im Thread ablegen möchte.
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Ok, dann mach ich das mal. Versuch macht kluch. Ja, da meine Frage war ob es hier schon jemanden gibt der das genehmigt bekommen hat. Nicht wie die gefühlte Wahrscheinlichkeit ist
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Moin, Frage ob da schon jemand (positive) Erfahrung mit hat. Gibt es schon Hera 9er Besitzer mit Glock Lower, die danach eine Glock 17 mit grossen Magazinen genehmigt bekommen haben Ich würde gerne in Production mal ein paar Runden mit der Glock drehen, Frage ist ob man dafür die grossen Magazine genehmigt bekommt wenn man bereits eine LW mit Glock Magazinen hat.
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Berlin trägt aktuell keine AR15 Lower für Sportschützen ein, da es dafür kein Bedürfnis gibt. Bei R8 Jagd scheint das anders zu sein, vielleicht braucht ein Jäger mit Jagdschein keine Bedürfnisbescheinigung?
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Gibt es hier schon mehr Erfahrungswerte/zitierbares? Das Berliner LKA hat zur Zeit noch keine Lösung, da es aktuell führende Waffenteile nur mit Bedürfnisbescheinigung eintragen kann. Die SB erwähnte aber das es wohl angeblich vom BKA eine Vereinfachung geben soll, da dass eine recht häufige Anfrage wäre (meine Vermutung wg Jagdwaffen). Nachtrag, gerade im neuen BKA Leitfaden 2.0 gesehen, Seite 39. Beispiel R8, wenn das auch auf die AR15 anwendbar ist, könnte dass der Weg sein. Oder nur für Jäger möglich wg Bedürnis bei Sportschützen? "Gehäuse (Systemkästen), die vor dem 01.09.2020 in kompletten Waffen verbaut waren, werden nicht nachträglich erfasst. Zusätzliche Gehäuse (ohne weitere wesentliche Waffenteile), die vor dem 01.09.2020 erworben wurden und seinerzeit nicht dem Waffenrecht unterlagen , müssen nachträglich angemeldet werden. Das Zusammenfügen der Bauteile und das erstmalige Einsetzen des führenden wesentlichen Teils eines Gewehres Blaser R 8 oder technisch gleichartigen Schusswaffen, wie beispielweise Blaser R 93 oder Sauer 404, ist kein Herstellen i.S.d. WaffG, wenn ALLE Bauteile vom selben Hersteller stammen. Ist ein einziges wesentliches Waffenteil von einem anderen Hersteller, so stellt das dauerhafte zusammenfügen eine Herstellung dar. Dies ist bsp. nicht der Fall bei der vorübergehenden Nutzung eines Austauschlaufes durch den Inhaber einer Waffenbesitzkarte. "
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Sehe gerade das die sogar ein Modell "Multi" für Schiesssport/Foto/Angler etc anbieten, Sitz hinten ist einklappbar zum Transport.
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Nach meiner Interpretation vom Zitat oben würde ein führendes Teil ab dem Zeitpunkt als "bereits verbaut" gelten, wenn es mit einer NWR-T ID als Bestandteil einer neuen NWR-W ID eingetragen wurde, d.h. als Waffenbestandteil. Wer sich das ausgedacht hat, hat entweder einen merkwürdigen Sinn für Humor oder eine ausgesprochen sadistische Grundhaltung. "Diese Unterscheidung wird im NWR zur Zeit bei der Registrierung des Austausches eines führenden Waffenteils nicht abgebildet. Vielmehr erhält eine Waffe bei der Registrierung des Austausches eines führenden Waffenteils im NWR immer eine neue Waffen-NWR-ID1, unabhängig davon, ob das neu eingebaute führende Waffenteil vorher bereits in einer Waffe verbaut gewesen ist oder nicht"
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Nach der von Dir zitierten Sonderregelung kann ein führendes Waffenteil, das bereits in einer Waffe verbaut war, mit anderen wesentlichen Waffenteilen (z.b. Verschluss, Upper/Lauf) des gleichen Herstellers kombiniert werden, ohne daß es dabei um eine Herstellung geht. Das bedeutet z.B. daß Du Dir selbst ein Wechselsystem auf das führende Teil packen kannst, ohne die Waffe neu für eine NWR-ID1 zu registrieren. So weit so gut. Die Frage war, was mit einem zweiten nachträglich gekauften Lower ("Wechsellower") passiert, wenn man ihn gegen den ab Werk verbauten Lower austauscht. Nach der Regelung oben kommt es dabei zu einer Herstellung da führendes Teil (nur über Büchser legal), und die Waffe muss mit neuer NWR-ID1 eingetragen werden, da der zweite Lower ja nicht "ehemals bereits in einer Waffe verbaut" war. Erst nach diesem Zeitpunkt wäre ein weiterer Wechsel durch den Besitzer selbst möglich, da nun beide Lower "ehemals bereits in einer Waffe" verbaut waren. Die Frage ist ob dieser Prozess so möglich wäre, da der neuer Lower ja auch noch keine NWR ID hat. Dazu müsste auch die Waffe zerlegt in Einzelteilen registriert werden (Fußnote). Da wäre auch zu klären, ob und wie man zwei führende Teile eintragen kann, und ob das ein Bedürfnis erfordert. Die Ausnahme 1. unten gilt nur für ein ehemals verbautes führendes Teil, was für den zweiten, ausserhalb der Waffe zugekauften Lower ja nicht zutrifft. Daher meine Aussage oben, daß dieser Fall für zwei Lower nicht zutrifft. Kernproblem ist dabei, daß ein "vor dem ersten September bereits verbauter" zweiter Lower nicht als solcher gilt, da er (noch) keine NWR ID hat.
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Die Ausnahme 1. unten gilt demnach aber nur für z. b. einen Wechsellauf (nicht führendes Teil) , aber nicht für zwei Lower (führende Teile) mit einem Upper/Lauf.
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Ballerkopp meinte Tegel, nicht Jüterbog
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Interessant, Danke für die guten Infos! Vielleicht sollte man aus dem Thread einen Photothread machen, da gibt es ja viele gute Ideen zu Details! Ich hab bisher eine leichte Sackkarre zum zum klappen verwendet, war mir bisher aber immer etwas zu wacklig und umständlich, die Rifletaschen mit Spannbändern zu fixieren.
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Und wo wurde die getroffen, wie kann man sich darauf beziehen wenn es da Fragen gibt?
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Gibt es schon erste Praxiserfahrung mit Altbestand zwei Lowern für einen AR 15 Upper oder Beschaffung zusätzlicher Lower zu bestehendem AR 15?
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Ich transportier zwischen den Stages die Langwaffen in der offenen Rifle Tasche, wie siehts den mit dem Teil oben aus? Geht das bei Stages in DE oder EU, oder gibts da eher Probleme weil offen?
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Ich find diese Faltwagen ganz interessant, um die IPSC Ausrüsten/Rifles/Spektive einfach zu transportieren, gibt es da Erfahrungen mit? Was geht gut, wo eignet sich das Ding nicht so gut? Da könnte man neben der Range Bag, Rifles (Rifle Taschen über den Handgriff hinten legen) auch einen Camping Faltstuhl, seine Jacke etc. reinwerfen, klingt eigentlich ganz bequem. z.b. sowas, kostet €98 bei Amazon: