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WOF

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  1. Der dreht sich nur um und geht. Und frag jetzt nicht woher ich das weis.
  2. Sicher nicht. Die gehen dann erst so richtig auf.
  3. Jo, davor war das mit 12 kein Thema.
  4. Und du wunderst dich über den Niedergang? Ich nicht.
  5. 1. ging es oben um Licht 2. geht das auf der ganzen Welt... ausser in einem kleinen Dorf.
  6. Quatsch!
  7. Es wird durch häufiges wiederholen nicht richtig. Die Urteile von Freisler waren genau so falsch, das bestreitet heute niemand mehr.
  8. Und das ist schlicht falsch, so steht das nicht im Gesetz. Ich gehe konform mit der Auffassung dass nicht jeder Raum geeignet ist, es muss schon glaubwürdig sein dass der auch immer verschlossen ist. Das Wohnzimmer ist sicher ungeeignet. Ein extra eingerichteter Waffenraum erfüllt die gesetzliche Norm aber und ist zulässig.
  9. Dass Richter auch jede Menge Unsinn verzapfen macht es nicht besser.
  10. Darauf kommt es nicht an. Es heisst mindestens ein verschlossenes Behältnis. Ein verschlossener Raum erfüllt die Bedingung.
  11. wie es für eine dumme Frage angemessen ist. Du hättest ja nur dem Link folgen müssen. Der Hinweis auf die eventuelle Beschußpflicht war wohl zu subtil.
  12. Mit Überdruckdiabolos?
  13. Das Griffstück -beim Revolver der Rahmen- ist ein wesentliches Teil. Für die Bearbeitung wird eine Erlaubnis benötigt. Druckluftwaffen haben keine Betriebserlaubnis. Nach der Bearbeitung ist das Teil weiterhin frei.
  14. Könnte andere aber auch interessieren!
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