Nun die Sachverständigen haben Dir doch den Satz schon erklärt auf 3 verschiedene Art und Weisen.
Und ein Jurist würde das wiederum anders interpretieren.
Zitat----> Davon ausgehend, dass es keine 3 richtig-notwendig-so muss das sein gibt
Doch ist so... Nur der Sachverständige müsste sich im Falle eines Falles bei einem Unfall auf der Anlage rechtfertigen.( wenn dieser auf die baulichen gegebenheiten zurückzuführen ist )
Du wirst keine andere Möglichkeit haben, wie die oben genannte, den Sachverständigen fragen welcher dann am Schluss für den Stand unterschreibt.
Alles andere ist Kaffesatzleserei...
Ausserdem wenn Du den Satz liest : Dieser hat sich auf dem jeweiligen Schützenstand sowie den Bereich bis mind. 2,00 m Tiefe ab Feuerlinie zu erstrecken.
Dann ist das ja im Prinzip die ganze Fläche... Laut BDS ist das ja 5/10/15/20 m
Dein Schützenstand sagen wir mal ist 2 m dann musst du ab der Feuerlinie noch mal 2 m nach vorne und dann fängt der neue Stand ja wieder an...
okay wäre nen meter Plat, da steht auch mindestens.... aber was soll das ? Deswegen steht da wird der gesamte Boden belegt werden muessen weil es von den Abmessungen halt nicht anders geht.....