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Beiträge von Nakota
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vor 13 Stunden schrieb steven:
Das erfährst du tatsächlich nur
Oder wenn er oder auch ein beauftragter Anwalt in die Gesetze reinschaut. Ob er einen kl. Waffenschein bekommt oder nicht, ist keine persönliche Entscheidung irgendwelcher Beamter. Wobei du Recht hast, da 50 Euro, für den kl. Waffenschein, wohl günstiger als ein Anwalt sein dürften.
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Zumal Notwehrverhaltensweisen eigenartigerweise der gemeine Bürger nicht kennen muss. Als wenn Sportschützen die einzigen wären, die jemals in eine Notwehrsituation kommen könnten.
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vor 5 Stunden schrieb PetMan:
Einer bekam eine 1911...
Was wäre, wenn es umgekehrt gewesen wäre. Zeigt, dass das "Verfahren" recht unsinnig ist, da es mehr als nur 1911er oder CZ 75er gibt.
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vor 4 Stunden schrieb TwoSix:
Als nächstes wird noch ein Verbot über das Abstechen eines anderen mit einem Messer verhängt...
Anstatt Messer zu verbieten sollte man Mord generell verbieten. Nur das Töten anderer mit dem Messer zu verbieten, zöge eventuell nach sich, dass auf andere Tatwerkzeuge ausgewichen wird. Die Liste wäre ansonsten arg lang und niemals wirklich aktuell.
EDIT
steven hat ja schon mal mit einer Liste angefangen.
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Am 25.8.2018 um 16:23 schrieb Quetschkopf:
... was er mit einem Altdeko StGw77...
Altdeko heißt wohl nicht nach neuer Richtlinie deaktiviert? In dem Fall:
ZitatJede Dekowaffe, welche ab dem 08.04.16 gehandelt wird (Privat-Privat, Handel-Privat, Privat-Handel) – unabhängig ob national oder international, muss ab diesem Zeitpunkt den neuen Spezifikationen entsprechen und eine Deaktivierungsbescheinigung (Artikel 3 Nr. 4) besitzen.
https://german-rifle-association.de/eugunban-vdb-informiert-ueber-neue-dekowaffen-richtlinie/
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Am 30.7.2018 um 09:36 schrieb Nakota:
aus dem BundesZentralRegister und anderen Registern etc.
hatte ich ja auch nicht behauptet.
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vor 19 Stunden schrieb uwewittenburg:
Aus dem INPOL steht dort aber nichts!
Er kann an alle Daten kommen, die auch der SB zu gesicht bekommt.
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Der WBK steht da doch absolut nichts im Wege und niemals nimmer und auch nicht vielleicht
vor 12 Stunden schrieb Weinberger:(vielleicht nicht gerade bei der Behörde, wo du beantragst)
die Behörde darauf ansprechen. Die bekommen Daten (aus dem BundesZentralRegister und anderen Registern etc. bzw. Tipp von Uwe) vorgelegt in denen was steht oder nichts. Willst du selber wissen, ob da noch was über dich schlummert, hole dir die Auskünfte selber (Auskunft BZR usw.).
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vor 7 Stunden schrieb Ch. aus S.:
weil das Amt (a.k.a. "die Exekutive") vollkommen unfehlbar ist und zwangsläufig korrekte Entscheidungen trifft
Nicht unbedingt. Aber einfach mal so ohne Grundlage verweigern ist auch für eine Behörde ein heißes Eisen.
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vor 13 Stunden schrieb tango_mike:
Kindheitsdummheiten oder nennen wir es Mutproben
Wenn es so wäre dann hättest du den kleinen Waffenschein. Hier mal eine Übersicht:
Zitathttp://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
(1) Die Tilgungsfrist beträgt
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fünf Jahrebei Verurteilungen
- a)
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zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,
- b)
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zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
- c)
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zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr,
- d)
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zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
- e)
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zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,
- f)
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zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist,
- g)
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durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,
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Daumen hoch.
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vor 11 Stunden schrieb GustavGans:
Einem persönlichen Gespräch mit dem SB zu meiner Person und Einstellung würde ich ruhig entgegen sehen
Ein persönliches Einstellungsgespräch? Du bekommst die WBK oder nicht (weil Gesetze dagegen sprechen), aber ein "Einstellungsgespräch" würde ich erst gar nicht anfangen, nicht das du dich noch verplauderst.
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Autsch.
Du hast nichts übersehen.
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Zum Sachverhalt mehrere gleichlautende Meinungen. Eine prima Sache. Mir passiert es, dass z.b. die Karre was hat, dann recherchiere ich im Internet, wo das Problem sein könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas richtiges dabei heraus kommt ist höher, wenn mehrere gleicher Meinung sind zum Sachverhalt.
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Ja, da gibt es keine Problem. Und nicht nur im Schützenverein das Plaudern lassen, sondern vor allem auch gegenüber den Behörden. Was der Bauer nicht weiß...
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Wenn das so ist, dann ist das naturlich kompletter Mist.
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vor 18 Minuten schrieb callahan44er:
... Oder wo weißt du genau wo die Grenze liegt?
Du meinst mit Grenze jetzt, ob auf 1 Jahr verteilt oder 6 Monate usw.? Ich kann da nur die WaffVwV zitieren:
Zitatalso einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
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Wobei das etwas an 12/18 vorbeigeht. 18x unregelmäsig über das Jahr verteilt... Ein Monat ist da womöglich knapp.
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Zitat
aus Dem Artikel: Die, wie schon häufig beschrieben, unabhängig von Herkunft oder Religion, gefährlichste Spezies der Welt.
Nicht ganz richtig. Tatsächlich ist es momentan so, dass Herkunft und Religion bei Messerattacken sehr wohl eine Rolle spielen.
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ZitatDieverdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse und deswegenwerden keine Gebührenerhoben.“ Dies ergebe sich auch aus Ziffer 36.7. WaffVwV
https://www.bundestag.de/blob/423766/c8ce84948d8a0d6fc7b3c50b2951bfdf/wd-3-421-10-pdf-data.pdf
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Das dürfte bei den Kommunen liegen, ob sie da Gebühren erheben. Mag sein, dass der Bund empfiehlt keine zu erheben.
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Schon die Konditionen für den Job sind sowas von Schweinerei.
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Bei uns ist Neuerwerb ab Datum vorletzter Waffe möglich. Nehme ich die Tabelle von Fjodor wäre ein Neuerwerb im November und nicht im Oktober. Mein Rat ist es vorher beim SB nach zu fragen wie es gemacht wird. Ich habe nicht gefragt und bin nach Fjodors Tabelle vorgegangen. Die haben mich auf dem Amt angeschaut als hätte ich einen an der Waffel. Die lassen nämlich einfach die erste Waffe weg, ansonsten verläuft es wie bei @wede.
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
in Waffenlobby
Geschrieben · Bearbeitet von Nakota
"Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor."