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Beiträge von Nakota
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vor 10 Stunden schrieb cartridgemaster:
Hat man Euch auch mitgeteilt, dass diese 5/10-Jahre-Regelung
Wenn das "nicht rückwirkend" so explizit im Paragraphen steht...
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Am 10.5.2020 um 18:54 schrieb z-legend:
Seitdem habe ich nichts mehr vom Verkäufer gehört
Hatte er zeitgleich noch andere Auktionen mit drei oder vierstelligen Kaufpreis laufen? Wegen 410,- Euro macht sich eigentlich keiner die Mühe Leute rein zu legen. Das lohnt nicht.
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vor 20 Stunden schrieb steven:
Ich bezahle Geld (das gleiche Problem im Fitnesscenter ) und bekomme nichts dafür.
Wie seht ihr das?
Steven
Wenn man sein Gehalt/Lohn weiter bezahlt bekommt sollte man auch weiterbezahlen. Anders sieht es aus, wenn man selber weniger oder gar kein Gehalt/Lohn mehr bekommt.
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Im Stern gibt es auch einen Artikel https://mobil.stern.de/panorama/gesellschaft/kommentar-nach-hanau--sportschuetzen-muessen-entwaffnet-werden- gepostet vonFussel_Dussel in "Schüsse in Hanau mehrere Tote".
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vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:
Doch, den gibt es. Das Gesetz ist in Teilen nicht verfassungsgemäß (Rückwirkung) und unser Bundespräsident ist Volljurist. Wenn er hier keine Zweifel anmeldet, sollte er seinen Semesterbeitrag mit Zins und Zinseszins zurückverlangen.
Wer sagt, dass er sich das Gesetz durchliest und auf diese "Feinheiten" aufmerksam wird? Ich denke, er wird es nicht mal anlesen.
EDIT: Ah, die Frage haben sich ja auch schon andere gestellt bzw. darauf hingewiesen.
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vor 17 Stunden schrieb cartridgemaster:
Wobei die Frage offen bleibt, ob diese zukünftige Regelung erstmalig mit dem Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG in Gang gesetz wird, oder ob derjenige, welcher bereits anno 1976 eine WBK (grün) erhalten hat damit bereits unter die 10-Jahres-Regel fällt.
Wenn man dem noch nicht offiziellem neuem WaffG vertrauen darf, in Gang gesetzt ab Eintrag der ersten Waffe in die WBK.
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vor 23 Stunden schrieb karlyman:
Das Ding ist 10 Jahre alt, und auch seither kein bißchen relevanter und maßgeblicher geworden.
Habe ich als Antwort der Grünen auf einen Brief von mir erhalten. Ob das jetzt 10 oder mehr Jahre alt ist, scheint die Grünen nicht zu interessieren. Sie nehmen es als Argumentationshilfe.
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Hier mal die eigentlichen Forderungen der Grünen http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/140/1914092.pdf und worauf sie ihre Argumentation stützen https://www.mpg.de/578606/pressemitteilung20090318 wenn es um nicht terroristische Tötungsdelikete geht.
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vor einer Stunde schrieb Fyodor:
Doch, ich schon.
Gut, aber wurden diese Waffen den jemals für Verbrechen eingesetzt? Und war es auch schon damals, in Tschechien illegal den Stift nur einzukleben?
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Bis auf die umgebauten "Theatergewehre". Das kaufe ich denen nach wie vor nicht ab oder gibt es da nachvollziehbare Belege?.
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vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:
Nein. Das bleibt wie bisher.
Hatte ich übersehen, aber es gibt jetzt anscheinend ein "Besitz Bedürfnis" und ein "Erwerbs Bedürfnis". Beim Erwerbs Bedürfnis ändert sich tatsächlich nichts.
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Geringer Trost, aber wenigstens ist12/18 vom Tisch.
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Habe die gleiche Antwort bekommen. Immerhin scheint die Unterschrift "echt" zu sein.
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Zitat " „Sportwaffen sind nicht vergleichbar mit Gebrauchswaffen“, sagt Blumenschein. Unter anderem seien Abzug, Griff und Visiereinrichtung verschieden. Sportpistolen und -gewehre werden normalerweise auf den jeweiligen Schützen angepasst, der im Wettkampf auch Handschuhe und eine spezielle Jacke trägt. Rund 2500 Euro kostet eine Waffe. "
Naja, bis auf solche Aussagen. Die trifft jetzt nicht wirklich auf alle "Sportschützen" zu. Ich habe z.B. nur Gebrauchswaffen. Aber vielleicht ganz gut, wenn er da um den Brei herum...
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vor 7 Stunden schrieb guardde:
Wie handhabt ihr es ?
Wäre eher die Frage wie der Händler es handhabt bzw. der Gesetzgeber. Und der will, dass der Händler einträgt.
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
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vor 13 Minuten schrieb micky123:
Unsere gesammte Verteidigungsstruktur baut darauf das im V-Fall die Bevölkerung (also alle Wehrfähigen) bewaffnet werden um zu kämpfen.
Gut dass das mal einer sagt. Ich wusste das gar nicht. Wird man denn dazu gezwungen oder wie muss ich mir das vorstellen?
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Felsenmeer,
hattest du mit dem SB über deine "Vergehen" geplaudert?
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Scheisse, das war meine ?.
(Scherz)
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vor 16 Minuten schrieb Anna.Lena:
beliebtesten Strecken für Hundespaziergänge.
Da kannst du aber als Spaziergänger, Fahradfahrer oder Läufer auch nicht gerade "sorglos" sein. Mal von der Gefahr in irgendwas reinzutreten abgesehen.
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vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:
Mit Sicherheit!
Letztendlich nur was der "Betroffene" auch wissen kann. Deswegen würde ich mich vorab informieren und dann zum SB gehen und nicht umgekehrt. Gehe ich zuerst zum SB und plaudere dann über Dinge von denen ich gar nicht weiß, ob sie irgendwo in einer Datenbank sind oder nicht, wäre das nicht gerade schlau.
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vor 6 Stunden schrieb Flohbändiger:
Nämlich weil ... ?
Der SB ist ein Sachbearbeiter und kein Kontrollgremium welcher Art auch immer. Dann sollte man dem SB nicht irgendwelche Dinge erzählen, über die er ansonsten gar keine Informationen bekäme. Warum u.U. also (versehentlich) etwas ausplaudern was in keinen Akten mehr auftaucht?
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vor 22 Stunden schrieb Flohbändiger:
würde ich einfach mal mit dem SB reden
Genau davon würde ich ihm abraten.
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Am 4.1.2019 um 01:58 schrieb Jack3d:
Naja ich werde mich einfach mal mit der Behörde in Verbindung setzen und sehen was draus wird.
Mit der Behörde würde ich mich lediglich beim abgeben des Antrages in Verbindung setzen. Auszug aus dem BZR ist ein wichtiger Schritt, danach beantragen der WBK. Sollte die Behörde dann noch Dinge in Erfahrung bringen, die ein Befürworten des Antrages verhindert, dann hast du etwas Geld verloren aber kennst auch die Gründe der Verweigerung.
Anhörung Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
in Waffenrecht
Geschrieben
gut auch dann, wenn man kein Waffenbesitzer ist.