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Der_Joker

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  1. Die Polizei hat mit dem BZRG nichts zu tun. Natürlich gibt es Polizeiakten, die aus unterschiedlichsten Gründen einen Sperrvermerk haben. Das hat mit dem BZRG nichts zu tun. Das Bundesamt für Justiz erklärt selber eindeutig, daß die Auskunft an den Betroffenen mit der Auskunft an die Behörde identisch ist.
  2. Zunächst solltest Du vielleicht sachlich bleiben: Ich habe keine Waffe und geile mich auch nicht daran auf, daß ich mich für das Thema Datenschutz interessiere. Die Anfrage, welche Daten Behörde sehen / abrufen ist eine ganz normale Frage, zu deren Beantwortung Behörden in unserem Recht verpflichtet sind. Ich erwarte eigentlich nur eine verbindliche Antwort, da es hier im Forum zu diesem Thema ja schienbar von Experten nur so wimmelt. Komisch, daß die alle eine andere Meinung / Einshcätzung haben.
  3. Sorry, (ich will nicht nerven, verstehe es aber nicht) aber wie erklärst Du Dir dann folgende Antwort meiner Waffenbehörde auf die Frage, ob die Auskunft an den Betroffenen aus dem BZRG/POLAS/Staats.Register identisch ist mit der Auskunft an de Behörde: Das steht im Widerspruch zu der Aussage, dass die Behörde das Gleiche liest wie der Betroffene….. -- In der Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass Auskünfte beim Bundeszentralregister, beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und beim Hessischen Landeskriminalamt eingeholt werden. Hierbei erhält die Behörde, ggf. auch über die Auskunft an den Betroffenen hinaus, auch Auskünfte über eingestellte oder anderweitig niedergeschlagene Verfahren sowie über Verfahren, in denen es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen gekommen ist.
  4. Danke für die Info. Kannst Du denn zu der immer und immer wieder diskutierten Frage: WAS SIEHT DIE BEHÖRDE etwas sagen? Wenn der Betroffene beim BZRG, dem LKA und dem Staats. Register eine Selbstauskunft einholt (und diese Auskünfte alle "OHNE EINTRAG" sind), sind die Infos dann identisch mit denen, die die Behörde bekommt oder bekommt die Waffenbehörde bei diesen 3 Behörden im Rahmen ihrer Anfrage andere/tiefergehende Auskünfte. Diese Frage wird so dermaßen widersprüchlich in Foren diskutiert, daß eine vernünftige Aufklärung sehr schön wäre.
  5. Ganz im Gegenteil: ich glaube das nicht. Das habe ich hier auch mehrfach geschrieben. Du verwechselst die rein fachlichen Fragen mit emotionalen Fragen (ob das richtig oder falsch ist kann man wochenlang diskutieren) Es geht ausschließlich um den Ist-Zustand. Im übrigen müsste laut Gesetz der Raäuber von vor 25 Jahren die WBK bekommen, wenn er danach nicht mehr straffällig geworden ist (wenn ich der Gesetzeslage folge….)
  6. Das widerspricht ja völlig alle dem, was wir hier diskutiert haben……entweder wird getilgt und NIEMAND kann es sehen (weder Polzei, noch Waffenbehröde, noch ein Gericht) oder es gibt doch Unterregister, die für besondere Behörden auf Anfrage Daten ohne Rücksicht auf Tilgungsfristen für immer speichern…..
  7. Das habe ich über den Datenschutzbeauftragten des LKA geprüft. Laut LKA Auskunft sind beim LKA keine Daten über meine Person gespeichert. Bei mir sind die Sachen ja schon 20 Jahre her und seither war nie wieder etwas…. Hab eich schon gemacht. BZRG ist "ohne Eintrag"
  8. Zunächst bin ich kein Fachmann und lasse mich gerne belehren. Mit dieser Thematik habe ich mich beschäftigt, weil ich selber 1994 zu 1 Jahr auf Bewährung verurteilt wurde und ich jetzt 20 Jahre später mehr zufällig in den Schießsport reingeschnuppert habe. Da stellte sich irgendwann die Frage nach der WBK und …..natürlich die Frage nach der alten Verurteilung. Bei mir war/ist die Frage für mich individivudell wichtig, da der Schützenverein privat/berufliche Zusammenhänge hat und die Ablehnung der WBK blöd wäre….. Aufgrund dieser Problematik habe ich mich ein wenig in das Thema eingearbeitet. Das Problem ist in meinen Augen, daß kaum jemand verlässliche und belastbare Infos zu dem Thema hat. Jeder weiß irgendwas - aber meistens nichts genaues. Selbst die vermeintlichen Experten widersprechen sich eklatant. Aus dem Bauchgefühl heraus kann ich kaum glauben, daß strafrechtliche Verurteilungen wirklich endgültig und unwiderruflich gelöscht werden und dann niemals mehr von keiner Behörde abgerufen werden können. Di vielen Fälle im Waffenrecht, wo Behörden teilweise wirklich sehr lange zurückliegende Vorfälle wieder hervorkramen, sprechen eigentlich dagegen.
  9. Im Waffenrecht ist das Verwertungsverbot aufgehoben. Aus diesem Grund kann theoretisch alles was der SB an Information bekommt in die Entscheidungsfindung einfliessen. "Belanglos" ist das ganz sicher nicht. Es stellt sich nur die Frage, ob die Straftaten so schwer waren/wiegen, dass sie noch heute die Versagung der WBK begründen können. Das ist sicher eine Frage, über die man streiten kann. Dass getilgte Verurteilungen oder wie in diesem Fall sehr lange zurückliegende Verurteilungen per se nicht verwendet werden dürfen ist definitiv falsch... HIER O-TON EINES SB AUF EINE SCHRIFTLICHE ANFRAGE: kurz gesagt: nur für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gilt das Verwertungsverbot. Bei der Erteilung kann hingegen alles herangezogen werden, was der Behörde bekannt ist, theoretisch also auch Sachverhalte von vor 18 Jahren, wobei dort natürlich zu unterscheiden ist, ob dem Betroffenen mal irgendwo der Knopf aufgegangen ist oder sich seine strafrechtliche Vita wie ein roter Faden bis in die Gegenwart hinein durch sein Leben zieht. Die Zukunftsprognose muss bei der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG positiv ausfallen, um die WBK behalten zu dürfen bzw. eine neue zu bekommen. --- Hier noch der passende § aus dem Waffengesetz: Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn.. ​…. der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins…… ---
  10. Nee, ich hatte in meiner Anfrage an die Behörde von der "uneingeschränkten Auskunft" aus dem BZRG geschrieben - darauf kam diese Antwort.
  11. Ganz so einfach ist das nicht: Die Frage an die Behörde war, ob diese Daten bekommt, die über die Auskunft an den Betroffenen hinaus geht. In der Praxis: Wenn dem Betroffenen bei den relevanten Behörden mitgeteilt wird, daß keine Daten über ihn gespeichert sind (BZRG ist "ohne Eintrag", LKA -System"ohne Eintrag", Staatsanw. Register "ohne Eintrag"), dann stellt sich die Frage, wo diese Daten herkommen…. es geht ja um den Passus: "über die Auskunft hinaus, die dem Betroffenen erteilt wird" Das ist ja das Problem….dem Betroffenen wird überall mitgeteilt "kein Eintrag"…die Behörde bekommt aber Daten aus ominösen Quellen…..
  12. Wieso Geheimnsverrat…er "verrät", daß die Polizei Straftaten begeht, da sie Daten trotz Tilgungsfrist nicht löscht….
  13. Mir ist durchaus bewusst, dass solche Daten ggfs beim BND o.ä. Institutionen liegen….ja, ok. Aber die Waffenbehörde Oberammergau bekommt die nicht zur Ansicht. Mir hat ein GSG9-Ausbilder zu genau diesem Thema mal gesagt: wenn Du tiefer gräbst findest Du jeden polizeikontakt, den Du jemals hattest gespeichert…angefangen vom kleinen Parkticket…. Das bestätigt Deine Meinung…….ich glaube auch nicht, dass jemand, der mal in Haft war, diese daten bei ausnahmslos jeder Behörde für immer und endgültig gelöscht bekommt…. Das mag (da bin ich bei Dir) auf nachrichtendienstlicher Ebene sein, aber nicht bei solchen Überprüfungen. ---- Zitat eine hess. Waffenbehörde zu diesem Thema: In der Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass Auskünfte beim Bundeszentralregister, beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und beim Hessischen Landeskriminalamt eingeholt werden. Hierbei erhält die Behörde, ggf. auch über die Auskunft an den Betroffenen hinaus, auch Auskünfte über eingestellte oder anderweitig niedergeschlagene Verfahren sowie über Verfahren, in denen es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen gekommen ist. ---- Da stellt sich natürlich die Frage, wo kommen die Daten her…..
  14. Hast Du zu dem Thema irgendeine Form von Fachwissen o.ä. oder ist das einfach nur Deine private Annahme…..? Hast Du in das BZRG beim Bundesamt für Justiz schon persönlich Einblick gehabt oder beziehst Du Deine Information (wie so gut wie alle in diesem Forum) vom hören-sagen……. ich bin das Thema aus eigenem Interesse mit Anwälten, Datenschutbeauftragtem usw durchgegangen, bei denen gehe ich davon aus, dass ein wenig Fachwissen vorhanden ist….aber vielleicht weißt Du ja mehr….
  15. Hier kann ich nur auf meinen Satz von oben verweisen: Ich habe vom Bundesamt für Justiz schriftlich, daß getilgte Einträge endgültig gelöscht werden und es keine "Schattenregister" für Behörden gibt…. ​Gelöscht ist gelöscht - ich habe diese Anfrage an das BZRG ebenso wie LKA damals über einen Anwalt stellen lassen…..ich denke, die Antwort sollte schon verlässlich sein. Ich weiss auch nicht, was eine "Belegart 0" sein soll……es gibt ein Führungszeugnis und die uneingeschränkte Auskunft aus dem BZRG. Genau die fordert die Behörde an und genau die kann der Betroffene am Amtsgerichts einer Wahl einsehen.
  16. Die Sportschützen sind eine Minderheit, auf die kräftig eingebrügelt wird. Und sie werden immer weniger. Also sollten wir zusammenhalten. Diesen kritisch leicht aggressiven Ton gegenüber neuen Mitgliedern oder scheinbar unerwünschten Fragen halte ich für nicht angebracht.
  17. Zu diesem Themenkomplex kann Dir definitiv niemand eine finale Antwort geben. Ich hatte ein ähnliches Problem und habe 2 Fach-Anwälte für waffen und Datenschutz-Recht und unzählige Freunde, die bei Behörden arbeiten, gefragt. Welche Datenfragmente bei solchen Abfragen hängen bleiben kann Dir niemand verlässlich sagen. Theoretisch dürfte ein eingestelltes Verfahren nirgendwo erscheinen und auch kein Problem darstellen….ob solche Verfahren wie vom Gesetz gefordert irgendwann tatsächlich unwiderruflich gelöscht werden ist eher fraglich.
  18. Es mag sein, dass die GRÜNEN inkompetent sind……sie halten das Thema jedoch schön am köcheln, um Stimmung zumachen. Und wenn sie irgendwann die Möglichkeit haben, werden sie ihre Ideen auch umsetzen.
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